Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie der Zolltarifnummer führt über den Abschnitt XI (Spinnstoffe) zu Kapitel 59 (getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe) und dann zur Position 5906 (kautschutierte Gewebe). Die vollständige Nummer lautet 5906.10.00.00.0.
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 59 - GETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN
- Position: 5906 - Kautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 5902
Zolltarifnummer: 5906 1000 00 0 - Klebebänder, mit einer Breite von 20|cm oder weniger
Hinweis zur Einreihung
Achtung: Die Einreihung von Gewebeband erfordert genaue Kenntnis der Materialzusammensetzung. Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen führen. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool zur sicheren Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewebeband
Der HS-Code für Gewebeband lautet 5906.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5906.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5906.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5906.10.00.00.0.
Einreihung von Gewebeband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Gemäß AV 3 b wird der charakterbestimmende Bestandteil der Ware für die Einreihung herangezogen. Bei Gewebeband ist die Kautschuk-Klebeschicht charakterbestimmend, da sie die wesentliche Funktion (Kleben) ermöglicht. Daher erfolgt die Einreihung in Position 5906 (kautschutierte Gewebe) und nicht in Position 3919 (selbstklebende Kunststoffbänder) oder Position 5903 (kunststoffbeschichtete Gewebe).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewebeband
Alternative Einreihung
Kautschutierte Gewebe, andere - andere
Alternative Einreihung
Selbstklebende Kunststoffbänder - mit nicht vulkanisiertem Kautschuk bestrichen, ≤20 cm
Alternative Einreihung
Mit Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Gewebe
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gewebeband (5906) ≠ Kautschutierte Gewebe, andere - andere (5906)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebeband bleibt die Zolltarifnummer 5906.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gewebeband (5906) ≠ Selbstklebende Kunststoffbänder - mit nicht vulkanisiertem Kautschuk bestrichen, ≤20 cm (3919)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebeband bleibt die Zolltarifnummer 5906.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gewebeband (5906) ≠ Mit Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Gewebe (5903)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebeband bleibt die Zolltarifnummer 5906.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein möglicher anderer Kapitelcode:
Alternative Einreihung
Kautschutierte Gewebe, andere - andere
Alternative Einreihung
Selbstklebende Kunststoffbänder - mit nicht vulkanisiertem Kautschuk bestrichen, ≤20 cm
Alternative Einreihung
Mit Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Gewebe
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gewebeband ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewebeband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollrechner
Berechnen Sie die anfallenden Zölle und Einfuhrabgaben für Ihr Produkt.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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