Hierarchie der Zolltarifnummer
Computer werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8471 umfasst alle automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 8471 41 - andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen
Zolltarifnummer: 8471 4100 00 0 - mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Computer kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Computer
Der HS-Code für Computer ist 8471.41 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8471.41.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8471.41.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.41.00.00.0 .
Einreihung von Computer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Computer können je nach Bauform, Mobilität und Lieferumfang unter verschiedene Unterpositionen der Position 8471 fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Desktop-PC mit gemeinsamen Gehäuse, eine separate Verarbeitungseinheit (Tower) oder ein tragbares Gerät handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Computer
Zentraleinheit, Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse (nicht tragbar)
Desktop-PC, All-in-One-PC, Panel-PC mit Bildschirm, Tastatur und Gehäuse in einer Einheit
Tower-PC oder Workstation ohne Tastatur und Monitor — nur die Verarbeitungseinheit
Verarbeitungseinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (Tower ohne Tastatur/Maus)
Tragbares Gerät mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm
Tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen ≤ 10 kg (Laptops, Notebooks, Netbooks)
Computer als vollständiges System aus mehreren Einheiten, zusammen verkauft
Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, als System gestellt (Computer-Systeme als Set)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Computer (8471) ≠ Server/Netzwerkgerät (8517)
Dedizierte Server mit primärer Kommunikationsfunktion fallen unter Position 8517, nicht unter 8471.
Desktop-PC (8471.41) ≠ Rechenmaschine/Kasse (8470)
Einfache Rechenmaschinen und Registrierkassen fallen unter Position 8470. Ein vollwertiger PC gehört zu 8471.
Desktop-PC (8471.41) ≠ Spielkonsole (9504)
Dedizierte Spielkonsolen fallen unter Position 9504, nicht unter 8471.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle computerähnlichen Geräte fallen unter Position 8471. Server mit primärer Kommunikationsfunktion werden unter einer anderen Position eingereiht:
Dedizierte Server oder Netzwerk-Hardware mit primärer Kommunikationsfunktion → anderes Kapitel (8517)!
Server und Netzwerkgeräte (Maschinen zum Empfangen, Umwandeln und Senden von Sprache, Bildern oder Daten)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Computer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Bauform, Lieferumfang (mit oder ohne Tastatur/Monitor) und Gewicht entscheiden über die korrekte Unterposition. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Gerät und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Computer (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Computern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Automatische Datenverarbeitungsmaschine sog. All-in-one-PC, in Form einer Warenzusammenstellung aus Funkmaus und -tastatur, Fernbedienung sowie einem Computer. Das 58,2 x 5 x 49,5 cm großen Gerät besteht aus einer Hauptplatine mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festplattenlaufwerk, Sound-, Grafik- und Netzwerkkarte sowie Lautsprechern in einem gemeinsamen Spezialgehäuse mit einem 23,6 Zoll-Bildschirm mit berührungsempfindlicher Oberfläche.
AV 1 und 3b, Pos. 8471.41
Automatische Datenverarbeitungsmaschine, sog. Panel PC, in Form einer unvollständigen Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor in einem 277,6 x 228,8 x 82 mm großen Aluminiumgehäuse mit berührungsempfindlichem 15'' Bildschirm, Speicherkartenslot, Festplattenschacht sowie USB-, COM-, DVI- und Ethernet-Schnittstellen.
AV 1 und 2a, Pos. 8471.41
Automatische Datenverarbeitungsmaschine sog. Panel PC, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, 3,5'' Festplatte, Grafik- und Audiobausteinen in einem 445 x 355 x 80 mm großen Gehäuse mit 19'' Bildschirm mit berührungsempfindlicher Oberfläche, RS-232-, VGA-, Audio-, PS/2- und Ethernet-Schnittstellen sowie Bedienelementen.
AV 1, Pos. 8471.41
Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop-PC (Tower), im Wesentlichen bestehend aus einer gedruckten Schaltung mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Grafik- und Netzwerkbausteinen sowie Festspeicher und integriertem Lautsprecher in einem 52,9 x 45,0 x 21,8 cm großen Gehäuse. Mit im Lieferumfang enthalten sind neben dem charakterverleihenden Tower auch eine Tastatur und eine Computermaus.
AV 1, Pos. 8471.50
Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop-PC (D10U001), im Wesentlichen bestehend aus einer gedruckten Schaltung mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Grafik- und Netzwerkbausteinen sowie Festspeicher in einem 3,6 x 17,8 x 18,2 cm großen Gehäuse (Mini-PC) mit USB-, RJ45-, HDMI- und DisplayPort-Schnittstellen.
AV 1, Pos. 8471.50
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %ITA-Abkommen
USA0 %ITA-Abkommen
Großbritannien0 %ITA-Abkommen
Schweiz0 %ITA-Abkommen
Türkei0 %Zollunion EU-TR
Japan0 %ITA-Abkommen
Südkorea0 %ITA-Abkommen
Indien0 %ITA-Abkommen
Vietnam0 %ITA-Abkommen
Thailand0 %ITA-Abkommen
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Computer können als Dual-Use-Güter eingestuft sein. Für bestimmte Hochleistungssysteme ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Mehr erfahren →
Weitere Produkte aus Unterhaltungselektronik
Weitere Produkte aus der gleichen Kategorie mit eigenen Zolltarifnummern und Zollsätzen:









