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Bau & InstallationKapitel 97Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Geologische Probe: 9705.29.00.90.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Geologische Probe (9705.29.00.90.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Geologische Probe unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Geologische Probe Produktbild

Geologische Proben wie Gesteins-, Mineral- oder Bodenproben werden als mineralogische Sammlungsstücke in Kapitel 97 eingereiht. Die genaue Einreihung hängt vom Verwendungszweck ab: Handelt es sich um ein Sammlungsstück oder um Rohmaterial? Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geologische Probe beschreiben: Material, Fundort, Verwendungszweck

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Geologische Probe setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:

  • Abschnitt: XXI - Kap. 97 bis 99: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
  • Kapitel: 97 - KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN
  • Position: 9705 - Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert
  • Unterposition: 9705 21 - Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert
  • Unterposition: 9705 29 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 9705 2900 90 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9705 2900 90 1 - zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke u. Sammlungen

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die falsche Einreihung kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geologische Probe

Der HS-Code für Geologische Probe lautet 9705.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9705.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9705.29.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9705.29.00.90.1.

Einreihung von Geologische Probe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung. Für Geologische Probe ist AV 1 maßgeblich: Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel- oder Abschnittsanmerkungen. Position 9705 erfasst Sammlungsstücke von mineralogischem Wert.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geologische Probe

Alternative Einreihung

9705.29.00.90.2 0 %

Sammlungsstücke von paläontologischem Wert – für fossile geologische Proben

Alternative Einreihung

9705.29.00.90.9 0 %

andere – Auffangposition für nicht mineralogische Sammlungsstücke

Alternative Einreihung

2506.10.00.00.0 0 %

Quarz (Kapitel 25) – für rohe Geoden/Mineralien ohne Sammlungszweck

Alternative Einreihung

2516.90.00.00.0 0 %

andere Werksteine – für Fossilien in Blisterverpackung als Lehrspielzeug

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Geologische Probe (9705) ≠ Sammlungsstücke von paläontologischem Wert – für fossile geologische Proben (9705)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geologische Probe bleibt die Zolltarifnummer 9705.29.00.90.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geologische Probe (9705) ≠ andere – Auffangposition für nicht mineralogische Sammlungsstücke (9705)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geologische Probe bleibt die Zolltarifnummer 9705.29.00.90.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geologische Probe (9705) ≠ Quarz (Kapitel 25) – für rohe Geoden/Mineralien ohne Sammlungszweck (2506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geologische Probe bleibt die Zolltarifnummer 9705.29.00.90.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben Kapitel 97 kommt auch eine Einreihung in anderen Kapiteln in Betracht, wenn der Sammlungscharakter nicht gegeben ist.

Alternative Einreihung

2506.10.00.00.0 0 %

Quarz (Kapitel 25) – für rohe Geoden/Mineralien ohne Sammlungszweck

Alternative Einreihung

2516.90.00.00.0 0 %

andere Werksteine – für Fossilien in Blisterverpackung als Lehrspielzeug

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geologische Probe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Geologische Probe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI24449/24-12506.10.00.00.0
Nature World Explorer Geoden; 2 Stück (je 3-4 cm groß); Quarz
DEF/767/09-12516.90.00.00.0
Blisterpackung mit 6 Fossilien und 6 Karten als Sammlung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Geologische Probe mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export ist eingeschränkt und erfordert in der Regel eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung des Exports.

Ausfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Geologische Proben

Welche Zolltarifnummer hat Geologische Probe?

Die Zolltarifnummer für Geologische Probe lautet 9705.29.00.90.1. Diese 11-stellige Nummer gilt für mineralogische Sammlungsstücke wie Gesteins-, Mineral- oder Bodenproben, die zu wissenschaftlichen, pädagogischen oder sammlerischen Zwecken bestimmt sind. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat Geologische Probe?

Der HS-Code für Geologische Probe ist 970529. Er umfasst Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert. Auf internationaler Ebene werden mineralogische Proben unter diesem sechsstelligen Code geführt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Geologische Probe?

Der Drittlandszollsatz für Geologische Probe beträgt 0 %. Sammlungsstücke von mineralogischem Wert sind zollfrei. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert an. Bei Einfuhr aus Ländern mit Freihandelsabkommen bleibt der Zollsatz ebenfalls bei 0 %.

Wie unterscheidet sich Geologische Probe zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt zum einen zu paläontologischen Proben (9705.29.00.90.2), die Fossilien enthalten, und zum anderen zu rohen Mineralien des Kapitels 25 (z. B. Quarz unter 2506). Eine Alternative ist die Einreihung als Werkstein (2516), wenn der Warencharakter als Spielzeug oder Lehrmittel überwiegt. Maßgeblich ist der Verwendungszweck als Sammlungsstück.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Geologische Probe verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzugszinsen sowie Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Zudem kann eine falsche Einreihung zu Verstößen gegen Ausfuhrkontrollen führen, insbesondere bei Kulturgütern oder CITES-geschützten Mineralien.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Geologische Probe?

Ja, für Geologische Probe gelten Einfuhrkontrollen für Robbenerzeugnisse (Code 746) und Abfälle (Code 755). Bei der Ausfuhr sind mehrere Maßnahmen zu beachten: Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern (735), Ausfuhrgenehmigung (473), CITES-Kontrolle (715) sowie allgemeine Ausfuhrkontrollen (467, 476, 780, 781, 751).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Geologische Probe?

Die Zolltarifnummer für Geologische Probe ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 9705.29.00.90.1. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (970529), der 8-stelligen KN (97052900), dem 10-stelligen TARIC-Code (9705290090) und der 11. Stelle für die deutsche Unterteilung zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Geologische Probe?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Geologische Probe ist die Position 9705 jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere wenn neue Unterteilungen oder Maßnahmen hinzukommen.

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