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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Fumarsäure: 2917.19.80.90.0

Die Zolltarifnummer für Fumarsäure (trans-Butendisäure, CAS 110-17-8) lautet 2917.19.80.90.0. Fumarsäure ist eine acyclische mehrbasische Carbonsäure ohne zusätzliche Sauerstoff-Funktion und wird in Kapitel 29 (Organische chemische Erzeugnisse) eingereiht.

Fumarsäure Produktbild

Neben dem Drittlandszollsatz von 6,3 % gelten für Fumarsäure REACH-Einfuhrkontrollen und eine Aussetzung für Schiffe und Bohrplattformen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Fumarsäure, trans-Butendisäure, E297 oder CAS 110-17-8

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer setzt sich aus dem Harmonisierten System (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC zusammen. Nachfolgend die Hierarchie bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2917 - Mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2917 11 - acyclische mehrbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide, Peroxysäuren und ihre Derivate
  • Unterposition: 2917 19 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2917 1980 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2917 1980 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Fumarsäure ist die trans-Form der Butendisäure und isomer zur Maleinsäure (cis-Form). Nur die korrekte Angabe der CAS-Nummer (110-17-8) und der genauen chemischen Bezeichnung im Zollverfahren stellt sicher, dass die Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 angewendet wird. Prüfen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung mit unserem Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fumarsäure

Der HS-Code für Fumarsäure lautet 2917.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2917.19.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2917.19.80.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2917.19.80.90.0.

Einreihung von Fumarsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Fumarsäure gelten die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Einreihung als acyclische mehrbasische Carbonsäure ohne zusätzliche Sauerstoff-Funktion folgt AV 1 (Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Kapiteln). Da Fumarsäure nicht in einer engeren Unterposition genannt ist, greift AV 6 (Einreihung unter die zutreffendste Unterposition). Carbonsäuren mit zusätzlicher Sauerstoff-Funktion (z. B. Hydroxysäuren) sind von Position 2918 ausgeschlossen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fumarsäure

Alternative Einreihung

2917.19.80.55.0 6,3 %

Maleinsäure (CAS RN 110-16-7) – cis-Butendisäure, spezifischer TARIC-Code, jedoch nicht Fumarsäure (trans-Form)

Alternative Einreihung

2917.19.80.45.0 6,3 %

Eisenfumarat (CAS RN 141-01-5) – ein Salz der Fumarsäure, nicht die freie Säure

Alternative Einreihung

2917.14.00.00.0 6,3 %

Maleinsäureanhydrid – Anhydrid der Maleinsäure

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Fumarsäure (2917) ≠ Maleinsäure (CAS RN 110-16-7) – cis-Butendisäure, spezifischer TARIC-Code, jedoch nicht Fumarsäure (trans-Form) (2917)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fumarsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fumarsäure (2917) ≠ Eisenfumarat (CAS RN 141-01-5) – ein Salz der Fumarsäure, nicht die freie Säure (2917)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fumarsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Fumarsäure (2917) ≠ Maleinsäureanhydrid – Anhydrid der Maleinsäure (2917)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fumarsäure bleibt die Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Fumarsäure kann auch in anderen Kapiteln des Zolltarifs eingeordnet werden, wenn sie als Lebensmittelzusatzstoff oder in bestimmten Zubereitungen vorliegt. Nachfolgend ein Beispiel für eine abweichende Position.

Alternative Einreihung

2917.14.00.00.0 6,3 %

Maleinsäureanhydrid – Anhydrid der Maleinsäure

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Fumarsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Fumarsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE24616/12-12918.99.90.40.0
Carbonsäure mit zusätzlicher Sauerstofffunktion; Ferulasäure Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Analysenzertifikaten um die chemisch einheitliche Verbindung (E)-Ferulasäure mit einer Reinheit von mindestens 98 %. Die CAS-Nummer lautet 1135-24-6 - bzw. 537-98-4. Synonyme Bezeichnungen sind... Mehr anzeigen
DE16046/10-12917.20.00.90.0
Tetrahydrophthalsäureanhydrid Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um die chemisch einheitliche Verbindung Tetrahydrophthalsäureanhydrid. Synonyme Bezeichnungen sind 1,2,3,6-Tetrahydrophthalsäureanhydrid und 4-Cyclohexen-1,2-dicarbonsäureanhydrid. Die CAS-Nummer lautet 85-43-8. Die Ware liegt in Form von... Mehr anzeigen
DEBTI50052/21-12915.29.00.00.0
Natriumdiacetat Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Natriumdiacetat mit einer Reinheit von mindestens 97%. Eine Synonyme Bezeichnung lautet Natriumhydrogendiacetat. Die CAS-Nr. lautet 126-96-5. Es ist eine farbloses Pulver mit einem Geruch nach Essig. Es wird den Angaben nach als Lebensmittelzusatzstoff... Mehr anzeigen
DEBTI6524/25-12915.29.00.00.0
Natriumdiacetat Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Natriumdiacetat mit einer Reinheit von mindestens 97 %. Eine Synonyme Bezeichnung lautet Natriumhydrogendiacetat. Die CAS-Nr. lautet 126-96-5. Es ist eine farbloses Pulver mit einem Geruch nach Essig. Es wird den Angaben nach als Lebensmittelzusatzstoff... Mehr anzeigen
DEBTI5051/19-12915.29.00.00.0
Natriumdiacetat Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Natriumdiacetat mit einer Reinheit von mindestens 97%. Eine Synonyme Bezeichnung lautet Natriumhydrogendiacetat. Die CAS-Nr. lautet 126-96-5. Es ist eine farbloses Pulver mit einem Geruch nach Essig. Es wird den Angaben nach als Lebensmittelzusatzstoff... Mehr anzeigen
DEBTI47206/24-12918.15.00.90.0
Salz einer Carbonsäure mit Alkoholfunktion; Tricalciumdicitrat-Tetrahydrat Bei der Ware handelt es sich laut den vorgelegten Unterlagen um chemisch einheitliches Tricalciumdicitrat-Tetrahydrat, ein Salz der Citronensäure, mit einer Reinheit von mindestens 97 %. Die CAS-Nummer lautet 5785-44-4. Eine synonyme... Mehr anzeigen
DEBTI24059/17-13824.99.93.90.0
Angaben des Antragstellers: Calciumpropionat, -acetat und -succinat enthaltenes Fermentat Verwendung: chemischer Grundstoff Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Feines, gelbliches Pulver. Befund: Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Bestandteilen bestehend, anderweit weder... Mehr anzeigen
DEBTI34020/18-13824.99.93.90.0
Angaben des Antragstellers: Calciumpropionat, -acetat und -succinat enthaltenes Fermentat Verwendung: als Lebensmittelzutat (natürliches Aroma) Untersuchungsergebnisse an einem Warenmuster: Feines, gelbliches Pulver. Befund: Chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen, überwiegend aus organischen Bestandteilen bestehend,... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,3 %

Drittlandszoll

USA6,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Zollrechner für Fumarsäure

Mit unserem Zollrechner können Sie die gesamten Einfuhrabgaben inklusive Einfuhrumsatzsteuer für Fumarsäure aus beliebigen Ursprungsländern berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Fumarsäuren

Welche Zolltarifnummer hat Fumarsäure?

Fumarsäure (trans-Butendisäure, CAS 110-17-8) wird unter der Zolltarifnummer 2917.19.80.90.0 eingereiht. Dies entspricht dem HS-Code 291719, der KN-Code 29171980 und dem TARIC-Code 2917198090. Die Einreihung erfolgt als andere acyclische mehrbasische Carbonsäure ohne zusätzliche Sauerstoff-Funktion.

Welchen HS-Code hat Fumarsäure?

Der HS-Code für Fumarsäure lautet 291719. Er umfasst „andere acyclische mehrbasische Carbonsäuren“. Die Untergliederung auf 6 Stellen ist die gemeinsame Grundlage für alle Zolltarife der Mitgliedstaaten des Harmonisierten Systems.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Fumarsäure?

Der Drittlandszollsatz für Fumarsäure (TARIC-Code 2917198090) beträgt 6,3 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam, Großbritannien) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Fumarsäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu Maleinsäure (2917.19.80.55.0) erfolgt über die cis/trans-Isomerie. Eine Alternative ist Maleinsäureanhydrid (2917.14.00.00.0). Fumarsäure als Salz (Eisenfumarat) fällt unter 2917.19.80.45.0. Liegt die Säure als Reinstoff vor, ist kein weiterer Zollcode anwendbar.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Fumarsäure verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt oder die Einreihung über ein spezialisiertes Tool geprüft werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Fumarsäure?

Ja. Fumarsäure unterliegt der REACH-Einfuhrkontrolle (Maßnahmencode 761). Der Importeur muss sicherstellen, dass der Stoff ordnungsgemäß registriert ist. Zudem gilt eine Aussetzung (Code 117) für Waren, die für Schiffe oder Bohrplattformen bestimmt sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Fumarsäure?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Fumarsäure lautet 2917.19.80.90.0 (formatierte Schreibweise: 2917.19.80.90.0). Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (291719), der 8-stelligen KN (29171980) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2917198090) sowie einer dritten Ergänzungsstelle zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Fumarsäure?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Der HS-Code auf 6 Stellen ist stabiler. Für Fumarsäure ist der Code 2917.19.80.90.0 seit mehreren Jahren gültig. Eine regelmäßige Prüfung vor der Anmeldung wird empfohlen.

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