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UnterhaltungselektronikKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Dockingstation: 8471.80.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Dockingstation (8471.80.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Dockingstation unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Dockingstation Produktbild

Für Dockingstationen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Dockingstation beschreiben: Anzahl Ports, Funkstandard (USB-C/Thunderbolt), Gehäusematerial, Verwendung (Notebook/Tablet)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die nachfolgende Hierarchie zeigt die vollständige Einordnung vom Abschnitt über das Kapitel und die Position bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung einer Dockingstation unter 8471.80.00.00.0 setzt voraus, dass sie der Signalumsetzung und Schnittstellenerweiterung dient und keine eigenständige Recheneinheit (CPU) enthält. Für eine verbindliche Einstufung nutzen Sie bitte das

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dockingstation

Der HS-Code für Dockingstation lautet 8471.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0.

Einreihung von Dockingstation nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dockingstation

Dockingstation mit aktiver Signalverarbeitung, von der hauptsächlich in ADV-Systemen verwendeten Art

8471.80.00.00.0 0 %

Andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (Dockingstations, Port-Replikatoren mit Signalumsetzer)

Einfache Dockingstation ohne aktive Signalverarbeitung, nur zur Ein-/Ausgabe

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten

Zubehörteile und Komponenten für ADV-Maschinen, die nicht unter andere Unterpositionen fallen

8471.90.00.00.0 0 %

Andere (zu automatischen Datenverarbeitungsmaschinen gehörend)

Einfache Tablet-Dockingstation ohne aktive Elektronik, nur elektrische Verbindungsfunktion → anderes Kapitel!

8536.69.90.99.0 0 %

Steckvorrichtungen, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Dockingstation (8471) ≠ Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Einfache Dockingstation ohne aktive Signalverarbeitung, nur zur Ein-/Ausgabe. Für Dockingstation bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Dockingstation (8471) ≠ Andere (zu automatischen Datenverarbeitungsmaschinen gehörend) (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Zubehörteile und Komponenten für ADV-Maschinen, die nicht unter andere Unterpositionen fallen. Für Dockingstation bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Dockingstation (8471) ≠ Steckvorrichtungen, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, andere (8536)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Einfache Tablet-Dockingstation ohne aktive Elektronik, nur elektrische Verbindungsfunktion → anderes Kapitel!. Für Dockingstation bleibt die Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Konfigurationen können Dockingstationen auch in andere Kapitel eingereiht werden.

Einfache Dockingstation ohne aktive Signalverarbeitung, nur zur Ein-/Ausgabe

8471.60.00.00.0 0 %

Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten

Zubehörteile und Komponenten für ADV-Maschinen, die nicht unter andere Unterpositionen fallen

8471.90.00.00.0 0 %

Andere (zu automatischen Datenverarbeitungsmaschinen gehörend)

Einfache Tablet-Dockingstation ohne aktive Elektronik, nur elektrische Verbindungsfunktion → anderes Kapitel!

8536.69.90.99.0 0 %

Steckvorrichtungen, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dockingstation ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Dockingstation (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE16217/16-18471.80.00.00.0
Dockingstation mit Thunderbolt-2-Anschluss
DE6872/14-18471.80.00.00.0
Universelle Dockingstation
DEBTI13864/17-18471.80.00.00.0
Standard-Notebook-Dockingstation
DEBTI19980/22-18471.80.00.00.0
Dockingstation des Herstellers Dell
DEBTI3344/22-18471.80.00.00.0
Dockingstation mit USB-3.2-Schnittstelle
DEBTI45436/22-18471.80.00.00.0
Ultra-Dockingstation für Lenovo ThinkPads
DEBTI25826/17-18471.80.00.00.0
Universelle Dockingstation des Herstellers Digitus
DEBTI40274/20-18471.80.00.00.0
Dockingstation speziell für Tablet-Computer
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Dockingstationen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Dockingstation. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Die Summe ergibt die Gesamtbelastung bei der Einfuhr.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Dockingstations können unter Dual-Use-Kontrolle fallen (zivil und militärisch nutzbare Technologie). Eine Ausfuhrgenehmigung kann erforderlich sein. Mehr erfahren →

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Dockingstationen

Welche Zolltarifnummer hat eine Dockingstation?

Die zolltarifliche Einreihung einer Dockingstation erfolgt unter der Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0. Diese Nummer umfasst "andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen". Acht verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) deutscher Behörden bestätigen diese Einreihung für verschiedene Hersteller und Modelle, darunter Dell, Lenovo und Digitus.

Welchen HS-Code hat eine Dockingstation?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Dockingstation lautet 8471.80. Er ist international harmonisiert und gilt in allen Vertragsstaaten des Harmonisierten Systems. Der 8-stellige KN-Code in der EU ist 8471.80.00, der TARIC-Code lautet 8471.80.00.00. Die vollständige deutsche Zolltarifnummer ist 8471.80.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Dockingstation?

Der Drittlandszollsatz für Dockingstationen der Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 beträgt 0 %. Dies gilt unabhängig vom Ursprungsland. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Für bestimmte Länder bestehen Präferenzabkommen, die den Zollsatz ebenfalls auf 0 % setzen.

Wie unterscheidet sich eine Dockingstation zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Dockingstation (8471.80) erfolgt insbesondere zu Ein-/Ausgabeeinheiten (8471.60), Netzwerk-Switches (8517.62) und Netzteilen (8504.40). Eine Alternative wäre die Position 8471.60, wenn es sich um eine reine I/O-Erweiterung ohne Signalumsetzung handelt. Die eindeutige Hauptfunktion der Signalumsetzung und Schnittstellenerweiterung rechtfertigt jedoch die Einreihung unter 8471.80.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Dockingstation verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Abgaben, Verzögerungen im Zollverfahren und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Da der Drittlandszollsatz für Dockingstationen ohnehin 0 % beträgt, sind die finanziellen Risiken begrenzt. Allerdings können falsche Angaben im Rahmen der Dual-Use-Ausfuhrkontrolle oder bei der Statistik weitreichende Folgen haben.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Dockingstationen?

Für die Einfuhr von Dockingstationen bestehen keine spezifischen Beschränkungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, sodass keine aktiven Einfuhrmaßnahmen wie Antidumpingzölle anwendbar sind. Bei der Ausfuhr unterliegen Dockingstationen jedoch der Dual-Use-Kontrolle gemäß der EU-Dual-Use-Verordnung. Eine Ausfuhrgenehmigung kann erforderlich sein, wenn die Ware für militärische Zwecke bestimmt ist.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Dockingstation?

Die Zolltarifnummer für eine Dockingstation ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (8471.80), zwei weiteren Stellen für die Kombinierte Nomenklatur (00), zwei TARIC-Stellen (00) und einer nationalen Split-Nummer (0). Die formatierte Schreibweise lautet 8471.80.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Dockingstationen?

Der HS-Code 8471.80 ist seit Jahren stabil und wird voraussichtlich auch in der nächsten Überarbeitung des Harmonisierten Systems (2027) bestehen bleiben. Änderungen auf TARIC-Ebene sind möglich, aber selten. Aktuell ist keine Änderung der Zolltarifnummer 8471.80.00.00.0 für Dockingstationen angekündigt. Wir empfehlen, die aktuellen Daten regelmäßig zu prüfen.

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Zolltarifnummer für Dockingstation: 8471.80.00.00.0 - 2026