Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Geschwindigkeitssensor wird im Zolltarif wie folgt gegliedert:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
- Unterposition: 9031 80 - andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
Zolltarifnummer: 9031 8080 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die hier genannte Zolltarifnummer ist das Ergebnis einer systematischen Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) und den VZTA-Daten. Für eine rechtsverbindliche Einreihung nutzen Sie unser KI-gestütztes Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensor
Der HS-Code für Geschwindigkeitssensor lautet 9031.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.80.80. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.80.80.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.80.80.00.0.
Einreihung von Geschwindigkeitssensor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 9031, da Geschwindigkeitssensoren als Messgeräte in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen sind. AV 6 führt zur Unterposition 9031.80 (andere Instrumente), und die KN-Unterposition 9031.80.80 (andere) ist einschlägig, weil Drehzahl keine geometrische Größe ist.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensor
Alternative Einreihung
Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, andere (Position 9029) – für Tachometer/Kombiinstrumente mit eigener Anzeige. Abgrenzung: Reine Sensoren ohne Anzeige fallen nicht hierunter.
Alternative Einreihung
Tourenzähler, andere (Position 9029) – für Drehgeber/Schienenfahrzeugindustrie. Einige vZTA (DE19099/10-1 für ABS-Sensoren, DEB/177/09 für Drehgeber) nutzen diese Position, jedoch werden Geschwindigkeitssensoren auf Hall-Basis ohne Zählfunktion als Messgeräte nach 9031 eingereiht.
Alternative Einreihung
Zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – nicht anwendbar, da Geschwindigkeit/Drehzahl keine geometrische Größe ist.
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Geschwindigkeitssensor (9031) ≠ Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, andere (Position 9029) – für Tachometer/Kombiinstrumente mit eigener Anzeige. Abgrenzung: Reine Sensoren ohne Anzeige fallen nicht hierunter. (9029)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschwindigkeitssensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geschwindigkeitssensor (9031) ≠ Tourenzähler, andere (Position 9029) – für Drehgeber/Schienenfahrzeugindustrie. Einige vZTA (DE19099/10-1 für ABS-Sensoren, DEB/177/09 für Drehgeber) nutzen diese Position, jedoch werden Geschwindigkeitssensoren auf Hall-Basis ohne Zählfunktion als Messgeräte nach 9031 eingereiht. (9029)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschwindigkeitssensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Geschwindigkeitssensor (9031) ≠ Zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – nicht anwendbar, da Geschwindigkeit/Drehzahl keine geometrische Größe ist. (9031)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geschwindigkeitssensor bleibt die Zolltarifnummer 9031.80.80.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch andere Kapitel oder Positionen sind möglich, wenn der Geschwindigkeitssensor als Teil einer größeren Maschine oder Anlage eingeführt wird.
Alternative Einreihung
Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge, andere (Position 9029) – für Tachometer/Kombiinstrumente mit eigener Anzeige. Abgrenzung: Reine Sensoren ohne Anzeige fallen nicht hierunter.
Alternative Einreihung
Tourenzähler, andere (Position 9029) – für Drehgeber/Schienenfahrzeugindustrie. Einige vZTA (DE19099/10-1 für ABS-Sensoren, DEB/177/09 für Drehgeber) nutzen diese Position, jedoch werden Geschwindigkeitssensoren auf Hall-Basis ohne Zählfunktion als Messgeräte nach 9031 eingereiht.
Alternative Einreihung
Zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen – nicht anwendbar, da Geschwindigkeit/Drehzahl keine geometrische Größe ist.
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geschwindigkeitssensor ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Geschwindigkeitssensor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zum Schutz der Umwelt ist die Einfuhr von Quecksilber und bestimmten Quecksilberverbindungen streng reglementiert.
Zollrechner
Mit unserem Zollrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Geschwindigkeitssensor berechnen. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um einen Kostenvoranschlag zu erhalten.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Quecksilber ist weitgehend verboten oder genehmigungspflichtig.
Weitere Produkte aus Mess- und Regeltechnik
Entdecken Sie verwandte Messgeräte und ihre Zolltarifnummern:
Saürstoff-Sensor
9027.10.90.00.0 · 0 %
Strommessgerät
9030.33.70.00.0 · 0 %
Luftdurchflussmesser
9026.80.20.00.0 · 0 %
Drehmoment-Messgerät
9031.80.80.00.0 · 0 %
Ph-Meter
9027.89.30.00.0 · 0 %
Feuchtigkeitsmessgerät
9027.89.90.00.0 · 0 %
Reflektometer
9027.50.00.00.0 · 0 %
Prüfvorrichtung
9030.89.00.00.0 · 0 %
Füllstandsanzeiger
9026.10.29.00.0 · 0 %
