Hierarchie der Zolltarifnummer
Förderbänder aus vulkanisiertem Kautschuk werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt VII, Kapitel 40 eingereiht. Die Position 4010 umfasst alle Förderbänder und Treibriemen aus Kautschuk:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 40 - KAUTSCHUK UND WAREN DARAUS
- Position: 4010 - Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem Kautschuk
- Unterposition: 4010 11 - Förderbänder
Zolltarifnummer: 4010 1900 00 0 - andere
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Förderband kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Förderband
Der HS-Code für Kautschuk-Förderbänder ist 4010.19 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4010.1900 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4010.190000 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4010.19.00.00.0 .
Einreihung von Förderband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Förderbänder können je nach Material, Verstärkungsart und charaktergebendem Bestandteil unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob der Kautschuk oder der Spinnstoff den Charakter bestimmt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Förderband
Förderband aus Kautschuk, weder nur mit Metall noch nur mit Textil verstärkt (häufigster Typ)
Förderbänder aus vulkanisiertem Kautschuk, andere (mit mehrlagiger Einlage, PVC-Deckplatte, Spezialausführungen)
Förderband aus Kautschuk, ausschließlich mit Stahlseilen oder Metalleinlagen verstärkt
Förderbänder aus vulkanisiertem Kautschuk, nur mit Metall verstärkt (Stahlseilförderbänder)
Förderband aus Kautschuk, ausschließlich mit Textilgewebe als Einlage verstärkt
Förderbänder aus vulkanisiertem Kautschuk, nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kautschuk-Förderband (4010) ≠ Textil-Förderband (5910)
Entscheidend ist der charaktergebende Bestandteil. Kautschuk als Hauptmaterial → 4010. Überwiegendes Spinnstoffgewebe ohne wesentliche Kautschukdeckschicht → 5910.
Förderband (4010) ≠ Treibriemen (4010.3x)
Treibriemen dienen der Kraftübertragung zwischen Wellen, Förderbänder dem Transport von Gütern. Beide fallen unter Position 4010, aber in unterschiedliche Unterpositionen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Förderbänder fallen unter Kapitel 40. Förderbänder aus Spinnstoffen (Aramid, Polyester, Nylon, Wolle) werden in Kapitel 59 eingereiht, wenn der Spinnstoff charaktergebend ist:
Förderband besteht überwiegend aus Spinnstoffen (Textilgewebe als charaktergebender Bestandteil)
Förderbänder und Treibriemen aus Spinnstoffen (Aramid, Polyester, Nylon, Wolle), auch kunststoffbeschichtet
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Förderband ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Verstärkungsart, charaktergebender Bestandteil und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Förderband und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Förderband (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Förderbändern entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Förderbänder aus vulkanisiertem Kautschuk mit einer Breite von mehr als 20 cm, nur mit textilen Spinnstoffen verstärkt; Lieferung auf Rollen mit verschiedener Länge, Breite und Dicke. Schwarzes Flacherzeugnis aus Kautschuk, Breite ca. 20,9 cm, Dicke ca. 1 cm, mit drei Lagen Spinnstoff verstärkt.
AV 1, Pos. 4010.12
Förderband aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, in unterschiedlichen Breiten, mit einer Dicke von mehr als 3 mm, dient dem Transport von staubförmigen Gütern.
AV 1, Pos. 5910
Förderband aus einem Gewebe aus Spinnstoffen, in unterschiedlichen Breiten, mit einer Dicke von mehr als 3 mm, dient dem Transport von staubförmigen Gütern.
AV 1, Pos. 5910
Förderband (Transportband) mit einer Verbindungsvorrichtung zum Schließen, Dicke ca. 2 mm, aus einem Gewebe aus synthetischen Monofilen (Durchmesser weniger als 1 mm), zur Verwendung in Papiermaschinen und anderen technischen Maschinen.
AV 1, Pos. 5910
Förderbänder aus Spinnstoffen (Aramid/Kevlar), einseitig bestrichen, Breite 50 mm bis 2200 mm, endlos (aufgeschnitten 2 m bis 100 m), Dicke ca. 0,2 mm, dienen dem Transport von Textilien oder Backwaren.
AV 1, Pos. 5910
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China6,5 %
USA6,5 %
Großbritannien0 %
Schweiz0 %
Türkei6,5 %
Japan0 %
Südkorea0 %
Indien6,5 %
Vietnam0 %
Thailand6,5 %Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zollaussetzung | Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen |
| Luftfahrt-Zollaussetzung | Für Teile zur Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen |
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Ausfuhr (Export)
Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv


