Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9503.00.99.90.0 gliedert sich wie folgt in den Zolltarif ein:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9503 - Anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
Kombinierte Nomenklatur: 9503 0081 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 9503 0095 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 9503 0099 - andere
Zolltarifnummer: 9503 0099 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Bei der Einreihung eines Ballons muss das Material genau bestimmt werden. Latexballons (Gummiballons) fallen unter die Zolltarifnummer 9503.00.99.90.0, während Folienballons aus Kunststoff unter 9503.00.95.90.0 einzureihen sind. Nutzen Sie unseren Klassifizierer, um die korrekte Nummer zu ermitteln:
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ballon
Der HS-Code für Ballon lautet 9503.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9503.00.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9503.00.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9503.00.99.90.0.
Einreihung von Ballon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Ballons als Spielzeug folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen). Position 9503 erfasst anderes Spielzeug. AV 3 b) bestimmt bei Mischungen oder Waren aus verschiedenen Stoffen den charakterbestimmenden Stoff. Bei einem Folienballon aus Kunststofffolie ist der Kunststoff der charakterbestimmende Bestandteil, sodass die Einreihung in die Unterposition 9503.00.95 (aus Kunststoff) erfolgt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ballon
Alternative Einreihung
Folienballons aus Kunststoff (aluminiumbedampfte Kunststofffolie) – alternative Zolltarifnummer für Ballons aus Kunststoff; Drittlandszollsatz 4,7 %
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
anderes Spielzeug, aus Kunststoff, andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel – andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Ballons aus Kunststoff als Transport- oder Verpackungsmittel, Fassungsvermögen <= 2 l
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Ballon (9503) ≠ Folienballons aus Kunststoff (aluminiumbedampfte Kunststofffolie) – alternative Zolltarifnummer für Ballons aus Kunststoff; Drittlandszollsatz 4,7 % (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ballon bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ballon (9503) ≠ anderes Spielzeug, aus Kunststoff, andere (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ballon bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Ballon (9503) ≠ Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel – andere (9505)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ballon bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine gänzlich andere Einreihung käme in Betracht, wenn der Ballon nicht als Spielzeug, sondern als Teil einer Dekoration für eine festliche Veranstaltung dient. In diesem Fall wäre Position 9505 (Festartikel) zu prüfen.
Alternative Einreihung
Folienballons aus Kunststoff (aluminiumbedampfte Kunststofffolie) – alternative Zolltarifnummer für Ballons aus Kunststoff; Drittlandszollsatz 4,7 %
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
anderes Spielzeug, aus Kunststoff, andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel – andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Ballons aus Kunststoff als Transport- oder Verpackungsmittel, Fassungsvermögen <= 2 l
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ballon ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ballon (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Einfuhrabgaben-Rechner für Ballons
Berechnen Sie die Zollkosten für die Einfuhr von Ballons aus Kautschuk (Latex) in die EU. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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