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WerkzeugmaschinenKapitel 73Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Containerverschluss: 7326.90.98.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Containerverschlüsse (Twistlocks, Stapelsicherungen) aus Stahl sowie den aktuellen Drittlandszollsatz, Einfuhrmaßnahmen und verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) aus der EBTI-Datenbank der EU-Kommission.

Containerverschluss Produktbild

Die Einreihung eines Containerverschlusses hängt vom Material und Herstellungsverfahren ab. Geschmiedete oder gestanzte Verschlüsse gehören in die Position 7326, gegossene Ausführungen in die Position 7325. Haben Sie die richtige Alternative gefunden? Alle Möglichkeiten im Überblick →

Containerverschluss beschreiben, z. B. Twistlock aus Stahl, geschmiedet

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für einen typischen geschmiedeten oder gestanzten Containerverschluss leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XV - Kap. 72 bis 83: Unedle Metalle und Waren daraus
  • Kapitel: 73 - WAREN AUS EISEN ODER STAHL
  • Position: 7326 - Andere Waren aus Eisen oder Stahl
  • Unterposition: 7326 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7326 9092 - andere Waren aus Eisen oder Stahl
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7326 9098 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7326 9098 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Diese Zolltarifnummer gilt für einen typischen Containerverschluss (Twistlock), der durch Schmieden oder Stanzen aus Stahl hergestellt wird und keinen abschließbaren Mechanismus besitzt. Für abweichende Bauformen oder Materialien prüfen Sie bitte die Alternativen. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um eine individuelle Einreihung zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Containerverschluss

Der HS-Code für Containerverschluss lautet 7326.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7326.90.98. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7326.90.98.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7326.90.98.90.0.

Einreihung von Containerverschluss nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Anmeldung ist kein spezifischer AV-Code erforderlich. Die Einreihung erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitte).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Containerverschluss

Alternative Einreihung

7325.99.90.90.0 2,7 %

andere Waren aus Stahlguss (für gegossene Ausführungen)

Alternative Einreihung

8301.40.00.00.0 2,7 %

Schlösser aus unedlen Metallen (nur bei abschließbarem Verschluss)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Containerverschluss (7326) ≠ andere Waren aus Stahlguss (für gegossene Ausführungen) (7325)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Containerverschluss bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Containerverschluss (7326) ≠ Schlösser aus unedlen Metallen (nur bei abschließbarem Verschluss) (8301)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Containerverschluss bleibt die Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch in anderen Kapiteln des Zolltarifs finden sich mögliche Alternativen für Containerverschlüsse – insbesondere wenn das Material oder die Funktion abweicht.

Alternative Einreihung

7325.99.90.90.0 2,7 %

andere Waren aus Stahlguss (für gegossene Ausführungen)

Alternative Einreihung

8301.40.00.00.0 2,7 %

Schlösser aus unedlen Metallen (nur bei abschließbarem Verschluss)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Containerverschluss ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Containerverschluss (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE7361/14-17326.90.98.90.0
Es handelt sich um Erzeugnisse aus Stahl, i. W. bestehend aus einem zweiteiligen Gehäuse, einer darin geführten Welle und einem rechtwinklig zur Drehachse angeordneten Betätigungsgriff. Die beiden Gehäusehälften sind durch vier Schrauben miteinander verbunden und an den Längsseiten jeweils mit einem spezifisch... Mehr anzeigen
DE7366/14-17326.90.98.90.0
Es handelt sich um Erzeugnisse aus Stahl, i. W. bestehend aus einem zylindrischen, massiven, nahezu trapezförmigen, mit spezifischen Ausformungen versehenen Gehäuse, einer darin geführten Welle und einem rechwinklig zur Drehachse angeordneten Betätigungsgriff. Die Erzeugnisse dienen der Sicherung von Containern auf... Mehr anzeigen
DE7360/14-17326.90.98.90.0
Es handelt sich um Erzeugnisse aus Stahl, i. W. bestehend aus einem zweiteiligen Gehäuse, einer darin geführten Welle mit kreisrundem Handgriff und einer eingesetzten Feder. Die beiden Gehäusehälften sind durch vier Schrauben miteinander verbunden und an den Längsseiten jeweils mit einem spezifisch geformten sog.... Mehr anzeigen
DE7362/14-17326.90.98.90.0
Es handelt sich um nahezu quaderförmige Erzeugnisse, i. W. bestehend aus einer Deckelplatte aus Stahl mit nahezu ovaler Aussparung und vier Seitenplatten aus Stahl, die an der unteren Längsseite je eine nahezu U-förmige Aussparung aufweisen. Die Erzeugnisse dienen der Sicherung von Containern auf Seeschiffen. Dazu... Mehr anzeigen
DE7367/14-17326.90.98.90.0
Es handelt sich um mehrteilige Erzeugnisse, i. W. bestehend aus einem etwa 270 bzw. 380 mm langen Bolzen aus Stahl mit Außengewinde und stumpfen Gewindeenden, der mittig einen glatten Schaftabschnitt aufweist. Auf das Gewinde ist beidseitig jewels eine nahezu hakenförmige Klammer aus Stahl mit Innengewinde gedreht. An... Mehr anzeigen
DE7363/14-17325.99.90.90.0
Stapelsicherung aus Stahlguss Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein Erzeugnis aus Stahlguss, das oberflächlich feuerverzinkt wurde. Eine technische Zeichnung wurde vorgelegt. Die Ware wird auf Schiffen zur Sicherung von übereinander gestapelten Containern verwendet, um deren Verrutschen zu verhindern.... Mehr anzeigen
DE7359/14-17325.99.90.90.0
Stapelsicherung aus Stahlguss Bei der Ware handelt es sich nach den Angaben um ein Erzeugnis aus Stahlguss, das oberflächlich feuerverzinkt wurde. Eine technische Zeichnung wurde vorgelegt. Die Ware wird auf Schiffen zur Sicherung von übereinander gestapelten Containern verwendet, um deren Verrutschen zu verhindern.... Mehr anzeigen
DEK/1312/07-17326.90.98.90.0
"Verschlusskappe"; das sind kreiszylinderförmige, tiefgezogene Hohlerzeugnisse mit Boden, aus Stahlblech, die bis auf den Innenboden mit einer Kautschukummantelung versehen sind. Außendurchmesser: etwa 40 mm Gesamthöhe: etwa 7 mm Die Erzeugnisse werden universell zum Verschließen von Öffnungen, Kernlochbohrungen oder... Mehr anzeigen
DEK/1312/07-17326.90.98.90.0
"Verschlusskappe"; das sind kreiszylinderförmige, tiefgezogene Hohlerzeugnisse mit Boden, aus Stahlblech, die bis auf den Innenboden mit einer Kautschukummantelung versehen sind. Außendurchmesser: etwa 40 mm Gesamthöhe: etwa 7 mm Die Erzeugnisse werden universell zum Verschließen von Öffnungen, Kernlochbohrungen oder... Mehr anzeigen
DEK/1311/07-17326.90.98.90.0
"Verschlusskappe"; das sind kreiszylinderförmige, mit einer Abstufung versehene, tiefgezogene Hohlerzeugnisse mit Boden, aus Stahlblech, deren Außenoberseite teilweise mit Kautschuk ummantelt ist. Maximaler Außendurchmesser: etwa 47 mm Gesamthöhe: etwa 10 mm Die Erzeugnisse werden universell zum Verschließen von... Mehr anzeigen
DEK/1278/05-17326.90.98.90.0
"Verschlussstücke aus Edelstahl (DIN 908)"; das sind schraubenartige Erzeugnisse aus Stahl (A 2 oder A 4, lt. Antragstellerangabe) mit Kopf (Bund) mit Innensechskant, konischem Dichtansatz und mit fast bis zum Dichtansatz reichendem Gewinde (metrisches Feingewinde oder zylindrisches Gasgewinde), in unterschiedlichen... Mehr anzeigen
DE20407/16-17326.90.98.90.0
Es handelt sich um kreiszylinderförmige Hohlerzeugnisse mit einem leicht nach außen gewölbtem Boden, aus Stahlblech, mit einem Außendurchmesser von etwa 12,2 mm und einer Höhe von etwa 5,2 mm. Die Waren dienen dazu, den Wasseranschluss eines Abgasturboladers zu verschließen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe... Mehr anzeigen
DEBTI21309/20-17326.90.98.90.0
Es handelt sich um kreiszylinderförmige Hohlerzeugnisse mit einem leicht nach außen gewölbtem Boden, aus Stahlblech, mit einem Außendurchmesser von etwa 12,2 mm und einer Höhe von etwa 5,2 mm. Die Waren dienen dazu, den Wasseranschluss eines Abgasturboladers zu verschließen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe... Mehr anzeigen
DEBTI19893/23-17326.90.98.90.0
Es handelt sich um kreiszylinderförmige Hohlerzeugnisse mit einem leicht nach außen gewölbtem Boden, aus Stahlblech, mit einem Außendurchmesser von etwa 12,2 mm und einer Höhe von etwa 5,2 mm. Die Waren dienen dazu, den Wasseranschluss eines Abgasturboladers zu verschließen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe... Mehr anzeigen
DE9318/09-17326.90.98.90.0
"Staubkappen"; es handelt sich um aus verzinktem Stahl gefertigte, zylinderförmige, schraubverschlussähnliche Erzeugnisse, die außen mit einem etwa 9 mm langen Gewinde und innen mit einem Dichtring aus Kautschuk versehen sind. Die Erzeugnisse werden in sog. Kupplungsventilhälften (nicht Gegenstand dieser vZTA)... Mehr anzeigen
DE9325/09-17326.90.98.90.0
"Staubkappen"; es handelt sich um aus verzinktem Stahl gefertigte, zylinderförmige, schraubverschlussähnliche Erzeugnisse, die innen mit einem etwa 5 mm langen Gewinde und einem Dichtring aus Kautschuk versehen sind. Die Erzeugnisse werden auf sog. Kupplungsventilhälften (nicht Gegenstand dieser vZTA) aufgeschraubt,... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Import – Zollsätze nach Ursprungsland

Drittlandszollsatz

2,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China2,7 %

Drittlandszoll

USA2,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand2,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Containerverschlüsse

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot

Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Einfuhrkontrollen von Quecksilber

Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.

Zollrechner für Containerverschlüsse

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Containerverschluss. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den anfallenden Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Export – Maßnahmen und Beschränkungen

Ausfuhrmaßnahmen für Containerverschlüsse

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quecksilber-Ausfuhrkontrolle

Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Containerverschlüsse

Welche Zolltarifnummer hat Containerverschluss?

Die Zolltarifnummer für einen typischen Containerverschluss (Twistlock) aus geschmiedetem oder gestanztem Stahl lautet 7326.90.98.90.0. Diese Nummer gilt für andere Waren aus Eisen oder Stahl, die nicht an anderer Stelle genauer bezeichnet sind.

Welchen HS-Code hat Containerverschluss?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Containerverschlüsse aus Stahl lautet 7326 90. Er umfasst die Position 7326 (Andere Waren aus Eisen oder Stahl) und die Unterposition 7326 90 (andere).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Containerverschluss?

Der Drittlandszollsatz für Containerverschlüsse der Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 beträgt 2,7 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % gesenkt werden.

Wie unterscheidet sich Containerverschluss zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu anderen Verschlussarten hängt vom Material und Herstellungsverfahren ab. Die wichtigste Alternative für gegossene Containerverschlüsse ist die Position 7325 (Stahlguss). Die Abgrenzung zu Schlössern in Kapitel 83 erfolgt über das Vorhandensein eines Schließmechanismus. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die korrekte Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Containerverschluss verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Im Zweifelsfall sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder einen Zollberater konsultieren.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Containerverschluss?

Ja, für Containerverschlüsse gelten mehrere Einfuhrmaßnahmen. Dazu gehören eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 714), ein mögliches Einfuhrverbot für Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können (Code 705) sowie das CBAM-Berichtssystem für CO2-Emissionen (Code 775). Zudem besteht eine Zollaussetzung für Waren, die für den Bau von Wasserfahrzeugen bestimmt sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Containerverschluss?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Containerverschlüsse lautet 7326.90.98.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (7326 90), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (7326 90 98) und dem 10-stelligen TARIC-Code (7326 90 98 90) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Containerverschluss?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich zum 1. Januar durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Die 11-stellige Zolltarifnummer 7326.90.98.90.0 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere wenn Sie vZTA-Bescheide beantragen.

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