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Textilien & BekleidungKapitel 52Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Baumwollstoff: 5208.39.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Baumwollstoff (5208.39.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Baumwollstoff unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Baumwollstoff Produktbild

Baumwollstoff ist ein gewebtes Textilerzeugnis aus Baumwollfasern, das als Meterware gehandelt wird. Die genaue Einreihung hängt von Fasergehalt, Quadratmetergewicht, Bindung und Veredelung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Baumwollstoff beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 52 - BAUMWOLLE
  • Position: 5208 - Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von 85|GHT oder mehr und einem Quadratmetergewicht von 200|g oder weniger
  • Unterposition: 5208 31 - gefärbt
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5208 3900 00 0 - andere Gewebe

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Baumwollstoff

Der HS-Code für Baumwollstoff lautet 5208.39 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5208.39.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5208.39.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5208.39.00.00.0.

Einreihung von Baumwollstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Baumwollstoff

Alternative Einreihung

5209.11.00.00.0 8,0 %

Gewebe >200 g/m², roh, Leinwandbindung – relevant für schwerere Baumwollstoffe (z.B. Jeansstoff/DENIM – dieser fällt oft unter 520942 oder 520939)

Alternative Einreihung

5209.31.00.00.0 8,0 %

Gewebe >200 g/m², gefärbt – für schwere, gefärbte Baumwollstoffe

Alternative Einreihung

5208.42.00.00.0 8,0 %

Gewebe ≤200 g/m², buntgewebt, Leinwandbindung, >100 g/m² – für buntgewebte Hemdenstoffe

Alternative Einreihung

5208.13.00.00.0 8,0 %

Gewebe ≤200 g/m², roh, Köperbindung – für Rohköper wie etwa Drillich

Alternative Einreihung

5211.21.00.00.0 8,0 %

Andere Gewebe aus Baumwolle ≤200 g/m² – Auffang für Mischgewebe mit <85% Baumwolle

Alternative Einreihung

5208.32.19.00.0 8,0 %

Gefärbt, Leinwandbindung, >100 g/m² bis 130 g/m², Breite ≤165 cm – sehr spezifische technische Unterteilung

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Baumwollstoff (5208) ≠ Gewebe >200 g/m², roh, Leinwandbindung – relevant für schwerere Baumwollstoffe (z.B. Jeansstoff/DENIM – dieser fällt oft unter 520942 oder 520939) (5209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwollstoff bleibt die Zolltarifnummer 5208.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Baumwollstoff (5208) ≠ Gewebe >200 g/m², gefärbt – für schwere, gefärbte Baumwollstoffe (5209)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwollstoff bleibt die Zolltarifnummer 5208.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Baumwollstoff (5208) ≠ Gewebe ≤200 g/m², buntgewebt, Leinwandbindung, >100 g/m² – für buntgewebte Hemdenstoffe (5208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Baumwollstoff bleibt die Zolltarifnummer 5208.39.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

5209.11.00.00.0 8,0 %

Gewebe >200 g/m², roh, Leinwandbindung – relevant für schwerere Baumwollstoffe (z.B. Jeansstoff/DENIM – dieser fällt oft unter 520942 oder 520939)

Alternative Einreihung

5209.31.00.00.0 8,0 %

Gewebe >200 g/m², gefärbt – für schwere, gefärbte Baumwollstoffe

Alternative Einreihung

5208.42.00.00.0 8,0 %

Gewebe ≤200 g/m², buntgewebt, Leinwandbindung, >100 g/m² – für buntgewebte Hemdenstoffe

Alternative Einreihung

5208.13.00.00.0 8,0 %

Gewebe ≤200 g/m², roh, Köperbindung – für Rohköper wie etwa Drillich

Alternative Einreihung

5211.21.00.00.0 8,0 %

Andere Gewebe aus Baumwolle ≤200 g/m² – Auffang für Mischgewebe mit <85% Baumwolle

Alternative Einreihung

5208.32.19.00.0 8,0 %

Gefärbt, Leinwandbindung, >100 g/m² bis 130 g/m², Breite ≤165 cm – sehr spezifische technische Unterteilung

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Baumwollstoff ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Baumwollstoff (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI47641/20-15208.39.00.00.0
Gewebe aus Baumwolle, ≥85% Baumwolle, ≤200 g/m², gefärbt, andere als Leinwand- oder Köperbindung
DEBTI32575/24-15208.39.00.00.0
Gewebe aus Baumwolle, ≥85% Baumwolle, ≤200 g/m², gefärbt, andere als Leinwand- oder Köperbindung
DE23424/14-15208.39.00.00.0
Gewebe aus Baumwolle, ≥85% Baumwolle, ≤200 g/m², gefärbt, andere als Leinwand- oder Köperbindung
DEF/3177/08-15208.39.00.00.0
Gewebe aus Baumwolle, ≥85% Baumwolle, ≤200 g/m², gefärbt, andere als Leinwand- oder Köperbindung
DEF/249/05-15208.39.00.00.0
Gewebe aus Baumwolle, ≥85% Baumwolle, ≤200 g/m², gefärbt, andere als Leinwand- oder Köperbindung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Baumwollstoff mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Baumwollstoff

Welche Zolltarifnummer hat Baumwollstoff?

Die Zolltarifnummer für Baumwollstoff lautet 5208.39.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für gefärbte Baumwollgewebe mit einem Baumwollanteil von mindestens 85 Gewichtsprozent und einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger, die weder Leinwand- noch Köperbindung aufweisen. Sie ist die Auffangposition für gefärbte Gewebe in anderer Bindung.

Welchen HS-Code hat Baumwollstoff?

Der HS-Code für Baumwollstoff ist 5208.39. Das Harmonisiertes System (HS) umfasst die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummer. Die ersten 4 Ziffern (5208) stehen für die Position 'Gewebe aus Baumwolle, ≥85% Baumwolle, ≤200 g/m²'. Die Ziffern 5 und 6 (39) kennzeichnen die Unterposition 'andere Gewebe' innerhalb der gefärbten Gewebe.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Baumwollstoff?

Der Drittlandszollsatz für Baumwollstoff (Zolltarifnummer 5208.39.00.00.0) beträgt 8 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen mit der EU, wie z. B. China, USA, Indien oder Thailand. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.

Wie unterscheidet sich Baumwollstoff zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Baumwollstoff erfolgt nach Fasergehalt, Quadratmetergewicht, Bindung und Veredelung. Eine Alternative zu 5208.39 ist z. B. 5208.31 für Leinwandbindung unter 100 g/m². Die Abgrenzung zu Mischgeweben (Kapitel 5210–5212) ist ebenfalls wichtig, da diese einen geringeren Baumwollanteil aufweisen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Baumwollstoff verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei einer unrichtigen Einreihung kann das Zollamt die Ware nachträglich überprüfen und die Differenz nachfordern. Daher ist eine korrekte Einreihung entscheidend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Baumwollstoff?

Für Baumwollstoff (5208.39.00.00.0) besteht ein nichtpräferentielles Zollkontingent, das eine zollfreie Einfuhr einer bestimmten Menge ermöglicht. Zudem gibt es eine Aussetzung für Waren, die für Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind. Ansonsten gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Baumwollstoff?

Die Zolltarifnummer für Baumwollstoff ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (2 weitere Stellen) und dem TARIC-Code (2 weitere Stellen) sowie einer zusätzlichen Prüfziffer besteht. Die vollständige Nummer lautet 5208.39.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Baumwollstoff?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Baumwollstoff ist die Position 5208 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen, um sicherzustellen, dass die verwendete Nummer noch gültig ist.

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