Hierarchie der Zolltarifnummer
Verpackungsmittel aus Papier und Pappe werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt X, Kapitel 48 eingereiht. Die Position 4819 umfasst alle Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel und anderen Verpackungsmittel aus Papier, Pappe und Zellstoffmaterialien:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4819 - Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
Zolltarifnummer: 4819 1000 00 0 - Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe
Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig
Die Zolltarifnummer für Verpackung kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Verpackung
Der HS-Code für Verpackungen aus Wellpappe ist 4819.10 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 4819.10.00 und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 4819.10.00.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.10.00.00.0 .
Einreihung von Verpackung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Verpackungen können je nach Material und Bauart unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob es sich um eine Verpackung aus Papier/Pappe oder aus Kunststoff handelt – und um welche Art von Verpackung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Verpackung
Verpackungskarton aus Wellpappe (Versandkarton, Umkarton)
Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe
Faltschachtel aus glattem Karton (Verkaufsverpackung, Klappdeckelbox)
Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe
Papiertüten und -beutel für den Einzelhandel
Andere Säcke, Beutel oder Tüten, ausgenommen Schallplattenhüllen
Sonstige Verpackungsmittel aus Papier/Pappe (z.B. Röhren, Hülsen)
Andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Papierverpackung (4819) ≠ Kunststoffverpackung (3923)
Kunststoffbeutel und -schachteln fallen unter Position 3923 (Kapitel 39), nicht unter 4819. Das Material ist entscheidend.
Verpackungskarton (4819) ≠ Wellpappenmaterial (4808)
Wellpappe als Flachmaterial (in Rollen oder Bögen, noch nicht zu Kartons verarbeitet) fällt unter Position 4808 – nicht unter 4819.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nicht alle Verpackungen fallen unter Position 4819. Kunststoffverpackungen werden aus Kapitel 39 eingereiht und unterliegen einem anderen Zollsatz:
Kunststoffbeutel aus Polyethylen (PE-Folienbeutel, Polybeutel) → Kapitel 39!
Säcke und Beutel aus Polymeren des Ethylens (Kunststoff)
Verpackungsboxen aus Kunststoff (z.B. Blister, Kunststoffschachtel) → Kapitel 39!
Schachteln, Dosen, Kisten aus Kunststoff (andere)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Verpackung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Material, Bauart, Größe und Verwendungszweck. Unser Tool analysiert Ihre spezifische Verpackung und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Verpackung (vZTA)
So hat der Zoll bei realen Verpackungen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →
Flachliegender, unregelmäßig zugeschnittener, mehrfach gerillter Zuschnitt aus Wellpappe, einseitig farbig bedruckt sowie mit bedruckten Etiketten beklebt. Durch einfaches Falten und Drücken zu einem etwa 29,5 x 10,5 x 9,0 cm großen Karton zusammensteckbar – als Verkaufsverpackung.
AV 1, Pos. 4819.10
Flachliegender, gerillter, mit Ausstanzungen versehener, an einer Stelle geklebter Zuschnitt aus zweiwelliger Wellpappe. Durch Auseinanderfalten und Zusammenkleben zu einem etwa 36,5 x 25,0 x 24,0 cm großen, quaderförmigen Karton – als Verpackung.
AV 1, Pos. 4819.10
Flachliegende, mehrfach gerillte, perforierte Zuschnitte aus einwelliger, brauner Wellpappe mit weißer Innendecke. Durch Falten und Zusammenstecken zu quaderförmigen Kartons aufbaubar. Erzeugnisse dienen der Verpackung von Waren im Versandhandel.
AV 1, Pos. 4819.10
Flachliegender, mehrfach gefalzter, gerillter Zuschnitt aus Kartonpapier mit Kunststofffolienüberzug auf der Schauseite und Firmenlogo-Bedruckung. Durch Falzen und Knicken zu einer etwa 14,1 x 14,1 x 18,7 cm großen Schachtel aufrichtbar – als Geschenkverpackung.
AV 1, Pos. 4819.20
Zuschnitt aus mit Papier überzogener einwelliger Wellpappe mit Sichtfenster aus Kunststofffolie. Zu quaderförmigem Karton mit Klappdeckel aufbaubar (ca. 18 x 17 x 6 cm), mit Produktinformationen bedruckt – dient der Verpackung von Beschlägen.
AV 1 und 3b, Pos. 4819.10
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr (Import)
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Drittlandszoll
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll
Aktive Einfuhrmaßnahmen
Für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und Bohr- oder Förderplattformen
Einfuhrabgaben berechnen
Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.
Ausfuhr (Export)
Aktive Ausfuhrmaßnahmen
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