Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kassetten-Spieler leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionTonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte8519
- Unterpositionandere Geräte851981
- Unterpositionmagnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend851981
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kassetten-Spieler
Der HS-Code für Kassetten-Spieler lautet 8519.81 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8519.81.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8519.81.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8519.81.00.90.0.
Einreihung von Kassetten-Spieler nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kassetten-Spielern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kassetten-Spieler
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem - nur für Auto-Kassettenradios mit Rundfunkempfangsteil (Position 8527). Für einen reinen Kassetten-Spieler ohne Radio nicht zutreffend. | 8527.21.92.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungRadiokassettengeräte im Taschenformat | 8527.12.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere - andere (Position 8519 ohne magnetische Aufzeichnungsträger) | 8519.89.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kassetten-Spieler (8519) ≠ Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem - nur für Auto-Kassettenradios mit Rundfunkempfangsteil (Position 8527). Für einen reinen Kassetten-Spieler ohne Radio nicht zutreffend. (8527) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kassetten-Spieler bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kassetten-Spieler (8519) ≠ Radiokassettengeräte im Taschenformat (8527) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kassetten-Spieler bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kassetten-Spieler (8519) ≠ andere - andere (Position 8519 ohne magnetische Aufzeichnungsträger) (8519) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kassetten-Spieler bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kassetten-Spieler (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI4018/20-1 | Tonwiedergabegerät (Halbleiter-Aufzeichnungsträger) | 8519.81.00.90.0 |
| DE18024/10-1 | Auto-Kassettenradio (Rundfunkempfangsgerät kombiniert mit Kassettengerät) | 8519.81.00.90.0 |
| DE9308/10-1 | Auto-Kassettenradio | 8519.81.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Kassetten-Spieler
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kassetten-Spieler: Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Präferenzabkommen-Ländern kann der Zollsatz ebenfalls 0 % betragen.
Ausfuhr in Drittländer
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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