Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3926 - Andere Waren aus Kunststoffen und Waren aus anderen Stoffen der Positionen|3901|bis 3914
- Unterposition: 3926 90 - andere
Zolltarifnummer: 3926 9060 00 0 - Gesichtsschutzschirme/Visiere
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Nutzen Sie unseren zur sicheren Einreihung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gesichtsschutz
Der HS-Code für Gesichtsschutz lautet 3926.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3926.90.60. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3926.90.60.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3926.90.60.00.0.
Einreihung von Gesichtsschutz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmen die Einreihung. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (charakterbestimmende Beschaffenheit).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gesichtsschutz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoffen (historisch) – von älteren vZTA verwendet, heute nicht mehr gültig | 3926.90.97.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSchutzbrillen, ähnliche Waren mit Brillengläsern aus Kunststoffen | 9004.90.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungMedizinische Gesichtsmasken aus Vliesstoffen nach EN 14683 | 6307.90.95.11.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gesichtsschutz (3926) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen (historisch) – von älteren vZTA verwendet, heute nicht mehr gültig (3926) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesichtsschutz bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gesichtsschutz (3926) ≠ Schutzbrillen, ähnliche Waren mit Brillengläsern aus Kunststoffen (9004) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesichtsschutz bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gesichtsschutz (3926) ≠ Medizinische Gesichtsmasken aus Vliesstoffen nach EN 14683 (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesichtsschutz bleibt die Zolltarifnummer 3926.90.60.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere Waren aus Kunststoffen (historisch) – von älteren vZTA verwendet, heute nicht mehr gültig | 3926.90.97.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSchutzbrillen, ähnliche Waren mit Brillengläsern aus Kunststoffen | 9004.90.10.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungMedizinische Gesichtsmasken aus Vliesstoffen nach EN 14683 | 6307.90.95.11.0 | 6,5 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gesichtsschutz ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gesichtsschutz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI2755/25-1 | Gesichtsschutz: flexible Kunststoffscheibe (30x20 cm), Schaumkunststoffpolster, Halteband. Charakterbestimmend: Kunststoff. Position 9004 ausgeschlossen. | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI4173/21-1 | Gesichtsschutz: flexible Kunststoffscheibe (33x22 cm), Schaumpolster, Halteband. Charakterbestimmend: Kunststoff. | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI32905/21-1 | Gesichtsschutzvisier mit größenverstellbarer Kopfhalterung, gewölbtes Visier (240x370x2 mm), textiles Schweißband. | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI15286/22-1 | Röntgenschutzvisier aus Bleiacrylglas, Befestigungsvorrichtung für Exoskelett. | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI21921/22-1 | Visier für Schutzhelme aus Polycarbonat/Acrylglas. Kunststoff charakterbestimmend, nicht Position 6507. | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI7652/21-1 | Motorradhelm-Visier aus Kunststoff, halbrund, mit Ausnehmungen zur Befestigung. | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI40586/23-1 | Helmvisier aus Polycarbonat, ca. 2 mm, halbrund, mit Ausnehmungen. | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI12592/22-1 | Ersatzvisier für Motorradhelme aus Polycarbonat. Nicht Position 6507. | 3926.90.60.00.0 |
| DEBTI22073/22-1 | Kurzvisiere für Schutzhelme aus Polycarbonat (2,5 mm) – abweichend als 9004.90.10.00.0 eingereiht (schutzbrillenähnlich). | 9004.90.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Gesichtsschutz mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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