Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8716 - Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
Zolltarifnummer: 8716 8000 00 0 - andere Fahrzeuge
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 ist die amtlich ermittelte Einreihung für Einkaufswagen. Abweichungen können zu Nachzahlungen führen. Nutzen Sie zur Absicherung unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Einkaufswagen
Der HS-Code für Einkaufswagen lautet 8716.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8716.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8716.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8716.80.00.00.0.
Einreihung von Einkaufswagen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Einkaufswagen erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b) bei zusammengesetzten Waren: Fehlt ein charakterbestimmender Bestandteil, ist die zuletzt genannte Position maßgeblich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Einkaufswagen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Anhänger und Sattelanhänger | 8716.40.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungAnhänger für landwirtschaftliche Zwecke | 8716.20.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTeile | 8716.90.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungReisegepäck, Handtaschen und ähnliche Behältnisse | 4202 | 1,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Einkaufswagen (8716) ≠ andere Anhänger und Sattelanhänger (8716) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einkaufswagen bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Einkaufswagen (8716) ≠ Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke (8716) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einkaufswagen bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Einkaufswagen (8716) ≠ Teile (8716) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Einkaufswagen bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreißung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware andersartig beschaffen ist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Anhänger und Sattelanhänger | 8716.40.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungAnhänger für landwirtschaftliche Zwecke | 8716.20.00.00.0 | 1,7 % |
| Alternative EinreihungTeile | 8716.90.00.00.0 | 1,7 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Einkaufswagen ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Einkaufswagen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/1485/05-1 | Einkaufswagen aus Metallgestell mit Rädern, Klappsitz und abnehmbarer Tasche; als nicht selbstfahrendes Fahrzeug eingereiht | 8716.80.00.00.0 |
| DE21134/15-1 | Einkaufstrolley aus Rohrgestell (Eisen/Kunststoff) mit abnehmbarer Polyestertasche | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI19780/21-1 | Einkaufstrolleys TET 40 A1, sackkarrenartiges Beförderungsmittel mit Tasche | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI13596/18-1 | Einkaufsroller 'Goliath', Metallgestell mit Tasche | 8716.80.00.00.0 |
| DE5543/17-1 | Einkaufstrolley 'trolley M', mit Teleskopstange und Rädern | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI34179/20-1 | Faltbarer Einkaufstrolley aus Polyester mit sackkarrenartigem Fahrgestell | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI23913/21-1 | Einkaufsroller 'Goliath' Art. 15579607 | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI20536/18-1 | Einkaufstrolley aus Polyester und Aluminium | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI57570/18-1 | Shopping Trolley Art. 20912 | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI61338/18-1 | Einkaufstrolley mit Sitz | 8716.80.00.00.0 |
| DEBTI53063/19-1 | Einkaufsroller (Shopper) mit Aluminiumrahmen und Spinnstofftasche | 8716.80.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 1,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 1,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen | Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Einkaufswagen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Einkaufswagen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe | Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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