Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Gewürzmischungen leitet sich aus folgender hierarchischer Gliederung ab:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
- Unterposition: 0910 91 - andere Gewürze
- Unterposition: 0910 91 - Mischungen im Sinne der Anmerkung|1|b) zu diesem Kapitel
Kombinierte Nomenklatur: 0910 9110 - andere
Zolltarifnummer: 0910 9190 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert
Hinweis zur Einreihung
Die dargestellte Zolltarifnummer ist eine rechtlich unverbindliche Arbeitshilfe. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte das Klassifizierungstool auf dieser Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewürzmischung
Der HS-Code für Gewürzmischung lautet 0910.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.91.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.91.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.91.90.00.0.
Einreihung von Gewürzmischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gewürzmischungen erfolgt nach Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9. Danach sind Mischungen von Waren der Positionen 0904 bis 0910 nach der Position 0910 einzureihen, sofern der Charakter der Mischung durch die Gewürze bestimmt wird. Liegt der Gewürzanteil unter 50 % oder dominieren Salze oder Geschmacksverstärker, kann eine Einreihung in Position 2103 (zusammengesetzte Würzmittel) in Betracht kommen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewürzmischung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Reine Gewürzmischung aus Zutaten der Pos. 0904–0910, gemahlen oder zerkleinertMischungen im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9, kein Curry, gemahlen oder zerkleinert | 0910.91.90.00.0 | 12,5 % |
| Gewürzmischung speziell als Curry (Kurkuma dominiert)Curry – Mischung im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9 | 0910.91.05.00.0 | 12,5 % |
| Gewürzmischung aus ganzen oder grob gebrochenen Gewürzen (nicht gemahlen)Mischungen im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9, kein Curry, weder gemahlen noch zerkleinert | 0910.91.10.00.0 | 12,5 % |
| Würzmischung enthält Salz, Zucker oder andere Nicht-Gewürz-Zutaten als wesentliche BestandteileZusammengesetzte Würzmittel – andere, keine Tomaten, kein Mononatriumglutamat | 2103.90.90.89.0 | 12,8 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gewürzmischung (0910) ≠ Curry – Mischung im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9 (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gewürzmischung speziell als Curry (Kurkuma dominiert). Für Gewürzmischung bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewürzmischung (0910) ≠ Mischungen im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9, kein Curry, weder gemahlen noch zerkleinert (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Gewürzmischung aus ganzen oder grob gebrochenen Gewürzen (nicht gemahlen). Für Gewürzmischung bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewürzmischung (0910) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel – andere, keine Tomaten, kein Mononatriumglutamat (2103) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Würzmischung enthält Salz, Zucker oder andere Nicht-Gewürz-Zutaten als wesentliche Bestandteile. Für Gewürzmischung bleibt die Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen kann eine Gewürzmischung auch in andere Kapitel eingeordnet werden, wenn der Gewürzanteil nicht charakterbestimmend ist. Die folgende Option zeigt eine mögliche Ausweichposition.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Gewürzmischung speziell als Curry (Kurkuma dominiert)Curry – Mischung im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9 | 0910.91.05.00.0 | 12,5 % |
| Gewürzmischung aus ganzen oder grob gebrochenen Gewürzen (nicht gemahlen)Mischungen im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9, kein Curry, weder gemahlen noch zerkleinert | 0910.91.10.00.0 | 12,5 % |
| Würzmischung enthält Salz, Zucker oder andere Nicht-Gewürz-Zutaten als wesentliche BestandteileZusammengesetzte Würzmittel – andere, keine Tomaten, kein Mononatriumglutamat | 2103.90.90.89.0 | 12,8 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gewürzmischung ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewürzmischung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI31360/23-1 | Gewürzzubereitung gemahlen, mit Knoblauch/Sellerie/Salz | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI759/20-1 | Gewürzzubereitung gemahlen | 0910.91.90.00.0 |
| DE13275/16-1 | Gewürzzubereitung Cape Herb & Spice Curry Madras | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI44430/19-1 | Ankerkraut Golden Milk Gewürz | 0910.91.90.00.0 |
| DE895/16-1 | Gewürzmischung mit Pfeffer, Chili, Paprika, Ginseng | 0910.91.90.00.0 |
| DE19866/09-1 | Lebkuchengewürz (gemahlen) | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI34109/21-19 | Pizza Gewürz | 0910.91.90.00.0 |
| DEHH/990/05-1 | Shichimi (Red Pepper Mix) | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI13062/21-1 | Gewürzzubereitung für Curry, Garam Masala | 0910.91.90.00.0 |
| DE3929/15-1 | Garam Masala Gewürzmischung, ungemahlen in Mühle | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI18149/24-1 | Gewürzzubereitung mit Tomaten | 0910.91.90.00.0 |
| DEBTI31941/23-1 | Zusammengesetztes Würzmittel (Currymischung) | 0910.91.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 12,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 12,5 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Bio-Einfuhrkontrolle | Ökologische/biologische Gewürzmischungen dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung eingeführt werden, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Zolltarifnummer können zusätzliche Zollabgaben gelten, die über den regulären Drittlandszollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Einfuhrabgaben-Rechner
Berechnen Sie schnell und unverbindlich die voraussichtlichen Einfuhrabgaben Ihrer Gewürzmischung inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer unter Berücksichtigung des Ursprungslandes und des Warenwerts.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Diese Produkte werden ebenfalls häufig mit Gewürzmischungen in Verbindung gebracht oder zolltariflich abgegrenzt.
Mochi
1904.90.10.00.0 · 8,3 %
Gefrorenes Rindfleisch
0202.30.90.90.0 · 12,8 %
Schwarzkümmel
0910.99.91.00.0 · nicht ermittelt
Getrocknetes Kraut
0712.90.90.90.0 · 12,8 %
Matta-Reis
1006.20.94.00.0 · 30 %
Bergamotte
0805.90.00.90.1 · 12,8 %
Kollagen
3504.00.90.90.0 · 3.4 %
Grüner Kardamom
0908.31.00.00.0 · 0 %
Cheetos
1904.10.10.00.0 · 3,8 %
