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Haushalt & KücheKapitel 49Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde: 4911.91.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde (4911.91.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Dekorations-Gemälde unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Dekorations-Gemälde Produktbild

Dekorations-Gemälde sind massenhaft gefertigte Wandbilder aus bedrucktem Papier oder Leinwand auf einem Keilrahmen. Die Einreihung hängt davon ab, ob es sich um ein handgemaltes Unikat oder einen industriellen Druck handelt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Dekorations-Gemälde beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
  • Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
  • Unterposition: 4911 91 - andere
  • Unterposition: 4911 91 - Bilder, Bilddrucke und Fotografien
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4911 9100 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Dekorations-Gemälden hängt entscheidend vom Herstellungsverfahren ab. Handgemalte Unikate fallen unter Kapitel 97, bedruckte Massenware unter Kapitel 49. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr konkretes Produkt zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde

Der HS-Code für Dekorations-Gemälde lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.

Einreihung von Dekorations-Gemälde nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Dekorations-Gemälden erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte). Position 4911 erfasst alle Bilddrucke, sofern sie nicht als handgemalte Kunstwerke unter Kapitel 97 fallen. Maßgeblich ist das Druckverfahren: Maschinell hergestellte Drucke auf Papier oder Leinwand sind stets Bilddrucke der Position 4911.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde

Alternative Einreihung

9701.91.00.00.0 0 %

Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen

Alternative Einreihung

9701.99.00.00.0 0 %

Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, andere

Alternative Einreihung

3926.40.00.00.0 0 %

Ziergegenstände aus Kunststoffen

Alternative Einreihung

6307.90.98.99.0 0 %

Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen, Wanddeko

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Dekorations-Gemälde (4911) ≠ Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen (9701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dekorations-Gemälde bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Dekorations-Gemälde (4911) ≠ Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, andere (9701)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dekorations-Gemälde bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Dekorations-Gemälde (4911) ≠ Ziergegenstände aus Kunststoffen (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dekorations-Gemälde bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen kann auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen, wenn das Produkt abweichende Merkmale aufweist:

Alternative Einreihung

9701.91.00.00.0 0 %

Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen

Alternative Einreihung

9701.99.00.00.0 0 %

Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, andere

Alternative Einreihung

3926.40.00.00.0 0 %

Ziergegenstände aus Kunststoffen

Alternative Einreihung

6307.90.98.99.0 0 %

Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen, Wanddeko

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Dekorations-Gemälde (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/830/04-14911.91.00.90.0
Bei der als "Kunstdruck auf Leinwand, weiterführend handbemalt" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 30 x 30 cm großes Wandbild bestehend aus einem etwa 14 x 14 cm großen, mit einer Darstellung von Früchten farbig bedruckten Papierzuschnitt, der mittig auf eine Leinwand mit Keilrahmen aus Holz aufgebracht... Mehr anzeigen
DEBTI14713/21-14911.91.00.90.0
Es handelt sich um ein insgesamt etwa 122 x 42 x 3,5 cm großes Wandbild, bestehend aus einer farbig bedruckten Leinwand, die auf einen Keilrahmen aus Holz (MDF) aufgebracht ist. Das Bild zeigt eine Naturszene und ist mit einem Rahmen aus Kunststoff mit zwei Aufhängevorrichtungen aus unedlem Metall... Mehr anzeigen
DE23339/15-14911.91.00.90.0
Bei der vorgelegten, als "bedruckte Leinwand" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 40 x 30 cm großes Wandbild, bestehend aus einem mit einer farbigen Abbildung bedruckten Leinwandzuschnitt, der auf einen Keilrahmen aus Holz aufgezogen ist, der mit einer als Aufhängevorrichtung dienenden Aussparung versehen... Mehr anzeigen
DE6760/12-14911.91.00.90.0
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Fotos und den Angaben der Antragstellerin um ein etwa 30 x 40 cm großes Bild aus einer im Wesentlichen mit der Abbildung von Garben blühendem Lavendels farbig bedruckten Leinwand, die auf einen Holzrahmen aufgebracht ist. Abbildung... Mehr anzeigen
DEBTI41798/22-19701.99.00.00.0
Bei dem Erzeugnis "gerahmtes Bild mit Trockenblumen 30x60cm“ handelt es sich um ein den Collagen ähnliches dekoratives Bildwerk, - rechtwinkelig in den Maßen von 300 x 600 mm, - mit einer Unterlage aus MDF (laut Angabe des Antragstellers), - mit einem Strauß aus getrockneten Getreideähren und Lavendelblüten, deren... Mehr anzeigen
DEBTI18575/22-19701.91.00.00.0
Bei den durch Bilder veranschaulichten Waren sowie nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um vier von Hand mit Acrylfarbe auf Baumwolle gemalte Gemälde: - „Liebesblume“, Art.-Nr. KL01Y01-BN1006/01, Kollektion Why, in den Abmessungen von 99 x 100 cm - „Zeit und Beziehung“, Art.-Nr. KL01Y02-BN1003/03,... Mehr anzeigen
DEHH/1380/07-13926.40.00.00.0
Die als Wandbild bezeichnete Ware besteht aus einem ca. 17 x 12 cm großen Tulpenmotiv aus - laut Antragsangaben - Steinharz, das auf eine schwarze, ca. 25,5 x 30,5 x 1,5 cm große Grundplatte aus Holz mit Aufhängevorrichtung aufgebracht ist. Im Hinblick auf die Zierwirkung bestimmt das Blumenmotiv aus Kunststoffen im... Mehr anzeigen
DEBTI10776/24-16307.90.98.99.0
Wanddeko, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen (B x H) von ca. 79,5 cm x 59,5 cm, - in Form eines Rahmens aus laut Antrag Kunststoff und einer eingesetzten Holzfaserplatte (laut Antrag   MDF), die auf der Schauseite vollständig mit einem einfarbigen, in Falten gelegten Gewebe aus... Mehr anzeigen
DE15417/13-14911.91.00.90.0
Bei den vorgelegten Warenmustern handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um etwa 25,0 x 20,0 cm große gerahmte Wandbilder, jeweils bestehend aus einem 12,5 x 17,0 cm großen, mit einer Luftaufnahme des Chrysler-Buildings im New Yorker Stadtbezirk Manhattan bzw. einer Luftaufnahme des Eiffelturms in Paris... Mehr anzeigen
DE23339/15-14911.91.00.90.0
Bei der vorgelegten, als "bedruckte Leinwand" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 40 x 30 cm großes Wandbild, bestehend aus einem mit einer farbigen Abbildung bedruckten Leinwandzuschnitt, der auf einen Keilrahmen aus Holz aufgezogen ist, der mit einer als Aufhängevorrichtung dienenden Aussparung versehen... Mehr anzeigen
DE21074/16-14911.91.00.90.0
Bei der vorgelegten, als "3 D- Wanddekor Tulpen Holz/Canvas/Metall" bezeichneten Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Fotos und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein etwa 60 x 30 x 5 cm großes Wandbild, bestehend aus einem schauseitig im Wesentlichen mit einem in einer Gießkanne... Mehr anzeigen
DE21515/13-14911.91.00.90.0
Bei der als "Wandbild" bezeichneten Ware handelt es sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format etwa 23,8 x 33,8 cm), der neben der Aufschrift "Lavender" im Wesentlichen mit einer farbigen Abbildung bedruckt ist. Der Bilddruck ist auf eine etwa 34,0 x 24,0 x 0,9 cm (L x B x D) große Holzfaserplatte... Mehr anzeigen
DEK/830/04-14911.91.00.90.0
Bei der als "Kunstdruck auf Leinwand, weiterführend handbemalt" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 30 x 30 cm großes Wandbild bestehend aus einem etwa 14 x 14 cm großen, mit einer Darstellung von Früchten farbig bedruckten Papierzuschnitt, der mittig auf eine Leinwand mit Keilrahmen aus Holz aufgebracht... Mehr anzeigen
DE6760/12-14911.91.00.90.0
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Fotos und den Angaben der Antragstellerin um ein etwa 30 x 40 cm großes Bild aus einer im Wesentlichen mit der Abbildung von Garben blühendem Lavendels farbig bedruckten Leinwand, die auf einen Holzrahmen aufgebracht ist. Abbildung... Mehr anzeigen
DEK/343/08-14911.91.00.90.0
Bei der als "Wand-Tattoo" bezeichneten Ware handelt es sich um einen rechteckigen Bogen aus gestrichenem Papier aus Halbstoff aus Holz (Format etwa 50 x 33 cm), der auf der Vorderseite mit neun zum Abziehen bestimmten, bereits vorgestanzten Motiven von (Seifen)Blasen (in unterschiedlichen Größen, allein und zu... Mehr anzeigen
DE6553/12-14911.91.00.90.0
Bei der vorliegenden, als "Langbahn Buddha" bezeichneten Ware handelt es sich um einen 60 x 200 cm großen Zuschnitt aus einem beidseitig vollständig mit Kunststoff beschichteten (mit bloßem Auge wahrnehmbar) Gewebe. Er ist auf der Schauseite mit einer Abbildung einer Buddha-Statue farbig bedruckt und sowohl an der... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrollen von Quecksilber

Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.

Zollrechner für Dekorations-Gemälde

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Dekorations-Gemälde mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quecksilber-Ausfuhrkontrolle

Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde

Welche Zolltarifnummer hat Dekorations-Gemälde?

Die zutreffende Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde (bedruckte Leinwand- oder Papierbilder als Wandschmuck) lautet 4911.91.00.90.0. Diese Nummer gilt für maschinell hergestellte Bilddrucke, die als Massenware produziert werden. Handgemalte Unikate fallen dagegen unter Kapitel 97.

Welchen HS-Code hat Dekorations-Gemälde?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Dekorations-Gemälde lautet 491191. Er umfasst Bilddrucke und Fotografien, die nicht handgemalt sind. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 entsprechen diesem HS-Code.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Dekorations-Gemälde?

Der Drittlandszollsatz für Dekorations-Gemälde der Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien) gilt ebenfalls 0 % Zoll.

Wie unterscheidet sich Dekorations-Gemälde zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt vor allem zum handgemalten Gemälde (Kapitel 9701) und zur Collage (9701). Während Dekorations-Gemälde als Massenware bedruckt sind, sind handgemalte Unikate oder Collagen mit dreidimensionalen Elementen anders einzureihen. Eine Alternative ist die Einreihung als Ziergegenstand aus Kunststoff (3926) bei überwiegendem Kunststoffanteil.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Dekorations-Gemälde?

Für Dekorations-Gemälde der Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 gelten Einfuhrkontrollen von Quecksilber (Maßnahme 748), falls das Produkt Quecksilber enthält. Bei der Ausfuhr sind Beschränkungen (467), Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (735), Ausfuhrgenehmigung (473) und Quecksilber-Ausfuhrkontrolle (749) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde?

Die vollständige Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 491191, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 49119100 und dem 10-stelligen TARIC-Code 4911910090.

Ändern sich Zolltarifnummern für Dekorations-Gemälde?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Dekorations-Gemälde ist die Position 4911 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei neuen Unterpositionen.

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