Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Geschwindigkeitssensor wird im Zolltarif wie folgt gegliedert:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionInstrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren9031
- Unterpositionandere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen903180
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensor
Der HS-Code für Geschwindigkeitssensor lautet 9031.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.80.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.80.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.80.80.00.0.
Einreihung von Geschwindigkeitssensor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 9031, da Geschwindigkeitssensoren als Messgeräte in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. AV 6 führt zur Unterposition 9031.80 (andere Instrumente), und die KN-Unterposition 9031.80.80 (andere) ist einschlägig, weil Drehzahl keine geometrische Größe ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensor
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, andere (Position 9029) – für Tachometer/Kombiinstrumente mit eigener Anzeige. Abgrenzung: Reine Sensoren ohne Anzeige fallen nicht hierunter. | 9029.20.38.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungTourenzähler, andere (Position 9029) – für Drehgeber/Schienenfahrzeugindustrie. Einige vZTA (DE19099/10-1 für ABS-Sensoren, DEB/177/09 für Drehgeber) nutzen diese Position, jedoch werden Geschwindigkeitssensoren auf Hall-Basis ohne Zählfunktion als Messgeräte nach 9031 eingereiht. | 9029.10.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – nicht anwendbar, da Geschwindigkeit/Drehzahl keine geometrische Größe ist. | 9031.80.20.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Geschwindigkeitssensor (9031) ≠ Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, andere (Position 9029) – für Tachometer/Kombiinstrumente mit eigener Anzeige. Abgrenzung: Reine Sensoren ohne Anzeige fallen nicht hierunter. (9029) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschwindigkeitssensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geschwindigkeitssensor (9031) ≠ Tourenzähler, andere (Position 9029) – für Drehgeber/Schienenfahrzeugindustrie. Einige vZTA (DE19099/10-1 für ABS-Sensoren, DEB/177/09 für Drehgeber) nutzen diese Position, jedoch werden Geschwindigkeitssensoren auf Hall-Basis ohne Zählfunktion als Messgeräte nach 9031 eingereiht. (9029) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschwindigkeitssensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Geschwindigkeitssensor (9031) ≠ Zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – nicht anwendbar, da Geschwindigkeit/Drehzahl keine geometrische Größe ist. (9031) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschwindigkeitssensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geschwindigkeitssensor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI29535/21-1 | Drehzahlsensor, Hall-IC, Messung der Drehgeschwindigkeit von Wellen/Achsen | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI50435/23-1 | Geschwindigkeitsgeber/Impulsgeber, Hall-IC, Messung der Fahrzeuggeschwindigkeit für digitales Tachographensystem | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI33655/23-1 | Drehzahlsensor, induktiv, Radgeschwindigkeit für Antiblockiersystem | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI30810/20-1 | Drehzahlsensor, induktiv, Radgeschwindigkeit für Antiblockiersystem | 9031.80.80.00.0 |
| DE4245/17-1 | Drehzahlsensor, Hall-Effekt-Sensoren, Drehzahlbestimmung in Motoren | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI24565/17-1 | Geschwindigkeitssensor, Hall-Effekt, Drehzahl- und Drehrichtungsermittlung von Zahnrädern | 9031.80.80.00.0 |
| DE4087/17-1 | Drehzahlsensor, Hall-Effekt-Sensor-IC, Drehzahlermittlung von Zahnrädern | 9031.80.80.00.0 |
| DEBTI25806/16-1 | Drehratensensor, Nutzfahrzeuge, Messung lateraler/longitudinaler Beschleunigung | 9031.80.80.00.0 |
| DE19099/10-1 | Aktiver ABS-Sensor als Tourenzähler (abweichende Einreihung – historisch, Einzelfall) | 9031.80.80.00.0 |
| DE21536/13-1 | Drehzahlsensor als anderer Geschwindigkeitsmesser (abweichende Einreihung – historisch) | 9031.80.80.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrollen von Quecksilber | Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert. |
Zollrechner
Mit unserem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Geschwindigkeitssensor berechnen. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um einen Kostenvoranschlag zu erhalten.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Quecksilber-Ausfuhrkontrolle | Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig. |
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