Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 ist in der folgenden Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC verankert:
- AbschnittKap. 25 bis 27: Mineralische StoffeV
- KapitelSALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT25
- PositionMineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen2530
- Unterpositionandere253090
- Kombinierte Nomenklaturandere25309070
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gesteinsprobe
Der HS-Code für Gesteinsprobe lautet 2530.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2530.90.70. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2530.90.70.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2530.90.70.90.0.
Einreihung von Gesteinsprobe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gesteinsprobe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen | 9705.29.00.90.1 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Werksteine (Position 2516) | 2516.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKörnungen, Splitter und Mehl von Steinen | 2517.49.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gesteinsprobe (2530) ≠ Zoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen (9705) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinsprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gesteinsprobe (2530) ≠ Andere Werksteine (Position 2516) (2516) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinsprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gesteinsprobe (2530) ≠ Körnungen, Splitter und Mehl von Steinen (2517) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gesteinsprobe bleibt die Zolltarifnummer 2530.90.70.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZoologische, botanische, mineralogische oder anatomische Sammlungsstücke und Sammlungen | 9705.29.00.90.1 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gesteinsprobe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE16403/15-1 | Diamantbohrkrone – Bohrwerkzeug, nicht die Gesteinsprobe selbst | 6804.21.00.90.0 |
| DE21049/17-1 | Granitsplitt – Körnungen von Steinen (anderer Warentyp) | 2517.49.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Gesteinsprobe mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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