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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Ölsäure: 2916.15.00.10.0

Die zuständige Zolltarifnummer für Ölsäure (Elainsäure, cis-9-Octadecensäure) lautet 2916.15.00.10.0. Diese Einreihung gilt für chemisch einheitliche, ungesättigte acyclische Monocarbonsäure mit einer C18-Kohlenstoffkette, einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97 %.

Ölsäure Produktbild

Für Ölsäuren sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Ölsäure beschreiben: Reinheit, Jodzahl, Spaltungsgrad, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Zolltarif gliedert die Einreihung von Ölsäure in folgende Hierarchieebenen: von der Abschnittsebene der chemischen Industrie bis zur spezifischen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2916 - Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2916 11 - ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Unterposition: 2916 15 - Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2916 1500 10 0 - Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18, mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97%, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung von Ölsäure hängt von der genauen chemischen Zusammensetzung ab: Entscheidend sind die Kohlenstoffkettenlänge (C18), die Jodzahl (unter 105 g/100 g) und der Spaltungsgrad (≥97 %). Weicht Ihr Produkt von diesen Parametern ab, kann eine andere Zolltarifnummer maßgeblich sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine individuelle Prüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ölsäure

Der HS-Code für Ölsäure lautet 2916.15 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2916.15.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2916.15.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2916.15.00.10.0.

Einreihung von Ölsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die nachstehende Warenbezeichnung entspricht dem Wortlaut des TARIC und der Kombinierten Nomenklatur für die Position 2916.15.00.10.0.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ölsäure

Alternative Einreihung

2916.15.00.09.0 6,5 %

andere (Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2916.15.00.09.0 6,5 %

andere (Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Ölsäure (2916) ≠ andere (Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester) (2916)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ölsäure bleibt die Zolltarifnummer 2916.15.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Ölsäure (2916) ≠ andere (Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester) (2916)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Ölsäure bleibt die Zolltarifnummer 2916.15.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls das Produkt nicht in die genannten feineren Unterteilungen fällt, kommen aufgrund der chemischen Beschaffenheit auch Einreihungen in anderen Kapiteln oder Positionen in Betracht:

Diese Position betrifft gesättigte Fettsäuren. Ölsäure ist ungesättigt und kann daher nicht hier eingeordnet werden.

2915.70.40.95.0 6,5 %

gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren (z. B. Palmitinsäure, Stearinsäure)

Das Natriumsalz der Ölsäure (Natriumoleat) wird als Seife in Position 3401 eingereiht, nicht als Fettsäure.

3401.20.10.00.0 0 %

Seife (auch Natriumoleat als Natriumsalz der Ölsäure)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ölsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Ölsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI33622/22-12916.15.00.10.0
Diese vZTA reiht Fettsäuremischungen unter 3823.11.00.70.0 ein (technische Fettsäuren, Gemische).
DEF/912/09-12916.15.00.10.0
Das Natriumsalz der Ölsäure wird als Seife unter 3401.20.10.00.0 eingeordnet, nicht als freie Fettsäure.
DEBTI22012/23-12916.15.00.10.0
Die gesättigte Palmitinsäure wird unter 2915.70.40.95.0 eingereiht, was die Abgrenzung zu ungesättigten Säuren der Position 2916 bestätigt.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Drittlandszollsatz und Einfuhrabgaben

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Berechnen Sie Ihre Importkosten

Mit dem Zollrechner können Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für eine Sendung Ölsäure ermitteln. Geben Sie dazu den Zollwert und das Ursprungsland ein, um Drittlandszollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtbelastung zu berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrregelungen

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Ölsäuren

Welche Zolltarifnummer hat Ölsäure?

Die Zolltarifnummer für Ölsäure (Elainsäure, cis-9-Octadecensäure) lautet 2916.15.00.10.0. Sie gilt für chemisch einheitliche ungesättigte Fettsäuren mit einer Kohlenstoffkettenlänge von C18, einer Jodzahl unter 105 g/100 g und einem Spaltungsgrad von mindestens 97 %, die als Reindestillat („pure cut“) vorliegen.

Welchen HS-Code hat Ölsäure?

Der HS-Code (6-stellig) für Ölsäure lautet 291615. Die vollständige internationale Warennummer wird durch die Kombinierte Nomenklatur auf 8 Stellen (29161500) und durch den TARIC auf 10 Stellen (2916150010) präzisiert. Die nationale Zolltarifnummer in Deutschland ist 2916.15.00.10.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Ölsäure?

Der Drittlandszollsatz für Ölsäure bei Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %, die auf den Zollwert zuzüglich des Zolls berechnet wird. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Ölsäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung der Ölsäure erfolgt nach chemischer Einheitlichkeit und Kennzahlen. Eine Alternative zur Hauptposition 2916.15.00.10 ist die Auffangposition 2916.15.00.90 für Erzeugnisse, die die Kriterien für Reindestillate nicht erfüllen. Technische Fettsäuregemische fallen unter Position 3823 und gesättigte Fettsäuren unter Position 2915.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Ölsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Berechnung der Zölle und Steuern führen. Dies kann Nachforderungen durch den Zoll, Verzögerungen bei der Abfertigung sowie mögliche Bußgelder oder Strafen wegen Zollhinterziehung nach sich ziehen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Ölsäure?

Ja, für Ölsäure gelten besondere Maßnahmen. Dazu gehören die Einfuhrkontrolle nach der EU-Chemikalienverordnung REACH (Code 761) sowie die Erfassung für Antidumping- und Ausgleichszollverfahren (Code 566). Für Schiffs- und Bohrplattformbedarf kann eine Aussetzung des Zollsatzes (Code 117) in Betracht kommen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Ölsäure?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Ölsäure lautet 2916.15.00.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (291615), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (29161500), dem 10-stelligen TARIC-Code (2916150010) sowie einer elften nationalen Splittingziffer (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Ölsäure?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems, der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die für Ölsäure relevanten Codeebenen bleiben jedoch in der Regel stabil. Es wird empfohlen, die Aktualität der Zolltarifnummer vor jeder Einfuhranmeldung zu prüfen, insbesondere zu Jahresbeginn.

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