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Textilien & BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Damen-Sandale: 6403.99.11.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Damen-Sandale (6403.99.11.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Damen-Sandale unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Damen-Sandale Produktbild

Damen-Sandalen sind offene Schuhe mit Riemen oder Stegen. Die genaue Einreihung hängt vom Material des Oberteils (Leder oder Textil), der Sohlenart und der Absatzhöhe ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Damen-Sandale beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6403.99.11.00.0 ist im Zolltarif wie folgt hierarchisch eingeordnet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6403 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  • Unterposition: 6403 91 - andere Schuhe
  • Unterposition: 6403 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9911 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9911 - Schuhe, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6403 9911 00 0 - mit Absatz und Sohle mit einer größten Höhe von mehr als 3|cm

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung kann von den genauen Produkteigenschaften abhängen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Damen-Sandale

Der HS-Code für Damen-Sandale lautet 6403.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6403.99.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6403.99.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.99.11.00.0.

Einreihung von Damen-Sandale nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einreihung von Damen-Sandalen sind die Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3 b (Mischungen) und AV 6 (Unterpositionen) maßgeblich. Die AV 1 bestimmt die Position 6403 aufgrund des Lederoberteils. AV 3 b ist relevant, wenn das Oberteil aus mehreren Materialien besteht. AV 6 führt zur Unterposition 6403 99 11 00 0 aufgrund der spezifischen Merkmale (nicht geschlossenes Blatt, Absatzhöhe).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Damen-Sandale

Alternative Einreihung

6403.99.38.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder - andere Schuhe - andere - andere - andere, mit einer Länge der Innensohle von 24 cm oder mehr - andere - für Frauen

Alternative Einreihung

6404.19.90.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff - andere - andere

Alternative Einreihung

6403.20.00.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Damen-Sandale (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder - andere Schuhe - andere - andere - andere, mit einer Länge der Innensohle von 24 cm oder mehr - andere - für Frauen (6403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Sandale bleibt die Zolltarifnummer 6403.99.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Damen-Sandale (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff - andere - andere (6404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Sandale bleibt die Zolltarifnummer 6403.99.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Damen-Sandale (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen (6403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Sandale bleibt die Zolltarifnummer 6403.99.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb des Kapitels 64 kann eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Sandale aus ungewöhnlichen Materialien besteht.

Alternative Einreihung

6403.99.38.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder - andere Schuhe - andere - andere - andere, mit einer Länge der Innensohle von 24 cm oder mehr - andere - für Frauen

Alternative Einreihung

6404.19.90.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff - andere - andere

Alternative Einreihung

6403.20.00.00.0 8,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Leder und Oberteil aus Lederriemen, die über den Spann und um die große Zehe führen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Damen-Sandale ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Damen-Sandale (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/3084/04-16403.99.11.00.0
vZTA zur Einreihung von Damen-Sandaletten mit Lederoberteil, nicht geschlossenem Blatt, Absatz+Sohle > 3 cm unter 6403.99.11.00.0
DEF/4859/04-16403.99.11.00.0
vZTA zur Einreihung von Damen-Sandaletten mit Lederoberteil, nicht geschlossenem Blatt, Absatz+Sohle > 3 cm unter 6403.99.11.00.0
DE18834/12-16403.99.11.00.0
vZTA zur Einreihung von Damen-Sandaletten mit Lederoberteil, nicht geschlossenem Blatt, Absatz+Sohle > 3 cm unter 6403.99.11.00.0
DE18846/12-16403.99.11.00.0
vZTA zur Einreihung von Damen-Sandaletten mit Lederoberteil, nicht geschlossenem Blatt, Absatz+Sohle > 3 cm unter 6403.99.11.00.0
DE18850/12-16403.99.11.00.0
vZTA zur Einreihung von Damen-Sandaletten mit Lederoberteil, nicht geschlossenem Blatt, Absatz+Sohle > 3 cm unter 6403.99.11.00.0
DE18830/12-16403.99.11.00.0
vZTA zur Einreihung von Damen-Sandaletten mit Lederoberteil, nicht geschlossenem Blatt, Absatz+Sohle > 3 cm unter 6403.99.11.00.0
DE18833/12-16403.99.11.00.0
vZTA zur Einreihung von Damen-Sandaletten mit Lederoberteil, nicht geschlossenem Blatt, Absatz+Sohle > 3 cm unter 6403.99.11.00.0
DE18831/12-16403.99.11.00.0
vZTA zur Einreihung von Damen-Sandaletten mit Lederoberteil, nicht geschlossenem Blatt, Absatz+Sohle > 3 cm unter 6403.99.11.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,5 %

Drittlandszoll

Vietnam1,0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Damen-Sandale.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Damen-Sandalen

Welche Zolltarifnummer hat Damen-Sandale?

Die zolltarifliche Einreihung einer Damen-Sandale mit Lederoberteil, nicht geschlossenem Blatt und einer Absatz- und Sohlengesamthöhe von mehr als 3 cm erfolgt unter der Zolltarifnummer 6403.99.11.00.0. Diese 11-stellige Nummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Welchen HS-Code hat Damen-Sandale?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Damen-Sandalen mit Lederoberteil lautet 640399. Er umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder, andere Schuhe, andere. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 6403.99.11.00.0 entsprechen diesem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Damen-Sandale?

Der Drittlandszollsatz für Damen-Sandalen der Zolltarifnummer 6403.99.11.00.0 beträgt 8 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, beispielsweise aus Großbritannien (TCA), der Schweiz (EFTA) oder Südkorea (EU-KR Freihandel).

Wie unterscheidet sich Damen-Sandale zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Damen-Sandale erfolgt vor allem nach dem Material des Oberteils (Leder vs. Textil) und der Absatzhöhe. Eine Alternative zur Hauptnummer 6403.99.11.00.0 ist die Einreihung unter 6403.99.38.00.0 für flache Sandalen (Absatz+Sohle ≤ 3 cm) mit Lederoberteil. Bei Textil-Oberteil kommt die Nummer 6404.19.90.00.0 in Betracht. Die Abgrenzung zu Sportschuhen (6404.11) oder Gummisandalen (6402) ist ebenfalls relevant.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Damen-Sandale verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine sorgfältige Einreihung anhand der genauen Produktmerkmale ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Damen-Sandale?

Ja, für Damen-Sandalen der Zolltarifnummer 6403.99.11.00.0 gelten Einfuhrkontrollen nach CITES (Artenschutz), wenn das Leder von geschützten Tierarten stammt. Zudem besteht ein Verbot für Robbenerzeugnisse (Maßnahme 746). Bei der Ausfuhr ist ebenfalls eine CITES-Kontrolle (Maßnahme 715) zu beachten. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Damen-Sandale?

Die vollständige Zolltarifnummer für Damen-Sandale ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.99.11.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (640399), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (64039911) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6403991100) zusammen. Die 11. Stelle ist eine nationale Untergliederung für Deutschland.

Ändern sich Zolltarifnummern für Damen-Sandale?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die HS-Code-Ebene (6-stellig) ist stabiler, aber auch hier sind Anpassungen möglich. Für die aktuell gültige Einreihung sollte regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU-Kommission konsultiert werden. Die hier genannte Nummer 6403.99.11.00.0 gilt für das Jahr 2025.

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