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Lebensmittel & GetränkeKapitel 07Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Getrocknetes Kraut: 0712.90.90.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Getrocknetes Kraut (0712.90.90.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Getrocknetes Kraut unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Getrocknetes Kraut Produktbild

Getrocknetes Kraut sind pflanzliche Erzeugnisse aus Blättern, Stängeln oder oberirdischen Pflanzenteilen, die durch Trocknen haltbar gemacht wurden. Sie dienen der kulinarischen Verwendung als Gewürz- oder Aromaträger. Die Ware ist getrocknet, zerkleinert (gerebelt/geschnitten) und nicht weiter zubereitet. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Getrocknetes Kraut beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Getrocknetes Kraut leitet sich aus der folgenden Hierarchie ab:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 07 - GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  • Position: 0712 - Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
  • Unterposition: 0712 90 - anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0712 9090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0712 9090 90 0 - anderes

Hinweis zur Einreihung

Die vorstehende Zolltarifnummer gilt für getrocknetes Kraut, das nicht weiter zubereitet ist. Enthält das Erzeugnis Zusätze wie Salz, Öl oder andere Gewürze, kann eine abweichende Einreihung erforderlich sein. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur individuellen Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getrocknetes Kraut

Der HS-Code für Getrocknetes Kraut lautet 0712.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0712.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0712.90.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.90.90.90.0.

Einreihung von Getrocknetes Kraut nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln erfolgt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getrocknetes Kraut

Alternative Einreihung

0712.20.00.00.0 12,8 %

Speisezwiebeln, getrocknet

Alternative Einreihung

0712.90.90.10 12,8 %

Knoblauch und Allium ampeloprasum und Mischungen, die Knoblauch enthalten

Alternative Einreihung

0712.90.90.50 12,8 %

Oliven, getrocknet

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Getrocknetes Kraut (0712) ≠ Speisezwiebeln, getrocknet (0712)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknetes Kraut bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Getrocknetes Kraut (0712) ≠ Knoblauch und Allium ampeloprasum und Mischungen, die Knoblauch enthalten (0712)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknetes Kraut bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Getrocknetes Kraut (0712) ≠ Oliven, getrocknet (0712)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknetes Kraut bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ware mit abweichender Beschaffenheit (z. B. gemahlenes Gewürz) wird in anderen Kapiteln eingereiht:

Alternative Einreihung

0712.20.00.00.0 12,8 %

Speisezwiebeln, getrocknet

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Getrocknetes Kraut ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Getrocknetes Kraut (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI21003/19-10712.90.90.90.0
Majoran (Majorana hortensis Moench, Lamiaceae) Getrocknete zerkleinerte Pflanzenteile, vor allem bestehend aus grünlichen Blattfragmenten (bis ca. 2 mm), durchsetzt mit braunen Teilchen und kleinen gelblichen Stielchen. Geruch und Geschmack typisch nach Majoran. Als Warenmuster verpackt in einem etikettierten... Mehr anzeigen
DEBTI18032/19-10712.90.90.90.0
Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert Neuerteilung von vZTA DE 11726/13-1 auf Grund des Ablaufs der Gültigkeitsfrist. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Hell- und dunkelgrüne, getrocknete, unregelmäßig klein geschnittene Pflanzenteile mit für Korianderblätter typischem Geruch und Geschmack, die in... Mehr anzeigen
DE11726/13-10712.90.90.90.0
Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert Ein Warenmuster und vertrauliche Antragsangaben (siehe Feld 8) lagen vor. Hell- und dunkelgrüne, getrocknete, unregelmäßig klein geschnittene Pflanzenteile mit für Korianderblätter typischem Geruch und Geschmack, die in Folienbeuteln à 5 kg in den Handel gelangen. Nach den... Mehr anzeigen
DE1572/17-10712.90.90.90.0
Majoran Antragsangaben: Majoran, gerebelt, bio, Naturland Fair, im Nachfüllbeutel, 16 g Beschreibung des vorgelegten Warenmusters: Graugrüne, getrocknete, vorwiegend aus Blattfragmenten bestehende Pflanzenteile, nach ihrem makroskopischen Erscheinungsbild und dem arteigenen Geruch Majoran entsprechend, zu 16 g... Mehr anzeigen
DE11716/13-10712.90.90.90.0
Majoran, getrocknet, zerkleinert Ein Warenmuster lag vor. Hell- und dunkelgrüne, getrocknete, unregelmäßig klein geschnittene Pflanzenteile mit für Majoran typischem Geruch und Geschmack, die in Folienbeuteln à 5,5 kg in den Handel gelangen. Nach den Antragsangaben sind keine weiteren Zusätze enthalten. Gemüse,... Mehr anzeigen
DEM/1429/04-10712.90.90.90.0
Rote Bete, - fein granulierte, ca. 1 x 1 mm große, getrocknete Stücke von Roten Beten (beta vulgaris var. conditiva), - genießbar, Geruch und Geschmack typisch, - nach Antragsangaben nicht weiter bearbeitet als lediglich zerkleinert und getrocknet, - zur Herstellung von Kräutertees. "Gemüse (Rote Bete), getrocknet,... Mehr anzeigen
DEBTI13620/25-10712.90.90.90.0
Majoran, getrocknet. Getrockneter, gerebelter Majoran (Origanum majorana), aufgemacht in Beuteln à 15 g. Gemüse, getrocknet, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet.
DEM/5992/06-10712.90.90.90.0
Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert. Zum Herstellungsverfahren wurden vertrauliche Angaben gemacht. Hellgrüne, winzige und bis zu 1 cm große Stückchen von Korianderblättern, locker und luftig, mit arttypischem Geruch und Geschmack. An einzelnen Blattstückchen ist noch die für ein Korianderblatt typische... Mehr anzeigen
DE9481/14-10712.90.90.90.0
Salatkräuter, gefriergetrocknet Antragsangaben: Mischung aus verschiedenen luft- und gefriergetrockneten, feingeschnittenen Gemüsen und Kräutern (Petersilie, Zwiebeln, Karotten, Sellerieknolle, Schnittlauch, Tomate, Liebstock, Estragon). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters Mischung aus getrockneten,... Mehr anzeigen
DE11708/13-10712.90.90.90.0
Petersilie, getrocknet, zerkleinert Ein Warenmuster lag vor. Dunkelgrüne, getrocknete, unregelmäßig klein geschnittene Pflanzenteile mit für Petersilie typischem Geruch und Geschmack, die in Folienbeuteln à 4,5 kg in den Handel gelangen. Nach den Antragsangaben sind keine weiteren Zusätze enthalten. Gemüse,... Mehr anzeigen
DE11726/13-10712.90.90.90.0
Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert Ein Warenmuster und vertrauliche Antragsangaben (siehe Feld 8) lagen vor. Hell- und dunkelgrüne, getrocknete, unregelmäßig klein geschnittene Pflanzenteile mit für Korianderblätter typischem Geruch und Geschmack, die in Folienbeuteln à 5 kg in den Handel gelangen. Nach den... Mehr anzeigen
DEBTI18032/19-10712.90.90.90.0
Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert Neuerteilung von vZTA DE 11726/13-1 auf Grund des Ablaufs der Gültigkeitsfrist. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Hell- und dunkelgrüne, getrocknete, unregelmäßig klein geschnittene Pflanzenteile mit für Korianderblätter typischem Geruch und Geschmack, die in... Mehr anzeigen
DEM/5992/06-10712.90.90.90.0
Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert. Zum Herstellungsverfahren wurden vertrauliche Angaben gemacht. Hellgrüne, winzige und bis zu 1 cm große Stückchen von Korianderblättern, locker und luftig, mit arttypischem Geruch und Geschmack. An einzelnen Blattstückchen ist noch die für ein Korianderblatt typische... Mehr anzeigen
DEBTI13620/25-10712.90.90.90.0
Majoran, getrocknet. Getrockneter, gerebelter Majoran (Origanum majorana), aufgemacht in Beuteln à 15 g. Gemüse, getrocknet, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet.
DEM/2500/04-10712.90.90.90.0
Schnittlauch (Allium schoenoprasum), - getrocknet, - zerkleinert (in 2 mm, 3 mm oder 5 mm breite Röllchen geschnitten), - von dunkelgründer Farbe, - aromatischer, typischer Geruch, - lt. Antrag in Kunststofftüten oder Kartons mit Kunststoffeinlage verpackt. "Gemüse, getrocknet, zerkleinert, jedoch nicht weiter... Mehr anzeigen
DE11720/13-10712.90.90.90.0
Gemisch aus Schnittlauch und Frühlingszwiebeln, getrocknet, zerkleinert Ein Warenmuster lag vor. Gemisch aus dunkelgrünen, getrockneten Schnittlauchröllchen und grünen bis weißen Stücken von Frühlingszwiebeln mit für Schnittlauch und Frühlingszwiebeln typischem Geruch und Geschmack, das in Folienbeuteln à 5 kg in den... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Einfuhrabgaben für getrocknetes Kraut mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und ggf. Zollpräferenz an.

Zolldaten werden geladen…

Exporte

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für getrocknete Kräuter

Welche Zolltarifnummer hat getrocknetes Kraut?

Getrocknetes Kraut (Küchenkräuter wie Majoran, Thymian, Oregano, Petersilie, Schnittlauch) wird unter der Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für getrocknetes Gemüse, das nicht weiter zubereitet ist.

Welchen HS-Code hat getrocknetes Kraut?

Der HS-Code für getrocknetes Kraut lautet 071290. Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummer werden international harmonisiert verwendet und bezeichnen getrocknetes Gemüse der Position 0712.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für getrocknetes Kraut?

Der Drittlandszollsatz für getrocknetes Kraut (Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0) beträgt 12,8 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % an. Bei Vorliegen einer Zollpräferenz (z. B. aus der Schweiz, Türkei oder Japan) kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich getrocknetes Kraut zolltechnisch?

Zolltechnisch ist getrocknetes Kraut als Gemüse des Kapitels 7 von Gewürzen des Kapitels 9 (z. B. Paprika unter 0904.22) abzugrenzen. Eine Alternative zur Einreihung ist die Position für getrocknete Zwiebeln (0712.20). Die Abgrenzung erfolgt nach der botanischen Herkunft und dem Verwendungszweck.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für getrocknetes Kraut verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollstrafen. Im Außenwirtschaftsverkehr kann es zu Verzögerungen kommen. Verwenden Sie daher stets die korrekte 11-stellige Zolltarifnummer 0712.90.90.90.0.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für getrocknetes Kraut?

Ja, für getrocknetes Kraut gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750). Zudem sind Zusatzzölle (Code 695) zu prüfen. Eine gültige Kontrollbescheinigung ist für Bio-Ware erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für getrocknetes Kraut?

Die Zolltarifnummer für getrocknetes Kraut ist eine 11-stellige Zolltarifnummer (0712.90.90.90.0). Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, zwei weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur und drei TARIC-Stellen zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für getrocknetes Kraut?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 0712 für getrocknetes Gemüse ist jedoch stabil. Prüfen Sie regelmäßig die aktuelle Fassung des Zolltarifs.

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