Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8515.80.90.00.0 für Glasfaser-Spleißgeräte leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionLöt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets8515
- Unterpositionandere Maschinen, Apparate und Geräte851580
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glasfaser-spleißgerät
Der HS-Code für Glasfaser-spleißgerät lautet 8515.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8515.80.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8515.80.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8515.80.90.00.0.
Einreihung von Glasfaser-spleißgerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems sind für die Einreihung des Glasfaser-Spleißgeräts maßgeblich:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glasfaser-spleißgerät
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMaschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen | 8475.21.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungMaschinen und Geräte zum Lichtbogen- oder Plasmaschweißen von Metallen | 8515.31.00.00.0 | 2,7 % |
| Alternative EinreihungVerbinder für optische Fasern | 8536.70.00.99.0 | 2,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Glasfaser-spleißgerät (8515) ≠ Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen (8475) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-spleißgerät bleibt die Zolltarifnummer 8515.80.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glasfaser-spleißgerät (8515) ≠ Maschinen und Geräte zum Lichtbogen- oder Plasmaschweißen von Metallen (8515) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-spleißgerät bleibt die Zolltarifnummer 8515.80.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glasfaser-spleißgerät (8515) ≠ Verbinder für optische Fasern (8536) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaser-spleißgerät bleibt die Zolltarifnummer 8515.80.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nach Abgrenzung der genauen Warenbeschaffenheit sind folgende abweichende Kapitel oder Positionen denkbar:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMaschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen | 8475.21.00.00.0 | 2,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glasfaser-spleißgerät (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE14695/14-1 | Tragbares Spleißgerät – Lichtbogenschweißgerät für Glasfasern | 8515.80.90.00.0 |
| DEBTI37869/20-1 | Tragbares Spleißgerät – Fusionsschweißgerät für Glasfasern | 8515.80.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Glasfaser-Spleißgeräte
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Glasfaser-Spleißgerät basierend auf der Zolltarifnummer 8515.80.90.00.0. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %. Berücksichtigen Sie mögliche Präferenzabkommen.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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