Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Computer ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) verortet:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 8471 41 - andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen
Zolltarifnummer: 8471 4100 00 0 - mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung von Computern hängt von der Bauform ab. Ein All-in-One-PC mit integriertem Display fällt unter 8471.41, ein Tower-PC ohne Bildschirm unter 8471.50. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Computer
Der HS-Code für Computer lautet 8471.41 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8471.41.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8471.41.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.41.00.00.0.
Einreihung von Computer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Computern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) sowie AV 3 b, wenn die Ware aus verschiedenen Komponenten besteht. Nach Anmerkung 5 A zu Kapitel 84 gilt eine Maschine als automatische Datenverarbeitungsmaschine, wenn sie speicherprogrammierbar ist, Rechenoperationen ausführen kann und Daten in systemverwendbarer Form empfangen/liefern kann.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Computer
Zentraleinheit, Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse (nicht tragbar)
Desktop-PC, All-in-One-PC, Panel-PC mit Bildschirm, Tastatur und Gehäuse in einer Einheit
Tower-PC oder Workstation ohne Tastatur und Monitor — nur die Verarbeitungseinheit
Verarbeitungseinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (Tower ohne Tastatur/Maus)
Tragbares Gerät mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm
Tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen ≤ 10 kg (Laptops, Notebooks, Netbooks)
Computer als vollständiges System aus mehreren Einheiten, zusammen verkauft
Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, als System gestellt (Computer-Systeme als Set)
Dedizierte Server oder Netzwerk-Hardware mit primärer Kommunikationsfunktion → anderes Kapitel (8517)!
Server und Netzwerkgeräte (Maschinen zum Empfangen, Umwandeln und Senden von Sprache, Bildern oder Daten)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Computer (8471) ≠ Verarbeitungseinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (Tower ohne Tastatur/Maus) (8471)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Tower-PC oder Workstation ohne Tastatur und Monitor — nur die Verarbeitungseinheit. Für Computer bleibt die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Computer (8471) ≠ Tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen ≤ 10 kg (Laptops, Notebooks, Netbooks) (8471)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Tragbares Gerät mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm. Für Computer bleibt die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Computer (8471) ≠ Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, als System gestellt (Computer-Systeme als Set) (8471)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Computer als vollständiges System aus mehreren Einheiten, zusammen verkauft. Für Computer bleibt die Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen innerhalb der Position 8471 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware keine automatische Datenverarbeitungsmaschine im Sinne der Anmerkung 5 zu Kapitel 84 ist.
Tower-PC oder Workstation ohne Tastatur und Monitor — nur die Verarbeitungseinheit
Verarbeitungseinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (Tower ohne Tastatur/Maus)
Tragbares Gerät mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm
Tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen ≤ 10 kg (Laptops, Notebooks, Netbooks)
Computer als vollständiges System aus mehreren Einheiten, zusammen verkauft
Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, als System gestellt (Computer-Systeme als Set)
Dedizierte Server oder Netzwerk-Hardware mit primärer Kommunikationsfunktion → anderes Kapitel (8517)!
Server und Netzwerkgeräte (Maschinen zum Empfangen, Umwandeln und Senden von Sprache, Bildern oder Daten)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Computer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Computer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Computer aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Computer können als Dual-Use-Güter eingestuft sein. Für bestimmte Hochleistungssysteme ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Mehr erfahren →
Weitere Produkte aus Unterhaltungselektronik
Diese Produkte werden ebenfalls häufig zusammen mit Computern eingeführt:
