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WerkzeugmaschinenKapitel 84Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gebläse: 8414.59.35.90.0

Die zolltarifliche Einreihung von Gebläsen erfolgt in der Position 8414 als Zentrifugalventilator. Maßgeblich sind Bauart und Verwendungszweck.

Gebläse Produktbild

Für Gebläse sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

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Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Gebläse

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
  • Position: 8414 - Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter
  • Unterposition: 8414 51 - Ventilatoren
  • Unterposition: 8414 59 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8414 5925 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8414 5935 - Zentrifugalventilatoren
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8414 5935 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angaben dienen der Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie unser Klassifizierungstool

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gebläse

Der HS-Code für Gebläse lautet 8414.59 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8414.59.35. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8414.59.35.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.59.35.90.0.

Einreihung von Gebläse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gebläse

Alternative Einreihung

8414.59.25.90.0 2,3 %

Axialventilatoren - andere (bei axialer Bauweise des Gebläses)

Alternative Einreihung

8414.59.35.10.0 2,3 %

Zentrifugalventilatoren für zivile Luftfahrzeuge

Alternative Einreihung

8414.90.00.90.0 2,3 %

Teile für Ventilatoren (Gehäuse, Laufräder etc.)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gebläse (8414) ≠ Axialventilatoren - andere (bei axialer Bauweise des Gebläses) (8414)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gebläse bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gebläse (8414) ≠ Zentrifugalventilatoren für zivile Luftfahrzeuge (8414)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gebläse bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gebläse (8414) ≠ Teile für Ventilatoren (Gehäuse, Laufräder etc.) (8414)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gebläse bleibt die Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

8414.59.25.90.0 2,3 %

Axialventilatoren - andere (bei axialer Bauweise des Gebläses)

Alternative Einreihung

8414.90.00.90.0 2,3 %

Teile für Ventilatoren (Gehäuse, Laufräder etc.)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gebläse ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gebläse (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI42771/18-18414.59.35.90.0
Gebläse, Zentrifugalventilator, für Kfz-Armaturenbrett
DEBTI40835/23-18414.59.35.90.0
Gebläse, Zentrifugalventilator, für Kfz-Armaturenbrett
DEBTI39340/18-18414.59.35.90.0
Zentrifugalventilator, für Staubsauger
DEBTI20235/19-18414.59.35.90.0
Multifunktionsgebläse (Laubbläser)
DEBTI944/22-18414.59.35.90.0
Sauggebläse (Zentrifugal), für Kfz-Staubabsaugung
DE5404/17-18414.59.35.90.0
Blower/Lüfter, Zentrifugalventilator
DEBTI25787/17-18414.59.35.90.0
Zentrifugalventilator, für Audio-System
DEBTI3387/24-18414.59.35.90.0
Zentrifugalventilator, für Audio-System
DEBTI41599/18-18414.59.25.90.0
Motor-Gebläse, Axialventilator
DEBTI10171/19-18414.59.25.90.0
Abgasgebläse, Axialventilator
DE17819/17-18414.90.00.90.0
Gehäuse Gebläse, Teil
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

2,3 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,3 %

Drittlandszoll

USA2,3 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,3 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,3 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Gebläse mit unserem Zollrechner. Geben Sie einfach den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gebläse

Welche Zolltarifnummer hat Gebläse?

Die zolltarifliche Einreihung für Gebläse (Industriegebläse, Seitenkanalgebläse) erfolgt unter der Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Zentrifugalventilatoren, die Luft mit einem Druck unter 2 bar fördern. Die Einreihung basiert auf der Bauart als Zentrifugalventilator und dem allgemeinen industriellen Verwendungszweck.

Welchen HS-Code hat Gebläse?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Gebläse lautet 8414.59. Dieser 6-stellige Code umfasst Ventilatoren, die nicht unter die spezifischeren Unterpositionen 8414.51 (Tisch-, Boden-, Wand-, Decken- oder Dachventilatoren) fallen. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur führt zu 8414.59.35 für Zentrifugalventilatoren.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gebläse?

Der Drittlandszollsatz für Gebläse der Zolltarifnummer 8414.59.35.90.0 beträgt 2,3 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Indien. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z.B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Gebläse zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär nach der Bauart: Zentrifugalventilatoren (8414.59.35) vs. Axialventilatoren (8414.59.25). Eine Alternative ist die Einreihung als Teil (8414.90.00) bei unvollständigen Gebläsen ohne Motor. Auch spezifische TARIC-Codes für Luftfahrt oder Kfz-Batteriekühlung sind möglich, sofern der Verwendungszweck nachgewiesen wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gebläse verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem können Präferenzabkommen nicht korrekt angewendet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gebläse?

Ja, für Gebläse gelten Einfuhrkontrollen (allgemeine Überwachung) und eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung für Teile, die in Luftfahrzeugen verwendet werden. Zudem besteht für den Export eine Ausfuhrgenehmigungspflicht nach der Dual-Use-Verordnung, da Gebläse auch militärisch genutzt werden können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gebläse?

Die vollständige Zolltarifnummer für Gebläse ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.59.35.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (8414.59), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (8414.59.35) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8414.59.35.90) sowie der 11. Stelle für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gebläse?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 8414 und die Unterposition 8414.59 sind jedoch seit Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei Neubewertungen durch die EU-Kommission.

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