Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie der Zolltarifnummer für Basketball-Trikot:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN61
- PositionPullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken6110
- Unterpositionaus Chemiefasern611030
- Kombinierte Nomenklaturandere61103091
- Zolltarifnummerfür Männer oder Knaben
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Basketball-Trikot
Der HS-Code für Basketball-Trikot lautet 6110.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6110.30.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6110.30.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6110.30.91.00.0.
Einreihung von Basketball-Trikot nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Basketball-Trikots erfolgt nach der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie AV 3a, da das Basketball-Trikot als pulloverähnliches Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken der Position 6110 zuzuordnen ist. Die AV 3b/c kommen nicht zur Anwendung, da es sich um eine eindeutig bestimmbare Ware handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Basketball-Trikot
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihung6110.30.99.00.0 – für Frauen oder Mädchen | 6110.30.99.00.0 | 12 % |
| Alternative Einreihung6109.90.20.00 – T-Shirts/Unterhemden aus Wolle oder Chemiefasern | 6109.90.20.00.0 | 12 % |
| Alternative Einreihung6109.10.00.10 – T-Shirts aus Baumwolle | 6109.10.00.10.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Basketball-Trikot (6110) ≠ 6110.30.99.00.0 – für Frauen oder Mädchen (6110) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Basketball-Trikot bleibt die Zolltarifnummer 6110.30.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Basketball-Trikot (6110) ≠ 6109.90.20.00 – T-Shirts/Unterhemden aus Wolle oder Chemiefasern (6109) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Basketball-Trikot bleibt die Zolltarifnummer 6110.30.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Basketball-Trikot (6110) ≠ 6109.10.00.10 – T-Shirts aus Baumwolle (6109) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Basketball-Trikot bleibt die Zolltarifnummer 6110.30.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Basketball-Trikot (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/4853/05-1 | Zweiteilige Zusammenstellung, pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. reversible Basketballtrikotkombination K 300 – Oberteil eingereiht als 6110.30.91.00 für Männer | 6110.30.91.00.0 |
| DEF/104/06-1 | Pulloverähnliches Kleidungsstück für Männer, sog. Fußball-Trikot, aus 100% Polyester-Gewirken – eingereiht als 6110.30.91.00 | 6110.30.91.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
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