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Bau & InstallationKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gesteinsprobe: 2530.90.70.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gesteinsprobe (2530.90.70.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gesteinsprobe unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gesteinsprobe Produktbild

Für Gesteinsprobe sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2530 - Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 2530 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2530 9070 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2530 9070 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gesteinsprobe

Der HS-Code für Gesteinsprobe lautet 2530.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2530.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2530.90.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2530.90.70.90.0.

Einreihung von Gesteinsprobe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gesteinsprobe

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungZoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen9705.29.00.90.1 0 %
Alternative EinreihungAndere Werksteine (Position 2516)2516.90.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungKörnungen, Splitter und Mehl von Steinen2517.49.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Gesteinsprobe (2530) ≠ Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen (9705)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinsprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gesteinsprobe (2530) ≠ Andere Werksteine (Position 2516) (2516)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinsprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gesteinsprobe (2530) ≠ Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen (2517)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinsprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungZoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen9705.29.00.90.1 0 %
Alternative EinreihungAndere Werksteine (Position 2516)2516.90.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungKörnungen, Splitter und Mehl von Steinen2517.49.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gesteinsprobe ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gesteinsprobe (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE16403/15-1Diamantbohrkrone – Bohrwerkzeug, nicht die Gesteinsprobe selbst6804.21.00.90.0
DE21049/17-1Granitsplitt – Körnungen von Steinen (anderer Warentyp)2517.49.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle REACHChemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gesteinsprobe mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gesteinsproben

Welche Zolltarifnummer hat Gesteinsprobe?

Die zolltarifliche Einreihung einer Gesteinsprobe erfolgt unter der Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0. Diese Nummer gilt für natürliche mineralische Stoffe, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind – also für typische Analyseproben wie Bohrkerne, Handstücke oder Gesteinssplitter ohne spezifische Bearbeitung.

Welchen HS-Code hat Gesteinsprobe?

Der HS-Code (6-stellig) für Gesteinsproben lautet 2530.90. Er umfasst mineralische Stoffe, die nicht unter eine spezifischere Position fallen. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert auf 2530.90.70, der TARIC-Code auf 2530.90.70.90 und die vollständige Zolltarifnummer auf 2530.90.70.90.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gesteinsprobe?

Der Drittlandszollsatz für Gesteinsproben unter der Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert an.

Wie unterscheidet sich Gesteinsprobe zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Gesteinsprobe erfolgt vor allem zu Position 9705 (Sammlungsstücke) und zu Position 2516 (Werksteine). Eine Alternative zur Auffangposition 2530.90.70.90.0 ist die Einreihung als Sammlungsstück unter 9705.29.00.90.1, wenn die Probe museal aufbereitet ist. Gewöhnliche Analyseproben sind jedoch keine Sammlungsstücke.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gesteinsprobe verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei Gesteinsproben ist besonders die Abgrenzung zu Sammlungsstücken (9705) oder Werksteinen (2516) relevant. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gesteinsprobe?

Ja, für Gesteinsproben unter 2530.90.70.90.0 gelten Einfuhrkontrollen nach REACH (Code 761) sowie eine Abfallkontrollmaßnahme (Code 755), falls das Probenmaterial als Abfall eingestuft wird. Zudem besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731) für bestimmte Ursprungsländer. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gesteinsprobe?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Gesteinsproben lautet 2530.90.70.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (2530.90), der 8-stelligen KN (2530.90.70), dem 10-stelligen TARIC-Code (2530.90.70.90) und der 11. Stelle (0) für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gesteinsprobe?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 2530 ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch empfiehlt es sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC zu prüfen, insbesondere bei Änderungen der Unterpositionen.

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