Zum Hauptinhalt springen
Textilien & BekleidungKapitel 64Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Damenschuh: 6403.99.98.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Damenschuh (6403.99.98.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Damenschuh unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Damenschuh Produktbild

Ein Damenschuh im zolltariflichen Sinne ist ein Halbschuh oder Freizeitschuh, der optisch und konstruktiv als Frauenschuh erkennbar ist, mit einer Innensohlenlänge von 24 cm oder mehr (Erwachsenengröße). Die Einreihung hängt von der Materialzusammensetzung ab: Die häufigste Kombination – Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff, Oberteil aus Leder, nicht den Knöchel bedeckend, kein Sportschuh – führt zur Position 6403.99.98.90.0. Daneben gibt es je nach Sohlenmaterial, Bauart (Sandale, Stiefel) oder Obermaterial alternative Codes. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Damenschuh beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 64 - SCHUHE, GAMASCHEN UND ÄHNLICHE WAREN; TEILE DAVON
  • Position: 6403 - Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder
  • Unterposition: 6403 91 - andere Schuhe
  • Unterposition: 6403 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9911 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9991 - andere, mit einer Länge der Innensohle von
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9993 - 24|cm oder mehr
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9996 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6403 9998 - für Frauen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6403 9998 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Wahl der falschen Zolltarifnummer für Damenschuhe führt zu ungenauen Zollanmeldungen, möglichen Nachzahlungen von Abgaben und im Extremfall zu Bußgeldern oder Verzögerungen in der Lieferkette. Nutzen Sie zur Absicherung das elektronische Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Damenschuh

Der HS-Code für Damenschuh lautet 6403.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6403.99.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6403.99.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6403.99.98.90.0.

Einreihung von Damenschuh nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Position 6403 umfasst Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder. Nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV) erfolgt die Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit der Laufsohle und des Obermaterials. Die zweite AV bestimmt, dass unvollständige oder unfertige Schuhe, die die wesentliche Beschaffenheit von fertigen Schuhen aufweisen, wie die fertigen Schuhe einzureihen sind. Ausgeschlossen sind Sportschuhe (Unterposition 6403.99.98.10) und Spezialschuhe mit Metallschutz (Position 6403.40).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Damenschuh

Alternative Einreihung

6403.59.99.00.0 7,0 %

Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, für Frauen, Innensohlenlänge 24 cm oder mehr – für Damenschuhe mit Ledersohle

Alternative Einreihung

6403.99.93.80.0 7,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist, für Frauen

Alternative Einreihung

6404.19.90.00.0 7,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Damenschuh (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, für Frauen, Innensohlenlänge 24 cm oder mehr – für Damenschuhe mit Ledersohle (6403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damenschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.99.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Damenschuh (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist, für Frauen (6403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damenschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.99.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Damenschuh (6403) ≠ Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen (6404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Damenschuh bleibt die Zolltarifnummer 6403.99.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Je nach konkretem Produktmerkmal kann auch ein völlig anderer Kapitelcode in Betracht kommen. Prüfung nötig bei:

Alternative Einreihung

6403.59.99.00.0 7,0 %

Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Leder, für Frauen, Innensohlenlänge 24 cm oder mehr – für Damenschuhe mit Ledersohle

Alternative Einreihung

6403.99.93.80.0 7,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Leder, deren Blatt aus Riemen gefertigt oder nicht geschlossen ist, für Frauen

Alternative Einreihung

6404.19.90.00.0 7,0 %

Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff und Oberteil aus Spinnstoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Damenschuh ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Damenschuh (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEF/4541/05-16403.59.11.00.0
Freizeitschuhe für Frauen; Damenschuh - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Leder (den größten Teil der Berührungsfläche mit dem Boden bildend) und Kunststoff - mit Oberteil aus Leder (lt. Antrag) - nicht den Knöchel bedeckend - nicht mit geschlossenem Blatt - mit einer größten Höhe des Absatzes (einschließlich der... Mehr anzeigen
DE21548/12-16403.99.11.00.0
Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Straßenschuhe für Frauen", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit Schnallenverschluss seitlich am Fersenriemen, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den... Mehr anzeigen
DE333/14-16403.99.11.00.0
Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Straßenschuhe für Frauen", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend) und Spinnstoff, - seitlich mit Schnallenverschluss, - ohne Metallschutz in... Mehr anzeigen
DEF/3897/04-16403.99.98.90.0
Freizeitschuhe für Frauen; lt. Antrag: Damenschuh - siehe Bild - mit Keilabsatz, - mit Oberteil aus Leder (geschlossenes Blatt), - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit einer Verzierung auf dem Spann (Ring aus Metall), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge... Mehr anzeigen
DE18819/12-16403.99.11.00.0
Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Schuhe für Damen", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit Schnallenverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer... Mehr anzeigen
DEF/1347/05-16403.99.93.90.0
Freizeitschuhe; lt. Antrag: modischer Damen Freizeitschuh, Artikel Fr-Schuh Sunny Lady (70256) - siehe Bild - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit Verstärkungsteilen aus Leder - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer... Mehr anzeigen
DEF/3626/05-16403.99.38.00.0
Freizeitschuhe (siehe Foto) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk - mit Oberteil (nicht geschlossenes Blatt, Ausstanzungen im Vorderfußbereich) aus Leder, - im Vorderfußbereich sind Strasssteine als Verzierungen aufgesetzt, - ohne Verschlussvorrichtung - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den... Mehr anzeigen
DE18704/14-16403.99.38.00.0
Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Freizeitsandalette für Damen", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Kautschuk; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit zehenfreiem Oberteil (nicht geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf dem Verschlussriemen ist ein Verstärkungsteil aus Leder aufgesetzt, - mit Zierbesatz im... Mehr anzeigen
DEF/3897/04-16403.99.98.90.0
Freizeitschuhe für Frauen; lt. Antrag: Damenschuh - siehe Bild - mit Keilabsatz, - mit Oberteil aus Leder (geschlossenes Blatt), - mit Laufsohlen aus Kautschuk (lt. Antrag), - mit einer Verzierung auf dem Spann (Ring aus Metall), - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge... Mehr anzeigen
DEBTI35872/21-16403.99.98.90.0
Halbschuhe, sog. Damenschuhe, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend)   und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit... Mehr anzeigen
DEBTI35888/21-16403.99.98.90.0
Halbschuhe, sog. Damenschuhe, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend)   und Spinnstoff, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - mit... Mehr anzeigen
DEBTI39103/21-16403.99.98.90.0
Halbschuhe, sog. Damenschuhe, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder (den größten Teil der Außenfläche bildend)   und Spinnstoff, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Leder aufgesetzt, - mit... Mehr anzeigen
DEBTI16044/22-16403.99.98.90.0
Halbschuhe, sog. Damenschuhe, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - an der Ferse verziert, - mit Schnürsenkelverschluss,  - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer... Mehr anzeigen
DEBTI33928/22-16403.99.98.90.0
Halbschuhe, sog. Damenschuhe, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit einem Logo verziert, - mit Schnürsenkelverschluss, seitlich mit Reißverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den... Mehr anzeigen
DEBTI33889/22-16403.99.98.90.0
Halbschuhe, sog. Damenschuhe, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit einem aufgestickten Logo verziert, - mit Schnürsenkelverschluss,  - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel... Mehr anzeigen
DEBTI35803/21-16403.99.98.90.0
Halbschuhe, lt. Antrag: Damenschuhe, Größe 4,5, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Kautschuk/Kunststoff; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - auf das Oberteil ist ein Verstärkungsteil aus Leder aufgesetzt, - mit Schnürsenkelverschluss, seitlich mit Reißverschluss, - ohne... Mehr anzeigen
DEF/3673/04-16403.59.99.00.0
Freizeitschuhe,sog. Damenschuh PALOMA Art. 239 D, siehe Foto - mit Laufsohlen (lt. Antrag) aus Leder, - mit Oberteil (lt. Antrag) aus Leder, - mit geschlossenem Blatt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - ohne Verschlußverrichtung; mit Zierschnürsenkel ausgestattet, - mit Absatz, - nicht den Knöchel bedeckend, -... Mehr anzeigen
DEF/3656/04-16403.59.99.00.0
Freizeitschuhe,sog. Damenschuh PIA Art. 237 D, siehe Foto - mit Laufsohlen (lt. Antrag) aus Leder, - mit Oberteil (lt. Antrag) aus Leder, - mit geschlossenem Blatt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - ohne Verschlußverrichtung, - mit Absatz, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von... Mehr anzeigen
DEF/50/06-16403.59.99.00.0
Freizeitschuhe, lt. Antrag Damenschuhe, siehe Foto, - mit Laufsohlen aus (lt. Antrag) Leder, - mit Oberteil aus (lt. Antrag) Leder, - mit Verstärkungsteilen aus Leder, - mit geschlossenem Blatt, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von 24 cm oder... Mehr anzeigen
DEBTI33916/23-16403.59.99.00.0
Slipper, sog. Damen Halbschuh (Loafer), Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil aus Leder, - auf das Oberteil sind Verstärkungsteile aus Leder aufgesetzt, - seitlich mit einem eingeprägten Firmenlogo verziert, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den... Mehr anzeigen
DEBTI45651/23-16403.59.99.00.0
Clogs, sog. Damen Pantolette, Größe 37, Foto siehe Anlage, - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil [geschlossenes Blatt; somit keine Ware der Unterposition (KN) 6403 5939] aus Leder, - über dem Spann mit einer Zierkette, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel... Mehr anzeigen
DE23670/16-16403.59.99.00.0
Bowlingschuhe (Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit Klettverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel nicht bedeckend, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen versehen... Mehr anzeigen
DE14189/12-16403.59.99.00.0
Bowlingschuhe (Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - mit Schnürsenkelverschluss, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - den Knöchel nicht bedeckend, - nicht mit Dornen, Krampen, Klammern, Stollen oder ähnlichen Vorrichtungen... Mehr anzeigen
DE20823/15-16403.59.99.00.0
Freizeitschuhe (lt. Antrag: "Schuhe für Frauen, MADMULE", Foto siehe Anlage) - mit Laufsohlen aus Leder; ohne Hauptsohle aus Holz, - mit Oberteil (geschlossenes Blatt) aus Leder, - ohne Metallschutz in der Vorderkappe, - nicht den Knöchel bedeckend, - mit einer Länge der Innensohle von mehr als 24 cm, - für Frauen (u.... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle und Abgaben

Drittlandszollsatz

7,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China7,0 %

Drittlandszoll

USA7,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0,8 %

EVFTA

Thailand7,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und besondere Maßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Damenschuhe

Berechnen Sie die konkreten Einfuhrabgaben für Ihren Damenschuh – bestehend aus Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer – abhängig vom Ursprungsland und Warenwert.

Zolldaten werden geladen…

Export und Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Damenschuhe

Welche Zolltarifnummer hat ein Damenschuh?

Die zolltarifliche Einreihung eines Damenschuhs hängt von Material und Bauart ab. Der häufigste Fall – ein Freizeit- oder Halbschuh aus Leder mit einer Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff, nicht den Knöchel bedeckend, mit einer Innensohlenlänge ab 24 cm – wird unter der Zolltarifnummer 6403.99.98.90.0 (11-stellig) eingereiht. Sie gehört zum Kapitel 64 des Harmonisierten Systems.

Welchen HS-Code hat ein Damenschuh?

Der HS-Code (6-stellig) für einen Damenschuh, der unter die Zolltarifnummer 6403.99.98.90.0 fällt, lautet 6403.99. Dieser Code deckt Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder ab, sofern es sich nicht um Sportschuhe oder Spezialschuhe handelt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Damenschuhe?

Der reguläre Drittlandszollsatz für Damenschuhe der Zolltarifnummer 6403.99.98.90.0 beträgt 7,0 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUST) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit einem Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich ein Damenschuh zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Damenschuhs erfolgt über das Material der Laufsohle, das Obermaterial, die Höhe (knöchelbedeckend oder nicht), die Innensohlenlänge und die Zweckbestimmung (Freizeit, Sport, Sicherheit). Alternativen umfassen Schuhe mit Ledersohle (6403.59), Sandalen (6403.99.38) oder Sportschuhe (6403.12). Entscheidend ist die konkrete Produktbeschaffenheit.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Damenschuhe verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer unrichtigen Zollanmeldung führen. Dies zieht möglicherweise Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschläge oder sogar Bußgelder der Zollverwaltung nach sich. Auch Verzögerungen in der Lieferkette durch Zollkontrollen sind möglich. Verwenden Sie daher stets die korrekte 11-stellige Nummer.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Damenschuhe?

Ja, für Damenschuhe der Position 6403.99.98.90.0 können besondere Einfuhrkontrollen gelten. Dazu gehört die Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen (Maßnahme 746) und die CITES-Artenschutzkontrolle bei Verwendung geschützter Tierhäute (Maßnahme 710). Für die Ausfuhr gibt es ebenfalls eine CITES-Kontrollmaßnahme (715). Reine Abgabensätze wie der Drittlandszoll werden nicht als aktive Maßnahme gelistet.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Damenschuhe?

Die vollständige Zolltarifnummer für Damenschuhe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die für die Zollanmeldung in Deutschland verwendet wird. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (6403.99), dem 8-stelligen KN-Code (6403.99.98) und dem 10-stelligen TARIC-Code (6403.99.98.90) mit einer abschließenden 11. Stelle (0) als nationaler Untergliederung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Damenschuhe?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur der EU ändern. Für Damenschuhe unter Kapitel 64 sind in den letzten Jahren keine tiefgreifenden Änderungen eingetreten, aber die regelmäßige Aktualisierung ist ratsam. Die hier genannte Nummer 6403.99.98.90.0 entspricht dem Stand des laufenden Jahres.

Lassen Sie Ihre Damenschuhe in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie das KI-gestützte Klassifizierungstool, um Ihren Damenschuh genau einzureihen. Der Service ist kostenlos, schnell und basiert auf den aktuellsten Tarifdaten.

Über 100.000 erfolgreiche KlassifizierungenÜber 10.000 Nutzer