Hierarchie der Zolltarifnummer
Dockingstations werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8471 umfasst automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten – darunter Dockingstations als Einheiten von der in ADV-Systemen verwendeten Art:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 8471 8000 00 0 - andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Dockingstation kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Dockingstation
Der HS-Code für Dockingstations ist 8471.80 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8471.80.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8471.80.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.80.00.00.0 .
Einreihung von Dockingstation nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Dockingstations können je nach Funktionsumfang und Anschlusstechnik unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob die Dockingstation aktive Signalverarbeitung enthält oder nur einfache elektrische Verbindungen herstellt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Dockingstation
Dockingstation mit aktiver Signalverarbeitung, von der hauptsächlich in ADV-Systemen verwendeten Art
Andere Einheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen (Dockingstations, Port-Replikatoren mit Signalumsetzer)
Einfache Dockingstation ohne aktive Signalverarbeitung, nur zur Ein-/Ausgabe
Ein- oder Ausgabeeinheiten, auch wenn sie in einem gemeinsamen Gehäuse Speichereinheiten enthalten
Zubehörteile und Komponenten für ADV-Maschinen, die nicht unter andere Unterpositionen fallen
Andere (zu automatischen Datenverarbeitungsmaschinen gehörend)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Dockingstation (8471.80) ≠ USB-Hub (8471.60)
Ein USB-Hub ohne aktive Signalverarbeitung fällt unter Ein-/Ausgabeeinheiten (8471.60). Eine Dockingstation mit HDMI-Ausgang und Signalkonversion ist eine ADV-Einheit (8471.80).
Dockingstation (8471.80) ≠ einfache Tablet-Dockingstation (8536.69)
Einfache Tablet-Docks ohne aktive Elektronik (nur Laden und Datendurchleitung per Stecker) fallen unter Steckvorrichtungen (8536.69), nicht unter ADV-Einheiten.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Dockingstations fallen unter Position 8471. Einfache Tablet-Dockingstations ohne aktive Signalverarbeitung werden als Steckvorrichtungen in Kapitel 85 eingereiht:
Einfache Tablet-Dockingstation ohne aktive Elektronik, nur elektrische Verbindungsfunktion → anderes Kapitel!
Steckvorrichtungen, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Dockingstation ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Funktionsumfang, Signalverarbeitung, Anschlussprinzip und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Dockingstation (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Dockingstations entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Sog. Docking Station, CherryPort Replicator – kombinierte Maschine aus Stromrichter und Dockingstation mit Signalumwandler. Mit USB-C, 4x USB-A, HDMI, Mini-DisplayPort, RJ-45, DC Power, AUX, 2x SD-Card und QI Wireless Charger. Haupttätigkeit: Signalumwandlung für automatische Datenverarbeitungsmaschinen.
AV 1, Pos. 8471.80
Dell Docking Station – mit zwei DisplayPort, HDMI, RJ45, drei USB-C, drei USB-3.1-Typ-A, Stromversorgungsanschluss, USB-C-Kabel. Dient der Signalumsetzung und Stromversorgung über USB-C-Power-Delivery nach Anschluss an automatische Datenverarbeitungsmaschine.
AV 1, Pos. 8471.80
ThinkPad Ultra Docking Station – mit 2x USB-C, 4x USB 3.1, HDMI 2.0, 2x DisplayPort 1.4, VGA, 3,5 mm Stereo/Mic Combo Port. Für tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen. Mit Verriegelungsmechanismus.
AV 1, Pos. 8471.80
Notebook Dockingstation, Digitus Universal Docking Station – Aluminiumgehäuse 19,5 x 8,5 x 2,2 cm mit USB-, VGA-, HDMI-, Display Port-, LAN- und Audio-Schnittstellen. Dient zum gleichzeitigen Anschließen von Eingabe- und Ausgabeeinheiten über USB.
AV 1, Pos. 8471.80
Notebook Dockingstation, Digitus Universal Docking Station – Aluminiumgehäuse 7,5 x 13,5 x 1,7 cm mit Speicherkartenslots, USB-, VGA-, HDMI-, Display Port-, LAN- und Audio-Schnittstellen sowie fest angeschlossenem USB-Kabel.
AV 1, Pos. 8471.80
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen gilt eine Zollaussetzung
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Dockingstations können unter Dual-Use-Kontrolle fallen (zivil und militärisch nutzbare Technologie). Eine Ausfuhrgenehmigung kann erforderlich sein. Mehr erfahren →
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