Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Geologische Probe setzt sich aus mehreren Hierarchieebenen zusammen:
- Abschnitt: XXI - Kap. 97 bis 99: Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- Kapitel: 97 - KUNSTGEGENSTÄNDE, SAMMLUNGSSTÜCKE UND ANTIQUITÄTEN
- Position: 9705 - Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen; Sammlungsstücke von geschichtlichem, archäologischem, paläontologischem, völkerkundlichem oder münzkundlichem Wert
- Unterposition: 9705 21 - Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem oder paläontologischem Wert
- Unterposition: 9705 29 - andere
TARIC: 9705 2900 90 - andere
Zolltarifnummer: 9705 2900 90 1 - zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke u. Sammlungen
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die falsche Einreihung kann zu Nachzahlungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geologische Probe
Der HS-Code für Geologische Probe lautet 9705.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9705.29.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9705.29.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9705.29.00.90.1.
Einreihung von Geologische Probe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung. Für Geologische Probe ist AV 1 maßgeblich: Die Einreihung erfolgt nach dem Wortlaut der Positionen und der Kapitel- oder Abschnittsanmerkungen. Position 9705 erfasst Sammlungsstücke von mineralogischem Wert.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geologische Probe
Alternative Einreihung
Sammlungsstücke von paläontologischem Wert – für fossile geologische Proben
Alternative Einreihung
andere – Auffangposition für nicht mineralogische Sammlungsstücke
Alternative Einreihung
Quarz (Kapitel 25) – für rohe Geoden/Mineralien ohne Sammlungszweck
Alternative Einreihung
andere Werksteine – für Fossilien in Blisterverpackung als Lehrspielzeug
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Geologische Probe (9705) ≠ Sammlungsstücke von paläontologischem Wert – für fossile geologische Proben (9705)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geologische Probe bleibt die Zolltarifnummer 9705.29.00.90.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geologische Probe (9705) ≠ andere – Auffangposition für nicht mineralogische Sammlungsstücke (9705)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geologische Probe bleibt die Zolltarifnummer 9705.29.00.90.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geologische Probe (9705) ≠ Quarz (Kapitel 25) – für rohe Geoden/Mineralien ohne Sammlungszweck (2506)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geologische Probe bleibt die Zolltarifnummer 9705.29.00.90.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben Kapitel 97 kommt auch eine Einreihung in anderen Kapiteln in Betracht, wenn der Sammlungscharakter nicht gegeben ist.
Alternative Einreihung
Quarz (Kapitel 25) – für rohe Geoden/Mineralien ohne Sammlungszweck
Alternative Einreihung
andere Werksteine – für Fossilien in Blisterverpackung als Lehrspielzeug
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geologische Probe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geologische Probe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Geologische Probe mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Export ist eingeschränkt und erfordert in der Regel eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Allgemeine Überwachung des Exports.
Allgemeiner Hinweis: Der Export dieser Ware wird vom Zoll kontrolliert.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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