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IndustriechemieKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetat: 3901.30.00.99.0

Die zolltarifliche Einreihung von Ethylen-vinylacetat (EVA) erfolgt unter der Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0.

Ethylen-vinylacetat Produktbild

Ethylen-vinylacetat ist ein thermoplastisches Copolymer, das als Granulat, Pellets oder Harz in Primärformen vorliegt. Die korrekte Einreihung hängt vom Vinylacetat-Gehalt, dem Schmelzindex und der genauen Zusammensetzung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ethylen-vinylacetat beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3901 - Polymere des Ethylens, in Primärformen
  • Unterposition: 3901 30 - Ethylen-Vinylacetat-Copolymere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3901 3000 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0 gilt für Ethylen-Vinylacetat-Copolymere in Primärformen, die nicht unter spezifischere Unterpositionen fallen. Bei abweichender Zusammensetzung (z. B. Terpolymere, spezifischer VA-Gehalt) kann eine andere Codenummer erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten zur Prüfung Ihrer Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetat

Der HS-Code für Ethylen-vinylacetat lautet 3901.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3901.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3901.30.00.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3901.30.00.99.0.

Einreihung von Ethylen-vinylacetat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Ethylen-vinylacetat erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 3901 (Polymere des Ethylens in Primärformen), AV 6 die Unterposition 3901.30 (Ethylen-Vinylacetat-Copolymere). Die 11. Stelle (99.0) ergibt sich aus der nationalen Unterteilung für 'andere'.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetat

Alternative Einreihung

3901.30.00.20.0 6,5 %

Copolymer aus Ethylen und Vinylacetat (CAS RN 24937-78-8) mit einem Gehalt an Vinylacetat von 28 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49 GHT, einem Schmelzindex von weniger als 5 g/10 min (190 °C/2,16 kg, nach ASTM D1238) in Form von Pellets

Alternative Einreihung

3901.30.00.30.0 6,5 %

Terpolymer aus Ethylen, Vinylacetat und Methacrylsäure (CAS RN 26375-31-5)

Alternative Einreihung

3901.30.00.10.0 6,5 %

zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge

Alternative Einreihung

3920.10.89.90.0 6,5 %

EVA-Folie (Weiterverarbeitung, Flacherzeugnis)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ethylen-vinylacetat (3901) ≠ Copolymer aus Ethylen und Vinylacetat (CAS RN 24937-78-8) mit einem Gehalt an Vinylacetat von 28 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49 GHT, einem Schmelzindex von weniger als 5 g/10 min (190 °C/2,16 kg, nach ASTM D1238) in Form von Pellets (3901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ethylen-vinylacetat bleibt die Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ethylen-vinylacetat (3901) ≠ Terpolymer aus Ethylen, Vinylacetat und Methacrylsäure (CAS RN 26375-31-5) (3901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ethylen-vinylacetat bleibt die Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ethylen-vinylacetat (3901) ≠ zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge (3901)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ethylen-vinylacetat bleibt die Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den direkten Alternativen unter 3901.30 kann auch eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen in Betracht kommen, wenn die Ware nicht als Primärform vorliegt:

Alternative Einreihung

3920.10.89.90.0 6,5 %

EVA-Folie (Weiterverarbeitung, Flacherzeugnis)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ethylen-vinylacetat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI37347/21-13901.30.00.99.0
Copolymer aus Ethylen und Vinylacetat, trübes transparentes Kunststoffgranulat, eingereiht als 'anderes Ethylen-Vinylacetat-Copolymer'
DE18088/14-13901.30.00.99.0
Copolymer aus Ethylen und Vinylacetat, trübes transparentes Kunststoffgranulat, eingereiht als 'anderes Ethylen-Vinylacetat-Copolymer'
DE4752/15-13901.30.00.99.0
EVA-Folie für Solarmodule - Abgrenzung zu Flacherzeugnissen (Position 3920)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ethylen-vinylacetat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetate

Welche Zolltarifnummer hat Ethylen-vinylacetat?

Die Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetat (EVA) in Primärform lautet 3901.30.00.99.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Ethylen-Vinylacetat-Copolymere, die nicht unter spezifischere Unterpositionen fallen, wie solche mit definiertem Vinylacetat-Gehalt oder Terpolymere.

Welchen HS-Code hat Ethylen-vinylacetat?

Der HS-Code (6-stellig) für Ethylen-vinylacetat lautet 390130. Er steht für Ethylen-Vinylacetat-Copolymere im Kapitel 39 (Kunststoffe). Auf EU-Ebene wird er zur KN 39013000 und zum TARIC-Code 3901300099 erweitert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ethylen-vinylacetat?

Der Drittlandszollsatz für Ethylen-vinylacetat unter der Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Ethylen-vinylacetat zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Ethylen-vinylacetat erfolgt vor allem zu Polyethylen (3901.10/3901.20) und zu EVA-Folien (3920.10). Während EVA als Copolymer mit Vinylacetat unter 3901.30 fällt, sind reine Polyethylene ohne Vinylacetat anders einzureihen. Eine Alternative ist die Unterposition 3901.30.00.20.0 für EVA mit definiertem VA-Gehalt und Schmelzindex.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetat verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten oder beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell für die rechtssichere Abwicklung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ethylen-vinylacetat?

Ja, für Ethylen-vinylacetat gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhr unterliegt der Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (Code 724) sowie der Abfallverbringungskontrolle (Code 755). Auch bei der Ausfuhr sind entsprechende Kontrollen (Code 765 und 751) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetat?

Die Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3901.30.00.99.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (390130), der 8-stelligen KN (39013000), dem 10-stelligen TARIC-Code (3901300099) und der 11. nationalen Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ethylen-vinylacetat?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Ethylen-vinylacetat ist die Position 3901.30 jedoch stabil. Dennoch sollte die aktuelle Fassung der Zolltarifnummer vor jeder Einfuhr geprüft werden, da sich Unterpositionen oder Maßnahmen ändern können.

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