Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Gebläse
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter8414
- UnterpositionVentilatoren841451
- Unterpositionandere841459
- Kombinierte Nomenklaturandere84145925
- Kombinierte NomenklaturZentrifugalventilatoren84145935
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gebläse
Der HS-Code für Gebläse lautet 8414.59 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8414.59.35. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8414.59.35.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.59.35.90.0.
Einreihung von Gebläse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gebläse
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAxialventilatoren - andere (bei axialer Bauweise des Gebläses) | 8414.59.25.90.0 | 2,3 % |
| Alternative EinreihungZentrifugalventilatoren für zivile Luftfahrzeuge | 8414.59.35.10.0 | 2,3 % |
| Alternative EinreihungTeile für Ventilatoren (Gehäuse, Laufräder etc.) | 8414.90.00.90.0 | 2,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gebläse (8414) ≠ Axialventilatoren - andere (bei axialer Bauweise des Gebläses) (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gebläse bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gebläse (8414) ≠ Zentrifugalventilatoren für zivile Luftfahrzeuge (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gebläse bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gebläse (8414) ≠ Teile für Ventilatoren (Gehäuse, Laufräder etc.) (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gebläse bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gebläse (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI42771/18-1 | Gebläse, Zentrifugalventilator, für Kfz-Armaturenbrett | 8414.59.35.90.0 |
| DEBTI40835/23-1 | Gebläse, Zentrifugalventilator, für Kfz-Armaturenbrett | 8414.59.35.90.0 |
| DEBTI39340/18-1 | Zentrifugalventilator, für Staubsauger | 8414.59.35.90.0 |
| DEBTI20235/19-1 | Multifunktionsgebläse (Laubbläser) | 8414.59.35.90.0 |
| DEBTI944/22-1 | Sauggebläse (Zentrifugal), für Kfz-Staubabsaugung | 8414.59.35.90.0 |
| DE5404/17-1 | Blower/Lüfter, Zentrifugalventilator | 8414.59.35.90.0 |
| DEBTI25787/17-1 | Zentrifugalventilator, für Audio-System | 8414.59.35.90.0 |
| DEBTI3387/24-1 | Zentrifugalventilator, für Audio-System | 8414.59.35.90.0 |
| DEBTI41599/18-1 | Motor-Gebläse, Axialventilator | 8414.59.25.90.0 |
| DEBTI10171/19-1 | Abgasgebläse, Axialventilator | 8414.59.25.90.0 |
| DE17819/17-1 | Gehäuse Gebläse, Teil | 8414.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Gebläse mit unserem Zollrechner. Geben Sie einfach den Warenwert und das Ursprungsland ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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