Hierarchie der Zolltarifnummer
Flyer werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt X, Kapitel 49 eingereiht. Die Position 4911 umfasst alle sonstigen Drucke des grafischen Gewerbes:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 10 - Werbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen
Zolltarifnummer: 4911 1090 00 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Flyer kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Flyer
Der HS-Code für Flyer ist 4911.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4911.10.90 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4911.10.90.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0 .
Einreihung von Flyer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Flyer können je nach Inhalt, Format und Verwendungszweck unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um einen reinen Werbedruck, einen Verkaufskatalog oder eine informative Broschüre handelt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Flyer
Flyer mit überwiegend werblichem Inhalt – häufigste Einreihung
Werbedrucke, Werbeschriften, Faltblätter, Handzettel (nicht Kataloge)
Wenn der Flyer als Produktkatalog gestaltet ist (Artikelnummern, Preise)
Verkaufskataloge mit Produktliste und Preisangaben
Mehrseitige, geheftete oder gebundene Druckerzeugnisse mit überwiegend informativer Funktion
Broschüren und ähnliche Drucke, andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Flyer (4911.10) ≠ Postkarte (4909)
Bedruckte Postkarten und Glückwunschkarten fallen unter Position 4909, nicht unter 4911. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Zweck: Werbung = 4911, persönliche Mitteilung = 4909.
Werbedruck (4911.10) ≠ Zeitung mit Werbung (4902)
Periodische Druckschriften, die regelmäßig erscheinen und überwiegend Werbung enthalten, fallen unter Position 4902. Einmalige Werbemittel ohne periodischen Charakter werden unter 4911.10 eingereiht.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Werbematerialien fallen unter Position 4911. Periodische Druckschriften mit Werbung werden unter einer anderen Position eingereiht:
Regelmäßig erscheinende Werbeblätter (z.B. wöchentliche Prospekte von Einzelhändlern) → anderes Kapitel!
Periodische Druckschriften mit Werbung
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Flyer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Inhalt, Format, Verwendungszweck und ob es sich um einen einmaligen Druck oder eine periodische Schrift handelt. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Druckerzeugnis und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Flyer (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Flyern und Werbedrucken entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Flyer eines Einzelhandelsunternehmens (Baumarkt-Kette) zur kostenfreien Abgabe an Kunden, beidseitig farbig bedruckt, konturierter Zuschnitt aus Papier, smartphone-förmig, 2-fach wickelgefalzt auf ca. 7,0 x 14,5 cm, 6-seitiges Faltblatt mit QR-Codes und werblichen Inhalten.
AV 1, Pos. 4911.10
Beidseitig farbig bedrucktes Faltblatt (Format ca. 39,4 x 21,0 cm, dreimal auf ca. 10,0 x 21,0 cm wickelgefalzt), enthält Werbung für ein Produkt zur Reduzierung von Cellulite, zur Verteilung auf Messen.
AV 1, Pos. 4911.10
Flyer in Form eines beidseitig bedruckten, wickelgefalzten Faltblattes (aufgeklappt ca. 31,3 x 21,0 cm), enthält Werbung in französischer Sprache für eine App für Diabetiker.
AV 1, Pos. 4911.10
Farbig bedruckte Broschüre (Format DIN A5, 20 Seiten, Klammerheftung), enthält neben allgemeinen Informationen zu Luft und Feinstaub im Wesentlichen Werbung für Geräte zur Luftreinigung, zur Verteilung auf Messen.
AV 1, Pos. 4911.10
Mit 'Flyer' bezeichnete Druckschrift der Carl Zeiss Meditec AG, beidseitig bedrucktes Blatt Papier (Format ca. 56,5 x 9,8 cm, zweimal gefalzt), Informationen zur LASIK-Behandlung, zur Weitergabe an Patienten.
AV 1, Pos. 4911.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für Waren, die speziell für den Bau oder die Ausrüstung von Schiffen und Bohrplattformen bestimmt sind.
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
Der Export ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export ist eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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