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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fahrerloses Transportsystem: 8428.70.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fahrerloses Transportsystem (8428.70.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fahrerloses Transportsystem unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fahrerloses Transportsystem Produktbild

Ein Fahrerloses Transportsystem ist ein autonomer mobiler Roboter für den innerbetrieblichen Materialtransport. Die Einreihung hängt entscheidend davon ab, ob das System eine Hebevorrichtung besitzt. Nur dann liegt ein Industrieroboter der Position 8428 vor. Bei Fehlen einer Hebevorrichtung kommt die Position 8709 in Betracht. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Fahrerloses Transportsystem beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Fahrerlose Transportsysteme gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8428 - Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z.|B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8428 7000 00 0 - Industrieroboter

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte zolltarifliche Einreihung eines Fahrerlosen Transportsystems verlangt eine genaue Prüfung der technischen Ausstattung. Besonders das Vorhandensein einer Hebevorrichtung entscheidet zwischen Position 8428 und 8709. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine erste Einschätzung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fahrerloses Transportsystem

Der HS-Code für Fahrerloses Transportsystem lautet 8428.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8428.70.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8428.70.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8428.70.00.00.0.

Einreihung von Fahrerloses Transportsystem nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung stützt sich auf die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Nach AV 1 ist der Wortlaut der Positionen und Abschnitte maßgeblich. Die Position 8428 erfasst andere Maschinen zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern, nicht anderweit genannt oder inbegriffen. Die Unterposition 842870 erfasst Industrieroboter.

Nach Anmerkung 3 zu Kapitel 87 sind Kraftkarren ohne Hebevorrichtung (Position 8709) abzugrenzen. Die vZTA-Praxis (z. B. DEBTI5919/22-4) bestätigt: FTS ohne Hebevorrichtung fallen unter 8709, solche mit Hebevorrichtung unter 8428 als Industrieroboter.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fahrerloses Transportsystem

Alternative Einreihung

8709.11.90.00.0 0 %

Elektrokarren ohne Hebevorrichtung – andere

Alternative Einreihung

8428.90.00.00.0 0 %

Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fahrerloses Transportsystem (8428) ≠ Elektrokarren ohne Hebevorrichtung – andere (8709)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrerloses Transportsystem bleibt die Zolltarifnummer 8428.70.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fahrerloses Transportsystem (8428) ≠ Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (8428)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fahrerloses Transportsystem bleibt die Zolltarifnummer 8428.70.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Wenn die Ware als reines Zubehör oder Teil eines anderen Systems ausgeführt ist, können auch andere Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

8709.11.90.00.0 0 %

Elektrokarren ohne Hebevorrichtung – andere

Alternative Einreihung

8428.90.00.00.0 0 %

Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fahrerloses Transportsystem ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fahrerloses Transportsystem (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI4657/25-18428.70.00.00.0
Industrieroboter - Fahrerloses Transportsystem mit Hubeinheit
DEBTI44049/24-18428.70.00.00.0
Autonomer mobiler Roboter zum Transportieren von Lastträgern
DEBTI6984/22-18428.70.00.00.0
Automated Guided Vehicle mit pneumatischer Hebevorrichtung
DEBTI15099/24-18428.70.00.00.0
Industrieroboter mit Regalhubsystem für Palettentransport
DEBTI15108/24-18428.70.00.00.0
Industrieroboter mit Hubsystem zum automatisierten Heben und Senken
DEBTI15127/24-18428.70.00.00.0
Industrieroboter mit Belade-/Entlademechanismus und Förderer
DEBTI5919/22-48428.70.00.00.0
Elektrokraftkarren (FTS ohne Hebevorrichtung) – Abgrenzungsfall
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Fahrerlose Transportsysteme

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Fahrerloses Transportsystem. Geben Sie dazu den Warenwert, das Ursprungsland und den Zollsatz ein.

Zolldaten werden geladen…

Zollsätze bei der Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fahrerlose Transportsysteme

Welche Zolltarifnummer hat ein Fahrerloses Transportsystem?

Ein Fahrerloses Transportsystem mit Hebevorrichtung wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 8428.70.00.00.0 als Industrieroboter eingereiht. Diese Nummer ergibt sich aus dem HS-Code 842870, der KN-Code 84287000 und dem TARIC-Code 8428700000. Fehlt die Hebevorrichtung, kommt die Zolltarifnummer 8709.11.90.00.0 in Betracht.

Welchen HS-Code hat ein Fahrerloses Transportsystem?

Der HS-Code für ein Fahrerloses Transportsystem mit Hebevorrichtung lautet 842870. Dies ist die 6-stellige Position im Harmonisierten System, die Industrieroboter erfasst. Die ersten vier Ziffern 8428 stehen für andere Maschinen zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern. Ohne Hebevorrichtung lautet der HS-Code 870911.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Fahrerloses Transportsystem?

Der Drittlandszollsatz für Fahrerlose Transportsysteme der Zolltarifnummer 8428.70.00.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Drittländern wie China oder den USA kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich ein Fahrerloses Transportsystem zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung eines Fahrerlosen Transportsystems erfolgt hauptsächlich zu Elektrokraftkarren (Position 8709). Maßgebend ist das Vorhandensein einer Hebevorrichtung. Hat das System eine Hubgabel, ein Hubsystem oder eine pneumatische Hebevorrichtung, wird es als Industrieroboter unter 8428.70 eingereiht. Eine Alternative ohne Hebevorrichtung fällt unter 8709.11.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Fahrerloses Transportsystem verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für ein Fahrerloses Transportsystem kann zu Nachzahlungen von Abgaben, Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem kann es zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung kommen. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fahrerlose Transportsysteme?

Für Fahrerlose Transportsysteme der Zolltarifnummer 8428.70.00.00.0 besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Überwachung), jedoch kein Einfuhrverbot. Wichtig ist, dass bei der Ausfuhr eine Genehmigung erforderlich sein kann, falls das System der Dual-Use-Verordnung unterliegt (zivile und militärische Nutzung möglich).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Fahrerloses Transportsystem?

Die Zolltarifnummer für ein Fahrerloses Transportsystem ist eine 11-stellige Zahl, die als 8428.70.00.00.0 dargestellt wird. Sie setzt sich aus dem HS-Code (6 Stellen), der KN (8 Stellen), dem TARIC (10 Stellen) und einer nationalen 11. Stelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fahrerlose Transportsysteme?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die Aktualisierung der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC. Für Fahrerlose Transportsysteme ist die Position 842870 grundsätzlich stabil, jedoch können sich Unterpositionen oder Maßnahmen ändern. Es ist ratsam, die gültige Fassung des TARIC zu prüfen oder eine vZTA zu beantragen.

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