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IndustriechemieKapitel 32Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Farbpulver: 3206.49.70.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Farbpulver richtet sich nach der chemischen Zusammensetzung. Anorganische Pigmente und Farbmittelzubereitungen fallen unter die Position 3206.

Farbpulver Produktbild

Neben dem Hauptcode gibt es weitere Einreihungsmöglichkeiten für organische Pigmente, Farblacke und Pulverlacke. Alle Möglichkeiten im Überblick →

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Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 32 - GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
  • Position: 3206 - Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung|3|zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position|3203, 3204|oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
  • Unterposition: 3206 41 - andere Farbmittel und andere Zubereitungen
  • Unterposition: 3206 49 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3206 4970 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3206 4970 90 0 - anderes

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Farbpulver hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die richtige Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Farbpulver

Der HS-Code für Farbpulver lautet 3206.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3206.49.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3206.49.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3206.49.70.90.0.

Einreihung von Farbpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen. AV 3a gilt bei Mischungen, wenn eine Position die Ware vollständig beschreibt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Farbpulver

Alternative Einreihung

3204.17.00.09.0 6,5 %

Organische Pigmente (Pigmente (organische) und Zubereitungen - andere) – betrifft synthetische organische Farbmittel/Pigmente in Pulverform. Zollsatz ebenfalls 6,5 %.

Alternative Einreihung

3205.00.00.09.0 6,5 %

Farblacke, andere – betrifft Farblacke (pigmentierte Lacke auf Farblack-Basis) in Pulverform

Alternative Einreihung

3208.10 6,5 %

Anstrichfarben und Lacke auf Polyesterbasis – in nichtwässrigen Medien, auch als Pulverlack

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Farbpulver (3206) ≠ Organische Pigmente (Pigmente (organische) und Zubereitungen - andere) – betrifft synthetische organische Farbmittel/Pigmente in Pulverform. Zollsatz ebenfalls 6,5 %. (3204)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbpulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Farbpulver (3206) ≠ Farblacke, andere – betrifft Farblacke (pigmentierte Lacke auf Farblack-Basis) in Pulverform (3205)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbpulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Farbpulver (3206) ≠ Anstrichfarben und Lacke auf Polyesterbasis – in nichtwässrigen Medien, auch als Pulverlack (3208)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbpulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt in Betracht, wenn die Ware eine spezifischere Beschreibung aufweist:

Alternative Einreihung

3204.17.00.09.0 6,5 %

Organische Pigmente (Pigmente (organische) und Zubereitungen - andere) – betrifft synthetische organische Farbmittel/Pigmente in Pulverform. Zollsatz ebenfalls 6,5 %.

Alternative Einreihung

3205.00.00.09.0 6,5 %

Farblacke, andere – betrifft Farblacke (pigmentierte Lacke auf Farblack-Basis) in Pulverform

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Farbpulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Farbpulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI44618/24-13206.49.70.90.0
Farbglanzpigment für Kosmetik; rotes Pulver; Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten (Effektpigment)
DEBTI44618/24-23206.49.70.90.0
Farbglanzpigment für Kosmetik; goldfarbenes Pulver; Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten
DEBTI44618/24-33206.49.70.90.0
Farbglanzpigment für Kosmetik; silberfarbenes Pulver; Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten
DE4225/15-13206.49.70.90.0
Mineralisches Pigment (Pigment Brown 7), mikronisiertes Pulver; Mischung von Eisenoxiden
DE7324/15-13206.49.70.90.0
Wässrige Dispersion auf der Grundlage von Eisenoxidpigmenten (Zubereitung)
DE7328/15-13206.49.70.90.0
Wässrige Dispersion auf der Grundlage von Eisenoxidpigmenten (Zubereitung)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Farbpulver mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien

Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Farbpulver

Welche Zolltarifnummer hat Farbpulver?

Die zolltarifliche Einreihung von Farbpulver hängt von der chemischen Zusammensetzung ab. Für anorganische Pigmente und Farbmittelzubereitungen lautet die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0. Organische Pigmente fallen unter 3204.17.00.09.0, Farblacke unter 3205.00.00.09.0. Die genaue Einreihung erfordert eine Prüfung der Ware.

Welchen HS-Code hat Farbpulver?

Der HS-Code (6-stellig) für anorganische Farbpulver lautet 320649. Er umfasst andere Farbmittel und andere Zubereitungen, die nicht unter 3203, 3204 oder 3205 fallen. Organische Pigmente haben den HS-Code 320417, Farblacke den HS-Code 320500.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Farbpulver?

Der Drittlandszollsatz für Farbpulver der Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Farbpulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Farbpulver erfolgt anhand der chemischen Zusammensetzung und der Aufmachung. Anorganische Pigmente (3206) sind von organischen Pigmenten (3204) und Farblacken (3205) zu unterscheiden. Eine Alternative zur Auffangposition 3206.49.70.90.0 ist die spezifischere Einreihung als organisches Pigment unter 3204.17.00.09.0, wenn die Ware synthetische organische Farbmittel enthält.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Farbpulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgeldern führen. Bei Verdacht auf unrichtige Einreihung kann das Zollamt eine Nacherhebung durchführen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Farbpulver?

Ja, für Farbpulver gelten besondere Einfuhrmaßnahmen. Die REACH-Einfuhrkontrolle (Code 761) prüft die Registrierung der chemischen Stoffe. Zudem besteht eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755), falls das Pulver als Abfall deklariert wird. Für bestimmte Pigmente kann eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Farbpulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Farbpulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3206.49.70.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 320649, der 8-stelligen KN 32064970 und dem 10-stelligen TARIC-Code 3206497090 zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Farbpulver?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 3206 und die Unterposition 320649 sind jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Daten prüfen.

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