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Textilien / BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Damen-Stiefel: 6403.91.98.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Damen-Stiefel (6403.91.98.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Damen-Stiefel unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Damen-Stiefel Produktbild

Damen-Stiefel sind Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff und Oberteil aus Leder, die den Knöchel und in der Regel auch die Wade bedecken. Die Einreihung in Position 6403 setzt ein Lederoberteil voraus. Die genaue Unterposition richtet sich nach der Schafthöhe (Knöchel oder Wade bedeckend) sowie der Länge der Innensohle und der erkennbaren Bestimmung für Frauen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Damen-Stiefel beschreiben: Material, Schafthöhe, Innensohlenlänge

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der vollständige zolltarifliche Einreihungspfad für Damen-Stiefel von der Abschnittsebene bis zur deutschen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6403 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  • Unterposition: 6403 91 - andere Schuhe
  • Unterposition: 6403 91 - den Knöchel bedeckend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9111 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9191 - andere, mit einer Länge der Innensohle von
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9193 - 24|cm oder mehr
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9196 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6403 9198 00 0 - für Frauen

Hinweis zur Einreihung

Eine unzutreffende Einreihung von Damen-Stiefeln kann zu Nachforderungen, Betriebsprüfungen oder Lieferstopps führen. Nutzen Sie vor der Anmeldung das Klassifizierungstool, um die korrekte Unterposition zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Damen-Stiefel

Der HS-Code für Damen-Stiefel lautet 6403.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6403.91.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6403.91.98.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.91.98.00.0.

Einreihung von Damen-Stiefel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt den Vorrang des Positionswortlauts, AV 3a die spezifischste Beschreibung. Bei Damen-Stiefeln mit Lederoberteil und Kautschuk-/Kunststoffsohle ist Position 6403 maßgeblich. Die Unterposition 6403.91 erfasst Schuhe, die den Knöchel bedecken; die Untergliederung nach Wade bedeckend oder nicht sowie nach Innensohlenlänge und Geschlecht erfolgt auf KN- und TARIC-Ebene nach AV 6.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Damen-Stiefel

Alternative Einreihung

6403.91.18.90.0 5,0 %

andere Schuhe, den Knöchel bedeckend, Knöchel jedoch nicht Wade bedeckend, 24 cm oder mehr, für Frauen, andere (Stiefeletten/knöchelhohe Stiefel)

Alternative Einreihung

6403.91.93.00.0 5,0 %

Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind (Unisex)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Damen-Stiefel (6403) ≠ andere Schuhe, den Knöchel bedeckend, Knöchel jedoch nicht Wade bedeckend, 24 cm oder mehr, für Frauen, andere (Stiefeletten/knöchelhohe Stiefel) (6403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Stiefel bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.98.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Damen-Stiefel (6403) ≠ Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind (Unisex) (6403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damen-Stiefel bleibt die Zolltarifnummer 6403.91.98.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch außerhalb der exakten Unterposition können andere Kapitel oder Positionen in Betracht kommen, sofern die Ware von der Beschreibung abweicht. Nachstehend ein Beispiel.

Alternative Einreihung

6403.91.18.90.0 5,0 %

andere Schuhe, den Knöchel bedeckend, Knöchel jedoch nicht Wade bedeckend, 24 cm oder mehr, für Frauen, andere (Stiefeletten/knöchelhohe Stiefel)

Alternative Einreihung

6403.91.93.00.0 5,0 %

Schuhe, die nicht als Männer- oder Frauenschuhe erkennbar sind (Unisex)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Damen-Stiefel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Damen-Stiefel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/373/05-16403.91.18.90.0
Stiefel (siehe Foto), - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, - mit Verstärkungsteilen aus Leder, - mit Verzierungen aus Leder und Nieten aus Metall, - mit einem Reißverschluss und einem schmalen Schnallenverschluss ausgestattet, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel,... Mehr anzeigen
DEF/374/05-16403.91.18.90.0
Stiefel (siehe Foto), - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, - mit Verzierungen in Form von Stickereien, - mit Reißverschluss, - mit Keilabsatz, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend (Schafthöhe: ca. 18 cm), - mit einer Länge der... Mehr anzeigen
DEF/1568/05-16403.91.98.00.0
Freizeitstiefel, lt. Antrag "Damenstiefel Sandy", siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, mit Futter und angenähtem Schaftende aus Wirkplüsch, - mit Verstärkungsteilen aus Leder und Spinnstoff, - mit Verzierungen aus Wirkplüsch, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den... Mehr anzeigen
DEF/1571/05-16403.91.93.00.0
Freizeitstiefel, lt. Antrag "Damenstiefel Bronte Beauty", siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder (aus Lederstücken teilweise wulstartig zusammengenäht), mit Futter aus Wirkplüsch, - mit Randeinfassungen aus Spinnstoff, - mit Verzierungen aus Kunststoff im Fersenbereich; auf... Mehr anzeigen
DE10405/15-16403.91.98.00.0
Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Stiefel, Art. LS0051", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - seitlich im unteren Schaftbereich mit einem ca. 20 cm langen Reißverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel und die... Mehr anzeigen
DEF/1791/05-16403.91.18.90.0
Stiefelette, lt. Antrag: Damen-Stiefel - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit einem Oberteil aus Leder, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit Absatz, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen
DEF/1646/04-16403.91.18.90.0
Stiefel; lt. Antrag: Damen-Stiefelette - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit einem Oberteil aus Leder (lt. Antrag), . ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen.
DEF/1647/04-16403.91.18.90.0
Stiefel; lt. Antrag: Damen-Stiefelette - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit einem Oberteil aus Leder (lt. Antrag), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen.
DEF/1568/05-16403.91.98.00.0
Freizeitstiefel, lt. Antrag "Damenstiefel Sandy", siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, mit Futter und angenähtem Schaftende aus Wirkplüsch, - mit Verstärkungsteilen aus Leder und Spinnstoff, - mit Verzierungen aus Wirkplüsch, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den... Mehr anzeigen
DEF/1663/05-16403.91.98.00.0
Freizeitstiefel, lt. Antrag "Damenstiefel Missy", siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, mit Futter aus Wirkplüsch, - mit Verzierungen in Form zweier Riemen mit Schnallenverschluss und eines Streifens aus Wirkplüsch, - mit seitlichem Reißverschluss, - ohne Metallschutz... Mehr anzeigen
DEF/1665/05-16403.91.98.00.0
Freizeitstiefel, lt. Antrag "Damenstiefel Cindy", siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder (teilweise wulstartig zusammengenäht), mit Futter aus Wirkplüsch, - mit Verzierungen in Form von Stickereien im Fersenbereich, - mit seitlichem Reißverschluss, - ohne Metallschutz in... Mehr anzeigen
DE6893/15-16403.91.98.00.0
Freizeitstiefel (lt. Antrag: "W11189 Wattle, Woman Shoe)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit einem Hinterriemen aus Leder verstärkt, - mit Zierriegeln mit Schnallenverschluss, - mit dickem, wärmendem... Mehr anzeigen
DE1674/14-16403.91.98.00.0
Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Frauenschuh W11042, Allira)", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit Zierriegeln aus Leder, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel und die Wade bedeckend (die dickste Stelle der Wade... Mehr anzeigen
DE17037/14-16403.91.98.00.0
Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Dela Vina W's, Freizeitschuhe für Frauen", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit Zierriemen, teilweise mit Verschlussvorrichtung, - seitlich mit Reißverschluss, - ohne Metallschutz... Mehr anzeigen
DE17038/14-16403.91.98.00.0
Freizeitstiefel (lt. Antrag: "Dela Vina Canvas W's, Freizeitschuh für Frauen", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - mit Zierriemen, teilweise mit... Mehr anzeigen
DE17036/14-16403.91.98.00.0
Freizeitstiefel (lt. Antrag: "8910.914 Figueroa WP W's, Freizeitschuh für Frauen", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil ist ein Hinterriemen aus Leder als Verstärkungsteil aufgesetzt, - mit... Mehr anzeigen
DEF/373/05-16403.91.18.90.0
Stiefel (siehe Foto), - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, - mit Verstärkungsteilen aus Leder, - mit Verzierungen aus Leder und Nieten aus Metall, - mit einem Reißverschluss und einem schmalen Schnallenverschluss ausgestattet, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel,... Mehr anzeigen
DEF/1646/04-16403.91.18.90.0
Stiefel; lt. Antrag: Damen-Stiefelette - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit einem Oberteil aus Leder (lt. Antrag), . ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen.
DEF/1647/04-16403.91.18.90.0
Stiefel; lt. Antrag: Damen-Stiefelette - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit einem Oberteil aus Leder (lt. Antrag), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen.
DEF/3961/05-16403.91.18.90.0
Stiefel, sog. Damenstiefel Iris Art. 250 D, siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit einem Oberteil aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit Absatz, - mit einer Länge der... Mehr anzeigen
DEF/1791/05-16403.91.18.90.0
Stiefelette, lt. Antrag: Damen-Stiefel - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kunststoff (lt. Antrag), - mit einem Oberteil aus Leder, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend, - mit Absatz, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen
DEF/374/05-16403.91.18.90.0
Stiefel (siehe Foto), - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil aus Leder, - mit Verzierungen in Form von Stickereien, - mit Reißverschluss, - mit Keilabsatz, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel, jedoch nicht die Wade bedeckend (Schafthöhe: ca. 18 cm), - mit einer Länge der... Mehr anzeigen
DEF/4511/05-16403.91.18.90.0
Freizeitstiefel (sog. Cowboystiefel), siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstofferzeugnis mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außen- schicht aus Kunststoff), - mit Verstärkungsteilen aus... Mehr anzeigen
DEF/4513/05-16403.91.18.90.0
Freizeitstiefel (sog. Cowboystiefel), siehe Foto, - mit Laufsohlen aus Kunststoff, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Kunststoff (Spinnstofferzeugnis mit einer mit bloßem Auge wahrnehmbaren Außen- schicht aus Kunststoff), - mit Verzierungen aus Leder... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

5,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,0 %

Drittlandszoll

USA5,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,0 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zoll- und Abgabenrechner

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Ausfuhr aus der EU

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Damen-Stiefel

Welche Zolltarifnummer hat Damen-Stiefel?

Die korrekte Zolltarifnummer für Damen-Stiefel mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff oder Leder und Oberteil aus Leder, die den Knöchel bedecken und eine Innensohlenlänge von 24 cm oder mehr aufweisen, lautet 6403.91.98.00.0. Maßgeblich ist die Bestimmung für Frauen.

Welchen HS-Code hat Damen-Stiefel?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Damen-Stiefel mit Lederoberteil und knöchel- bis wadenbedeckender Höhe lautet 6403.91. Er umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder, die den Knöchel bedecken.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Damen-Stiefel?

Der Drittlandszollsatz für Damen-Stiefel der Zolltarifnummer 6403.91.98.00.0 beträgt 5 % des Zollwerts. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich Damen-Stiefel zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt primär über die Schafthöhe: Stiefeletten und knöchelhohe Stiefel (Schafthöhe unter Wade) fallen unter 6403.91.18.90.0, während wadenbedeckende Stiefel unter 6403.91.98.00.0 einzureihen sind. Eine Alternative bei Ledersohle ist Position 6403.51. Die Abgrenzung zur Alternative 6403.91.93.00.0 (Unisex) erfolgt über die erkennbare Damenbestimmung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Damen-Stiefel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie zu Betriebsprüfungen und Bußgeldern durch die Zollverwaltung führen. Im schlimmsten Fall droht ein Lieferstopp. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Damen-Stiefel?

Ja. Für Damen-Stiefel der Zolltarifnummer 6403.91.98.00.0 gelten besondere Maßnahmen: Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen (745), Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen (746) und Einfuhrkontrolle nach CITES (710) für Artenschutz. Diese Kontrollen sind unabhängig vom Zollsatz zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Damen-Stiefel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Damen-Stiefel hat 11 Stellen: 6403.91.98.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (6403.91), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6403.91.98), dem 10-stelligen TARIC-Code (6403.91.98.00) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer (6403.91.98.00.0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Damen-Stiefel?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Auch die Zuordnung von Maßnahmen kann sich aktualisieren. Daher ist es wichtig, die aktuell gültige Fassung des EU-Zolltarifs zu verwenden. vZTA-Entscheidungen bleiben in der Regel bis zu drei Jahre gültig.

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