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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramikware: 6912.00.23.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramikware (6912.00.23.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramikware unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramikware Produktbild

Keramikware umfasst Teller, Tassen, Schüsseln, Schalen, Servierplatten und ähnliche Gebrauchsgegenstände. Die korrekte Einreihung hängt vom verwendeten keramischen Werkstoff ab: Porzellan, Steinzeug, Steingut, gewöhnlicher Ton oder sonstige Keramik. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramikware beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Keramikware leitet sich aus folgender Hierarchie ab:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6912 - Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0021 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6912 0023 - aus Steinzeug
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6912 0023 10 0 - Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch, ausgenommen Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile, Kaffeemühlen mit keramischem Mahlwerk, Messerschärfer aus Keramik, Schärfstäbe aus Keramik, Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramikware

Der HS-Code für Keramikware lautet 6912.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6912.00.23. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6912.00.23.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.23.10.0.

Einreihung von Keramikware nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramikware

Alternative Einreihung

6911.10.00.90.0 5,5 %

Porzellan-Geschirr für Tisch- oder Küchengebrauch, andere

Alternative Einreihung

6912.00.25.10.0 5,5 %

Steingut-Geschirr für Tisch- oder Küchengebrauch

Alternative Einreihung

6912.00.21.11.0 5,5 %

Geschirr aus gewöhnlichem Ton, handgearbeitet

Alternative Einreihung

6912.00.21.19.0 5,5 %

Geschirr aus gewöhnlichem Ton, andere

Alternative Einreihung

6912.00.29.10.0 5,5 %

Sonstige Keramik-Geschirr

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramikware (6912) ≠ Porzellan-Geschirr für Tisch- oder Küchengebrauch, andere (6911)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramikware bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramikware (6912) ≠ Steingut-Geschirr für Tisch- oder Küchengebrauch (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramikware bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramikware (6912) ≠ Geschirr aus gewöhnlichem Ton, handgearbeitet (6912)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramikware bleibt die Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

6911.10.00.90.0 5,5 %

Porzellan-Geschirr für Tisch- oder Küchengebrauch, andere

Alternative Einreihung

6912.00.25.10.0 5,5 %

Steingut-Geschirr für Tisch- oder Küchengebrauch

Alternative Einreihung

6912.00.21.11.0 5,5 %

Geschirr aus gewöhnlichem Ton, handgearbeitet

Alternative Einreihung

6912.00.21.19.0 5,5 %

Geschirr aus gewöhnlichem Ton, andere

Alternative Einreihung

6912.00.29.10.0 5,5 %

Sonstige Keramik-Geschirr

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramikware ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramikware (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI27653/24-16912.00.23.10.0
Geschirr 30er Set aus Steinzeug – 6 Schüsseln, 12 Teller, 6 Tassen mit Untertassen
DEBTI15752/21-16912.00.23.10.0
Geschirr 30er Set aus Steinzeug – Schüsseln, Teller, Tassen
DEBTI43622/22-16912.00.25.10.0
Anderes keramisches Geschirr (Tassen, Teller, Schalen) aus Steingut
DEBTI21229/23-16912.00.25.10.0
Geschirrset 16-teilig (Dessertteller, Schalen, Kaffeetassen) aus Steingut
DE22933/15-16912.00.23.10.0
Geschirr Serie Cuba grau (Tassen, Teller, Schalen) aus Steinzeug
DEBTI44412/23-16912.00.23.10.0
Tassen mit Untertassen, aus Steinzeug
DEBTI53072/23-16911.10.00.90.0
Geschirr (Tassen), aus Porzellan
DEBTI48223/23-16911.10.00.90.0
Geschirr (Tassen), aus Porzellan
DEBTI23912/24-16912.00.29.10.0
Keramiktassen aus anderer Keramik (weder Porzellan, Steinzeug, Steingut noch gewöhnlicher Ton)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramikware mit unserem Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrzölle

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramikwaren

Welche Zolltarifnummer hat Keramikware?

Die Zolltarifnummer für Keramikware lautet 6912.00.23.10.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Geschirr und Haushaltsartikel aus Steinzeug, dem häufigsten keramischen Werkstoff. Abhängig vom Material können auch andere Nummern wie 6911.10.00.90.0 (Porzellan) oder 6912.00.25.10.0 (Steingut) zutreffen.

Welchen HS-Code hat Keramikware?

Der HS-Code für Keramikware ist 6912. Er umfasst anderes keramisches Geschirr sowie Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel. Die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 entsprechen dem international harmonisierten System.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramikware?

Der Drittlandszollsatz für Keramikware der Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 beträgt 5,5 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz 0 % betragen. Aus China kann zusätzlich ein Antidumpingzoll von bis zu 79 % anfallen.

Wie unterscheidet sich Keramikware zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär nach dem keramischen Werkstoff. Porzellan (Position 6911) ist weiß, dicht und durchscheinend. Steinzeug (6912.00.23) ist undurchsichtig und meist farbig. Eine Alternative zu Steinzeug ist Steingut (6912.00.25) oder gewöhnlicher Ton (6912.00.21). Ziergegenstände ohne Gebrauchsfunktion fallen unter Position 6913.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keramikware verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und möglicherweise Bußgelder. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Zudem kann eine falsche Einreihung zu Problemen bei der Einfuhrkontrolle oder bei Antidumpingverfahren führen. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramikware?

Ja, für Keramikware der Zolltarifnummer 6912.00.23.10.0 gelten besondere Maßnahmen. Aus China kann ein endgültiger Antidumpingzoll von bis zu 79 % erhoben werden. Zudem unterliegt die Einfuhr von Keramikabfällen einer Kontrolle. Auch Ausfuhren können beschränkt sein, etwa bei Kulturgütern oder Abfällen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramikware?

Die Zolltarifnummer für Keramikware ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 6912.00.23.10.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code 691200, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur 69120023 und dem 10-stelligen TARIC-Code 6912002310 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramikware?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die aktuelle Nummer 6912.00.23.10.0 gilt für 2025. Es ist ratsam, regelmäßig die aktuelle Fassung zu prüfen, insbesondere bei längerfristigen Lieferverträgen.

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