Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelGERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN32
- PositionAndere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich3206
- Unterpositionandere Farbmittel und andere Zubereitungen320641
- Unterpositionandere320649
- Kombinierte Nomenklaturandere32064970
- Zolltarifnummeranderes
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Farbpulver
Der HS-Code für Farbpulver lautet 3206.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3206.49.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3206.49.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3206.49.70.90.0.
Einreihung von Farbpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen. AV 3a gilt bei Mischungen, wenn eine Position die Ware vollständig beschreibt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Farbpulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungOrganische Pigmente (Pigmente (organische) und Zubereitungen - andere) – betrifft synthetische organische Farbmittel/Pigmente in Pulverform. Zollsatz ebenfalls 6,5 %. | 3204.17.00.09.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFarblacke, andere – betrifft Farblacke (pigmentierte Lacke auf Farblack-Basis) in Pulverform | 3205.00.00.09.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAnstrichfarben und Lacke auf Polyesterbasis – in nichtwässrigen Medien, auch als Pulverlack | 3208.10 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Farbpulver (3206) ≠ Organische Pigmente (Pigmente (organische) und Zubereitungen - andere) – betrifft synthetische organische Farbmittel/Pigmente in Pulverform. Zollsatz ebenfalls 6,5 %. (3204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbpulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Farbpulver (3206) ≠ Farblacke, andere – betrifft Farblacke (pigmentierte Lacke auf Farblack-Basis) in Pulverform (3205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbpulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Farbpulver (3206) ≠ Anstrichfarben und Lacke auf Polyesterbasis – in nichtwässrigen Medien, auch als Pulverlack (3208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbpulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Farbpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI44618/24-1 | Farbglanzpigment für Kosmetik; rotes Pulver; Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten (Effektpigment) | 3206.49.70.90.0 |
| DEBTI44618/24-2 | Farbglanzpigment für Kosmetik; goldfarbenes Pulver; Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten | 3206.49.70.90.0 |
| DEBTI44618/24-3 | Farbglanzpigment für Kosmetik; silberfarbenes Pulver; Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten | 3206.49.70.90.0 |
| DE4225/15-1 | Mineralisches Pigment (Pigment Brown 7), mikronisiertes Pulver; Mischung von Eisenoxiden | 3206.49.70.90.0 |
| DE7324/15-1 | Wässrige Dispersion auf der Grundlage von Eisenoxidpigmenten (Zubereitung) | 3206.49.70.90.0 |
| DE7328/15-1 | Wässrige Dispersion auf der Grundlage von Eisenoxidpigmenten (Zubereitung) | 3206.49.70.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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