Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionPolymere des Ethylens, in Primärformen3901
- UnterpositionEthylen-Vinylacetat-Copolymere390130
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetat
Der HS-Code für Ethylen-vinylacetat lautet 3901.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3901.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3901.30.00.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3901.30.00.99.0.
Einreihung von Ethylen-vinylacetat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Ethylen-vinylacetat erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 3901 (Polymere des Ethylens in Primärformen), AV 6 die Unterposition 3901.30 (Ethylen-Vinylacetat-Copolymere). Die 11. Stelle (99.0) ergibt sich aus der nationalen Unterteilung für 'andere'.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ethylen-vinylacetat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCopolymer aus Ethylen und Vinylacetat (CAS RN 24937-78-8) mit einem Gehalt an Vinylacetat von 28 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49 GHT, einem Schmelzindex von weniger als 5 g/10 min (190 °C/2,16 kg, nach ASTM D1238) in Form von Pellets | 3901.30.00.20.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungTerpolymer aus Ethylen, Vinylacetat und Methacrylsäure (CAS RN 26375-31-5) | 3901.30.00.30.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungzum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge | 3901.30.00.10.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungEVA-Folie (Weiterverarbeitung, Flacherzeugnis) | 3920.10.89.90.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ethylen-vinylacetat (3901) ≠ Copolymer aus Ethylen und Vinylacetat (CAS RN 24937-78-8) mit einem Gehalt an Vinylacetat von 28 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49 GHT, einem Schmelzindex von weniger als 5 g/10 min (190 °C/2,16 kg, nach ASTM D1238) in Form von Pellets (3901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ethylen-vinylacetat bleibt die Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ethylen-vinylacetat (3901) ≠ Terpolymer aus Ethylen, Vinylacetat und Methacrylsäure (CAS RN 26375-31-5) (3901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ethylen-vinylacetat bleibt die Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ethylen-vinylacetat (3901) ≠ zum Befüllen der Hohlräume, für bestimmte Luftfahrzeuge (3901) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ethylen-vinylacetat bleibt die Zolltarifnummer 3901.30.00.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ethylen-vinylacetat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI37347/21-1 | Copolymer aus Ethylen und Vinylacetat, trübes transparentes Kunststoffgranulat, eingereiht als 'anderes Ethylen-Vinylacetat-Copolymer' | 3901.30.00.99.0 |
| DE18088/14-1 | Copolymer aus Ethylen und Vinylacetat, trübes transparentes Kunststoffgranulat, eingereiht als 'anderes Ethylen-Vinylacetat-Copolymer' | 3901.30.00.99.0 |
| DE4752/15-1 | EVA-Folie für Solarmodule - Abgrenzung zu Flacherzeugnissen (Position 3920) | 3901.30.00.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ethylen-vinylacetat mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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