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UnterhaltungselektronikKapitel 84Stand April 2026

Zolltarifnummer für Computer

Die häufigste Zolltarifnummer für Computer ist 8471.41.00.00.0 (Desktop-PC mit Zentraleinheit und Ein-/Ausgabeeinheit) – der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Die genaue Einreihung hängt von Bauform, Mobilität und Lieferumfang ab.

Desktop-PCs mit gemeinsamem Gehäuse (8471.41), Tower-PCs als Verarbeitungseinheit (8471.50) und Laptops (8471.30) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Desktop-PC Intel Core i7, All-in-One Computer 27 Zoll, Mini-PC ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Computer werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt XVI, Kapitel 84 eingereiht. Die Position 8471 umfasst alle automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8471 - Automatische Datenverarbeitungsmaschinen und ihre Einheiten; magnetische oder optische Leser, Maschinen zum Aufzeichnen von Daten auf Datenträger in codierter Form und Maschinen zum Verarbeiten solcher Daten, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 8471 41 - andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8471 4100 00 0 - mindestens eine Zentraleinheit sowie eine Eingabe- und eine Ausgabeeinheit, auch kombiniert, in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltend

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Computer kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Computer

Der HS-Code für Computer ist 8471.41 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 8471.41.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 8471.41.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8471.41.00.00.0 .

Einreihung von Computer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Computer können je nach Bauform, Mobilität und Lieferumfang unter verschiedene Unterpositionen der Position 8471 fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen Desktop-PC mit gemeinsamen Gehäuse, eine separate Verarbeitungseinheit (Tower) oder ein tragbares Gerät handelt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Computer

Zentraleinheit, Eingabe- und Ausgabeeinheit in einem gemeinsamen Gehäuse (nicht tragbar)

8471.41.00.00.0 0 %

Desktop-PC, All-in-One-PC, Panel-PC mit Bildschirm, Tastatur und Gehäuse in einer Einheit

Tower-PC oder Workstation ohne Tastatur und Monitor — nur die Verarbeitungseinheit

8471.50.00.00.0 0 %

Verarbeitungseinheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (Tower ohne Tastatur/Maus)

Tragbares Gerät mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mit Zentraleinheit, Tastatur und Bildschirm

8471.30.00.00.0 0 %

Tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen ≤ 10 kg (Laptops, Notebooks, Netbooks)

Computer als vollständiges System aus mehreren Einheiten, zusammen verkauft

8471.49.00.00.0 0 %

Andere automatische Datenverarbeitungsmaschinen, als System gestellt (Computer-Systeme als Set)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Computer (8471) ≠ Server/Netzwerkgerät (8517)

Dedizierte Server mit primärer Kommunikationsfunktion fallen unter Position 8517, nicht unter 8471.

Desktop-PC (8471.41) ≠ Rechenmaschine/Kasse (8470)

Einfache Rechenmaschinen und Registrierkassen fallen unter Position 8470. Ein vollwertiger PC gehört zu 8471.

Desktop-PC (8471.41) ≠ Spielkonsole (9504)

Dedizierte Spielkonsolen fallen unter Position 9504, nicht unter 8471.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle computerähnlichen Geräte fallen unter Position 8471. Server mit primärer Kommunikationsfunktion werden unter einer anderen Position eingereiht:

Dedizierte Server oder Netzwerk-Hardware mit primärer Kommunikationsfunktion → anderes Kapitel (8517)!

8517.62.00.00.0 0 %

Server und Netzwerkgeräte (Maschinen zum Empfangen, Umwandeln und Senden von Sprache, Bildern oder Daten)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Computer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Bauform, Lieferumfang (mit oder ohne Tastatur/Monitor) und Gewicht entscheiden über die korrekte Unterposition. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Gerät und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Computer (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Computern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DE3712/12-18471.41.00.00

Automatische Datenverarbeitungsmaschine sog. All-in-one-PC, in Form einer Warenzusammenstellung aus Funkmaus und -tastatur, Fernbedienung sowie einem Computer. Das 58,2 x 5 x 49,5 cm großen Gerät besteht aus einer Hauptplatine mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Festplattenlaufwerk, Sound-, Grafik- und Netzwerkkarte sowie Lautsprechern in einem gemeinsamen Spezialgehäuse mit einem 23,6 Zoll-Bildschirm mit berührungsempfindlicher Oberfläche.

AV 1 und 3b, Pos. 8471.41

DEBTI2808/18-18471.41.00.00

Automatische Datenverarbeitungsmaschine, sog. Panel PC, in Form einer unvollständigen Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor in einem 277,6 x 228,8 x 82 mm großen Aluminiumgehäuse mit berührungsempfindlichem 15'' Bildschirm, Speicherkartenslot, Festplattenschacht sowie USB-, COM-, DVI- und Ethernet-Schnittstellen.

AV 1 und 2a, Pos. 8471.41

DE5037/12-18471.41.00.00

Automatische Datenverarbeitungsmaschine sog. Panel PC, im Wesentlichen bestehend aus einer Zentraleinheit mit Prozessor, Arbeitsspeicher, 3,5'' Festplatte, Grafik- und Audiobausteinen in einem 445 x 355 x 80 mm großen Gehäuse mit 19'' Bildschirm mit berührungsempfindlicher Oberfläche, RS-232-, VGA-, Audio-, PS/2- und Ethernet-Schnittstellen sowie Bedienelementen.

AV 1, Pos. 8471.41

DEBTI45879/20-18471.50.00.00

Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop-PC (Tower), im Wesentlichen bestehend aus einer gedruckten Schaltung mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Grafik- und Netzwerkbausteinen sowie Festspeicher und integriertem Lautsprecher in einem 52,9 x 45,0 x 21,8 cm großen Gehäuse. Mit im Lieferumfang enthalten sind neben dem charakterverleihenden Tower auch eine Tastatur und eine Computermaus.

AV 1, Pos. 8471.50

DEBTI12033/18-18471.50.00.00

Datenverarbeitungseinheit, sog. Desktop-PC (D10U001), im Wesentlichen bestehend aus einer gedruckten Schaltung mit Prozessor, Arbeitsspeicher, Grafik- und Netzwerkbausteinen sowie Festspeicher in einem 3,6 x 17,8 x 18,2 cm großen Gehäuse (Mini-PC) mit USB-, RJ45-, HDMI- und DisplayPort-Schnittstellen.

AV 1, Pos. 8471.50

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina0 %

ITA-Abkommen

Flagge USAUSA0 %

ITA-Abkommen

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

ITA-Abkommen

Flagge SchweizSchweiz0 %

ITA-Abkommen

Flagge TürkeiTürkei0 %

Zollunion EU-TR

Flagge JapanJapan0 %

ITA-Abkommen

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

ITA-Abkommen

Flagge IndienIndien0 %

ITA-Abkommen

Flagge VietnamVietnam0 %

ITA-Abkommen

Flagge ThailandThailand0 %

ITA-Abkommen

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Dual-Use Ausfuhrgenehmigung

Computer können als Dual-Use-Güter eingestuft sein. Für bestimmte Hochleistungssysteme ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich. Mehr erfahren →

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Computer

Welche Zolltarifnummer hat ein Computer?

Die häufigste Zolltarifnummer für Computer ist 8471.41.00.00.0 (Desktop-PC, All-in-One mit Zentraleinheit und Ein-/Ausgabe im gemeinsamen Gehäuse). Tower-PCs ohne Bildschirm werden meist als Verarbeitungseinheit unter 8471.50.00.00.0 eingereiht. Laptops fallen unter 8471.30.00.00.0. Der Drittlandszollsatz beträgt für alle Computer 0 % (ITA-Abkommen).

Welchen HS-Code hat ein Computer?

Der HS-Code für Computer ist 8471.41 (6-stellig, weltweit gültig für Desktop-PCs mit gemeinsamen Gehäuse). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 8471.41.00. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 8471.41.00.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 8471.41.00.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Computer?

Der Drittlandszollsatz für Computer der Position 8471 beträgt 0 %. Computer sind seit dem ITA-Abkommen (Information Technology Agreement) weltweit zollfrei — das gilt für alle Herkunftsländer, auch China, USA und Indien. Es fällt jedoch Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich ein Desktop-PC von einem Laptop zolltechnisch?

Desktop-PCs (nicht tragbar, Zentraleinheit + Ein-/Ausgabe im Gehäuse) werden unter 8471.41 eingereiht, Laptops und Notebooks (tragbar, ≤ 10 kg) unter 8471.30. Tower-PCs ohne Tastatur/Monitor fallen unter 8471.50 (Verarbeitungseinheit). Der Zollsatz ist bei allen drei Unterpositionen identisch: 0 % (ITA-Abkommen).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Computer verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Da der Zollsatz für Computer 0 % beträgt, entsteht durch eine falsche Einreihung kein unmittelbarer Zollschaden — es können aber Statistikfehler entstehen und bei Dual-Use-relevanten Geräten kann eine fehlende Ausfuhrgenehmigung rechtliche Folgen haben.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Computer?

Für Computer der Position 8471 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle und keine Mengenkontingente. Wichtig: Computer können als Dual-Use-Güter eingestuft sein — für bestimmte Hochleistungssysteme (z.B. für militärische oder nukleare Anwendungen) ist eine Ausfuhrgenehmigung nach der EU Dual-Use-Verordnung erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Computer?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code (8471.41) oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 8471.41.00.00.0 für Desktop-PCs.

Ändern sich Zolltarifnummern für Computer?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Für Computer ist die Position 8471 seit Jahren stabil, aber Änderungen im ITA-Abkommen oder bei den TARIC-Unterpositionen sind möglich. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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