Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8711.60.10.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8711 - Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; Beiwagen
- Unterposition: 8711 60 - mit Elektromotor angetrieben
Zolltarifnummer: 8711 6010 00 0 - Zweiräder, Dreiräder und Vierräder, mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotor mit einer Nenndauerleistung von 250|Watt oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für E-bike
Der HS-Code für E-bike lautet 8711.60 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8711.60.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8711.60.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8711.60.10.00.0.
Einreihung von E-bike nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften. Position 8711 erfasst Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Die Unterposition 8711 60 10 wird durch die KN-Codierung und die zusätzlichen Anmerkungen zu Kapitel 87 bestimmt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für E-bike
Alternative Einreihung
Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor – für E-Bikes mit Trethilfe, die nicht in die spezifischere Unterposition 8711 60 10 fallen (z.B. mit Motorleistung über 250 W)
Alternative Einreihung
andere – für E-Bikes ohne Trethilfe (z.B. reine Gasgriff-E-Bikes, S-Pedelecs über 25 km/h) oder mit anderer Motorcharakteristik
Alternative Einreihung
andere (Position 8711) – für E-Bikes, die weder Verbrennungs- noch Elektromotor haben (vZTA DEB/2032/05-1)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
E-bike (8711) ≠ Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor – für E-Bikes mit Trethilfe, die nicht in die spezifischere Unterposition 8711 60 10 fallen (z.B. mit Motorleistung über 250 W) (8711)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für E-bike bleibt die Zolltarifnummer 8711.60.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
E-bike (8711) ≠ andere – für E-Bikes ohne Trethilfe (z.B. reine Gasgriff-E-Bikes, S-Pedelecs über 25 km/h) oder mit anderer Motorcharakteristik (8711)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für E-bike bleibt die Zolltarifnummer 8711.60.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
E-bike (8711) ≠ andere (Position 8711) – für E-Bikes, die weder Verbrennungs- noch Elektromotor haben (vZTA DEB/2032/05-1) (8711)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für E-bike bleibt die Zolltarifnummer 8711.60.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb der Position 8711 kann auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Kraftrad oder Fahrrad mit Hilfsmotor anzusehen ist.
Alternative Einreihung
Fahrräder mit Trethilfe mit Elektrohilfsmotor – für E-Bikes mit Trethilfe, die nicht in die spezifischere Unterposition 8711 60 10 fallen (z.B. mit Motorleistung über 250 W)
Alternative Einreihung
andere – für E-Bikes ohne Trethilfe (z.B. reine Gasgriff-E-Bikes, S-Pedelecs über 25 km/h) oder mit anderer Motorcharakteristik
Alternative Einreihung
andere (Position 8711) – für E-Bikes, die weder Verbrennungs- noch Elektromotor haben (vZTA DEB/2032/05-1)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für E-bike ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von E-bike (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.
Ein dauerhafter Strafzoll, der erhoben wird, um unfaire Subventionen im Herkunftsland auszugleichen.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Zollrechner für E-Bike
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr E-Bike mit unserem Zollrechner. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und die Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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