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Fördertechnik-LogistikKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Geländekran: 8705.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Geländekran (8705.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Geländekran unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Geländekran Produktbild

Ein Geländekran (All-Terrain-Kran) ist ein selbstfahrendes Fahrzeug auf LKW-Fahrgestell mit Allradantrieb, luftbereiften Rädern und fest montiertem Teleskopkran-Aufbau. Die zolltarifliche Einreihung hängt entscheidend von Fahrgestell, Bereifung und Straßenzulassung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geländekran beschreiben: Fahrgestell, Bereifung, Kranaufbau, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Geländekran ist in folgender zolltariflicher Hierarchie eingeordnet:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8705 - Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung gebaut (z.B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8705 1000 00 0 - Kranwagen (Autokrane)

Hinweis zur Einreihung

Verwenden Sie für Ihren Geländekran die korrekte Zolltarifnummer. Schon geringe Abweichungen in Fahrgestell oder Bereifung führen zu einer falschen Einreihung. Nutzen Sie unseren Klassifikationsassistenten, um die zutreffende Nummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geländekran

Der HS-Code für Geländekran lautet 8705.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8705.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8705.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8705.10.00.00.0.

Einreihung von Geländekran nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Geländekrans in Position 8705 (Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken) ergibt sich aus der AV 3b des Harmonisierten Systems. Der Geländekran kombiniert die Funktionen eines Kraftfahrzeugs (Fahren auf Straße und Gelände) mit der eines Krans (Heben und Versetzen von Lasten). Die wesentliche Beschaffenheit wird durch das Kraftfahrzeug-Fahrgestell mit Straßenzulassung bestimmt.

Die Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 ist seit 2004 unverändert gültig. Änderungen der kombinierten Nomenklatur betrafen zuletzt die Unterpositionen für Ladekrane (8426.91), nicht jedoch den Kranwagen selbst.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geländekran

Alternative Einreihung

8426.49.00.00.0 3,7 %

andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte (Krane)

Alternative Einreihung

8426.91.10.00.0 3,7 %

hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Geländekran (8705) ≠ andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte (Krane) (8426)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geländekran bleibt die Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geländekran (8705) ≠ hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane (8426)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geländekran bleibt die Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den direkten Alternativen innerhalb des Kapitels 87 bzw. 84 sind auch Einreihungen in andere Kapitel möglich, wenn die Ware überwiegend einer anderen Funktion dient.

Alternative Einreihung

8426.49.00.00.0 3,7 %

andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte (Krane)

Alternative Einreihung

8426.91.10.00.0 3,7 %

hydraulische Fahrzeug-Selbstladekrane

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geländekran ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Geländekran (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE11917/10-18705.10.00.00.0
Es handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem... Mehr anzeigen
DE11918/10-18705.10.00.00.0
Es handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem... Mehr anzeigen
DEM/2432/08-18426.49.00.00.0
Mobilkran - aus einem selbstfahrenden Fahrgestell mit drei Rädern aus Vollmaterial, Elektromotor, Batterie, Teleskoparme mit hydraulischen Stützfüßen, einem Kran, Deichsel, Fahrregler, Bedienelementen sowie einer Funkfernsteuerung, mit einer Tragfähigkeit von 600 kg und einer maximalen Kranarmlänge von 6120... Mehr anzeigen
DEBTI24368/22-18426.49.00.00.0
Sog. Teleskopkran - aus einem selbstfahrenden Raupen-Unterwagen mit abnehmbaren Laufwerken,   wassergekühltem Diesel-Antriebssystem, Hydrauliksystem zur Kranbetätigung,   Getriebe-Drehwerk, neigbarer Bediener-Kabine, Heckballast und einem sechs-   teiligen Teleskopausleger (Auslegerlänge zwischen 12,3 m und 52,2 m)... Mehr anzeigen
DE8818/09-18706.00.99.00.0
Fahrgestell für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor, nicht von den UPos. (KN) 8706 0011 bis 8706 0091 erfasst, sog. selbstfahrender Teleskop-Mobilkran. Das Fahrgestell mit Motor besteht im Wesentlichen aus einem 3-Achs-Chassis mit hydraulischem Antrieb (Unterwagen) und luftbereiften Rädern. Das... Mehr anzeigen
DE16285/09-18426.49.00.00.0
Kranausleger - aus einem selbstfahrenden Fahrgestell mit mehreren Rädern aus Vollmaterial, Antriebsmotor, Hubgerüst, Lastteil mit drehbar gelagertem Karabinerhaken, Hydraulikanlage und Bedienelementen (Abbildung siehe Anlage), - zum Anheben und Transportieren von Waren bis max. 7500 kg, zur Verwendung als... Mehr anzeigen
DEM/5595/07-18429.51.99.00.0
Frontschaufellader (selbstfahrend) - aus zwei, über Knickgelenk verbundenen Grundrahmen (Vorder- und Hinterwagen), vier Rädern, integriertem hydrostatischen Fahrantrieb, automatischem Sperrdifferenzial, Dieselmotor, Sicherheitskabine/-verdeck mit Fahrersitz, Bedienelementen für Hebe- und Fahrantrieb,... Mehr anzeigen
DE10519/17-18429.52.90.00.0
Sog. Materialumschlagmaschine - aus Unterwagen mit Räder-Fahrwerk, Bremssystem und Abstützzylindern, einem um 360° drehbaren Oberwagen mit Schwenkwerk, Stiel/Ausleger mit Hubzylindern, Hydraulikanlage und Anbauwerkzeug-Aufnahme, Fahrerkabine mit Fahr- und Bedieneinrichtungen sowie... Mehr anzeigen
DEB/270/07-18705.10.00.00.0
Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken, seiner Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt, in Form eines Kranwagens. Der Kranwagen besteht im Wesentlichen aus einem Lastkraftwagenfahrgestell mit Fahrerhaus, auf dem ein Autokran fest montiert ist. Das Fahrzeug mit einem zulässigen... Mehr anzeigen
DE11917/10-18705.10.00.00.0
Es handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem... Mehr anzeigen
DE11918/10-18705.10.00.00.0
Es handelt sich um einen selbstfahrenden, mobilen Baukran mit einem Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, auf dem ein unabhängig vom Fahrmotor angetriebener Kran (Teleskopturm mit Ausleger) mit Lift-Kabine zur Kranbedienung fest montiert ist. Die maximale Traglast beträgt ca. 8000 kg. Das Fahrzeug mit einem... Mehr anzeigen
DEBTI49566/24-18705.10.00.00.0
Kranwagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit: - - den Abmessungen von 10,75 m x 2,55 m bis 2,85 m (abhängig von Bereifung) x 3,98 m (L x B x H)      und einem Gewicht von 27 t (zzgl. Fällaggregat), - - einer maximalen Arbeitshöhe (Schnitthöhe) von 24 m und einer maximalen seitlichen Reichweite     von 21,5 m, - -... Mehr anzeigen
DEBTI33853/21-18705.10.00.00.0
Kranwagen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag mit: - - den Abmessungen von 10,75 m x  2,55 m bis 2,85 m (abhängig von Bereifung) x 3,98 m (L x B x H)     und einem Gewicht von 27 t (zzgl. Fällaggregat), - - einer maximalen Arbeitshöhe (Schnitthöhe) von 24 m und einer maximalen seitlichen Reichweite von     21,5 m, - -... Mehr anzeigen
DE6835/10-18705.10.00.00.0
Sog. selbstfahrender Teleskop-Mobilkran mit luftbereiften Rädern, den Antragstellerangaben zufolge bestehend aus einem 3-Achs-Chassis mit hydraulischem Antrieb (Trägerfahrzeug bzw. Fahrgestell ohne Motor), jedoch ohne Fahrerhaus und einem Oberwagen mit Motor für den Kranbetrieb; das Fahren erfolgt aus der Kabine des... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr von Geländekranen aus Drittländern

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien3,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Kontrollen

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Geländekran

[{"type":"text","text":"Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Geländekran. Basis ist der Drittlandszollsatz von 3,7 % zuzüglich 19 % Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert."}]

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr von Geländekranen in Drittländer

Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Geländekrane

Welche Zolltarifnummer hat ein Geländekran?

Ein Geländekran wird unter der Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 (Kranwagen, Autokrane) eingereiht. Voraussetzung ist ein Kraftwagenfahrgestell mit luftbereiften Rädern, Straßenzulassung und eine Fahrgeschwindigkeit über 25 km/h. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %. Bei Importen aus der Schweiz, Großbritannien oder Japan kann der Zollsatz aufgrund von Freihandelsabkommen auf 0 % sinken.

Welchen HS-Code hat ein Geländekran?

Der HS-Code für einen Geländekran lautet 870510. Dies ist die 6-stellige Codeebene des Harmonisierten Systems, auf der Kranwagen (Autokrane) weltweit einheitlich klassifiziert werden. Ab der 8-stelligen Ebene der Kombinierten Nomenklatur wird der Code zu 87051000 präzisiert. Die endgültige 11-stellige Zolltarifnummer für Deutschland ist 8705.10.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Geländekrane?

Der Drittlandszollsatz (Regelzoll) für die Einfuhr von Geländekranen aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA, Indien oder Thailand beträgt 3,7 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz oder Japan) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Geländekran zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt maßgeblich über das Fahrgestell und die Bereifung. Ein Geländekran auf Lkw-Fahrgestell mit luftbereiften Rädern und Straßenzulassung wird als Kraftfahrzeug zu besonderen Zwecken unter 8705.10 eingereiht. Eine Alternative ist die Einreihung als selbstfahrender Kran unter 8426.49, wenn das Fahrzeug ohne Straßenzulassung auf Raupenfahrwerk oder Vollmaterial-Rädern läuft.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Geländekran verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrabgaben und gegebenenfalls Strafzahlungen. Im Falle einer Betriebsprüfung durch den Zoll können auch Säumniszuschläge und Strafen verhängt werden. Zudem kann die falsche Einreihung zu Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Geländekrane?

Für die Einfuhr von Geländekranen bestehen neben dem Regelzoll von 3,7 % und der Einfuhrumsatzsteuer von 19 % weitere Maßnahmen. Betroffen sind insbesondere Kontrollen für ozonabbauende Stoffe (Code 726), fluorierte Treibhausgase (Code 724) sowie Einfuhrkontrollen für Abfälle (Code 755). Der Kran selbst unterliegt keiner mengenmäßigen Beschränkung.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Geländekran?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für einen Geländekran setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (870510), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (87051000), der 10-stelligen TARIC-Nummer (8705100000) und der abschließenden 11. Stelle für den deutschen Zolltarif zusammen. Die vollständige Nummer lautet 8705.10.00.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Geländekrane?

Die Zolltarifnummer 8705.10.00.00.0 für Kranwagen ist seit Inkrafttreten der Kombinierten Nomenklatur stabil und wurde nicht geändert. Änderungen im TARIC betreffen meist Maßnahmen oder Präferenzregelungen, nicht den Code selbst. Es ist jedoch ratsam, die Aktualität von Zollsätzen und Präferenzabkommen regelmäßig zu prüfen, da diese sich durch neue Freihandelsabkommen ändern können.

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