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Büro & DruckKapitel 96Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Schreibgerät: 9608.99.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Schreibgerät (9608.99.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Schreibgerät unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Schreibgerät Produktbild

Schreibgeräte werden aus Kunststoff, Metall oder Kombinationen gefertigt und enthalten Tinten- oder Pastenminen. Die genaue Einreihung hängt von der Bauart und der Art der Schreibflüssigkeit ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Schreibgerät beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0 ist in folgender Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
  • Kapitel: 96 - VERSCHIEDENE WAREN
  • Position: 9608 - Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter und andere Füllhalter; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position|9609
  • Unterposition: 9608 91 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9608 9900 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0 ist ein Sammelcode für die gesamte Produktgruppe Schreibgeräte. Für eine verbindliche Einreihung Ihres konkreten Artikels nutzen Sie bitte unseren Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schreibgerät

Der HS-Code für Schreibgerät lautet 9608.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9608.99.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9608.99.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9608.99.00.00.0.

Einreihung von Schreibgerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Schreibgeräten erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Position 9608 erfasst alle Handschreibgeräte mit Tinten- oder Pastenfüllung sowie deren Teile. Die Unterposition 9608 99 (andere) dient als Auffangposition für nicht spezifisch genannte Schreibgeräte und Teile.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schreibgerät

Alternative Einreihung

9608.10.10.00.0 2,7 %

Kugelschreiber mit flüssiger Tinte – spezifischere Unterposition für Kugelschreiber mit Tintenfüllung

Alternative Einreihung

9608.20.00.00.0 2,7 %

Schreiber und Markierstifte mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze

Alternative Einreihung

9608.30.00.00.0 2,7 %

Füllfederhalter und andere Füllhalter

Alternative Einreihung

9608.40.00.00.0 2,7 %

Füllbleistifte (Dreh- und Druckstifte)

Alternative Einreihung

9608.50.00.00.0 2,7 %

Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr Unterpositionen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Schreibgerät (9608) ≠ Kugelschreiber mit flüssiger Tinte – spezifischere Unterposition für Kugelschreiber mit Tintenfüllung (9608)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schreibgerät bleibt die Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Schreibgerät (9608) ≠ Schreiber und Markierstifte mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze (9608)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schreibgerät bleibt die Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Schreibgerät (9608) ≠ Füllfederhalter und andere Füllhalter (9608)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schreibgerät bleibt die Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls Ihr Produkt nicht unter Position 9608 fällt, könnte eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen:

Alternative Einreihung

9608.10.10.00.0 2,7 %

Kugelschreiber mit flüssiger Tinte – spezifischere Unterposition für Kugelschreiber mit Tintenfüllung

Alternative Einreihung

9608.20.00.00.0 2,7 %

Schreiber und Markierstifte mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze

Alternative Einreihung

9608.30.00.00.0 2,7 %

Füllfederhalter und andere Füllhalter

Alternative Einreihung

9608.40.00.00.0 2,7 %

Füllbleistifte (Dreh- und Druckstifte)

Alternative Einreihung

9608.50.00.00.0 2,7 %

Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr Unterpositionen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schreibgerät ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Schreibgerät (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEB/991/06-19608.50.00.00.0
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. Geschenkeset, bestehend aus einer Zusammenstellung von zwei Waren der Unterpositionen 9608 10 und 9608 31, einem Kugelschreiber und einem Füllfederhalter, charakterbestimmend hinsichtlich der Verwendung und der Menge, und einem Kästchen aus Faserplatten... Mehr anzeigen
DEB/3114/08-19608.50.00.00.0
Zusammenstellung von Waren der Unterposition 9608 10 und 9608 39, als Warenzusammenstellung mit einem Datenlineal, gemeinsam aufgemacht für den Einzelverkauf in einem Etui, sog. Schreibset mit Datenlineal, Art. 74 96 55, im Wesentlichen bestehend aus - einem Kugelschreiber mit Kunststoffgehäuse und mit Spitze,... Mehr anzeigen
DEB/1766/05-19608.50.00.00.0
Zusammenstellung von Waren der Unterposition 9608 10 - 9608 40, Kat.- Nr. 4358, bestehend aus - einem Kugelschreiber mit Kunststoffgehäuse und mit Spitze, Druckknopf und Klipp aus unedlem Metall, mit auswechselbarer Mine, die mit Schreibpaste (keine flüssige Tinte) gefüllt ist und - einem Füllbleistift... Mehr anzeigen
DEBTI30202/20-19608.10.10.00.0
Es handelt sich um Kugelschreiber, zu sechs Stück in unterschiedlicher Schreibfarbe gemeinsam verpackt. Die Schreibgeräte mit Kunststoffgehäuse sind ca. 15 cm und mit Schutzkappe sowie einer Schreibkugel aus Metall an der Spitze ausgestattet. Sie besitzen jeweils eine auswechselbare Mine, gefüllt mit flüssiger... Mehr anzeigen
DEBTI35894/18-19608.10.10.00.0
Bei der als "Gelschreiber Schwarz Neutral, Art.-Nr. 095735" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Kugelschreiber. Im Wesentlichen besteht sie aus einem mehrteiligen, runden Kunststoffgehäuse, das eine auswechselbare Tintenmine mit schwarzer Farbe und Metallkugel am Schreibende umschließt, und einem Gummiüberzug... Mehr anzeigen
DEBTI4152/22-19608.10.10.00.0
Es handelt sich um ein Set, bestehend aus vier Kugelschreibern, stilisiert als Schreibfedern in verschiedenen Farben. Die Kugelschreiber mit einer Hülle aus Kunststoff sind mit einer Mine mit flüssiger Tinte (schwarze Farbe) und einer Schreibspitze mit Schreibkugel ausgestattet, sowie mit einer Schutzkappe... Mehr anzeigen
DEBTI13946/19-19608.20.00.00.0
Bei der als "Kugelschreiber Deichmann - Karriere Give Away" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Schreiber aus unedlem Metall mit an den Enden abnehmbaren Schutzkappen und Halteclip. Das Erzeugnis stellt sich je nach Seite als Kugelschreiber mit nichtflüssiger Tinte und auswechselbarer Mine und als Markierstift... Mehr anzeigen
DE8057/15-19608.99.00.00.0
Bei dem sog. Faserstab handelt es sich um ein Teil eines Schreibers in Form eines weißen Tintenleiters aus Spinnstoffen, im Wesentlichen bestehend aus einem Stäbchen aus hochfestem Polyestergarn, mit einer Länge von ca. 67 mm und einem Durchmesser von ca. 10 mm. Der Faserstab ist umhüllt mit einer augenscheinlich aus... Mehr anzeigen
DE10333/15-19608.99.00.00.0
Es handelt sich um ein Kugelschreiberteil in Form eines aus Polyestergarn bestehenden Tintenleiters, eines Kunststoffadapters und einer Schreibspitze aus unedlem Metall mit Metallkugel am Ende. Die Ware stellt sich als ein erkennbares Teil für ein Schreibgerät der Position 9608 dar. Sie ist als "Teil für ein von der... Mehr anzeigen
DEBTI23154/17-19608.99.00.00.0
Bei der als "Holzschaft KS/DBS" bezeichneten Ware handelt es sich um ein 6,5 cm langes Gehäuse. Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus einem mit Messing ausgekleideten Holzrohr und dient als Hülle für ein Schreibgerät. Die in einer Kunststofftüte verpackte Ware wird als "erkennbares Teil eines Schreibgerätes, kein... Mehr anzeigen
DE16806/13-19608.99.00.00.0
Bei dem Erzeugnis handelt es sich um ein Teil eines Schreibers in Form eines weißen Tintenleiters aus Spinnstoffen, im Wesentlichen bestehend aus einem Stäbchen aus Polyesterfasern, die mit einem Harz vernetzt sind, mit einer Länge von ca. 20 mm und einem Durchmesser von ca. 1,5 mm. Der Tintenleiter ist erkennbar zur... Mehr anzeigen
DEBTI53647/23-19608.99.00.00.0
Es handelt sich bei der sog. „Kontaktklappe, Silikon-Drückerkäppchen“ um ein halbkugelförmiges Erzeugnis aus Silikon, dass auf den Drücker eines Kugelschreibers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gesetzt wird und sich somit als erkennbares Teil eines Schreibgerätes darstellt, welches zum Schreiben als auch... Mehr anzeigen
DEBTI45150/20-19608.99.00.00.0
Es handelt sich bei der sog. „Kontaktklappe, Silikon-Drückerkäppchen“ um ein halbkugelförmiges Erzeugnis aus Silikon, dass auf den Drücker eines Kugelschreibers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gesetzt wird und sich somit als erkennbares Teil eines Schreibgerätes darstellt, welches zum Schreiben als auch... Mehr anzeigen
DEBTI31823/23-19608.99.00.00.0
Bei dem sog. "Druckknopf für Kugelschreibergehäuse" handelt es sich um einen Druckknopf in Form eines zylindrischen, ca. 22 mm langen Stiftes aus Kunststoff. Dieser dient zum Verbinden der Kugelschreibermine mit dem Drückmechanismus zum Herausdrücken der Mine aus dem Kugelschreibergehäuse. Die Ware dient zum Aus-... Mehr anzeigen
DEBTI15343/20-19608.99.00.00.0
Bei dem sog. "Druckknopf für Kugelschreibergehäuse" handelt es sich um einen Druckknopf in Form eines zylindrischen, ca. 22 mm langen Stiftes aus Kunststoff. Dieser dient zum Verbinden der Kugelschreibermine mit dem Drückmechanismus zum Herausdrücken der Mine aus dem Kugelschreibergehäuse. Die Ware dient zum Aus-... Mehr anzeigen
DEB/1201/05-29608.99.00.00.0
Teil einer Kugelschreibermine (Art.-Nr.: 1706M) in Form einer Schreibspitze aus unedlem Metall, bestehend aus einer konisch zulaufenden, sich nach vorne verjüngenden Röhre, durch die ein Stäbchen (L x D = 31 x 1 mm) aus weißem Kunststoff als Tintenleiter führt. Dieses Stäbchen tritt kugelförmig aus der Schreibspitze... Mehr anzeigen
DEBTI21116/23-19608.10.10.00.0
Es handelt sich um einen Kugelschreiber mit auswechselbarer Mine und flüssiger Tinte. Das aufschraubbare Gehäuse besteht aus Kunststoff und ist mit einem Halteclip ausgestattet. Die Schreibspitze ist mit einer Metallkugel versehen, die durch einen Druckmechanismus ausgefahren wird. Das Schreibgerät ist als... Mehr anzeigen
DE23099/11-19608.10.10.00.0
Kugelschreiber, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse (L x D = 13,7 x 1,2 cm), das einen Kunststofftank mit flüssiger Tinte bildet, und fest mit einer Schreibspitze aus unedlem Metall mit Schreibkugel verbunden ist. Die Schreibspitze wird durch eine abnehmbare Schutzkappe mit Klip abgedeckt. Zwei dieser Schreiber sind... Mehr anzeigen
DE4377/11-19608.10.10.00.0
Sog. Gelschreiber in Form eines Kugelschreibers bestehend aus einem Kunststoffgehäuse (Maße: ca. 13,8 x 1 cm = L x D) mit rutschhemmender Kunststoffummantelung vor der Schreibspitze und einem Klipp. Die Schreibspitze besteht aus unedlem Metall und fasst eine kleine Schreibkugel ein. Die Mine ist mit einem Gel... Mehr anzeigen
DEBTI30769/20-19608.10.10.00.0
Es handelt sich bei dem sog. „Gelschreiber, Art. 740258“ um einen Kugelschreiber mit auswechselbarer Mine und flüssiger Tinte, ca. 14,5 cm lang und mit 0,7 mm Schreibbreite. Das Schreibgerät besteht im Wesentlichen aus einem Kunststoffgehäuse mit Halteclip und einer mit einer Metallkugel an der Schreibspitze... Mehr anzeigen
DEBTI4582/25-19608.10.10.00.0
Bei der als "Gelschreiber Schwarz Neutral, Art.-Nr. 095735" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Kugelschreiber. Dieser besteht im Wesentlichen aus einem mehrteiligen, runden Kunststoffgehäuse, welches eine auswechselbare Tintenmine mit schwarzer Farbe und Metallkugel am Schreibende umschließt sowie einem... Mehr anzeigen
DEBTI36890/21-19608.10.10.00.0
Bei der als "Gelschreiber Schwarz Neutral, Art.-Nr. 095735" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Kugelschreiber. Im Wesentlichen besteht sie aus einem mehrteiligen, runden Kunststoffgehäuse, das eine auswechselbare Tintenmine mit schwarzer Farbe und Metallkugel am Schreibende umschließt, und einem Gummiüberzug... Mehr anzeigen
DEBTI35894/18-19608.10.10.00.0
Bei der als "Gelschreiber Schwarz Neutral, Art.-Nr. 095735" bezeichneten Ware handelt es sich um einen Kugelschreiber. Im Wesentlichen besteht sie aus einem mehrteiligen, runden Kunststoffgehäuse, das eine auswechselbare Tintenmine mit schwarzer Farbe und Metallkugel am Schreibende umschließt, und einem Gummiüberzug... Mehr anzeigen
DE8532/17-19608.10.10.00.0
Es handelt sich bei dem Erzeugnis mit der Bezeichnung "Something Forever" um einen ca. 14 cm langen Kugelschreiber mit Ansteckclip. Der Kugelschreiber enthält eine Mine mit flüssiger Tinte und ist im oberen Bereich mit Halbedelsteinen in einem Glasröhrchen gefüllt. Die auf einer Pappkarte aufgemachte Ware wird als... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zollrechner für Schreibgeräte

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit Schreibgeräten.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Schreibgeräte

Welche Zolltarifnummer hat Schreibgerät?

Die zolltarifliche Einreihung für Schreibgeräte erfolgt unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0. Diese Position umfasst Kugelschreiber, Füllfederhalter, Marker, Fineliner, Filzstifte, Füllbleistifte, Tintenroller, Gelschreiber sowie deren Teile und Zusammenstellungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat Schreibgerät?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Schreibgeräte lautet 960899. Er umfasst die sechsstelligen Unterpositionen der Position 9608, die alle Handschreibgeräte mit Tinten- oder Pastenfüllung sowie deren Teile abdeckt. Auf EU-Ebene wird der HS-Code durch die Kombinierte Nomenklatur (KN) mit 96089900 und den TARIC-Code 9608990000 ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Schreibgerät?

Der Drittlandszollsatz für Schreibgeräte der Zolltarifnummer 9608.99.00.00.0 beträgt 2,7 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Schreibgerät zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Schreibgeräten erfolgt gegenüber Bleistiften (Position 9609), die eine feste Mine ohne Tinte verwenden, sowie gegenüber Büromaschinen (Kapitel 84) und Zeichengeräten (Kapitel 90). Eine Alternative zur Sammelposition 9608.99.00.00.0 ist die spezifischere Unterposition 9608.10.10.00.0 für Kugelschreiber mit flüssiger Tinte.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Schreibgerät verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Schreibgerät?

Für Schreibgeräte besteht eine Einfuhrkontrolle nach CITES (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten), wenn das Produkt aus geschützten Materialien wie bestimmten Hölzern oder Elfenbein gefertigt ist. In diesem Fall sind entsprechende Dokumente erforderlich. Ansonsten unterliegen Schreibgeräte keinen besonderen Einfuhrbeschränkungen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Schreibgerät?

Die vollständige Zolltarifnummer für Schreibgeräte ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit der Darstellung 9608.99.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (960899), der 8-stelligen KN (96089900) und dem 10-stelligen TARIC-Code (9608990000) zusammen. Die 11. Stelle ist eine nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Schreibgerät?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) oder der Kombinierten Nomenklatur (KN) ändern. Die Position 9608 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen TARIC-Maßnahmen prüfen, da Zollsätze und Präferenzabkommen jährlich angepasst werden können.

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