Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 ist im Abschnitt X (Kap. 47–49), Kapitel 49 (Bilddrucke und grafische Erzeugnisse) unter der Position 4911 (Andere Drucke) eingeordnet.
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 49 - BÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE
- Position: 4911 - Andere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien
- Unterposition: 4911 91 - andere
- Unterposition: 4911 91 - Bilder, Bilddrucke und Fotografien
Zolltarifnummer: 4911 9100 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung als gerahmtes Bild unter 4911.91.00.90.0 setzt voraus, dass der Bilddruck den wesentlichen Charakter bestimmt. Bei abweichender Beschaffenheit – etwa einem leeren Bilderrahmen ohne festen Bilddruck – kann die Ware unter eine andere Position fallen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die konkrete Ware zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gerahmtes Bild
Der HS-Code für Gerahmtes Bild lautet 4911.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.91.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.91.00.90.0.
Einreihung von Gerahmtes Bild nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung des gerahmten Bildes als zusammengesetzte Ware stützt sich maßgeblich auf die Allgemeine Vorschrift 3b: Danach bestimmt der Bilddruck den wesentlichen Charakter, weil er die dekorative Hauptfunktion trägt. Der Rahmen dient lediglich der Präsentation und dem Schutz.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gerahmtes Bild
Alternative Einreihung
andere Holzrahmen für Bilder, Photographien, Spiegel oder dergleichen
Alternative Einreihung
Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen aus unedlen Metallen
Alternative Einreihung
andere Waren aus Kunststoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gerahmtes Bild (4911) ≠ andere Holzrahmen für Bilder, Photographien, Spiegel oder dergleichen (4414)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerahmtes Bild bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gerahmtes Bild (4911) ≠ Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen aus unedlen Metallen (8306)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerahmtes Bild bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gerahmtes Bild (4911) ≠ andere Waren aus Kunststoffen (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gerahmtes Bild bleibt die Zolltarifnummer 4911.91.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte die Ware nicht als gerahmtes Bild unter Position 4911 eingereiht werden können, kommt folgende Alternative aus einem anderen Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
andere Holzrahmen für Bilder, Photographien, Spiegel oder dergleichen
Alternative Einreihung
Rahmen für Fotografien, Bilder oder dergleichen aus unedlen Metallen
Alternative Einreihung
andere Waren aus Kunststoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gerahmtes Bild ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gerahmtes Bild (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzoll und Einfuhrabgaben
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Zollrechner für Gerahmte Bilder
Berechnen Sie die voraussichtlichen Importkosten inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Ihr gerahmtes Bild.
Ausfuhrregelungen
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
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