Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingeordnet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren9031
- ZolltarifnummerTeile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnetstativ
Der HS-Code für Magnetstativ lautet 9031.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.90.00.00.0.
Einreihung von Magnetstativ nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Magnetstativen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischere Beschreibung). Das Stativ dient als Zubehör für Messuhren und ist daher als Teil/Zubehör unter Position 9031 einzureihen. AV 6 bestimmt die Unterpositionen auf KN- und TARIC-Ebene.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnetstativ
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen – zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen | 9031.80.20.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungDauermagnete und Waren daraus | 8505 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Magnetstativ (9031) ≠ Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen – zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (9031) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnetstativ bleibt die Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Magnetstativ (9031) ≠ Dauermagnete und Waren daraus (8505) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnetstativ bleibt die Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnetstativ (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI10980/23-1 | Sog. Magnetstativ, im Wesentlichen bestehend aus Standfuß mit ein- und ausschaltbarem Magnet (70x46x65 mm), Vertikalsäule (16x220 mm), Quersäule (16x180 mm) und universeller Schwenk- und Drehhalterung zum Befestigen von Messuhren. Haftkraft 450 N. | 9031.90.00.00.0 |
| DEBTI44474/18-1 | Sogenanntes Magnetstativ, baugleich zu DEBTI10980/23-1 | 9031.90.00.00.0 |
| DEBTI28422/17-1 | Magnethalterung für eine Messuhr, quaderförmiger Standfuß (50x65x57 mm) mit zuschaltbarem Magneten und zweiteiligem Gestänge | 9031.90.00.00.0 |
| DEBTI5052/20-1 | Magnetfuß PMF 10 für eine Messuhr, quaderförmiger Standfuß (70x46x65 mm) mit prismatischer Sohle und zuschaltbarem Magneten, Haftkraft 450 N | 9031.90.00.00.0 |
| DE369/17-1 | Magnetfuß PMF 10 für eine Messuhr, baugleich | 9031.90.00.00.0 |
| DE365/17-1 | Magnethalter P 18 und P 19, Standfuß mit Dauermagneten und Schwenk- und Dreharm, Haftkraft 180 N | 9031.90.00.00.0 |
| DEBTI30886/23-1 | Magnetfuß PMF 10 für eine Messuhr | 9031.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Magnetstativ mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
Weitere Produkte aus Werkzeuge
Entdecken Sie weitere Werkzeuge und deren Zolltarifnummern.