Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie der Zolltarifnummer führt über den Abschnitt XI (Spinnstoffe) zu Kapitel 59 (getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe) und dann zur Position 5906 (kautschutierte Gewebe). Die vollständige Nummer lautet 5906.10.00.00.0.
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelGETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN59
- PositionKautschutierte Gewebe, andere als solche der Position 59025906
- ZolltarifnummerKlebebänder, mit einer Breite von 20 cm oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewebeband
Der HS-Code für Gewebeband lautet 5906.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5906.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5906.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5906.10.00.00.0.
Einreihung von Gewebeband nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Gemäß AV 3 b wird der charakterbestimmende Bestandteil der Ware für die Einreihung herangezogen. Bei Gewebeband ist die Kautschuk-Klebeschicht charakterbestimmend, da sie die wesentliche Funktion (Kleben) ermöglicht. Daher erfolgt die Einreihung in Position 5906 (kautschutierte Gewebe) und nicht in Position 3919 (selbstklebende Kunststoffbänder) oder Position 5903 (kunststoffbeschichtete Gewebe).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewebeband
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKautschutierte Gewebe, andere - andere | 5906.90.00.00.0 | 4,6 % |
| Alternative EinreihungSelbstklebende Kunststoffbänder - mit nicht vulkanisiertem Kautschuk bestrichen, ≤20 cm | 3919.10.12.00 | 4,6 % |
| Alternative EinreihungMit Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Gewebe | 5903.20.90.00.0 | 4,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gewebeband (5906) ≠ Kautschutierte Gewebe, andere - andere (5906) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebeband bleibt die Zolltarifnummer 5906.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewebeband (5906) ≠ Selbstklebende Kunststoffbänder - mit nicht vulkanisiertem Kautschuk bestrichen, ≤20 cm (3919) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebeband bleibt die Zolltarifnummer 5906.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewebeband (5906) ≠ Mit Kunststoff getränkte, bestrichene oder überzogene Gewebe (5903) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebeband bleibt die Zolltarifnummer 5906.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein möglicher anderer Kapitelcode:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungSelbstklebende Kunststoffbänder - mit nicht vulkanisiertem Kautschuk bestrichen, ≤20 cm | 3919.10.12.00 | 4,6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewebeband (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI14876/20-1 | Klebeband, sog. Duct Tape - Gewebe aus Spinnstoffen, PE-Folie, Kautschuk-Klebeschicht, Breite 36-100 mm | 5906.10.00.00.0 |
| DE21586/14-1 | Klebeband, sog. Panzerband PP80M-GP - undichtes Gewebe, Kunststofffolie, Kautschukkleber, Breite ca. 5 cm | 5906.10.00.00.0 |
| DEF/4829/08-1 | Klebeband, sog. Gewebeklebeband - cloth tape - Gewebe mit Kunststofffolie, Kautschukschicht, Breite ca. 5 cm | 5906.10.00.00.0 |
| DEBTI22457/22-1 | Klebeband, sog. Gewebeklebeband - cloth tape - Gewebe aus Spinnstoffen, PE-Folie, Kautschukkleber | 5906.10.00.00.0 |
| DEF/5719/07-1 | Klebeband (kautschutierte Gewebe) - undichtes Gewebe, PE-Folie, Kautschuk-Klebeschicht | 5906.10.00.00.0 |
| DEF/5156/08-1 | Kautschutiertes Gewebe (Klebeband), sog. Universal Gewebeklebeband, Breite ca. 2 cm | 5906.10.00.00.0 |
| DEBTI31094/20-1 | Klebebänder mit Cuttermesser, sog. Panzer- oder Panzertapeband, Breite 5 cm | 5906.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,6 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,6 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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