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WerkzeugeKapitel 82Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Cutter Klinge: 8211.94.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Cutter Klinge (8211.94.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Cutter Klinge unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Cutter Klinge Produktbild

Cutter Klingen sind auswechselbare Schneidklingen für handgeführte Cuttermesser. Die Einreihung hängt von Material, Form und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Cutter Klinge beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Cutter Klingen leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung des Harmonisierten Systems (HS) ab:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 82 - WERKZEUGE, SCHNEIDWAREN UND ESSBESTECKE, AUS UNEDLEN METALLEN; TEILE DAVON, AUS UNEDLEN METALLEN
  • Position: 8211 - Messer (ausgenommen Messer der Position|8208) mit schneidender Klinge, auch gezahnt (einschließlich Klappmesser für den Gartenbau), und Klingen dafür
  • Unterposition: 8211 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8211 9400 00 0 - Klingen

Hinweis zur Einreihung

Eine fehlerhafte Einreihung kann zu Nachzahlungen, Strafen oder Verzögerungen führen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur sicheren Bestimmung der korrekten Zolltarifnummer für Ihre Cutter Klinge.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Cutter Klinge

Der HS-Code für Cutter Klinge lautet 8211.94 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8211.94.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8211.94.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8211.94.00.00.0.

Einreihung von Cutter Klinge nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Position 8211 umfasst Messer und Klingen dafür. Cutter Klingen sind auswechselbare Klingen für Messer der Position 8211 und fallen daher unter die Unterposition 8211 94 (Klingen). Eine Einreihung als Maschinenmesser (Position 8208) scheidet aus, da Cuttermesser handgeführte Werkzeuge sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Cutter Klinge

Alternative Einreihung

8211.93.00.00.0 6,7 %

Messer mit nicht feststehender Klinge

Alternative Einreihung

8214.10.00.00.0 6,7 %

Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer

Alternative Einreihung

8208.30.00.00.0 6,7 %

Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte

Alternative Einreihung

8208.20.00.00.0 6,7 %

Messer und Schneidklingen für die Holzbearbeitung

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Cutter Klinge (8211) ≠ Messer mit nicht feststehender Klinge (8211)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cutter Klinge bleibt die Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Cutter Klinge (8211) ≠ Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer (8214)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cutter Klinge bleibt die Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Cutter Klinge (8211) ≠ Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte (8208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Cutter Klinge bleibt die Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sollte die Cutter Klinge maschinell eingesetzt werden, ist eine Einreihung in ein anderes Kapitel möglich:

Alternative Einreihung

8211.93.00.00.0 6,7 %

Messer mit nicht feststehender Klinge

Alternative Einreihung

8214.10.00.00.0 6,7 %

Papiermesser, Brieföffner, Radiermesser, Bleistiftspitzer

Alternative Einreihung

8208.30.00.00.0 6,7 %

Schneidklingen für Maschinen oder mechanische Geräte

Alternative Einreihung

8208.20.00.00.0 6,7 %

Messer und Schneidklingen für die Holzbearbeitung

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Cutter Klinge ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Cutter Klinge (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI51942/23-18211.94.00.00.0
Ersatz Abbrechklingen für Cuttermesser 18mm 5er Pack
DEBTI29873/23-18211.94.00.00.0
Ersatzklingen für Cuttermesser, ca. 9 mm
DE8717/17-18211.94.00.00.0
Abbrechklingen, 18mm
DE25862/16-18211.94.00.00.0
Abbrechklingen
DE18924/15-18211.94.00.00.0
Ersatz Abbrechklingen
DE17203/13-18211.94.00.00.0
Abbrechbare Klingen
DE20568/13-18211.94.00.00.0
Ersatzbrechklingen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle und Abgaben

Drittlandszollsatz

6,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,7 %

Drittlandszoll

USA6,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Einfuhrabgaben-Rechner

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Cutter Klingen. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Menge an – der Rechner ermittelt den fälligen Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrbestimmungen

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Cutter Klingen

Welche Zolltarifnummer hat eine Cutter Klinge?

Eine Cutter Klinge (Ersatzklinge, Abbrechklinge) aus gehärtetem Stahl wird unter der Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Klingen für Messer der Position 8211. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Bei Einfuhr aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Welchen HS-Code hat eine Cutter Klinge?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Cutter Klinge lautet 821194. Dieser Code ist international gültig und wird in der Kombinierten Nomenklatur auf 8 Stellen (82119400) und im TARIC auf 10 Stellen (8211940000) erweitert. Die vollständige deutsche Zolltarifnummer ist 8211.94.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Cutter Klingen?

Der Drittlandszollsatz (Regelzollsatz) für Cutter Klingen der Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 beträgt 6,7 %. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt mit 19 % an. Für Ursprungsländer mit Präferenzabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich eine Cutter Klinge zolltechnisch von Alternativen?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Cutter Klinge erfolgt zu kompletten Cuttermessern (Alternative 8211.93.00.00.0), zu Papiermessern mit eigenem Griff (Alternative 8214.10.00.00.0) und zu Maschinenklingen (Alternative 8208.30.00.00.0). Entscheidend ist, dass die Cutter Klinge eine auswechselbare Klinge ohne Griff ist, die in handgeführten Cuttermessern verwendet wird. Nur diese Kombination aus Material, Funktion und Verwendung führt zur Einreihung unter 8211.94.00.00.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Cutter Klingen verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder wegen Steuerhinterziehung oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt oder das Klassifizierungstool auf dieser Seite genutzt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Cutter Klingen?

Für Cutter Klingen der Zolltarifnummer 8211.94.00.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings besteht eine Einfuhrkontrolle nach CITES (Code 710), wenn die Klingen aus geschützten Materialien wie Elfenbein oder bestimmten Hölzern bestehen. Für handelsübliche Stahlklingen ist dies irrelevant. Zudem sind Zollaussetzungen für Luftfahrt- oder Schiffsbauteile (Code 119, 117) möglich, sofern die Klingen nachweislich dafür verwendet werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Cutter Klingen?

Die Zolltarifnummer für Cutter Klingen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8211.94.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (821194), der 8-stelligen KN (82119400) und der 10-stelligen TARIC (8211940000) zusammen. Die letzte Ziffer (0) dient der nationalen Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Cutter Klingen?

Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar durch Änderungen des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur aktualisiert. Die Cutter Klinge unter 8211.94.00.00.0 ist seit mehreren Jahren stabil. Es empfiehlt sich dennoch, regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten zu prüfen, insbesondere bei neuen vZTA-Entscheidungen oder Änderungen der EU-weiten Nomenklatur.

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