Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Warenklasse bis zur endgültigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Glasgewebe.
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelGLAS UND GLASWAREN70
- PositionGlasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Gewebe)7019
- Unterpositionmechanisch gebundene Flächenerzeugnisse701961
- Unterpositionoffene Gewebe mit einer Breite von mehr als 30 cm701966
- TARICandere7019660050
- Zolltarifnummeroffenmaschigen Geweben aus Glasfasern, mit einer Zelllänge und breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glasgewebe
Der HS-Code für Glasgewebe lautet 7019.66 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7019.66.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7019.66.00.50. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7019.66.00.50.0.
Einreihung von Glasgewebe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Glasgewebe können unter die Dual-Use-Verordnung fallen (Code 478). Die Ausfuhrgenehmigungspflicht prüft der Ausführer im Rahmen seiner Ausfuhrverantwortung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glasgewebe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschlossene Gewebe aus Garnen, nicht in Leinwandbindung, weder genäht noch vernadelt, andere (für dichtgewebte, beschichtete/bestrichene Glasgewebe in Atlas-/Köperbindung, z. B. für Isolier- und Brandschutzzwecke) | 7019.69.90.85.0 | 7 % |
| Alternative EinreihungGeschlossene Gewebe in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert, andere (für Leinwandbindung mit Beschichtung/Laminierung) | 7019.64.00.84.0 | 7 % |
| Alternative EinreihungOffene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere (für schmale Glasgewebebänder, z. B. Fugenbänder ≤30 cm Breite) | 7019.65.00.50.0 | 7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Glasgewebe (7019) ≠ Geschlossene Gewebe aus Garnen, nicht in Leinwandbindung, weder genäht noch vernadelt, andere (für dichtgewebte, beschichtete/bestrichene Glasgewebe in Atlas-/Köperbindung, z. B. für Isolier- und Brandschutzzwecke) (7019) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasgewebe bleibt die Zolltarifnummer 7019.66.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glasgewebe (7019) ≠ Geschlossene Gewebe in Leinwandbindung, aus Garnen, bestrichen oder laminiert, andere (für Leinwandbindung mit Beschichtung/Laminierung) (7019) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasgewebe bleibt die Zolltarifnummer 7019.66.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glasgewebe (7019) ≠ Offene Gewebe mit einer Breite von 30 cm oder weniger, andere (für schmale Glasgewebebänder, z. B. Fugenbänder ≤30 cm Breite) (7019) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasgewebe bleibt die Zolltarifnummer 7019.66.00.50.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glasgewebe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI20404/22-1 | beschichtetes Glasfasergitter, offenes Gewebe, 100-200 cm Breite, Bauanwendung | 7019.66.00.50.0 |
| DEBTI14799/23-1 | Gewebe aus Glasfasern, dichtgewebt, Leinwandbindung, mit Aluminium laminiert | 7019.64.00.84.0 |
| DEBTI15320/24-1 | Gewebe aus Glasfasern, Atlasbindung, beidseitig mit Silikon beschichtet | 7019.69.90.85.0 |
| DEBTI36142/23-1 | Gewebe aus Glasfasern, Kreuzköperbindung, einseitig Silikon beschichtet | 7019.69.90.83.0 |
| DEBTI26334/22-1 | Gewebe aus Glasfasern, Glasfasergewebeband, offenes Gewebe Dreherbindung, für Fugen | 7019.65.00.50.0 |
| DEBTI13325/23-1 | Geflecht aus Glasfasern, schlauchförmig, als Schutzüberzug für thermische/elektrische Isolation | 7019.69.90.85.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Drittlandszollsatz
7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7 % | Drittlandszoll |
| USA | 7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Endgültiger Antidumpingzoll | Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren. |
| Besondere Maßeinheit Einfuhr | Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Glasgewebe
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer für Ihr Glasgewebe aus China oder anderen Ländern. Der Rechner zeigt die anfallenden Kosten auf Basis der aktuellen Zollsätze und Maßnahmen für die Zolltarifnummer 7019.66.00.50.0.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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