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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Faserlaser-Schneidmaschine: 8456.11.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Faserlaser-Schneidmaschine (8456.11.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Faserlaser-Schneidmaschine unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Faserlaser-Schneidmaschine Produktbild

Faserlaser-Schneidmaschinen sind Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Metall durch Laserstrahl. Die korrekte Einreihung hängt von der Bauart, der integrierten Laserquelle und dem Verwendungszweck ab.

Faserlaser-Schneidmaschine beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8456 - Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen
  • Unterposition: 8456 11 - Laser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen
  • Unterposition: 8456 11 - mit Laser betrieben
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8456 1190 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen technischen Merkmalen der Maschine ab. Nutzen Sie das für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Faserlaser-Schneidmaschine

Der HS-Code für Faserlaser-Schneidmaschine lautet 8456.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8456.11.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8456.11.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8456.11.90.00.0.

Einreihung von Faserlaser-Schneidmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Faserlaser-Schneidmaschinen unterliegen aufgrund ihres doppelten Verwendungszwecks (zivil und militärisch) der Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 2021/821. Für den Export ist eine Genehmigung erforderlich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Faserlaser-Schneidmaschine

Alternative Einreihung

8456.11.10.00.0 4,5 %

mit Laser betrieben - für PCB-/Elektronikfertigung

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8456.11.10.00.0 4,5 %

mit Laser betrieben - von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8456.12.90.00.0 4,5 %

mit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

CO2-Laser vs. Faserlaser

CO2-betriebene Laserschneidmaschinen fallen ebenfalls unter 8456 11 90 00 0, sofern sie nicht unter die Ausnahme 8456 11 10 00 0 fallen. Die Position unterscheidet nicht nach Lasertyp, sondern nach Verwendungszweck (PCB vs. allgemein).

Schweißlaser vs. Schneidlaser

Maschinen, die hauptsächlich zum Schweißen (auch mittels Laser) bestimmt sind, fallen unter Position 8515 (z.B. 8515 80 10 00). Die vZTA DE3641/13-1 für eine Schweißmaschine (auch schneidend) wurde unter 8515 80 10 00 eingereiht – abgrenzbar nach Hauptfunktion.

Laserquelle als Teil vs. Maschine

Eine separate Faserlaserquelle (Laserresonator ohne Maschinenrahmen und Schneidkopf) wird unter 9013 20 00 00 eingereiht (vZTA DEBTI20236/25-1). Nur die komplette Schneidmaschine fällt unter 8456 11 90 00 0.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in andere Kapitel ist möglich, wenn die Maschine nicht als Werkzeugmaschine zum Abtragen qualifiziert:

Alternative Einreihung

8456.11.10.00.0 4,5 %

mit Laser betrieben - für PCB-/Elektronikfertigung

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8456.11.10.00.0 4,5 %

mit Laser betrieben - von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

8456.12.90.00.0 4,5 %

mit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Faserlaser-Schneidmaschine ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Faserlaser-Schneidmaschine (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI49076/24-18456.11.90.00.0
Laserstrahlwerkzeugmaschine mit integrierter 2D Ytterbium-Fiber-Laserstrahlquelle (6 kW), ZoomHead, CNC, zum Trennen von Metallblechen
DEBTI15645/22-18456.11.90.00.0
Laserschneidanlage mit Laserquelle, Laserstrahlführung, Schneiddüse (ZoomHead), CNC, zum Laserschneiden von Metallblechen
DEBTI51624/19-18456.11.90.00.0
Laserschneidanlage für Metalle (Stahl, Alu, Titan, Messing) mit Positioniersystem, noch ohne Laserkopf
DEBTI16522/17-18456.11.90.00.0
Laserstrahlwerkzeugmaschine mit CO2-Laser (4500W) zum Trennen mittels Laserstrahl
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

4,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China4,5 %

Drittlandszoll

USA4,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien4,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand4,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Faserlaser-Schneidmaschinen

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Faserlaser-Schneidmaschine mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Export aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Faserlaser-Schneidmaschinen

Welche Zolltarifnummer hat eine Faserlaser-Schneidmaschine?

Eine Faserlaser-Schneidmaschine wird unter der Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 eingereiht. Diese Position umfasst CNC-gesteuerte Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Metall durch Laserstrahl, die nicht ausschließlich für die Herstellung von Leiterplatten oder Teilen der Position 8517 bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat eine Faserlaser-Schneidmaschine?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für eine Faserlaser-Schneidmaschine lautet 8456.11. Er ergibt sich aus der Position 8456 (Werkzeugmaschinen zum Abtragen durch Laserstrahl) und der Unterposition 8456.11 (mit Laser betrieben). Die vollständige Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 baut darauf auf.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Faserlaser-Schneidmaschine?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für die Einfuhr einer Faserlaser-Schneidmaschine aus Nicht-EU-Ländern wie China oder den USA beträgt 4,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Südkorea) kann der Zollsatz 0 % betragen.

Wie unterscheidet sich eine Faserlaser-Schneidmaschine zolltechnisch von anderen Maschinen?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach der Hauptfunktion und dem Verwendungszweck. Eine Faserlaser-Schneidmaschine (8456.11.90.00.0) ist eine Alternative zu CO2-Laserschneidmaschinen (gleicher Code), unterscheidet sich aber von Laserschweißmaschinen (8515) und von separaten Laserquellen (9013). Die Abgrenzung zu PCB-Lasermaschinen (8456.11.10.00.0) ist besonders wichtig.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Faserlaser-Schneidmaschine verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Bei Verdacht auf falsche Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Faserlaser-Schneidmaschinen?

Ja, für Faserlaser-Schneidmaschinen besteht eine allgemeine Überwachung der Einfuhr (Code 714). Zudem unterliegen sie der Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der Dual-Use-Verordnung (Code 478), da sie sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Beim Export ist eine Genehmigung erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Faserlaser-Schneidmaschine?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Faserlaser-Schneidmaschine ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8456.11.90.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (8456.11), dem 8-stelligen KN-Code (8456.11.90) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8456.11.90.00) sowie der elften Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Faserlaser-Schneidmaschinen?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 8456.11.90.00.0 ist seit Jahren stabil, aber es empfiehlt sich, regelmäßig die aktuellen TARIC-Maßnahmen zu prüfen, insbesondere bei neuen Freihandelsabkommen oder Embargos.

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