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Mess- und RegeltechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensor: 9031.80.80.00.0

Die zolltarifliche Einreihung für einen Geschwindigkeitssensor (auch Drehzahlsensor oder Impulsgeber) lautet 9031.80.80.00.0. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %.

Geschwindigkeitssensor Produktbild

Geschwindigkeitssensoren sind elektronische Messgeräte zur berührungslosen Erfassung von Drehzahl oder Geschwindigkeit. Sie arbeiten nach dem Hall-Effekt oder induktiv und geben ein Rechtecksignal an eine Steuereinheit aus. Die korrekte Einreihung hängt davon ab, ob der Sensor eine eigene Anzeige besitzt – das ist bei reinen Sensoren nicht der Fall. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geschwindigkeitssensor beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Geschwindigkeitssensor wird im Zolltarif wie folgt gegliedert:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
  • Unterposition: 9031 80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9031 8080 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die hier genannte Zolltarifnummer ist das Ergebnis einer systematischen Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) und den VZTA-Daten. Für eine rechtsverbindliche Einreihung nutzen Sie unser KI-gestütztes Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensor

Der HS-Code für Geschwindigkeitssensor lautet 9031.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.80.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.80.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.80.80.00.0.

Einreihung von Geschwindigkeitssensor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 9031, da Geschwindigkeitssensoren als Messgeräte in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. AV 6 führt zur Unterposition 9031.80 (andere Instrumente), und die KN-Unterposition 9031.80.80 (andere) ist einschlägig, weil Drehzahl keine geometrische Größe ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensor

Alternative Einreihung

9029.20.38.90.0 0 %

Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, andere (Position 9029) – für Tachometer/Kombiinstrumente mit eigener Anzeige. Abgrenzung: Reine Sensoren ohne Anzeige fallen nicht hierunter.

Alternative Einreihung

9029.10.00.90.0 0 %

Tourenzähler, andere (Position 9029) – für Drehgeber/Schienenfahrzeugindustrie. Einige vZTA (DE19099/10-1 für ABS-Sensoren, DEB/177/09 für Drehgeber) nutzen diese Position, jedoch werden Geschwindigkeitssensoren auf Hall-Basis ohne Zählfunktion als Messgeräte nach 9031 eingereiht.

Alternative Einreihung

9031.80.20.00.0 0 %

Zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – nicht anwendbar, da Geschwindigkeit/Drehzahl keine geometrische Größe ist.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Geschwindigkeitssensor (9031) ≠ Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, andere (Position 9029) – für Tachometer/Kombiinstrumente mit eigener Anzeige. Abgrenzung: Reine Sensoren ohne Anzeige fallen nicht hierunter. (9029)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschwindigkeitssensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geschwindigkeitssensor (9031) ≠ Tourenzähler, andere (Position 9029) – für Drehgeber/Schienenfahrzeugindustrie. Einige vZTA (DE19099/10-1 für ABS-Sensoren, DEB/177/09 für Drehgeber) nutzen diese Position, jedoch werden Geschwindigkeitssensoren auf Hall-Basis ohne Zählfunktion als Messgeräte nach 9031 eingereiht. (9029)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschwindigkeitssensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geschwindigkeitssensor (9031) ≠ Zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – nicht anwendbar, da Geschwindigkeit/Drehzahl keine geometrische Größe ist. (9031)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschwindigkeitssensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Auch andere Kapitel oder Positionen sind möglich, wenn der Geschwindigkeitssensor als Teil einer größeren Maschine oder Anlage eingeführt wird.

Alternative Einreihung

9029.20.38.90.0 0 %

Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, andere (Position 9029) – für Tachometer/Kombiinstrumente mit eigener Anzeige. Abgrenzung: Reine Sensoren ohne Anzeige fallen nicht hierunter.

Alternative Einreihung

9029.10.00.90.0 0 %

Tourenzähler, andere (Position 9029) – für Drehgeber/Schienenfahrzeugindustrie. Einige vZTA (DE19099/10-1 für ABS-Sensoren, DEB/177/09 für Drehgeber) nutzen diese Position, jedoch werden Geschwindigkeitssensoren auf Hall-Basis ohne Zählfunktion als Messgeräte nach 9031 eingereiht.

Alternative Einreihung

9031.80.20.00.0 0 %

Zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – nicht anwendbar, da Geschwindigkeit/Drehzahl keine geometrische Größe ist.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensor ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Geschwindigkeitssensor (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI29535/21-19031.80.80.00.0
Drehzahlsensor, Hall-IC, Messung der Drehgeschwindigkeit von Wellen/Achsen
DEBTI50435/23-19031.80.80.00.0
Geschwindigkeitsgeber/Impulsgeber, Hall-IC, Messung der Fahrzeuggeschwindigkeit für digitales Tachographensystem
DEBTI33655/23-19031.80.80.00.0
Drehzahlsensor, induktiv, Radgeschwindigkeit für Antiblockiersystem
DEBTI30810/20-19031.80.80.00.0
Drehzahlsensor, induktiv, Radgeschwindigkeit für Antiblockiersystem
DE4245/17-19031.80.80.00.0
Drehzahlsensor, Hall-Effekt-Sensoren, Drehzahlbestimmung in Motoren
DEBTI24565/17-19031.80.80.00.0
Geschwindigkeitssensor, Hall-Effekt, Drehzahl- und Drehrichtungsermittlung von Zahnrädern
DE4087/17-19031.80.80.00.0
Drehzahlsensor, Hall-Effekt-Sensor-IC, Drehzahlermittlung von Zahnrädern
DEBTI25806/16-19031.80.80.00.0
Drehratensensor, Nutzfahrzeuge, Messung lateraler/longitudinaler Beschleunigung
DE19099/10-19031.80.80.00.0
Aktiver ABS-Sensor als Tourenzähler (abweichende Einreihung – historisch, Einzelfall)
DE21536/13-19031.80.80.00.0
Drehzahlsensor als anderer Geschwindigkeitsmesser (abweichende Einreihung – historisch)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr in die EU

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrollen von Quecksilber

Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.

Zollrechner

Mit unserem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Geschwindigkeitssensor berechnen. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um einen Kostenvoranschlag zu erhalten.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quecksilber-Ausfuhrkontrolle

Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensoren

Welche Zolltarifnummer hat ein Geschwindigkeitssensor?

Ein Geschwindigkeitssensor (Drehzahlsensor, Impulsgeber) wird unter der Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für elektronische Sensoren auf Hall-Effekt- oder induktiver Basis, die Drehzahl oder Geschwindigkeit berührungslos messen und ein elektrisches Signal ausgeben.

Welchen HS-Code hat ein Geschwindigkeitssensor?

Der HS-Code (6-stellig) für Geschwindigkeitssensoren lautet 9031.80. Er fällt unter das Kapitel 90 (Optische, Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente) und die Position 9031 (Instrumente zum Messen oder Prüfen). Die Unterposition 9031.80 umfasst andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Geschwindigkeitssensoren?

Der Drittlandszollsatz für Geschwindigkeitssensoren der Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Es fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich ein Geschwindigkeitssensor zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt zur Position 9029 (Tachometer, Geschwindigkeitsmesser mit eigener Anzeige). Ein Geschwindigkeitssensor ohne Anzeige wird als Messgerät nach 9031.80.80.00.0 eingereiht. Eine Alternative ist die Einreihung als Tourenzähler nach 9029.10.00.90.0, die jedoch nach aktueller VZTA-Lage für reine Hall-Sensoren nicht mehr angewendet wird.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für einen Geschwindigkeitssensor verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Strafen oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Zudem können nachträgliche Betriebsprüfungen durch den Zoll erfolgen. Im schlimmsten Fall drohen Einfuhrverbote oder Bußgelder, wenn die falsche Nummer zu einer Umgehung von Einfuhrbeschränkungen führt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Geschwindigkeitssensoren?

Ja, für Geschwindigkeitssensoren gelten besondere Maßnahmen: Zum einen besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119), die eine Zollbefreiung für Teile ermöglicht, die für die Luftfahrt bestimmt sind. Zum anderen unterliegen Sensoren, die Quecksilber enthalten, strengen Einfuhrkontrollen (Code 748).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für einen Geschwindigkeitssensor?

Die vollständige Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensoren hat 11 Stellen: 9031.80.80.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (9031.80), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (9031.80.80), dem 10-stelligen TARIC-Code (9031.80.80.00) und einer weiteren, 11. Stelle für die deutsche Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Geschwindigkeitssensoren?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch den EU-Zolltarif (TARIC). Der HS-Code kann sich im Rahmen der HS-Konvention alle fünf Jahre ändern. Es ist daher wichtig, die aktuell gültige Zolltarifnummer zu verwenden, um Fehler bei der Einfuhr zu vermeiden. Die hier genannte Nummer gilt aktuell.

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