Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Fitbit leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 91 - UHRMACHERWAREN
- Position: 9102 - Armbanduhren, Taschenuhren und ähnliche Uhren (einschließlich Stoppuhren vom gleichen Typ), ausgenommen Uhren der Position|9101
- Unterposition: 9102 11 - Armbanduhren, elektrisch betrieben, auch mit Stoppeinrichtung
Zolltarifnummer: 9102 1200 00 0 - nur mit optoelektronischer Anzeige
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Fitbit hängt von den konkreten Merkmalen ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fitbit
Der HS-Code für Fitbit lautet 9102.12 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9102.12.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9102.12.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9102.12.00.00.0.
Einreihung von Fitbit nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Fitbit ist eine zusammengesetzte Ware aus Uhr, Aktivitätstracker und Kommunikationsgerät. Da kein Bestandteil den Charakter bestimmt, erfolgt die Einreihung nach AV 3c HS in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen – dies ist die Position 9102 (Armbanduhren).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fitbit
Alternative Einreihung
Schrittzähler, Kilometerzähler, andere (Position 9029) – nur für Fitness-Tracker OHNE Uhrzeitanzeige
Alternative Einreihung
Armbanduhren, elektrisch betrieben, nur mit mechanischer Anzeige
Alternative Einreihung
Armbanduhren, elektrisch betrieben, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Fitbit (9102) ≠ Schrittzähler, Kilometerzähler, andere (Position 9029) – nur für Fitness-Tracker OHNE Uhrzeitanzeige (9029)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fitbit bleibt die Zolltarifnummer 9102.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fitbit (9102) ≠ Armbanduhren, elektrisch betrieben, nur mit mechanischer Anzeige (9102)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fitbit bleibt die Zolltarifnummer 9102.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Fitbit (9102) ≠ Armbanduhren, elektrisch betrieben, andere (9102)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fitbit bleibt die Zolltarifnummer 9102.12.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein anderer Kapitelcode kommt für Fitbit ohne Uhrzeitanzeige in Betracht:
Alternative Einreihung
Schrittzähler, Kilometerzähler, andere (Position 9029) – nur für Fitness-Tracker OHNE Uhrzeitanzeige
Alternative Einreihung
Armbanduhren, elektrisch betrieben, nur mit mechanischer Anzeige
Alternative Einreihung
Armbanduhren, elektrisch betrieben, andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fitbit ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fitbit (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Das Erzeugnis, ein sog. Fitness Tracker, Art.-Nr. 894-00, besteht aus einer OLED-Anzeige, einem Bluetooth-Modul, einem 3-Achsen-Bewegungssensor, einem Herzfrequenzmesser, einem Vibrationsmotor, einem Akkumulator und einem Schwingsystem als Zeitteiler in Form eines piezoelektronischen Quarzes in einem etwa 4 x 2 x 1 cm... Mehr anzeigenDas Erzeugnis, ein sog. Fitness Tracker, Art.-Nr. 894-00, besteht aus einer OLED-Anzeige, einem Bluetooth-Modul, einem 3-Achsen-Bewegungssensor, einem Herzfrequenzmesser, einem Vibrationsmotor, einem Akkumulator und einem Schwingsystem als Zeitteiler in Form eines piezoelektronischen Quarzes in einem etwa 4 x 2 x 1 cm großen Kunststoffgehäuse mit einem flexiblen, abnehmbaren Kunststoffarmband mit diversen Löchern und einem Metallverschluss zur Befestigung am Handgelenk. Nach Abnahme des Armbandes dient die Halterung als USB-Anschluss zum Aufladen der Ware. Der Fitness Tracker stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, bestehend aus einer elektrisch betriebenen Armbanduhr mit optoelektronischer Anzeige der Uhrzeit (Stunden und Minuten), dem Aktivitätstracker mit Bluetooth-Modul zur kabellosen Datenübertragung zu einem kompatiplen Smartphone, mit den Funktionen Schrittzählung, zurückgelegte Strecke, Kalorienverbrauch, Alarmfunktion bei Bewegungsmangel, Herzfrequenzmessung, Messung der Sauerstoffsättigung und des Blutdruckes sowie Auslösen der Kamera des Smartphones, Anzeige von Benachrichtigungen (SMS, Anrufe), Wecker (per Vibration oder akustisch) und Schlafüberwachung (Dauer und Qualität). Ein charakterbestimmender Bestandteil innerhalb der zusammengesetzten Ware ist nicht ermittelbar, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Die Ware ist gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einem mit Produktinformationen bedruckten Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "Armbanduhr, mit Gehäuse aus Kunststoff, elektrisch betrieben, nur mit optoelektronischer Anzeige" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker besteht... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker besteht aus einem annährend rechteckigen Kunststoffgehäuse mit Display und auf der Unterseite mit Kontaktflächen zum Aufladen des Fitness-Trackers, einem eingebauten Akku, einem elektronischen multifunktionalen Gerätemodul und einer Uhr mit optoelektronischer Anzeige von Datum und Uhrzeit sowie einem abnehmbaren, flexiblen Kunststoffarmband mit diversen Löchern und einem Verschluss zur Befestigung am Handgelenk. Die Navigation durch die verschiedenen Funktionen erfolgt mittels Berührung am Gehäuse. Das Gerät verfügt über Funktionen zur Messung der Herzfrequenz über den Handgelenkpuls, einen Sensor zur Schlafüberwachung, einem Bewegungssensor u.a. zum Zählen von Schritten und anderen Bewegungen sowie ein Bluetooth-Modul zur kabellosen Datenübertragung zu einem kompatiblen Smartphone oder Tablet (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), so dass dort mithilfe einer Softwareapplikation die ermittelten und gespeicherten Daten ausgewertet werden können. Daneben verfügt das Gerät über die Funktion Benachrichtigungen und Mitteilungen anzuzeigen. Der genaue Inhalt der Benachrichtigung kann nicht angezeigt werden. Keines der Bestandteile bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier 9102) erfolgt. Die Ware ist als „Armbanduhr, mit Gehäuse aus Kunststoff, elektrisch betreiben, nur mit optoelektronischer Anzeige“ einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker besteht aus einem annährend rechteckigen Kunststoffgehäuse mit Display und auf der Unterseite mit Kontaktflächen zum Aufladen des Fitness-Trackers, einem eingebauten Akku, einem elektronischen multifunktionalen Gerätemodul und einer Uhr mit optoelektronischer Anzeige von Datum und Uhrzeit sowie einem abnehmbaren, flexiblen Kunststoffarmband mit diversen Löchern und einem Verschluss zur Befestigung am Handgelenk. Die Navigation durch die verschiedenen Funktionen erfolgt mittels Berührung am Gehäuse. Das Gerät verfügt über Funktionen zur Messung der Herzfrequenz über den Handgelenkpuls, einen Sensor zur Schlafüberwachung, einem Bewegungssensor u.a. zum Zählen von Schritten und anderen Bewegungen sowie ein Bluetooth-Modul zur kabellosen Datenübertragung zu einem kompatiblen Smartphone oder Tablet (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), so dass dort mithilfe einer Softwareapplikation die ermittelten und gespeicherten Daten ausgewertet werden können. Daneben verfügt das Gerät über die Funktion Benachrichtigungen und Mitteilungen anzuzeigen. Der genaue Inhalt der Benachrichtigung kann nicht angezeigt werden. Keines der Bestandteile bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier 9102) erfolgt. Die Ware ist als „Armbanduhr, mit Gehäuse aus Kunststoff, elektrisch betreiben, nur mit optoelektronischer Anzeige“ einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Erzeugnis besteht aus einem 1,32'' Farbdisplay, Bluetooth-Funkmodul, Prozessor, Arbeits- und Festspeicher, Sensoren (Herzfrequenz, Pulsoximetrie, Beschleunigung), Vibrationsmotor und einem Akkumulator in einem runden Gehäuse aus Metall mit fünf Bedienknöpfen, spezifischem Ladeanschluss und einem Armband. Die Ware kann durch die Messung von Herzfrequenz, Blutsauerstoffgehalt, Schrittzahl und weiteren Bewegungen als Aktivitätstracker verwendet werden. Daneben verfügt sie über eine Uhr und eine Stoppuhr. Eine Bluetoothverbindung ermöglicht es, auf einem Host-Gerät eingehende Nachrichten anzuzeigen und aufgenommene Trainingsdaten auf das Host-Gerät zu übertragen. Darüberhinausgehende Kommunikationsfunktionen wie eine Freisprecheinrichtung, die Beantwortung der angezeigten Nachrichten oder die Annahme/Ablehnung von Anrufen auf dem Host-Gerät sind nicht möglich. Bei der o.g. Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware aus einer Uhr, einem Aktivitätstracker und einem Kommunikationsgerät. Keiner dieser Bestandteile bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Das Erzeugnis ist als "Armbanduhr, mit Gehäuse aus Metall, elektrisch betrieben, nur mit optoelektronischer Anzeige" einzureihen. Weniger anzeigen
Multifunktionales Aktivitätsmessgerät in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einem USB-Kabel, einer Ladeschale sowie einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verpackung. Das Messgerät (siehe... Mehr anzeigenMultifunktionales Aktivitätsmessgerät in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Messgerät, einem USB-Kabel, einer Ladeschale sowie einer Bedienungsanleitung in einer gemeinsamen Verpackung. Das Messgerät (siehe Abbildung in der Anlage) setzt sich im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit einem berührungsempfindlichen Display, einem LED-Indikator, einem Bluetooth Sender- und Empfänger, einem dreiachsigen Beschleunigungssensor, einem Drucksensor und einem Akkumulator zusammen. Das Gerät wird in drei verschiedenen Größen (Armbandlängen) angeboten. Es dient gleichermaßen der Messung und Anzeige der Schrittzahl, der zurückgelegten Kilometer sowie dem Senden und Empfangen von Daten einer Mobiltelefons (nicht Gegenstand dieser vZTA). In Verbindung mit dem Mobiltelefon und einem Herzfrequenzmesser (nicht Gegenstand dieser vZTA) können ebenfalls die Geschwindigkeit, die Herzfrequenz, die verbrauchten Kalorien, eingehende Anrufe und Nachrichten, der Ladezustand des Akkumulators sowie Datum und Uhrzeit anzeigt werden. Das Musikabspielprogramm des Mobiltelefons lässt sich über das Gerät bedienen. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit des Multifunktionsgerätes ist nicht ermittelbar. Die Ware wird als "anderer Zähler als jene der Position 9028, als Schrittzähler oder Kilometerzähler, andere als Unterposition (TARIC) 9029 1000 10 bis 9029 1000 20" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Fitness-Armband Jawbone UP24 (Fitness-Tracker), in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus Bewegungssensor, Zeitmesser mit Vibrationsalarm, Speicherbaustein und Akkumulator in einem Armband aus Kunststoff mit Bedienelement, Statusanzeige und Anschlussstecker (charakterbestimmender... Mehr anzeigenSog. Fitness-Armband Jawbone UP24 (Fitness-Tracker), in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus Bewegungssensor, Zeitmesser mit Vibrationsalarm, Speicherbaustein und Akkumulator in einem Armband aus Kunststoff mit Bedienelement, Statusanzeige und Anschlussstecker (charakterbestimmender Bestandteil im Hinblick auf die Verwendung) für den Anschluss an ein Smartphone oder Tablet-PC, zum Detektieren von Bewegungsdaten (Lauf-, Schlaf- und Essverhalten), mit Inaktivitätsalarm (bei zu langem Sitzen), Schlafmesser sowie zur Verwendung als Wecker (Multifunktionsgerät), zum Tragen am Handgelenk. Das Zählen von Schritten in der Wachphase stellt die kennzeichnende Haupttätigkeit dar. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die gesammelten Daten können nach Anschluss an ein Smartphone oder Tablet-PC (nicht Gegenstand dieser Auskunft) mittels USB-Kabel oder Bluetooth-Verbindung (funktionelle Einheit) mit einer speziellen App angezeigt und ausgewertet (Errechnen von Entfernungen, Kalorienverbrauch, Ermittlung von verschiedenen Schlafphasen) und dargestellt werden. Die Ware ist zusammen mit einem USB-Adapter und einer Kurzanleitung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf verpackt. Innerhalb dieser Warenzusammenstellung bestimmt der Schrittzähler den Charakter in Bezug auf die Verwendung. Die Ware wird als "anderer als in Position 9028 erfasster Zähler (Schrittzähler), kein elektrischer oder elektronischer Tourenzähler für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. Medisana ViFit Activity Tracker Bluetooth, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zusammengesetzten Ware aus einem Zähler mit 3D-Bewegungssensor - charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung-, einem Bluetooth-Modul und einer Uhr in... Mehr anzeigenSog. Medisana ViFit Activity Tracker Bluetooth, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus - einer zusammengesetzten Ware aus einem Zähler mit 3D-Bewegungssensor - charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung-, einem Bluetooth-Modul und einer Uhr in einem Gehäuse aus Kunststoff mit einer Bedientaste, einer OLED-Anzeige, einem spezifischen Anschluss für das USB-Kabel, - einem Armband zum Tragen am Handgelenk, - einem USB-Kabel. Der Activity Tracker ermittelt und zeigt wahlweise im Aktivitätsmodus die Anzahl gegangener Schritte, den Kalorienverbrauch, die zurückgelegte Entfernung, die aktive Zeit, den Tageszielanteil sowie Uhrzeit, Datum und Batteriestand an. Im Schlafmodus wird die Schlafaktivität auf dem Display während der Schlafdauer gra- fisch dargestellt. Das Gerät kann die Werte bis zu 15 Tage speichern. Mittels Bluetooth-Sende-und Empfangsmodul können Daten drahtlos ans Smartphone oder mit dem USB-Kabel an einen Computer/Notebook übertragen und dort ausgewertet und grafisch dargestellt werden. Der Activtiy Tracker bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung in Bezug auf die Verwendung. Alle Bestandteile sind gemeinsam mit einer Bedienanleitung in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "anderer Zähler als in der Position 9028 genannt, Schrittzähler" eingereiht. Weniger anzeigen
Sog. FITNESS WRISTBAND AQUA TX-42" WATERPROOF BLACK, VPN: 4468, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer zusammengesetzten Ware in Form eines elektronischen Geräts aus einem Li-Ionen-Akkumulator, einem Vibrationsmotor, einem elektronischen... Mehr anzeigenSog. FITNESS WRISTBAND AQUA TX-42" WATERPROOF BLACK, VPN: 4468, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer zusammengesetzten Ware in Form eines elektronischen Geräts aus einem Li-Ionen-Akkumulator, einem Vibrationsmotor, einem elektronischen Drei-Achsen-Beschleunigungssensor, einer Uhr mit Datumsanzeige und Wecker und einem Bluetooth-Modul in einem Armband aus Kunststoff, mit Bedientaste und 1,10"-LED-Display. Die vom den Charakter aufgrund des Verwendungszwecks bestimmenden Sensor registrierten Bewegungen werden über spezielle Algorhythmen in der Wachphase zur Zählung der Schritte genutzt, Bewegungen in der Schlafphase werden ebenfalls registriert. Darüberhinaus werden die zurückgelegte Distanz sowie der Kalorienverbrauch errechnet. Wecksignale werden über einen Vibrationsmotor ausgelöst. Die Daten werden drahtlos (Bluetooth 4.0) an ein zugewiesenes Smartphone (nicht Gegenstand dieser Auskunft) übermittelt und mittels einer speziellen Applikation ausgewertet und auf dem Display dargestellt, ebenso wie Kalorienverbrauch und andere Parameter. Das Fitness-Armband ist mit einem Micro-USB-Ladekabel und einem 3,5 mm-Klinkenkabel sowie mit einer Bedienungsanleitung gemeinsam verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung in die Codenummer 9031 8038 90 0 kommt nicht in Betracht, weil das Gerät über keine Herzfrequenzmessfunktion verfügt. Die Ware wird als "anderer Zähler als in der Position 9028 genannt, Schritt- oder Bewegungszähler, anderer als von den Unterpositionen (TARIC) 9029 1000 10 bis 9029 1000 30 erfasst" eingereiht. Weniger anzeigen
Das Erzeugnis, ein sog. Fitness Tracker, Art.-Nr. 894-00, besteht aus einer OLED-Anzeige, einem Bluetooth-Modul, einem 3-Achsen-Bewegungssensor, einem Herzfrequenzmesser, einem Vibrationsmotor, einem Akkumulator und einem Schwingsystem als Zeitteiler in Form eines piezoelektronischen Quarzes in einem etwa 4 x 2 x 1 cm... Mehr anzeigenDas Erzeugnis, ein sog. Fitness Tracker, Art.-Nr. 894-00, besteht aus einer OLED-Anzeige, einem Bluetooth-Modul, einem 3-Achsen-Bewegungssensor, einem Herzfrequenzmesser, einem Vibrationsmotor, einem Akkumulator und einem Schwingsystem als Zeitteiler in Form eines piezoelektronischen Quarzes in einem etwa 4 x 2 x 1 cm großen Kunststoffgehäuse mit einem flexiblen, abnehmbaren Kunststoffarmband mit diversen Löchern und einem Metallverschluss zur Befestigung am Handgelenk. Nach Abnahme des Armbandes dient die Halterung als USB-Anschluss zum Aufladen der Ware. Der Fitness Tracker stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, bestehend aus einer elektrisch betriebenen Armbanduhr mit optoelektronischer Anzeige der Uhrzeit (Stunden und Minuten), dem Aktivitätstracker mit Bluetooth-Modul zur kabellosen Datenübertragung zu einem kompatiplen Smartphone, mit den Funktionen Schrittzählung, zurückgelegte Strecke, Kalorienverbrauch, Alarmfunktion bei Bewegungsmangel, Herzfrequenzmessung, Messung der Sauerstoffsättigung und des Blutdruckes sowie Auslösen der Kamera des Smartphones, Anzeige von Benachrichtigungen (SMS, Anrufe), Wecker (per Vibration oder akustisch) und Schlafüberwachung (Dauer und Qualität). Ein charakterbestimmender Bestandteil innerhalb der zusammengesetzten Ware ist nicht ermittelbar, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Die Ware ist gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einem mit Produktinformationen bedruckten Karton verpackt. Das Erzeugnis ist als "Armbanduhr, mit Gehäuse aus Kunststoff, elektrisch betrieben, nur mit optoelektronischer Anzeige" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung), einer Bedienungsanleitung und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung), einer Bedienungsanleitung und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker besteht aus einem runden Gehäuse aus unedlem Metall mit einem 1,28" Touchscreen-Display und auf der Unterseite mit Kontaktflächen zum Aufladen des Fitness-Trackers, einem eingebauten Akku, einem elektronischen multifunktionalen Gerätemodul und einer Uhr mit Weckfunktion und optoelektronischer Anzeige von Datum und Uhrzeit sowie einem abnehmbaren, flexiblen Kunststoffarmband mit diversen Löchern und einem Verschluss zur Befestigung am Handgelenk. Er verfügt über Funktionen zur Messung der Herzfrequenz über den Handgelenkpuls, einen Sensor zur Schlafüberwachung, einem Bewegungssensor u.a. zum Zählen von Schritten und anderen Bewegungen sowie ein Bluetooth-Modul zur kabellosen Datenübertragung zu einem kompatiblen Smartphone oder Tablet (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), so dass dort mithilfe einer Softwareapplikation die ermittelten und gespeicherten Daten ausgewertet werden können. Daneben verfügt das Gerät über die Funktion Benachrichtigungen und Mitteilungen anzuzeigen. Auf Benachrichtigungen kann allerdings mittels des Gerätes nicht geantwortet werden. Keines der Bestandteile bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier 9102) erfolgt. Die Ware ist als „Armbanduhr, mit Gehäuse aus unedlen Metall, elektrisch betrieben, nur mit optoelektronischer Anzeige“ einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker besteht... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker besteht aus einem annährend rechteckigen Kunststoffgehäuse mit Display und auf der Unterseite mit Kontaktflächen zum Aufladen des Fitness-Trackers, einem eingebauten Akku, einem elektronischen multifunktionalen Gerätemodul und einer Uhr mit optoelektronischer Anzeige von Datum und Uhrzeit sowie einem abnehmbaren, flexiblen Kunststoffarmband mit diversen Löchern und einem Verschluss zur Befestigung am Handgelenk. Die Navigation durch die verschiedenen Funktionen erfolgt mittels Berührung am Gehäuse. Das Gerät verfügt über Funktionen zur Messung der Herzfrequenz über den Handgelenkpuls, einen Sensor zur Schlafüberwachung, einem Bewegungssensor u.a. zum Zählen von Schritten und anderen Bewegungen sowie ein Bluetooth-Modul zur kabellosen Datenübertragung zu einem kompatiblen Smartphone oder Tablet (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), so dass dort mithilfe einer Softwareapplikation die ermittelten und gespeicherten Daten ausgewertet werden können. Daneben verfügt das Gerät über die Funktion Benachrichtigungen und Mitteilungen anzuzeigen. Der genaue Inhalt der Benachrichtigung kann nicht angezeigt werden. Keines der Bestandteile bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier 9102) erfolgt. Die Ware ist als „Armbanduhr, mit Gehäuse aus Kunststoff, elektrisch betreiben, nur mit optoelektronischer Anzeige“ einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitness-Tracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Der Fitness-Tracker besteht aus einem annährend rechteckigen Kunststoffgehäuse mit Display und auf der Unterseite mit Kontaktflächen zum Aufladen des Fitness-Trackers, einem eingebauten Akku, einem elektronischen multifunktionalen Gerätemodul und einer Uhr mit optoelektronischer Anzeige von Datum und Uhrzeit sowie einem abnehmbaren, flexiblen Kunststoffarmband mit diversen Löchern und einem Verschluss zur Befestigung am Handgelenk. Die Navigation durch die verschiedenen Funktionen erfolgt mittels Berührung am Gehäuse. Das Gerät verfügt über Funktionen zur Messung der Herzfrequenz über den Handgelenkpuls, einen Sensor zur Schlafüberwachung, einem Bewegungssensor u.a. zum Zählen von Schritten und anderen Bewegungen sowie ein Bluetooth-Modul zur kabellosen Datenübertragung zu einem kompatiblen Smartphone oder Tablet (beide nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), so dass dort mithilfe einer Softwareapplikation die ermittelten und gespeicherten Daten ausgewertet werden können. Daneben verfügt das Gerät über die Funktion Benachrichtigungen und Mitteilungen anzuzeigen. Der genaue Inhalt der Benachrichtigung kann nicht angezeigt werden. Keines der Bestandteile bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (hier 9102) erfolgt. Die Ware ist als „Armbanduhr, mit Gehäuse aus Kunststoff, elektrisch betreiben, nur mit optoelektronischer Anzeige“ einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Erzeugnis besteht aus einem 1,2'' Farbdisplay, Bluetooth- und WLAN-Funkmodul, GPS/GNSS/GALILEO- Empfänger, Prozessor, Arbeits- und Festspeicher, Sensoren (Herzfrequenz, Pulsoximetrie, Beschleunigung), Lautsprecher, Vibrationsmotor und einem Akkumulator in einem runden Gehäuse mit fünf Bedienknöpfen, spezifischem Ladeanschluss und einem Armband. Die Ware kann durch die Messung von Herzfrequenz, Blutsauerstoffgehalt, Schrittzahl und weiteren Bewegungen als Aktivitätstracker verwendet werden. Daneben verfügt sie über eine Uhr und eine Stoppuhr. Eine Bluetoothverbindung ermöglicht es, auf einem Host-Gerät eingehende Nachrichten anzuzeigen und aufgenommene Trainingsdaten auf das Host-Gerät zu übertragen. Darüberhinausgehende Kommunikationsfunktionen wie eine Freisprecheinrichtung, die Beantwortung der angezeigten Nachrichten oder die Annahme/Ablehnung von Anrufen auf dem Host-Gerät sind nicht möglich. Bei der o.g. Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware aus einer Uhr, einem Aktivitätstracker und einem Kommunikationsgerät. Keiner dieser Bestandteile bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Das Erzeugnis ist als "Armbanduhr, mit Gehäuse aus Metall, elektrisch betrieben, nur mit optoelektronischer Anzeige" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Erzeugnis besteht aus einem 1,32'' Farbdisplay, Bluetooth-Funkmodul, Prozessor, Arbeits- und Festspeicher, Sensoren (Herzfrequenz, Pulsoximetrie, Beschleunigung), Vibrationsmotor und einem Akkumulator in einem runden Gehäuse aus Metall mit fünf Bedienknöpfen, spezifischem Ladeanschluss und einem Armband. Die Ware kann durch die Messung von Herzfrequenz, Blutsauerstoffgehalt, Schrittzahl und weiteren Bewegungen als Aktivitätstracker verwendet werden. Daneben verfügt sie über eine Uhr und eine Stoppuhr. Eine Bluetoothverbindung ermöglicht es, auf einem Host-Gerät eingehende Nachrichten anzuzeigen und aufgenommene Trainingsdaten auf das Host-Gerät zu übertragen. Darüberhinausgehende Kommunikationsfunktionen wie eine Freisprecheinrichtung, die Beantwortung der angezeigten Nachrichten oder die Annahme/Ablehnung von Anrufen auf dem Host-Gerät sind nicht möglich. Bei der o.g. Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware aus einer Uhr, einem Aktivitätstracker und einem Kommunikationsgerät. Keiner dieser Bestandteile bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Das Erzeugnis ist als "Armbanduhr, mit Gehäuse aus Metall, elektrisch betrieben, nur mit optoelektronischer Anzeige" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine Warenzusammenstellung aus einem Fitnesstracker in Form einer zusammengesetzten Ware (charakterbestimmend insbesondere aufgrund der Bedeutung für die Verwendung) und einem USB-Ladekabel, die gemeinsam mit einer Bedienungsanleitung in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht sind. Das Erzeugnis besteht aus einem monochromen 1,27''-Display, Bluetooth-Funkmodul, GPS/GNSS/GALILEO- Empfänger, Prozessor, Arbeits- und Festspeicher, Sensoren (Herzfrequenz, Beschleunigung), Lautsprecher, Vibrationsmotor und einem Akkumulator in einem runden Gehäuse aus Kunststoff mit fünf Bedienknöpfen, spezifischem Ladeanschluss und einem Armband. Die Ware kann durch die Messung von Herzfrequenz, Blutsauerstoffgehalt, Schrittzahl und weiteren Bewegungen als Aktivitätstracker verwendet werden. Daneben verfügt sie über eine Uhr und eine Stoppuhr. Eine Bluetoothverbindung ermöglicht es, auf einem Host-Gerät eingehende Nachrichten anzuzeigen und aufgenommene Trainingsdaten auf das Host-Gerät zu übertragen. Darüberhinausgehende Kommunikationsfunktionen wie eine Freisprecheinrichtung, die Beantwortung der angezeigten Nachrichten oder die Annahme/Ablehnung von Anrufen auf dem Host-Gerät sind nicht möglich. Bei der o.g. Ware handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware aus einer Uhr, einem Aktivitätstracker und einem Kommunikationsgerät. Keiner dieser Bestandteile bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Das Erzeugnis ist als "Armbanduhr, mit Gehäuse aus Kunststoff, elektrisch betrieben, nur mit optoelektronischer Anzeige" einzureihen. Weniger anzeigen
Die sog. "Fitness-Uhr" besteht aus einem rechteckigen Kunststoffgehäuse mit Display, zwei Bedienknöpfen, Sensorflächen für die Pulsmessung, einem Batteriefach für Knopfzellen, einem elektronischen mulitifunktionalen Gerätemodul und einer Uhr mit Anzeige der Uhrzeit sowie einem flexiblen Kunststoffarmband mit diversen... Mehr anzeigenDie sog. "Fitness-Uhr" besteht aus einem rechteckigen Kunststoffgehäuse mit Display, zwei Bedienknöpfen, Sensorflächen für die Pulsmessung, einem Batteriefach für Knopfzellen, einem elektronischen mulitifunktionalen Gerätemodul und einer Uhr mit Anzeige der Uhrzeit sowie einem flexiblen Kunststoffarmband mit diversen Löchern und einem Metallverschluss zur Befestigung am Handgelenk. Sie verfügt über einen Herzfrequenzsensor zur Messung der Herzfrequenz, einen Schrittzähler, einen Pulsmesser, einen Datenspeicher und einen Kalorienzähler Keines der Bestandteile bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware, so dass die Einreihung in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen erfolgt. Das Erzeugnis ist als "Armbanduhr, mit Gehäuse aus Kunststoff, elektrisch betrieben, nur mit optoelektronischer Anzeige" einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Zollrechner für Fitbit
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Fitbit mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
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