Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 ist wie folgt in die Nomenklatur eingeordnet:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
Zolltarifnummer: 9031 9000 00 0 - Teile und Zubehör
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Magnetstativen ist durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) eindeutig geklärt. Nutzen Sie zur Absicherung unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Magnetstativ
Der HS-Code für Magnetstativ lautet 9031.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.90.00.00.0.
Einreihung von Magnetstativ nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Magnetstativen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischere Beschreibung). Das Stativ dient als Zubehör für Messuhren und ist daher als Teil/Zubehör unter Position 9031 einzureihen. AV 6 bestimmt die Unterpositionen auf KN- und TARIC-Ebene.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Magnetstativ
Alternative Einreihung
Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen – zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
Alternative Einreihung
Dauermagnete und Waren daraus
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Magnetstativ (9031) ≠ Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen – zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (9031)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnetstativ bleibt die Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Magnetstativ (9031) ≠ Dauermagnete und Waren daraus (8505)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Magnetstativ bleibt die Zolltarifnummer 9031.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist bei Magnetstativen nur in Ausnahmefällen denkbar:
Alternative Einreihung
Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen – zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Magnetstativ ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Magnetstativ (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Magnetstativ mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
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