Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 91 - andere
- Unterposition: 4911 91 - Bilder, Bilddrucke und Fotografien
Zolltarifnummer: 4911 9100 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Dekorations-Gemälden hängt entscheidend vom Herstellungsverfahren ab. Handgemalte Unikate fallen unter Kapitel 97, bedruckte Massenware unter Kapitel 49. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr konkretes Produkt zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde
Der HS-Code für Dekorations-Gemälde lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.
Einreihung von Dekorations-Gemälde nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Dekorations-Gemälden erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte). Position 4911 erfasst alle Bilddrucke, sofern sie nicht als handgemalte Kunstwerke unter Kapitel 97 fallen. Maßgeblich ist das Druckverfahren: Maschinell hergestellte Drucke auf Papier oder Leinwand sind stets Bilddrucke der Position 4911.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde
Alternative Einreihung
Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen
Alternative Einreihung
Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, andere
Alternative Einreihung
Ziergegenstände aus Kunststoffen
Alternative Einreihung
Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen, Wanddeko
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Dekorations-Gemälde (4911) ≠ Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen (9701)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dekorations-Gemälde bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Dekorations-Gemälde (4911) ≠ Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, andere (9701)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dekorations-Gemälde bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Dekorations-Gemälde (4911) ≠ Ziergegenstände aus Kunststoffen (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Dekorations-Gemälde bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen kann auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen, wenn das Produkt abweichende Merkmale aufweist:
Alternative Einreihung
Gemälde (z. B. Ölgemälde, Aquarelle, Pastelle) und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen
Alternative Einreihung
Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, andere
Alternative Einreihung
Ziergegenstände aus Kunststoffen
Alternative Einreihung
Andere konfektionierte Waren aus Spinnstoffen, Wanddeko
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dekorations-Gemälde ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dekorations-Gemälde (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Bei der als "Kunstdruck auf Leinwand, weiterführend handbemalt" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 30 x 30 cm großes Wandbild bestehend aus einem etwa 14 x 14 cm großen, mit einer Darstellung von Früchten farbig bedruckten Papierzuschnitt, der mittig auf eine Leinwand mit Keilrahmen aus Holz aufgebracht... Mehr anzeigenBei der als "Kunstdruck auf Leinwand, weiterführend handbemalt" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 30 x 30 cm großes Wandbild bestehend aus einem etwa 14 x 14 cm großen, mit einer Darstellung von Früchten farbig bedruckten Papierzuschnitt, der mittig auf eine Leinwand mit Keilrahmen aus Holz aufgebracht ist. Die nicht vom Kunstdruck verdeckte Leinwandfläche ist - farblich abgestimmt auf den Druck - von Hand bemalt. Die Ware ist in einer klarsichtigen Kunststofffolie mit Eckverstärkungen aus Pappe verpackt. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein insgesamt etwa 122 x 42 x 3,5 cm großes Wandbild, bestehend aus einer farbig bedruckten Leinwand, die auf einen Keilrahmen aus Holz (MDF) aufgebracht ist. Das Bild zeigt eine Naturszene und ist mit einem Rahmen aus Kunststoff mit zwei Aufhängevorrichtungen aus unedlem Metall... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein insgesamt etwa 122 x 42 x 3,5 cm großes Wandbild, bestehend aus einer farbig bedruckten Leinwand, die auf einen Keilrahmen aus Holz (MDF) aufgebracht ist. Das Bild zeigt eine Naturszene und ist mit einem Rahmen aus Kunststoff mit zwei Aufhängevorrichtungen aus unedlem Metall ausgestattet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnissse gehören als "andere Drucke, Bilddrucke, andere als in der Codenummer 4911 91 00 10 0 genannte" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs, da es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren Charakter im Hinblick auf die Verwendung durch den Bilddruck bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der vorgelegten, als "bedruckte Leinwand" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 40 x 30 cm großes Wandbild, bestehend aus einem mit einer farbigen Abbildung bedruckten Leinwandzuschnitt, der auf einen Keilrahmen aus Holz aufgezogen ist, der mit einer als Aufhängevorrichtung dienenden Aussparung versehen... Mehr anzeigenBei der vorgelegten, als "bedruckte Leinwand" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 40 x 30 cm großes Wandbild, bestehend aus einem mit einer farbigen Abbildung bedruckten Leinwandzuschnitt, der auf einen Keilrahmen aus Holz aufgezogen ist, der mit einer als Aufhängevorrichtung dienenden Aussparung versehen ist. Das Bild ist mit mehreren Leuchtdioden (einschl. Batteriefach und Ein-/Ausschalter) ausgestattet, die die Zierwirkung des Bildes erhöhen. Die Rückseite des Bildes ist durch einen Vliesstoffzuschnitt abgedeckt, der im Bereich des Batteriefaches mit einem passenden Ausschnitt versehen ist. Das Bild ist nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin mit einer Timerfunktion ausgestattet. Es ist mit Eckenschützern aus Kartonpapier versehen sowie in Kunststofffolie eingeschweißt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zum TARIC-Code 4911 91 00 90, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf ihre Verwendung durch den Bilddruck bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Fotos und den Angaben der Antragstellerin um ein etwa 30 x 40 cm großes Bild aus einer im Wesentlichen mit der Abbildung von Garben blühendem Lavendels farbig bedruckten Leinwand, die auf einen Holzrahmen aufgebracht ist. Abbildung... Mehr anzeigenBei der vorliegenden Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Fotos und den Angaben der Antragstellerin um ein etwa 30 x 40 cm großes Bild aus einer im Wesentlichen mit der Abbildung von Garben blühendem Lavendels farbig bedruckten Leinwand, die auf einen Holzrahmen aufgebracht ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 0 des Elektronischen Zolltarifs, weil der Bilddruck nach Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware bestimmt. Weniger anzeigen
Bei dem Erzeugnis "gerahmtes Bild mit Trockenblumen 30x60cm“ handelt es sich um ein den Collagen ähnliches dekoratives Bildwerk, - rechtwinkelig in den Maßen von 300 x 600 mm, - mit einer Unterlage aus MDF (laut Angabe des Antragstellers), - mit einem Strauß aus getrockneten Getreideähren und Lavendelblüten, deren... Mehr anzeigenBei dem Erzeugnis "gerahmtes Bild mit Trockenblumen 30x60cm“ handelt es sich um ein den Collagen ähnliches dekoratives Bildwerk, - rechtwinkelig in den Maßen von 300 x 600 mm, - mit einer Unterlage aus MDF (laut Angabe des Antragstellers), - mit einem Strauß aus getrockneten Getreideähren und Lavendelblüten, deren Stiele mit einer Juteschnur zusammengefasst und umwickelt sind, die Schnur bildet mit den Enden eine dekorative Schleife, der Strauß und die Schleife sind dreidimensional gestaltet und auf der Unterlage fixiert, - mit einem Rahmen aus einfach gearbeiteten eckigen Leisten aus Holz, der nach Art und Wert dem Bildwerk entspricht, - auf der Rückseite mit einer Wandaufhängung versehen. Die Ware ist als ein "den Collagen ähnliches Bildwerk, nicht mehr als 100 Jahre alt, kein Gemälde, kein Mosaik" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei den durch Bilder veranschaulichten Waren sowie nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um vier von Hand mit Acrylfarbe auf Baumwolle gemalte Gemälde: - „Liebesblume“, Art.-Nr. KL01Y01-BN1006/01, Kollektion Why, in den Abmessungen von 99 x 100 cm - „Zeit und Beziehung“, Art.-Nr. KL01Y02-BN1003/03,... Mehr anzeigenBei den durch Bilder veranschaulichten Waren sowie nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um vier von Hand mit Acrylfarbe auf Baumwolle gemalte Gemälde: - „Liebesblume“, Art.-Nr. KL01Y01-BN1006/01, Kollektion Why, in den Abmessungen von 99 x 100 cm - „Zeit und Beziehung“, Art.-Nr. KL01Y02-BN1003/03, Kollektion Why, in den Abmessungen von 99 x 100 cm - „Hoffnung, Glaube, Überzeugung“, Art.-Nr. KL01Y03-BN1001/01, Kollektion Why, in den Abmessungen von 99 x 100 cm - „Lebensblume“, Art.-Nr. KL01Y04-BN1001/03, Kollektion Why, in den Abmessungen von 100 x 100 cm. Die in bunter Farbe und kreisrunder Form gestalteten Bilder zeigen stilisierte Blüten, Blätter oder Vögel und sind nicht gerahmt. Die Waren sind als "Gemälde, vollständig mit der Hand geschaffen, nicht mehr als 100 Jahre alt" einzureihen. Weniger anzeigen
Die als Wandbild bezeichnete Ware besteht aus einem ca. 17 x 12 cm großen Tulpenmotiv aus - laut Antragsangaben - Steinharz, das auf eine schwarze, ca. 25,5 x 30,5 x 1,5 cm große Grundplatte aus Holz mit Aufhängevorrichtung aufgebracht ist. Im Hinblick auf die Zierwirkung bestimmt das Blumenmotiv aus Kunststoffen im... Mehr anzeigenDie als Wandbild bezeichnete Ware besteht aus einem ca. 17 x 12 cm großen Tulpenmotiv aus - laut Antragsangaben - Steinharz, das auf eine schwarze, ca. 25,5 x 30,5 x 1,5 cm große Grundplatte aus Holz mit Aufhängevorrichtung aufgebracht ist. Im Hinblick auf die Zierwirkung bestimmt das Blumenmotiv aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Weniger anzeigen
Wanddeko, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen (B x H) von ca. 79,5 cm x 59,5 cm, - in Form eines Rahmens aus laut Antrag Kunststoff und einer eingesetzten Holzfaserplatte (laut Antrag MDF), die auf der Schauseite vollständig mit einem einfarbigen, in Falten gelegten Gewebe aus... Mehr anzeigenWanddeko, Foto siehe Anlage, - rechteckig; in den Abmessungen (B x H) von ca. 79,5 cm x 59,5 cm, - in Form eines Rahmens aus laut Antrag Kunststoff und einer eingesetzten Holzfaserplatte (laut Antrag MDF), die auf der Schauseite vollständig mit einem einfarbigen, in Falten gelegten Gewebe aus Spinn- stoffen beklebt ist, - auf der Rückseite mit einem Zuschnitt aus Papier abgedeckt und mit zwei Ösen aus augenscheinlich unedlem Metall als Aufhängevorrichtung ausgestattet, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne Hinweise auf Handarbeit, - ohne raumbezogene Funktion, somit keine Ware zur Innenausstattung der Position 6304, - nicht aus mindestens zwei Stücken verschiedener Materialien zusammengesetzt, sodass ein Bild oder dekoratives Motiv entsteht, daher keine Collage der Position 9701, - insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild bestimmt das Gewebe aus Spinnstoffen den wesentlichen Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Wanddeko), aus Spinnstoffen, aus Gewebe, nicht handgearbeitet" Weniger anzeigen
Bei den vorgelegten Warenmustern handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um etwa 25,0 x 20,0 cm große gerahmte Wandbilder, jeweils bestehend aus einem 12,5 x 17,0 cm großen, mit einer Luftaufnahme des Chrysler-Buildings im New Yorker Stadtbezirk Manhattan bzw. einer Luftaufnahme des Eiffelturms in Paris... Mehr anzeigenBei den vorgelegten Warenmustern handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um etwa 25,0 x 20,0 cm große gerahmte Wandbilder, jeweils bestehend aus einem 12,5 x 17,0 cm großen, mit einer Luftaufnahme des Chrysler-Buildings im New Yorker Stadtbezirk Manhattan bzw. einer Luftaufnahme des Eiffelturms in Paris schwarz-weiß bedruckten Papierzuschnitt, der von einem weißen Passepartout aus Pappe umrandet wird und in einen aus silbern glänzendem Kunststoff, Holzfaserplatte und einer Abdeckplatte aus Glas bestehenden Bilderrahmen (kein Wechselrahmen) eingesetzt ist. Auf der Rückseite ist der Bilderrahmen mit zwei Aufhängevorrichtungen aus unedlem Metall versehen. Abbildung siehe Anlage. Die Bilder sind mit Produktinformationen bedruckten Eckenschützern versehen. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs, da ihr wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Bilddruck bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der vorgelegten, als "bedruckte Leinwand" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 40 x 30 cm großes Wandbild, bestehend aus einem mit einer farbigen Abbildung bedruckten Leinwandzuschnitt, der auf einen Keilrahmen aus Holz aufgezogen ist, der mit einer als Aufhängevorrichtung dienenden Aussparung versehen... Mehr anzeigenBei der vorgelegten, als "bedruckte Leinwand" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 40 x 30 cm großes Wandbild, bestehend aus einem mit einer farbigen Abbildung bedruckten Leinwandzuschnitt, der auf einen Keilrahmen aus Holz aufgezogen ist, der mit einer als Aufhängevorrichtung dienenden Aussparung versehen ist. Das Bild ist mit mehreren Leuchtdioden (einschl. Batteriefach und Ein-/Ausschalter) ausgestattet, die die Zierwirkung des Bildes erhöhen. Die Rückseite des Bildes ist durch einen Vliesstoffzuschnitt abgedeckt, der im Bereich des Batteriefaches mit einem passenden Ausschnitt versehen ist. Das Bild ist nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin mit einer Timerfunktion ausgestattet. Es ist mit Eckenschützern aus Kartonpapier versehen sowie in Kunststofffolie eingeschweißt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zum TARIC-Code 4911 91 00 90, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf ihre Verwendung durch den Bilddruck bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der vorgelegten, als "3 D- Wanddekor Tulpen Holz/Canvas/Metall" bezeichneten Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Fotos und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein etwa 60 x 30 x 5 cm großes Wandbild, bestehend aus einem schauseitig im Wesentlichen mit einem in einer Gießkanne... Mehr anzeigenBei der vorgelegten, als "3 D- Wanddekor Tulpen Holz/Canvas/Metall" bezeichneten Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Fotos und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin um ein etwa 60 x 30 x 5 cm großes Wandbild, bestehend aus einem schauseitig im Wesentlichen mit einem in einer Gießkanne stehenden Strauß Tulpen farbig bedruckten, rechteckigen Zuschnitt aus einem Gewebe aus Chemiefasern, der auf einen Keilrahmen aus Holz aufgezogen ist. Das Bild ist im Bereich der aufgedruckten Abbildung der Gießkanne mit einer Applikation aus unedlen Metall, die mittels Nieten auf dem Bild befestigt ist, verziert. Der Holzkeilrahmen ist rückseitig mit zwei als Aufhängevorrichtung dienenden länglichen Aussparungen versehen. Ein Wandbild ist in Kunststofffolie verpackt. Jeweils vier Stück sind in einem Karton verpackt, von denen wiederum jeweils 4 Stück in einem Umkarton verpackt sind. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs, da es zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung im Hinblick auf die Verwendung durch den Bilddruck bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der als "Wandbild" bezeichneten Ware handelt es sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format etwa 23,8 x 33,8 cm), der neben der Aufschrift "Lavender" im Wesentlichen mit einer farbigen Abbildung bedruckt ist. Der Bilddruck ist auf eine etwa 34,0 x 24,0 x 0,9 cm (L x B x D) große Holzfaserplatte... Mehr anzeigenBei der als "Wandbild" bezeichneten Ware handelt es sich um einen rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format etwa 23,8 x 33,8 cm), der neben der Aufschrift "Lavender" im Wesentlichen mit einer farbigen Abbildung bedruckt ist. Der Bilddruck ist auf eine etwa 34,0 x 24,0 x 0,9 cm (L x B x D) große Holzfaserplatte aufgeklebt. Die Rückseite der Holzfaserplatte ist mit einer angeschraubten Aufhängevorrichtung aus unedlem Metall ausgestattet, an der ein bedrucktes Papieretikett befestigt ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 91 00 90 0 des Zolltarifs, da es sich zolltarifrechtlich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware handelt, deren wesentlicher Charakter im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Bilddruck auf Papier bestimmt wird. Weniger anzeigen
Bei der als "Kunstdruck auf Leinwand, weiterführend handbemalt" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 30 x 30 cm großes Wandbild bestehend aus einem etwa 14 x 14 cm großen, mit einer Darstellung von Früchten farbig bedruckten Papierzuschnitt, der mittig auf eine Leinwand mit Keilrahmen aus Holz aufgebracht... Mehr anzeigenBei der als "Kunstdruck auf Leinwand, weiterführend handbemalt" bezeichneten Ware handelt es sich um ein etwa 30 x 30 cm großes Wandbild bestehend aus einem etwa 14 x 14 cm großen, mit einer Darstellung von Früchten farbig bedruckten Papierzuschnitt, der mittig auf eine Leinwand mit Keilrahmen aus Holz aufgebracht ist. Die nicht vom Kunstdruck verdeckte Leinwandfläche ist - farblich abgestimmt auf den Druck - von Hand bemalt. Die Ware ist in einer klarsichtigen Kunststofffolie mit Eckverstärkungen aus Pappe verpackt. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Fotos und den Angaben der Antragstellerin um ein etwa 30 x 40 cm großes Bild aus einer im Wesentlichen mit der Abbildung von Garben blühendem Lavendels farbig bedruckten Leinwand, die auf einen Holzrahmen aufgebracht ist. Abbildung... Mehr anzeigenBei der vorliegenden Ware handelt es sich nach den zur Veranschaulichung vorgelegten Fotos und den Angaben der Antragstellerin um ein etwa 30 x 40 cm großes Bild aus einer im Wesentlichen mit der Abbildung von Garben blühendem Lavendels farbig bedruckten Leinwand, die auf einen Holzrahmen aufgebracht ist. Abbildung siehe Anlage. Derartige aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 0 des Elektronischen Zolltarifs, weil der Bilddruck nach Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Ware bestimmt. Weniger anzeigen
Bei der als "Wand-Tattoo" bezeichneten Ware handelt es sich um einen rechteckigen Bogen aus gestrichenem Papier aus Halbstoff aus Holz (Format etwa 50 x 33 cm), der auf der Vorderseite mit neun zum Abziehen bestimmten, bereits vorgestanzten Motiven von (Seifen)Blasen (in unterschiedlichen Größen, allein und zu... Mehr anzeigenBei der als "Wand-Tattoo" bezeichneten Ware handelt es sich um einen rechteckigen Bogen aus gestrichenem Papier aus Halbstoff aus Holz (Format etwa 50 x 33 cm), der auf der Vorderseite mit neun zum Abziehen bestimmten, bereits vorgestanzten Motiven von (Seifen)Blasen (in unterschiedlichen Größen, allein und zu mehreren) rosa bzw. pink bedruckt ist. Die Rückseite ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und mit einem Schutzpapier bedeckt. Die "Blasen" sollen zu Dekorationszwecken auf Wände aufgeklebt werden. Nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin ist der Bogen in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel mit bedrucktem Papp-Header verpackt. Vierundzwanzig Stück derartiger Wand-Tattoos sortiert nach den Motiven Blasen, Blume bzw. Schmetterling (je 8 Stück) befinden sich in einem Pappdisplay (nicht Gegenstand dieser Auskunft), das in Geschäften zum Abverkauf aufgestellt werden kann. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Bei der vorliegenden, als "Langbahn Buddha" bezeichneten Ware handelt es sich um einen 60 x 200 cm großen Zuschnitt aus einem beidseitig vollständig mit Kunststoff beschichteten (mit bloßem Auge wahrnehmbar) Gewebe. Er ist auf der Schauseite mit einer Abbildung einer Buddha-Statue farbig bedruckt und sowohl an der... Mehr anzeigenBei der vorliegenden, als "Langbahn Buddha" bezeichneten Ware handelt es sich um einen 60 x 200 cm großen Zuschnitt aus einem beidseitig vollständig mit Kunststoff beschichteten (mit bloßem Auge wahrnehmbar) Gewebe. Er ist auf der Schauseite mit einer Abbildung einer Buddha-Statue farbig bedruckt und sowohl an der oberen, als auch an der unteren Schmalseite mit zwei Ösen aus unedlem Metall ausgestattet. Die Ware soll nach Angaben der Antragstellerin in geschlossenen Räumen zu Dekorationszwecken aufgehangen werden und ist in einer transparenten Kunststofftüte verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "andere Bilddrucke" zur Codenummer 4911 9100 90 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Zollrechner für Dekorations-Gemälde
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Dekorations-Gemälde mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
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Edelstahl-Abfalleimer
7323.93.00.90.0 · 3,2 %
Feürzeug
9613.20.00.00.0 · 2,7 %
Toilettenpapier
4818.10.10.00.0 · 0 %
Gartenschirm
6601.10.00.00.0 · 4,7 %
Eimer
3924.90.00.90.9 · 6,5 %
