Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer für Dekanter zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklassifikation bis zur 11-stelligen Einreihung.
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
- Unterposition: 7013 41 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
- Unterposition: 7013 49 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7013 4991 - andere
Zolltarifnummer: 7013 4999 00 0 - mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 gilt nur für maschinell gefertigte Dekanter. Handgefertigte oder mundgeblasene Stücke erhalten die abweichende Endziffer 91. Prüfen Sie Ihr Produkt im Klassifizierungstool um Fehler zu vermeiden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dekanter
Der HS-Code für Dekanter lautet 7013.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.49.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.49.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.49.99.00.0.
Einreihung von Dekanter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Dekantern in die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dekanter
Alternative Einreihung
handgefertigt (manuelle Glasentnahme) – alternative 11. Stelle für handgefertigte/mundgeblasene Dekanter
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche – andere – andere – handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Dekanter (7013) ≠ handgefertigt (manuelle Glasentnahme) – alternative 11. Stelle für handgefertigte/mundgeblasene Dekanter (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dekanter bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Dekanter (7013) ≠ Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche – andere – andere – handgefertigt (manuelle Glasentnahme) (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Dekanter bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein Dekanter aus anderen Materialien als Glas fällt in andere Kapitel des Zolltarifs.
Alternative Einreihung
handgefertigt (manuelle Glasentnahme) – alternative 11. Stelle für handgefertigte/mundgeblasene Dekanter
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche – andere – andere – handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dekanter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dekanter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
11,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner für Dekanter
Berechnen Sie mit unserem interaktiven Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Dekanter auf Basis des Warenwerts.
Ausfuhrbestimmungen
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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