Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren hierarchischen Ebenen zusammen:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionWerkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen8456
- UnterpositionLaser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen845611
- Unterpositionmit Laser betrieben845611
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Faserlaser-Schneidmaschine
Der HS-Code für Faserlaser-Schneidmaschine lautet 8456.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8456.11.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8456.11.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8456.11.90.00.0.
Einreihung von Faserlaser-Schneidmaschine nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Faserlaser-Schneidmaschinen unterliegen aufgrund ihres doppelten Verwendungszwecks (zivil und militärisch) der Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 2021/821. Für den Export ist eine Genehmigung erforderlich.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Faserlaser-Schneidmaschine
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungmit Laser betrieben - für PCB-/Elektronikfertigung | 8456.11.10.00.0 | 4,5 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitmit Laser betrieben - von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art | 8456.11.10.00.0 | 4,5 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitmit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben - andere | 8456.12.90.00.0 | 4,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| CO2-Laser vs. Faserlaser | CO2-betriebene Laserschneidmaschinen fallen ebenfalls unter 8456 11 90 00 0, sofern sie nicht unter die Ausnahme 8456 11 10 00 0 fallen. Die Position unterscheidet nicht nach Lasertyp, sondern nach Verwendungszweck (PCB vs. allgemein). |
| Schweißlaser vs. Schneidlaser | Maschinen, die hauptsächlich zum Schweißen (auch mittels Laser) bestimmt sind, fallen unter Position 8515 (z.B. 8515 80 10 00). Die vZTA DE3641/13-1 für eine Schweißmaschine (auch schneidend) wurde unter 8515 80 10 00 eingereiht – abgrenzbar nach Hauptfunktion. |
| Laserquelle als Teil vs. Maschine | Eine separate Faserlaserquelle (Laserresonator ohne Maschinenrahmen und Schneidkopf) wird unter 9013 20 00 00 eingereiht (vZTA DEBTI20236/25-1). Nur die komplette Schneidmaschine fällt unter 8456 11 90 00 0. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Faserlaser-Schneidmaschine (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI49076/24-1 | Laserstrahlwerkzeugmaschine mit integrierter 2D Ytterbium-Fiber-Laserstrahlquelle (6 kW), ZoomHead, CNC, zum Trennen von Metallblechen | 8456.11.90.00.0 |
| DEBTI15645/22-1 | Laserschneidanlage mit Laserquelle, Laserstrahlführung, Schneiddüse (ZoomHead), CNC, zum Laserschneiden von Metallblechen | 8456.11.90.00.0 |
| DEBTI51624/19-1 | Laserschneidanlage für Metalle (Stahl, Alu, Titan, Messing) mit Positioniersystem, noch ohne Laserkopf | 8456.11.90.00.0 |
| DEBTI16522/17-1 | Laserstrahlwerkzeugmaschine mit CO2-Laser (4500W) zum Trennen mittels Laserstrahl | 8456.11.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Faserlaser-Schneidmaschinen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Faserlaser-Schneidmaschine mit unserem Zollrechner.
Export aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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