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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Stand April 2026

Zolltarifnummer für Gewürzmischung

Die häufigste Zolltarifnummer für Gewürzmischungen ist 0910.91.90.00.0 (Mischungen im Sinne der Anmerkung 1b, gemahlen) – der Drittlandszollsatz beträgt 12,5 %. Die genaue Einreihung hängt von der Zusammensetzung, dem Mahlgrad und dem Anteil an Nicht-Gewürz-Zutaten ab.

Gemahlene Gewürzmischungen (0910.91.90), ganze Gewürzmischungen (0910.91.10) und Curry (0910.91.05) haben jeweils eigene Zolltarifnummern. Enthält die Mischung wesentliche Salzanteile, kann Position 2103 (zusammengesetzte Würzmittel) zutreffen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

z.B. Gewürzmischung mit Paprika und Knoblauch, Currymischung Bio, Kräutermischung italienischer Art ...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Gewürzmischungen werden nach dem Harmonisierten System in Abschnitt II, Kapitel 09 (Kaffee, Tee, Mate und Gewürze) eingereiht. Die Position 0910 umfasst Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze einschließlich Mischungen:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
  • Unterposition: 0910 91 - andere Gewürze
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0910 9110 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0910 9190 00 0 - gemahlen oder sonst zerkleinert

Wichtig: Zolltarifnummern ändern sich regelmäßig

Die Zolltarifnummer für Gewürzmischung kann sich sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene ändern — Zollsätze und Maßnahmen werden regelmäßig angepasst. Um sicherzustellen dass Sie die aktuelle Nummer verwenden, nutzen Sie immer unser Klassifizierungstool für eine geprüfte Einreihung mit Begründung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewürzmischung

Der HS-Code für gemahlene Gewürzmischungen ist 0910.91 — er ist 6-stellig und gilt weltweit. Die 8-stellige Kombinierte Nomenklatur lautet 0910.91.10 (andere) und gilt EU-weit für die Ausfuhr. In der EU wird der 10-stellige TARIC-Code verwendet: 0910.91.90.00 . Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.91.90.00.0 .

Einreihung von Gewürzmischung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Gewürzmischungen können je nach Zusammensetzung und Verarbeitungsgrad unter verschiedene Positionen fallen. Die richtige Zolltarifnummer hängt davon ab, ob die Gewürze den wesentlichen Charakter bestimmen oder ob andere Zutaten wie Salz oder Zucker überwiegen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewürzmischung

Reine Gewürzmischung aus Zutaten der Pos. 0904–0910, gemahlen oder zerkleinert

0910.91.90.00.0 12,5 %

Mischungen im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9, kein Curry, gemahlen oder zerkleinert

Gewürzmischung speziell als Curry (Kurkuma dominiert)

0910.91.05.00.0 12,5 %

Curry – Mischung im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9

Gewürzmischung aus ganzen oder grob gebrochenen Gewürzen (nicht gemahlen)

0910.91.10.00.0 12,5 %

Mischungen im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9, kein Curry, weder gemahlen noch zerkleinert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gewürzmischung (0910) ≠ Gewürzsalz / Kräutersalz (2103)

Enthält die Mischung wesentliche Salzanteile, bestimmt das Salz den Charakter – dann gilt Position 2103 (zusammengesetzte Würzmittel), nicht 0910.

Gewürzmischung (0910) ≠ Kräutertee (0902)

Kräuter- und Früchtetees fallen unter Position 0902 oder 2106, nicht unter 0910. Entscheidend ist der Verwendungszweck: Würzen vs. Aufbrühen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nicht alle Gewürzmischungen fallen unter Kapitel 9. Mischungen mit wesentlichem Salzanteil oder anderen Nicht-Gewürz-Zutaten werden unter Kapitel 21 eingereiht:

Würzmischung enthält Salz, Zucker oder andere Nicht-Gewürz-Zutaten als wesentliche Bestandteile

2103.90.90.89.0 12,8 %

Zusammengesetzte Würzmittel – andere, keine Tomaten, kein Mononatriumglutamat

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gewürzmischung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab – Zusammensetzung, Mahlgrad, Salzgehalt und Anteil der einzelnen Zutaten. Unser Tool analysiert Ihr spezifisches Produkt und liefert die exakte 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewürzmischung (vZTA)

So hat der Zoll bei realen Gewürzmischungen entschieden. Jede vZTA ist ein amtlicher Beschluss der EU-Zollverwaltung. Mehr Informationen zur vZTA →

DEBTI44430/19-10910.91.90.00

"Ankerkraut Golden Milk Gewürz" – Gewürzmischung aus getrockneten, fein zerkleinerten Gewürzen: schwarzer Pfeffer (Pos. 0904), Zimt (Pos. 0906), Muskatnuss (Pos. 0908), Kurkuma und Ingwer (Pos. 0910). Mischung von Gewürzen im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9.

AV 1, Pos. 0910.91

DEBTI31360/23-10910.91.90.00

Gewürzzubereitung bestehend aus Chili und Paprika (Pos. 0904), Kreuzkümmel, Koriander und Fenchelfrüchten (Pos. 0909), Kurkuma und Ingwer (Pos. 0910), vermischt mit Knoblauchflocken, Sellerie und Meersalz. Mischung im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9 – Charakter durch Gewürze bestimmt.

AV 1, Pos. 0910.91

DEBTI34109/21-190910.91.90.00

Pizza Gewürz – Mischung aus getrockneten, gemahlenen oder sonst zerkleinerten Gewürzen, darunter Paprika und Chili (Pos. 0904) sowie Thymian (Pos. 0910). Mischung von Gewürzen des Kapitels 9 im Sinne der Anmerkung 1b – Charakter durch Gewürze bestimmt.

AV 1, Pos. 0910.91

DE895/16-10910.91.90.00

Gewürzmischung überwiegend aus zerkleinerten Pflanzenteilen: schwarze Pfefferkörner, Chilischoten, rote Gemüsepaprika mit Ginseng-Anteil. Mischung im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9 – Gewürze verleihen wesentlichen Charakter. In Schraubdeckelglas (75 g).

AV 1, Pos. 0910.91

DEBTI18191/24-12103.90.90.89

Kräutermischung – überwiegend bräunlich grüne Mischung getrockneter, gerebelter Kräuter und Gewürze, aromatisch würzig, nach einer Kräutermischung italienischer Art. In Original-Pappdose (30 g). Zusammengesetztes Würzmittel, kein Curry, keine Tomaten, kein Mononatriumglutamat.

AV 1, Pos. 2103.90

Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr (Import)

Drittlandszollsatz

12,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

7,0 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Flagge ChinaChina12,5 %

Drittlandszoll

Flagge USAUSA12,5 %

Drittlandszoll

Flagge GroßbritannienGroßbritannien0 %

TCA Freihandel

Flagge SchweizSchweiz12,5 %

Drittlandszoll

Flagge TürkeiTürkei0 %

Zollunion EU-TR

Flagge JapanJapan0 %

EU-Japan EPA

Flagge SüdkoreaSüdkorea0 %

EU-KR Freihandel

Flagge IndienIndien4,3 %

GSP Präferenz

Flagge VietnamVietnam0 %

EVFTA

Flagge ThailandThailand12,5 %

Drittlandszoll

Aktive Einfuhrmaßnahmen

Bio-Einfuhrkontrolle

Ökologische/biologische Gewürzmischungen dürfen nur mit gültiger Kontrollbescheinigung eingeführt werden, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Zolltarifnummer können zusätzliche Zollabgaben gelten, die über den regulären Drittlandszollsatz hinausgehen.

Einfuhrabgaben berechnen

Geben Sie Ihren Warenwert ein – der Rechner ermittelt Zölle und Einfuhrumsatzsteuer automatisch.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr (Export)

Aktive Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gewürzmischungen

Welche Zolltarifnummer hat eine Gewürzmischung?

Die häufigste Zolltarifnummer für Gewürzmischungen ist 0910.91.90.00.0 (gemahlene Mischungen im Sinne der Anmerkung 1b zu Kapitel 9). Enthält die Mischung überwiegend Gewürze aus den Positionen 0904 bis 0910, gilt diese Nummer. Bei Gewürzmischungen mit wesentlichem Salzanteil oder anderen Nicht-Gewürz-Zutaten kann die Position 2103 (zusammengesetzte Würzmittel) zutreffen.

Welchen HS-Code hat eine Gewürzmischung?

Der HS-Code für gemahlene Gewürzmischungen ist 0910.91 (6-stellig, weltweit gültig). Die Kombinierte Nomenklatur (8-stellig, EU-Ausfuhr) lautet 0910.91.10 oder 0910.91.19. Der TARIC-Code (10-stellig, EU) ist 0910.91.90.00. Für den Import nach Deutschland wird die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer 0910.91.90.00.0 benötigt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gewürzmischungen?

Der Drittlandszollsatz für Gewürzmischungen der Position 0910 beträgt 12,5 %. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (Großbritannien, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) sind Gewürzmischungen zollfrei oder stark reduziert. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigt 7 % (Lebensmittel).

Wie unterscheidet sich eine Gewürzmischung von einem zusammengesetzten Würzmittel zolltechnisch?

Gewürzmischungen aus Kapiteln 0904–0910 fallen unter Position 0910, wenn die Gewürze den wesentlichen Charakter bestimmen (AV 1 + Anmerkung 1b). Enthält die Mischung wesentliche Anteile an Salz, Zucker, Glutamat oder anderen Nicht-Gewürzen, wird sie als zusammengesetztes Würzmittel unter Position 2103 eingereiht. Die Abgrenzung erfolgt anhand der Gewichtsanteile und des charaktergebenden Bestandteils.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Gewürzmischung verwende?

Bei einer Zollprüfung drohen Nacherhebung der Differenz, Verzugsstrafen und im schlimmsten Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. Da 0910 und 2103 unterschiedliche Zollsätze haben, kann eine falsche Einreihung zu erheblichen Nachforderungen führen. Eine korrekte Einreihung mit Begründung schützt Sie im Prüfungsfall.

Gibt es Antidumping-Zölle oder Einfuhrbeschränkungen für Gewürzmischungen?

Für Gewürzmischungen der Position 0910 gelten aktuell keine Antidumping-Zölle. Biologische Gewürzmischungen unterliegen einer Einfuhrkontrolle: Sie benötigen eine gültige Kontrollbescheinigung (Code 750). Zudem können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Die genauen Maßnahmen hängen vom Herkunftsland ab.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gewürzmischung?

Eine vollständige Zolltarifnummer hat immer 11 Stellen. Viele Quellen zeigen nur den 6-stelligen HS-Code oder den 8-stelligen KN-Code — das reicht für die Zollanmeldung in Deutschland nicht aus. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie alle 11 Stellen, z.B. 0910.91.90.00.0 für gemahlene Gewürzmischungen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gewürzmischungen?

Ja, Zolltarifnummern werden regelmäßig aktualisiert — sowohl auf EU-Ebene (Kombinierte Nomenklatur, TARIC) als auch auf nationaler Ebene. Änderungen treten typischerweise zum Jahreswechsel in Kraft. Prüfen Sie die Nummer daher vor jeder Zollanmeldung auf Aktualität.

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