Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:
- Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
- Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
- Position: 2530 - Mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen
- Unterposition: 2530 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2530 9070 - andere
Zolltarifnummer: 2530 9070 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gesteinsprobe
Der HS-Code für Gesteinsprobe lautet 2530.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2530.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2530.90.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2530.90.70.90.0.
Einreihung von Gesteinsprobe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gesteinsprobe
Alternative Einreihung
Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen
Alternative Einreihung
Andere Werksteine (Position 2516)
Alternative Einreihung
Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gesteinsprobe (2530) ≠ Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen (9705)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinsprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gesteinsprobe (2530) ≠ Andere Werksteine (Position 2516) (2516)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinsprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gesteinsprobe (2530) ≠ Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen (2517)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinsprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Alternative Einreihung
Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen
Alternative Einreihung
Andere Werksteine (Position 2516)
Alternative Einreihung
Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gesteinsprobe ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gesteinsprobe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gesteinsprobe mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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Hvac-Anlage
8415.83.00.90.0 · 2,7 %
Aluminium-Rahmen
7610.10.00.00.0 · 6 %
Selbstklebende Fliese
3918.10.90.90.0 · 6,5 %
Gießmasse
3214.90.00.00.0 · 5 %
Holzstab
4409.10.18.00.0 · nicht ermittelt
Glasplatte
7006.00.90.00.0 · 3 %
