Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 ist in folgende Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 32 - GERB- UND FARBSTOFFAUSZÜGE; TANNINE UND IHRE DERIVATE; FARBSTOFFE, PIGMENTE UND ANDERE FARBMITTEL; ANSTRICHFARBEN UND LACKE; KITTE; TINTEN
- Position: 3206 - Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung|3|zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position|3203, 3204|oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
- Unterposition: 3206 41 - andere Farbmittel und andere Zubereitungen
- Unterposition: 3206 49 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3206 4970 - andere
Zolltarifnummer: 3206 4970 90 0 - anderes
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Farbpulver hängt von der genauen Zusammensetzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten, um die richtige Zolltarifnummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Farbpulver
Der HS-Code für Farbpulver lautet 3206.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3206.49.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3206.49.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3206.49.70.90.0.
Einreihung von Farbpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen. AV 3a gilt bei Mischungen, wenn eine Position die Ware vollständig beschreibt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Farbpulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungOrganische Pigmente (Pigmente (organische) und Zubereitungen - andere) – betrifft synthetische organische Farbmittel/Pigmente in Pulverform. Zollsatz ebenfalls 6,5 %. | 3204.17.00.09.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFarblacke, andere – betrifft Farblacke (pigmentierte Lacke auf Farblack-Basis) in Pulverform | 3205.00.00.09.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAnstrichfarben und Lacke auf Polyesterbasis – in nichtwässrigen Medien, auch als Pulverlack | 3208.10 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Farbpulver (3206) ≠ Organische Pigmente (Pigmente (organische) und Zubereitungen - andere) – betrifft synthetische organische Farbmittel/Pigmente in Pulverform. Zollsatz ebenfalls 6,5 %. (3204) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbpulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Farbpulver (3206) ≠ Farblacke, andere – betrifft Farblacke (pigmentierte Lacke auf Farblack-Basis) in Pulverform (3205) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbpulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Farbpulver (3206) ≠ Anstrichfarben und Lacke auf Polyesterbasis – in nichtwässrigen Medien, auch als Pulverlack (3208) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Farbpulver bleibt die Zolltarifnummer 3206.49.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel oder Positionen kommt in Betracht, wenn die Ware eine spezifischere Beschreibung aufweist:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungOrganische Pigmente (Pigmente (organische) und Zubereitungen - andere) – betrifft synthetische organische Farbmittel/Pigmente in Pulverform. Zollsatz ebenfalls 6,5 %. | 3204.17.00.09.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungFarblacke, andere – betrifft Farblacke (pigmentierte Lacke auf Farblack-Basis) in Pulverform | 3205.00.00.09.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Farbpulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Farbpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI44618/24-1 | Farbglanzpigment für Kosmetik; rotes Pulver; Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten (Effektpigment) | 3206.49.70.90.0 |
| DEBTI44618/24-2 | Farbglanzpigment für Kosmetik; goldfarbenes Pulver; Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten | 3206.49.70.90.0 |
| DEBTI44618/24-3 | Farbglanzpigment für Kosmetik; silberfarbenes Pulver; Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten | 3206.49.70.90.0 |
| DE4225/15-1 | Mineralisches Pigment (Pigment Brown 7), mikronisiertes Pulver; Mischung von Eisenoxiden | 3206.49.70.90.0 |
| DE7324/15-1 | Wässrige Dispersion auf der Grundlage von Eisenoxidpigmenten (Zubereitung) | 3206.49.70.90.0 |
| DE7328/15-1 | Wässrige Dispersion auf der Grundlage von Eisenoxidpigmenten (Zubereitung) | 3206.49.70.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Farbpulver mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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