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IndustriechemieKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Palmölmühlen-abwasser: 3825.61.00.00.0

Palmölmühlen-Abwasser (Palm Oil Mill Effluent, POME) ist ein flüssiges Abwasser, das bei der Sterilisation und Klärung von Palmöl anfällt. Es enthält hohe Anteile organischer Stoffe, Restöle und Nährstoffe. Die zolltarifliche Einreihung erfolgt unter 3825.61.00.00.0 als Abfall der chemischen Industrie oder verwandter Industrien mit überwiegend organischen Bestandteilen.

Palmölmühlen-abwasser Produktbild

Palmölmühlen-Abwasser (POME) fällt als flüssiges Abwasser bei der Palmölproduktion an. Die zutreffende Zolltarifnummer ist 3825.61.00.00.0. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Zolltarifnummer für Palmölmühlen-Abwasser finden

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3825.61.00.00.0 ist in folgende Hierarchie des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur eingebettet:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3825 - Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Siedlungsabfälle; Klärschlamm; andere in Anmerkung|6|zu diesem Kapitel genannte Abfälle
  • Unterposition: 3825 61 - andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3825 6100 00 0 - überwiegend organische Bestandteile enthaltend

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Palmölmühlen-abwasser

Der HS-Code für Palmölmühlen-abwasser lautet 3825.61 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3825.61.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3825.61.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3825.61.00.00.0.

Einreihung von Palmölmühlen-abwasser nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Palmölmühlen-abwasser

Alternative Einreihung

2306.60.00.00.0 6,5 %

Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen

Alternative Einreihung

1522.00.99.00.0 6,5 %

Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Palmölmühlen-abwasser (3825) ≠ Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen (2306)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmölmühlen-abwasser bleibt die Zolltarifnummer 3825.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Palmölmühlen-abwasser (3825) ≠ Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen (1522)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Palmölmühlen-abwasser bleibt die Zolltarifnummer 3825.61.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

2306.60.00.00.0 6,5 %

Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, aus Palmnüssen oder Palmkernen

Alternative Einreihung

1522.00.99.00.0 6,5 %

Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Palmölmühlen-abwasser ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Palmölmühlen-abwasser (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE12263/11-13825.61.00.00.0
Fester Pressrückstand aus der Palmölgewinnung (Pflanzenfasern und Schalenbruchstücke)
DE6691/10-13825.61.00.00.0
Zähflüssiges Nebenprodukt der Palmöl-Biodieselherstellung (Ester, Fettsäuren)
DEBTI46382/20-13825.61.00.00.0
Destillationsrückstand mit überwiegend organischen Bestandteilen
DEBTI19820/19-13825.61.00.00.0
Abfall aus Reinigungsprozess mit organischen Bestandteilen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Palmölmühlen-Abwasser aus verschiedenen Ursprungsländern. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Präferenzzollsätze zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC

Weitere Produkte aus Industriechemie

Nachfolgend finden Sie verwandte chemische Erzeugnisse mit ihren Zolltarifnummern. Diese Produkte können aufgrund ähnlicher Zusammensetzung oder Verwendung für die Einreihung von Palmölmühlen-Abwasser relevant sein.

Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Palmölmühlen-Abwasser

Welche Zolltarifnummer hat Palmölmühlen-Abwasser?

Palmölmühlen-Abwasser (POME) wird unter der Zolltarifnummer 3825.61.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer erfasst andere Abfälle der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, die überwiegend organische Bestandteile enthalten. Die Einreihung basiert auf dem flüssigen Aggregatzustand und dem hohen organischen Anteil des Abwassers.

Welchen HS-Code hat Palmölmühlen-Abwasser?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Palmölmühlen-Abwasser lautet 3825.61. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und klassifiziert die Ware als Abfall der chemischen Industrie oder verwandter Industrien. Die weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC präzisieren die Einreihung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Palmölmühlen-Abwasser?

Der Drittlandszollsatz für Palmölmühlen-Abwasser unter der Zolltarifnummer 3825.61.00.00.0 beträgt 6,5 %. Hinzu kommt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Palmölmühlen-Abwasser zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Palmölmühlen-Abwasser erfolgt gegenüber festen Palmöl-Rückständen (2306.60), fetthaltigen Rückständen (1522.00), Klärschlamm (3825.20) und Futtermittel-Abfällen (2308.00). Eine Alternative zur Hauptposition 3825.61 ist der Auffangcode 3825.90 für andere Rückstände, falls die organischen Bestandteile nicht überwiegen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Palmölmühlen-Abwasser verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und möglichen Strafen führen. Zudem können abfallrechtliche Kontrollen umgangen werden, was bei Palmölmühlen-Abwasser als Abfallprodukt besonders schwerwiegende Folgen haben kann. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Palmölmühlen-Abwasser?

Ja, für Palmölmühlen-Abwasser gelten als Abfallprodukt strenge Einfuhrkontrollen gemäß Maßnahme 755 (Einfuhrkontrolle - Abfällen) und Ausfuhrkontrollen gemäß Maßnahme 751 (Ausfuhrkontrolle – Abfällen). Die grenzüberschreitende Verbringung unterliegt der Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 und dem Basler Übereinkommen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Palmölmühlen-Abwasser?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Palmölmühlen-Abwasser lautet 3825.61.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (3825.61), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (3825.61.00) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3825.61.00.00) zusammen, ergänzt um die nationale 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Palmölmühlen-Abwasser?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Für Palmölmühlen-Abwasser ist die Position 3825 relativ stabil, jedoch sollten aktuelle TARIC-Änderungen regelmäßig geprüft werden. Die EBTI-Datenbank bietet aktuelle vZTA-Entscheidungen.

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