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Textilien & BekleidungKapitel 65Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fischerhut: 6505.00.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Fischerhut (6505.00.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Fischerhut unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Fischerhut Produktbild

Fischerhüte bestehen aus gewebten, gewirkten oder gestrickten Textilien wie Baumwolle oder Polyester. Maßgeblich für die Einreihung ist die flache umlaufende Krempe ohne Schirm und die Herstellung durch Zusammennähen von Einzelteilen. Weicht Ihr Fischerhut in Material oder Ausführung ab, finden Sie Alle Möglichkeiten im Überblick →

Fischerhut beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Fischerhut wird über folgende Hierarchiestufen im Zolltarif eingeordnet:

  • Abschnitt: XII - Kap. 64 bis 67: Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
  • Kapitel: 65 - KOPFBEDECKUNGEN UND TEILE DAVON
  • Position: 6505 - Hüte und andere Kopfbedeckungen, gewirkt oder gestrickt oder aus einem oder mehreren Stücken (ausgenommen Streifen) von Spitzen, Filz oder anderen Spinnstofferzeugnissen hergestellt, auch ausgestattet; Haarnetze aus Stoffen aller Art, auch ausgestattet
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6505 0030 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6505 0090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6505 0090 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Ein Fischerhut aus geflochtenem Material (Stroh, Bast) fällt unter 6504.00.00.00.0 . Ein Fischerhut mit Schirm (z. B. Baseball-Cap-artig) wird in 6505.00.30.00.0 eingereiht. Prüfen Sie Ihr Produkt sorgfältig anhand der Beschaffenheit. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine detaillierte Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fischerhut

Der HS-Code für Fischerhut lautet 6505.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6505.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6505.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6505.00.90.90.0.

Einreihung von Fischerhut nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Fischerhuts folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fischerhut

Alternative Einreihung

6504.00.00.00.0 2,7 %

Geflochtene Hüte (Stroh, Bast, Streifen) – nicht zutreffend, da der typische Fischerhut aus gewebtem/gewirktem Textil besteht und nicht geflochten ist

Alternative Einreihung

6505.00.30.00.0 2,7 %

Mützen mit Schirm – nicht zutreffend, da der Fischerhut eine umlaufende Krempe und keinen Schirm hat

Alternative Einreihung

6505.00.90.10.0 2,7 %

Handgearbeitete Baskenmützen aus Wolle – nicht zutreffend, da Fischerhüte keine Baskenmützen sind

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fischerhut (6505) ≠ Geflochtene Hüte (Stroh, Bast, Streifen) – nicht zutreffend, da der typische Fischerhut aus gewebtem/gewirktem Textil besteht und nicht geflochten ist (6504)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischerhut bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fischerhut (6505) ≠ Mützen mit Schirm – nicht zutreffend, da der Fischerhut eine umlaufende Krempe und keinen Schirm hat (6505)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischerhut bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fischerhut (6505) ≠ Handgearbeitete Baskenmützen aus Wolle – nicht zutreffend, da Fischerhüte keine Baskenmützen sind (6505)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischerhut bleibt die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt keine textile Kopfbedeckung vor, kann eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

6504.00.00.00.0 2,7 %

Geflochtene Hüte (Stroh, Bast, Streifen) – nicht zutreffend, da der typische Fischerhut aus gewebtem/gewirktem Textil besteht und nicht geflochten ist

Alternative Einreihung

6505.00.30.00.0 2,7 %

Mützen mit Schirm – nicht zutreffend, da der Fischerhut eine umlaufende Krempe und keinen Schirm hat

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fischerhut ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fischerhut (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI22959/22-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Fischerhut (Art. K44002), aus Zuschnitten von Spinnstofferzeugnissen (80% Polyester und 20% Baumwolle) zusammengenäht, mit umlaufender Krempe
DEBTI17995/18-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Fischerhut (Art. 44002), aus Zuschnitten von Spinnstofferzeugnissen (80% Polyester/20% Baumwolle) zusammengenäht, mit umlaufender Krempe
DE9192/17-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Fischerhut, aus Zuschnitten von Spinnstofferzeugnissen (Chemiefasern) zusammengenäht, mit umlaufender Krempe und Kordelzug
DEBTI39384/19-16505.00.90.90.0
Kopfbedeckung, sog. Bosch Garten Hut, aus Zuschnitten von Spinnstofferzeugnissen (100% Baumwolle) zusammengenäht, mit umlaufender Krempe
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Zollrechner

Berechnen Sie die Importkosten und Zollabgaben für Ihren Fischerhut.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fischerhüte

Welche Zolltarifnummer hat ein Fischerhut?

Ein Fischerhut aus gewebten oder gewirkten Textilien mit umlaufender Krempe wird unter die Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 eingereiht. Diese Position erfasst textile Kopfbedeckungen aus Spinnstofferzeugnissen, die durch Zusammennähen von Zuschnitten hergestellt werden und weder einen Schirm noch eine geflochtene Struktur aufweisen.

Welchen HS-Code hat ein Fischerhut?

Der HS-Code (sechsstellige Ebene des Harmonisierten Systems) für Fischerhüte lautet 6505.00. Er umfasst Hüte und Kopfbedeckungen aus Spinnstofferzeugnissen. Die EU-spezifische Erweiterung in der Kombinierten Nomenklatur ist 6505.00.90, der TARIC-Code 6505.00.90.90.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fischerhüte?

Der Drittlandszollsatz für Fischerhüte (Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0) beträgt 2,7 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen, Präferenzabkommen oder Zollunion (z. B. Schweiz, Türkei, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % sinken. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt zusätzlich 19 %.

Wie unterscheidet sich ein Fischerhut zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt anhand der Beschaffenheit. Ein Fischerhut aus geflochtenem Stroh fällt unter 6504.00.00.00.0. Ein Fischerhut mit verstärktem Schirm (Cap-Stil) wird als 6505.00.30.00.0 eingereiht. Eine handgearbeitete Baskenmütze aus Wolle ist als Alternative unter 6505.00.90.10.0 zu prüfen. Die Krempenform und die Herstellungsweise sind entscheidend.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Fischerhut verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachverzollung mit Säumniszuschlägen führen. Im Falle einer Prüfung droht ein Bußgeldverfahren wegen Steuergefährdung. Zudem können Präferenzzölle oder Ausfuhrerstattungen versagt werden. Bei Zweifeln sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fischerhüte?

Für die Einfuhr von Fischerhüten gibt es keine produktspezifischen Antidumpingzölle. Allgemeine Maßnahmen wie die Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen (Code 745), Robbenerzeugnissen (Code 746) und CITES-Artenschutz (Code 710) können relevant sein, wenn der Hut entsprechende Materialien enthält. Zudem besteht ein Einfuhrverbot für Güter, die zur Folter verwendet werden könnten (Code 705).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Fischerhut?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Fischerhüte lautet 6505.00.90.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code 6505.00, der 8-stelligen KN-Unterposition 6505.00.90, dem 10-stelligen TARIC-Code 6505.00.90.90 und der 11-stelligen nationalen Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fischerhüte?

Der HS-Code 6505.00 auf sechsstelliger Ebene ist international stabil. Die 8-stellige KN-Unterposition 6505.00.90 und die 11-stellige Zolltarifnummer 6505.00.90.90.0 werden jährlich zum 1. Januar überprüft. Änderungen sind möglich, wenn die EU die Kombinierte Nomenklatur im Rahmen der TARIC-Änderungsverordnung anpasst.

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