Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Geländekran ist in folgender zolltariflicher Hierarchie eingeordnet:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8705 - Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung gebaut (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
Zolltarifnummer: 8705 1000 00 0 - Kranwagen (Autokrane)
Hinweis zur Einreihung
Verwenden Sie für Ihren Geländekran die korrekte Zolltarifnummer. Schon geringe Abweichungen in Fahrgestell oder Bereifung führen zu einer falschen Einreihung. Nutzen Sie unseren Klassifikationsassistenten, um die zutreffende Nummer zu ermitteln.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geländekran
Der HS-Code für Geländekran lautet 8705.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8705.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8705.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8705.10.00.00.0.
Einreihung von Geländekran nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des Geländekrans in Position 8705 (Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken) ergibt sich aus der AV 3b des Harmonisierten Systems. Der Geländekran kombiniert die Funktionen eines Kraftfahrzeugs (Fahren auf Straße und Gelände) mit der eines Krans (Heben und Versetzen von Lasten). Die wesentliche Beschaffenheit wird durch das Kraftfahrzeug-Fahrgestell mit Straßenzulassung bestimmt.
Die Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 ist seit 2004 unverändert gültig. Änderungen der kombinierten Nomenklatur betrafen zuletzt die Unterpositionen für Ladekrane (8426.91), nicht jedoch den Kranwagen selbst.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geländekran
Alternative Einreihung
andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte (Krane)
Alternative Einreihung
hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Geländekran (8705) ≠ andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte (Krane) (8426)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geländekran bleibt die Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geländekran (8705) ≠ hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane (8426)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geländekran bleibt die Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den direkten Alternativen innerhalb des Kapitels 87 bzw. 84 sind auch Einreihungen in andere Kapitel möglich, wenn die Ware überwiegend einer anderen Funktion dient.
Alternative Einreihung
andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte (Krane)
Alternative Einreihung
hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geländekran ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geländekran (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen verfügt über ein 5-Achs-Frontlenker-Fahrgestell mit Antriebsmotor, ein 12-Gang-Schaltgetriebe (einschließlich 2 Rückwärtsgängen), ein Lenksystem, eine Bremsanlage sowie eine separate Fahrerkabine. Das mobile Kran-Fahrzeug erreicht eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 75 km/h (keine selbstfahrende Maschine der Pos. 8426). Der sog. Mobilbaukran ist als "Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane)" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen verfügt über ein 5-Achs-Frontlenker-Fahrgestell mit Antriebsmotor, ein 12-Gang-Schaltgetriebe (einschließlich 2 Rückwärtsgängen), ein Lenksystem, eine Bremsanlage sowie eine separate Fahrerkabine. Das mobile Kran-Fahrzeug erreicht eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 75 km/h (keine selbstfahrende Maschine der Pos. 8426). Der sog. Mobilbaukran ist als "Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane)" einzureihen. Weniger anzeigen
Mobilkran - aus einem selbstfahrenden Fahrgestell mit drei Rädern aus Vollmaterial, Elektromotor, Batterie, Teleskoparme mit hydraulischen Stützfüßen, einem Kran, Deichsel, Fahrregler, Bedienelementen sowie einer Funkfernsteuerung, mit einer Tragfähigkeit von 600 kg und einer maximalen Kranarmlänge von 6120... Mehr anzeigenMobilkran - aus einem selbstfahrenden Fahrgestell mit drei Rädern aus Vollmaterial, Elektromotor, Batterie, Teleskoparme mit hydraulischen Stützfüßen, einem Kran, Deichsel, Fahrregler, Bedienelementen sowie einer Funkfernsteuerung, mit einer Tragfähigkeit von 600 kg und einer maximalen Kranarmlänge von 6120 mm, - zum Heben und Transportieren von Ladeeinheiten, Einsatz in der Automobilindustrie. "Kran, selbstfahrend, nicht mit luftbereiften Rädern, in funktioneller Einheit mit Funkfernsteuerung - sog. Mobilkran" Weniger anzeigen
Sog. Teleskopkran - aus einem selbstfahrenden Raupen-Unterwagen mit abnehmbaren Laufwerken, wassergekühltem Diesel-Antriebssystem, Hydrauliksystem zur Kranbetätigung, Getriebe-Drehwerk, neigbarer Bediener-Kabine, Heckballast und einem sechs- teiligen Teleskopausleger (Auslegerlänge zwischen 12,3 m und 52,2 m)... Mehr anzeigenSog. Teleskopkran - aus einem selbstfahrenden Raupen-Unterwagen mit abnehmbaren Laufwerken, wassergekühltem Diesel-Antriebssystem, Hydrauliksystem zur Kranbetätigung, Getriebe-Drehwerk, neigbarer Bediener-Kabine, Heckballast und einem sechs- teiligen Teleskopausleger (Auslegerlänge zwischen 12,3 m und 52,2 m) mit ein oder zwei hydraulisch betriebenen Hubwinde/n und Lasthaken (Abbildung siehe Anlage), - zum Verheben von Lasten bis zu 130 t. "Kran, selbstfahrend, nicht mit luftbereiften Rädern - sog. Teleskopkran mit Raupen-Unterwagen" Weniger anzeigen
Fahrgestell für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor, nicht von den UPos. (KN) 8706 0011 bis 8706 0091 erfasst, sog. selbstfahrender Teleskop-Mobilkran. Das Fahrgestell mit Motor besteht im Wesentlichen aus einem 3-Achs-Chassis mit hydraulischem Antrieb (Unterwagen) und luftbereiften Rädern. Das... Mehr anzeigenFahrgestell für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor, nicht von den UPos. (KN) 8706 0011 bis 8706 0091 erfasst, sog. selbstfahrender Teleskop-Mobilkran. Das Fahrgestell mit Motor besteht im Wesentlichen aus einem 3-Achs-Chassis mit hydraulischem Antrieb (Unterwagen) und luftbereiften Rädern. Das Fahrgestell -ohne Fahrerkabine- dient als Trägerfahrzeug zur Aufnahme eines speziellen Kranaufbaus, sog. Teleskop-Oberwagen (nicht Gegenstand dieser VZTA). Das ca. 9 Meter lange Fahrzeug erreicht eine Fahrgeschwindigkeit bis zu 80 km/h. Artikelbezeichnung: GROVE GCK 3045 Weniger anzeigen
Kranausleger - aus einem selbstfahrenden Fahrgestell mit mehreren Rädern aus Vollmaterial, Antriebsmotor, Hubgerüst, Lastteil mit drehbar gelagertem Karabinerhaken, Hydraulikanlage und Bedienelementen (Abbildung siehe Anlage), - zum Anheben und Transportieren von Waren bis max. 7500 kg, zur Verwendung als... Mehr anzeigenKranausleger - aus einem selbstfahrenden Fahrgestell mit mehreren Rädern aus Vollmaterial, Antriebsmotor, Hubgerüst, Lastteil mit drehbar gelagertem Karabinerhaken, Hydraulikanlage und Bedienelementen (Abbildung siehe Anlage), - zum Anheben und Transportieren von Waren bis max. 7500 kg, zur Verwendung als Werkzeugträger für Thermoumformer im Automobilbau. "Kran, selbstfahrend, nicht mit luftbereiften Rädern - sog. Kranausleger" Weniger anzeigen
Frontschaufellader (selbstfahrend) - aus zwei, über Knickgelenk verbundenen Grundrahmen (Vorder- und Hinterwagen), vier Rädern, integriertem hydrostatischen Fahrantrieb, automatischem Sperrdifferenzial, Dieselmotor, Sicherheitskabine/-verdeck mit Fahrersitz, Bedienelementen für Hebe- und Fahrantrieb,... Mehr anzeigenFrontschaufellader (selbstfahrend) - aus zwei, über Knickgelenk verbundenen Grundrahmen (Vorder- und Hinterwagen), vier Rädern, integriertem hydrostatischen Fahrantrieb, automatischem Sperrdifferenzial, Dieselmotor, Sicherheitskabine/-verdeck mit Fahrersitz, Bedienelementen für Hebe- und Fahrantrieb, hydraulisch betriebener Hebevorrichtung, Frontschaufel, Hydrauliklenkung, Grabwinkelautomatik, zwei verschiedenen unabhängigen Bremssystemen sowie einem Heck-Gelenkausleger mit Schnellwechselkupplung, Baggerlöffel und hydraulischem Zusatz- steuerkreis, - zum Aufnehmen, Transportieren und Ausschütten von Erde, Sand etc. mittels frontal angebrachter Schaufel, - für Erdarbeiten auf z. B. Baustellen. "Schaufellader, Frontschaufellader, nicht zur Verwendung unter Tage, mit Rädern" Weniger anzeigen
Sog. Materialumschlagmaschine - aus Unterwagen mit Räder-Fahrwerk, Bremssystem und Abstützzylindern, einem um 360° drehbaren Oberwagen mit Schwenkwerk, Stiel/Ausleger mit Hubzylindern, Hydraulikanlage und Anbauwerkzeug-Aufnahme, Fahrerkabine mit Fahr- und Bedieneinrichtungen sowie... Mehr anzeigenSog. Materialumschlagmaschine - aus Unterwagen mit Räder-Fahrwerk, Bremssystem und Abstützzylindern, einem um 360° drehbaren Oberwagen mit Schwenkwerk, Stiel/Ausleger mit Hubzylindern, Hydraulikanlage und Anbauwerkzeug-Aufnahme, Fahrerkabine mit Fahr- und Bedieneinrichtungen sowie 4-Zylinder-Diesel-Antriebsmotor (Abbildung siehe Anlage), - nach Ausrüstung mit unterschiedlichen Anbauwerkzeugen zum Lösen und Laden von Erdreich und Kies (Erdbearbeitungstätigkeiten), Verdichten des Bodens, Greifen von Schüttgütern, Heben von Lasten. Eine das Ganze kennzeichnende Haupttätigkeit ist nicht feststellbar. "Selbstfahrender Bagger mit um 360° drehbarem Oberwagen, nicht auf Gleisketten (Multifunktionsmaschine zum Heben, Baggern, Verdichten des Bodens, ohne kennzeichnende Haupttätigkeit) - sog. Materialumschlagmaschine" Weniger anzeigen
Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, seiner Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, in Form eines Kranwagens. Der Kranwagen besteht im Wesentlichen aus einem Lastkraftwagenfahrgestell mit Fahrerhaus, auf dem ein Autokran fest montiert ist. Das Fahrzeug mit einem zulässigen... Mehr anzeigenKraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, seiner Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, in Form eines Kranwagens. Der Kranwagen besteht im Wesentlichen aus einem Lastkraftwagenfahrgestell mit Fahrerhaus, auf dem ein Autokran fest montiert ist. Das Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 t hat ein maximales Leergewicht von 3,3 t und verfügt über hydraulisch steuerbare L-Stützen zum Abstützen des Fahrzeugs während des Kranbetriebs. Der Kran besteht aus einem Stahlgrundrahmen mit einem Dreifach-Teleskopmast aus Aluminium, der auf ca. 85 Grad aufgerichtet werden kann und über eine Arbeitshöhe bis zum Ausleger von bis zu ca. 32,5 m verfügt. Die Steuerung erfolgt über eine Funkfernbedienung. Das Gewicht des Krans inklusive aller erforderlichen Aufbauten beträgt ca. 4,19 t. Ein Transport von Gütern in größerem Umfang auf der Ladefläche ist sowohl aus Platzgründen, als auch wegen der nicht mehr vorhandenen weiteren Nutzlast, nicht möglich. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen verfügt über ein 5-Achs-Frontlenker-Fahrgestell mit Antriebsmotor, ein 12-Gang-Schaltgetriebe (einschließlich 2 Rückwärtsgängen), ein Lenksystem, eine Bremsanlage sowie eine separate Fahrerkabine. Das mobile Kran-Fahrzeug erreicht eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 75 km/h (keine selbstfahrende Maschine der Pos. 8426). Der sog. Mobilbaukran ist als "Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane)" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 60 Tonnen verfügt über ein 5-Achs-Frontlenker-Fahrgestell mit Antriebsmotor, ein 12-Gang-Schaltgetriebe (einschließlich 2 Rückwärtsgängen), ein Lenksystem, eine Bremsanlage sowie eine separate Fahrerkabine. Das mobile Kran-Fahrzeug erreicht eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 75 km/h (keine selbstfahrende Maschine der Pos. 8426). Der sog. Mobilbaukran ist als "Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane)" einzureihen. Weniger anzeigen
Kranwagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit: - - den Abmessungen von 10,75 m x 2,55 m bis 2,85 m (abhängig von Bereifung) x 3,98 m (L x B x H) und einem Gewicht von 27 t (zzgl. Fällaggregat), - - einer maximalen Arbeitshöhe (Schnitthöhe) von 24 m und einer maximalen seitlichen Reichweite von 21,5 m, - -... Mehr anzeigenKranwagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit: - - den Abmessungen von 10,75 m x 2,55 m bis 2,85 m (abhängig von Bereifung) x 3,98 m (L x B x H) und einem Gewicht von 27 t (zzgl. Fällaggregat), - - einer maximalen Arbeitshöhe (Schnitthöhe) von 24 m und einer maximalen seitlichen Reichweite von 21,5 m, - - einem dreiachsigen Kraftwagenfahrgestell (Typ GMK3050 / 3055 / 3060), - - einem Fahrerhaus und einem drehbaren, fest montierten Kran, - - einem automatisierten Schaltgetriebe, - - einer sog. Hultdins Harvester-Kettensäge ausgestattet, - wird für die Holzernte und Baumfällarbeiten sowie für die Tod- und Schadholzbeseitigung eingesetzt, - keine Einreihung in die Position 8436, da sich die Ware nicht als Maschine darstellt. "Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane)" Weniger anzeigen
Kranwagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit: - - den Abmessungen von 10,75 m x 2,55 m bis 2,85 m (abhängig von Bereifung) x 3,98 m (L x B x H) und einem Gewicht von 27 t (zzgl. Fällaggregat), - - einer maximalen Arbeitshöhe (Schnitthöhe) von 24 m und einer maximalen seitlichen Reichweite von 21,5 m, - -... Mehr anzeigenKranwagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit: - - den Abmessungen von 10,75 m x 2,55 m bis 2,85 m (abhängig von Bereifung) x 3,98 m (L x B x H) und einem Gewicht von 27 t (zzgl. Fällaggregat), - - einer maximalen Arbeitshöhe (Schnitthöhe) von 24 m und einer maximalen seitlichen Reichweite von 21,5 m, - - einem dreiachsigen Kraftwagenfahrgestell (Typ GMK3050 / 3055 / 3060), - - einem Fahrerhaus und einem drehbaren, fest montierten Kran- - - einem automatisierten Schaltgetriebe, - - einer sog. Hultdins Harvester-Kettensäge ausgestattet, - wird für die Holzernte und Baumfällarbeiten sowie für die Tod- und Schadholzbeseitigung eingesetzt, - keine Einreihung in die Position 8436, da sich die Ware nicht als Maschine darstellt. "Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane)" Weniger anzeigen
Sog. selbstfahrender Teleskop-Mobilkran mit luftbereiften Rädern, den Antragstellerangaben zufolge bestehend aus einem 3-Achs-Chassis mit hydraulischem Antrieb (Trägerfahrzeug bzw. Fahrgestell ohne Motor), jedoch ohne Fahrerhaus und einem Oberwagen mit Motor für den Kranbetrieb; das Fahren erfolgt aus der Kabine des... Mehr anzeigenSog. selbstfahrender Teleskop-Mobilkran mit luftbereiften Rädern, den Antragstellerangaben zufolge bestehend aus einem 3-Achs-Chassis mit hydraulischem Antrieb (Trägerfahrzeug bzw. Fahrgestell ohne Motor), jedoch ohne Fahrerhaus und einem Oberwagen mit Motor für den Kranbetrieb; das Fahren erfolgt aus der Kabine des Oberwagens. Das mobile Kran-Fahrzeug erreicht eine Fahrgeschwindigkeit von bis zu 80 km/h (keine selbstfahrende Maschine der Pos. 8426). Der Teleskop-Mobilkran ist als Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, Kranwagen (Autokrane), unvollständig (ohne Fahrerhaus) einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr von Geländekranen aus Drittländern
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und Kontrollen
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Geländekran
[{"type":"text","text":"Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Geländekran. Basis ist der Drittlandszollsatz von 3,7 % zuzüglich 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert."}]
Ausfuhr von Geländekranen in Drittländer
Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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