Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3926.90.97.90.0 ist im Zolltarif wie folgt aufgebaut:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
- Unterposition: 3926 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3926 9097 - andere
Zolltarifnummer: 3926 9097 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer gilt für Gehörschutz, dessen charaktergebender Bestandteil aus Kunststoff besteht. Bei abweichender Beschaffenheit (z. B. elektronische Komponenten) kann eine andere Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gehoerschutz
Der HS-Code für Gehoerschutz lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.97. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.97.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.97.90.0.
Einreihung von Gehoerschutz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gehörschutz in Position 3926 folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie AV 3b, da der Kunststoff den charaktergebenden Bestandteil darstellt. Ohrenstöpsel aus geschäumtem Kunststoff und Kapselgehörschützer mit Kunststoffkapseln sind keine konfektionierten Spinnstoffwaren (Kapitel 63) und keine Kopfbedeckungen (Kapitel 65).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gehoerschutz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSicherheitskopfbedeckungen aus Kunststoff | 6506.10.10.00 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren | 6307.90.90.00 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAtmungsgeräte und Therapiegeräte | 9019.10.00.00 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Abgrenzung zu Sicherheitskopfbedeckungen (6506) | Schutzhelme der Position 6506 schützen den Kopf vor Schlageinwirkungen. Kapselgehörschützer schützen ausschließlich das Gehör vor Lärm und werden als Waren aus Kunststoffen nach Position 3926 eingereiht. |
| Abgrenzung zu konfektionierten Spinnstoffwaren (6307) | Soweit Gehörschutzprodukte ausschließlich aus Kunststoffen (Schaumstoff, ABS, PU) bestehen, ist Kapitel 63 ausgeschlossen. Spinnstoffkordeln als bloße Verbindungselemente ändern den charaktergebenden Kunststoffcharakter nicht. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Für Gehörschutz mit aktiven elektronischen Komponenten (z. B. Geräuschunterdrückung) kann eine Einreihung in Kapitel 85 oder 90 in Betracht kommen.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSicherheitskopfbedeckungen aus Kunststoff | 6506.10.10.00 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere konfektionierte Waren | 6307.90.90.00 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAtmungsgeräte und Therapiegeräte | 9019.10.00.00 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gehoerschutz ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gehoerschutz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE12127/17-1 | Kapsel-Gehörschutz mit Kopfbügel, Kunststoff | 3926.90.97.90.0 |
| DEBTI9937/21-1 | Gehörschutz mit Kopfbügel aus Metalldraht/Kunststoffüberzug | 3926.90.97.90.0 |
| DE8636/15-1 | Gehörschutz mit Kopfbügel aus ABS | 3926.90.97.90.0 |
| DE7786/14-1 | Gehörschutzkapseln | 3926.90.97.90.0 |
| DE6537/13-1 | Einweg-Gehörschutzstöpsel aus geschäumten Kunststoffen | 3926.90.97.90.0 |
| DEHH/1794/07-1 | Schaumstoff-Gehörschutzstöpsel | 3926.90.97.90.0 |
| DE7781/14-1 | Gehörschutzbügel mit Stöpseln aus PU | 3926.90.97.90.0 |
| DE6536/13-1 | Bügelgehörschutz | 3926.90.97.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Gehörschutz
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Gehörschutz: Zollwert + 6,5 % Drittlandszoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer. Bei Präferenzabkommen kann der Zollsatz 0 % betragen.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Ausfuhrgenehmigung (Dual use) | Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung. |
Weitere Produkte aus Werkzeuge
Diese Produkte aus dem Bereich Werkzeuge werden ebenfalls häufig zusammen mit Gehörschutz eingeführt.
Spachtel
8205.59.10.00.0 · 3,7 %
Elektro-Säge
8467.22.90.00.0 · 2,7 %
Mikrometer
9017.30.00.00.0 · 2,7 %
Bit-Set
8207.90.30.00.0 · 2,7 %
Lager Abzieher
8205.59.80.00.0 · 2,7 %
Kreissägeblatt
8202.31.00.00.0 · 2,7 %
Bandsägeblatt
8202.20.00.00.0 · 1,7 %
Lötstation
8515.19.90.00.0 · 2,7 %
Magnetstativ
9031.90.00.00.0 · 0 %
