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UnterhaltungselektronikKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Computer: 8471.41.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Computer (8471.41.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Computer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Computer Produktbild

Die korrekte zolltarifliche Einreihung eines Computers hängt entscheidend von seiner Bauform ab: Handelt es sich um ein Komplettsystem mit integriertem Bildschirm (All-in-One) oder um einen Tower-PC ohne Display? Alle Möglichkeiten im Überblick →

Computer beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Computer ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) verortet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8471 41 - andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 4100 00 0 - mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Einreihung von Computern hängt von der Bauform ab. Ein All-in-One-PC mit integriertem Display fällt unter 8471.41, ein Tower-PC ohne Bildschirm unter 8471.50. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Computer

Der HS-Code für Computer lautet 8471.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.41.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.41.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.41.00.00.0.

Einreihung von Computer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Computern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn die Ware aus verschiedenen Komponenten besteht. Nach Anmerkung 5 A zu Kapitel 84 gilt eine Maschine als automatische Datenverarbeitungsmaschine, wenn sie speicherprogrammierbar ist, Rechenoperationen ausführen kann und Daten in systemverwendbarer Form empfangen/liefern kann.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Computer

Zentraleinheit, Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse (nicht tragbar)

8471.41.00.00.0 0 %

Desktop-PC, All-in-One-PC, Panel-PC mit Bildschirm, Tastatur und Gehäuse in einer Einheit

Tower-PC oder Workstation ohne Tastatur und Monitor — nur die Verarbeitungseinheit

8471.50.00.00.0 0 %

Verarbeitungseinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (Tower ohne Tastatur/Maus)

Tragbares Gerät mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm

8471.30.00.00.0 0 %

Tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen ≤ 10 kg (Laptops, Notebooks, Netbooks)

Computer als vollständiges System aus mehreren Einheiten, zusammen verkauft

8471.49.00.00.0 0 %

Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, als System gestellt (Computer-Systeme als Set)

Dedizierte Server oder Netzwerk-Hardware mit primärer Kommunikationsfunktion → anderes Kapitel (8517)!

8517.62.00.00.0 0 %

Server und Netzwerkgeräte (Maschinen zum Empfangen, Umwandeln und Senden von Sprache, Bildern oder Daten)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Computer (8471) ≠ Verarbeitungseinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (Tower ohne Tastatur/Maus) (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Tower-PC oder Workstation ohne Tastatur und Monitor — nur die Verarbeitungseinheit. Für Computer bleibt die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Computer (8471) ≠ Tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen ≤ 10 kg (Laptops, Notebooks, Netbooks) (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Tragbares Gerät mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm. Für Computer bleibt die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Computer (8471) ≠ Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, als System gestellt (Computer-Systeme als Set) (8471)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Computer als vollständiges System aus mehreren Einheiten, zusammen verkauft. Für Computer bleibt die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen innerhalb der Position 8471 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware keine automatische Datenverarbeitungsmaschine im Sinne der Anmerkung 5 zu Kapitel 84 ist.

Tower-PC oder Workstation ohne Tastatur und Monitor — nur die Verarbeitungseinheit

8471.50.00.00.0 0 %

Verarbeitungseinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (Tower ohne Tastatur/Maus)

Tragbares Gerät mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm

8471.30.00.00.0 0 %

Tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen ≤ 10 kg (Laptops, Notebooks, Netbooks)

Computer als vollständiges System aus mehreren Einheiten, zusammen verkauft

8471.49.00.00.0 0 %

Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, als System gestellt (Computer-Systeme als Set)

Dedizierte Server oder Netzwerk-Hardware mit primärer Kommunikationsfunktion → anderes Kapitel (8517)!

8517.62.00.00.0 0 %

Server und Netzwerkgeräte (Maschinen zum Empfangen, Umwandeln und Senden von Sprache, Bildern oder Daten)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Computer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Computer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI31617/18-18471.41.00.00.0
All-in-One-PC mit Touchscreen
DE5037/12-18471.41.00.00.0
Desktop-Computer mit integriertem Display
DE14933/16-18471.41.00.00.0
All-in-One-Computer (Arbeitsstation)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Computer aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Computer können als Dual-Use-Güter eingestuft sein. Für bestimmte Hochleistungssysteme ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Mehr erfahren →

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Computer

Welche Zolltarifnummer hat Computer?

Die Zolltarifnummer für Computer (Desktop-PC) lautet 8471.41.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für automatische Datenverarbeitungsmaschinen, die mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten, wie All-in-One-PCs oder Desktop-Computer mit integriertem Bildschirm.

Welchen HS-Code hat Computer?

Der HS-Code (6-stellig) für Computer lautet 847141. Er umfasst automatische Datenverarbeitungsmaschinen, die mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit enthalten, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse. Diese Position gilt für Desktop-PCs, All-in-One-Computer und ähnliche Geräte.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Computer?

Der Drittlandszollsatz für Computer der Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 beträgt 0 %. Dies gilt aufgrund des WTO-Informationstechnologieabkommens (ITA) für automatische Datenverarbeitungsmaschinen. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr aus Drittländern die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Computer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Computern erfolgt nach Bauform und enthaltenen Komponenten. Ein All-in-One-PC mit integriertem Display fällt unter 8471.41, während ein reiner Tower-PC ohne Bildschirm als Verarbeitungseinheit unter 8471.50 eingereiht wird. Eine Alternative für tragbare Geräte ist 8471.30 (Laptops ≤10 kg).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Computer verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Computer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer sowie Verzugszinsen. Im schlimmsten Fall kann die Zollverwaltung ein Bußgeld wegen Steuerhinterziehung verhängen. Zudem kann die Ware vorübergehend beschlagnahmt werden, bis die korrekte Einreihung geklärt ist.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Computer?

Für Computer der Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen. Allerdings unterliegen bestimmte Hochleistungscomputer mit Dual-Use-Eigenschaften der Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der EG-Dual-Use-Verordnung 2021/821 (Code 478). Dies betrifft insbesondere Systeme mit hoher Rechenleistung für militärische oder nukleare Anwendungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Computer?

Die vollständige Zolltarifnummer für Computer ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.41.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 847141, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 84714100 und dem 10-stelligen TARIC-Code 8471410000. Die 11. Stelle ist die nationale Schlüsselnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Computer?

Zolltarifnummern für Computer können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die letzte größere Änderung für Computer erfolgte 2022. Aktuell gilt die Nummer 8471.41.00.00.0. Es empfiehlt sich, regelmäßig die TARIC-Datenbank der EU-Kommission zu prüfen, um aktuelle Änderungen zu erfassen.

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