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UnterhaltungselektronikKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kassetten-Spieler: 8519.81.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kassetten-Spieler (8519.81.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kassetten-Spieler unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kassetten-Spieler Produktbild

Für Kassetten-Spieler sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kassetten-Spieler beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kassetten-Spieler leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8519 - Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräte
  • Unterposition: 8519 81 - andere Geräte
  • Unterposition: 8519 81 - magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwendend
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8519 8100 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Enthält ein Kassetten-Spieler ein integriertes Rundfunkempfangsteil, ist er nicht unter 8519.81.00.90.0 einzureihen, sondern als Rundfunkempfangsgerät der Position 8527. Nutzen Sie das , um die korrekte Einreihung für Ihr konkretes Produkt zu ermitteln.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kassetten-Spieler

Der HS-Code für Kassetten-Spieler lautet 8519.81 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8519.81.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8519.81.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8519.81.00.90.0.

Einreihung von Kassetten-Spieler nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kassetten-Spielern erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kassetten-Spieler

Alternative Einreihung

8527.21.92.00.0 0 %

Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem - nur für Auto-Kassettenradios mit Rundfunkempfangsteil (Position 8527). Für einen reinen Kassetten-Spieler ohne Radio nicht zutreffend.

Alternative Einreihung

8527.12.00.00.0 0 %

Radiokassettengeräte im Taschenformat

Alternative Einreihung

8519.89.00.00.0 0 %

andere - andere (Position 8519 ohne magnetische Aufzeichnungsträger)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kassetten-Spieler (8519) ≠ Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem - nur für Auto-Kassettenradios mit Rundfunkempfangsteil (Position 8527). Für einen reinen Kassetten-Spieler ohne Radio nicht zutreffend. (8527)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kassetten-Spieler bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kassetten-Spieler (8519) ≠ Radiokassettengeräte im Taschenformat (8527)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kassetten-Spieler bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kassetten-Spieler (8519) ≠ andere - andere (Position 8519 ohne magnetische Aufzeichnungsträger) (8519)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kassetten-Spieler bleibt die Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt kein Tonwiedergabegerät im Sinne der Position 8519 vor, kann eine Einreihung in andere Kapitel erforderlich sein.

Alternative Einreihung

8527.21.92.00.0 0 %

Kassettengeräte mit analogem und digitalem Abnehmersystem - nur für Auto-Kassettenradios mit Rundfunkempfangsteil (Position 8527). Für einen reinen Kassetten-Spieler ohne Radio nicht zutreffend.

Alternative Einreihung

8527.12.00.00.0 0 %

Radiokassettengeräte im Taschenformat

Alternative Einreihung

8519.89.00.00.0 0 %

andere - andere (Position 8519 ohne magnetische Aufzeichnungsträger)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kassetten-Spieler ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kassetten-Spieler (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI4018/20-18519.81.00.90.0
Tonwiedergabegerät (Halbleiter-Aufzeichnungsträger)
DE18024/10-18519.81.00.90.0
Auto-Kassettenradio (Rundfunkempfangsgerät kombiniert mit Kassettengerät)
DE9308/10-18519.81.00.90.0
Auto-Kassettenradio
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Kassetten-Spieler

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kassetten-Spieler: Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Präferenzabkommen-Ländern kann der Zollsatz ebenfalls 0 % betragen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kassetten-Spieler

Welche Zolltarifnummer hat ein Kassetten-Spieler?

Ein reiner Kassetten-Spieler ohne integriertes Rundfunkempfangsteil wird unter der Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst Tonwiedergabegeräte, die magnetische Aufzeichnungsträger wie Compact-Cassetten verwenden.

Welchen HS-Code hat ein Kassetten-Spieler?

Der HS-Code für einen Kassetten-Spieler lautet 851981. Dieser sechsstellige Code bezeichnet Tonwiedergabegeräte, die magnetische, optische oder Halbleiter-Aufzeichnungsträger verwenden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für einen Kassetten-Spieler?

Der Drittlandszollsatz für Kassetten-Spieler der Zolltarifnummer 8519.81.00.90.0 beträgt 0 %. Bei der Einfuhr fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich ein Kassetten-Spieler zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt zum Rundfunkempfangsgerät der Position 8527. Alternative Einreihungen sind das Auto-Kassettenradio (8527.21.92.00.0) oder das tragbare Radiokassettengerät (8527.12.00.00.0), sofern ein integrierter Tuner vorhanden ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Kassetten-Spieler verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen in der Zollabwicklung sowie zu Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeit führen. Im schlimmsten Fall droht ein Steuerstrafverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kassetten-Spieler?

Für die Einfuhr von Kassetten-Spielern unter 8519.81.00.90.0 besteht eine Zollaussetzung für luftfahrttaugliche Ausführungen (Maßnahmencode 119). Für die Ausfuhr kann eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich sein. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt stets 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Kassetten-Spieler?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für einen Kassetten-Spieler lautet 8519.81.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (851981), dem 8-stelligen KN-Code (85198100), dem 10-stelligen TARIC-Code (8519810090) und der 11. Stelle (0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kassetten-Spieler?

Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Veröffentlichung der Kombinierten Nomenklatur (KN) und der TARIC-Datenbank (1. Januar) ändern. Die Position 8519 für Tonwiedergabegeräte ist jedoch seit Jahren stabil. Die Einreihung ist regelmäßig auf Aktualität zu prüfen.

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