Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Dekanter zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklassifikation bis zur 11-stelligen Einreihung.
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelGLAS UND GLASWAREN70
- PositionGlaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)7013
- UnterpositionGlaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik701341
- Unterpositionandere701349
- Kombinierte Nomenklaturandere70134991
- Zolltarifnummermechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dekanter
Der HS-Code für Dekanter lautet 7013.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.49.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.49.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.49.99.00.0.
Einreihung von Dekanter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Dekantern in die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dekanter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunghandgefertigt (manuelle Glasentnahme) – alternative 11. Stelle für handgefertigte/mundgeblasene Dekanter | 7013.49.91.00.0 | 11 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitGlaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche – andere – andere – handgefertigt (manuelle Glasentnahme) | 7013.49.91.00.0 | 11 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Dekanter (7013) ≠ handgefertigt (manuelle Glasentnahme) – alternative 11. Stelle für handgefertigte/mundgeblasene Dekanter (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dekanter bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Dekanter (7013) ≠ Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche – andere – andere – handgefertigt (manuelle Glasentnahme) (7013) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Dekanter bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dekanter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE13231/11-1 | Warenzusammenstellung aus Glaskaraffe (Weindekanter) und Weinbelüfter – die Karaffe bestimmt den wesentlichen Charakter | 7013.49.99.00.0 |
| DE23143/16-1 | Glasware (Karaffe) zur Verwendung bei Tisch – keine Einreihung in 7010 | 7013.49.99.00.0 |
| DE17496/16-1 | Glaskaraffe mit Kühlstab – Glas verleiht wesentlichen Charakter | 7013.49.99.00.0 |
| DEBTI32570/20-1 | Glaskaraffe mit Kühlstab (Art.-Nr. 19708) | 7013.49.99.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
11 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 11 % | Drittlandszoll |
| USA | 11 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 11 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 11 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner für Dekanter
Berechnen Sie mit unserem interaktiven Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Dekanter auf Basis des Warenwerts.
Ausfuhrbestimmungen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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