Hierarchie der Zolltarifnummer
Hierarchie der Zolltarifnummer für Kollagen von der Überschrift bis zur vollständigen 11-stelligen Nummer.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelEIWEISSSTOFFE; MODIFIZIERTE STÄRKE; KLEBSTOFFE; ENZYME35
- PositionPeptone und ihre Derivate; andere Eiweißstoffe und ihre Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Hautpulver, auch chromiert3504
- Kombinierte Nomenklaturandere35040090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kollagen
Der HS-Code für Kollagen lautet 3504.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3504.00.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3504.00.90.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3504.00.90.90.0.
Einreihung von Kollagen nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Bei der Ausfuhrveredelung von Kollagen-Hydrolysat ist zu beachten, dass tierische Ausgangsstoffe veterinärrechtlichen Kontrollen unterliegen können.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kollagen
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungCaseinproteinhydrolysat | 3504.00.90.10.0 | 3,4 % |
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung, Proteinhydrolysat | 2106.90.92.40.0 | 3,4 % |
| Alternative EinreihungKonzentrate aus Milcheiweiß | 3504.00.01.00.0 | 3,4 % |
| Alternative EinreihungGelatine und ihre Derivate | 3503.00.00.00.0 | 3,4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kollagen (3504) ≠ Caseinproteinhydrolysat (3504) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kollagen bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kollagen (3504) ≠ Lebensmittelzubereitung, Proteinhydrolysat (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kollagen bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kollagen (3504) ≠ Konzentrate aus Milcheiweiß (3504) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kollagen bleibt die Zolltarifnummer 3504.00.90.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Hier finden Sie alternative Codes aus anderen Kapiteln des Zolltarifs.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLebensmittelzubereitung, Proteinhydrolysat | 2106.90.92.40.0 | 3,4 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kollagen (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI53950/24-1 | Kollagenhydrolysat; Pulver zur Herstellung eines kollagenhaltigen Getränkes; aus Rinderhaut; 100% Kollagenhydrolysat | 3504.00.90.90.0 |
| DEBTI16048/24-1 | Kollagenhydrolysat; natürliches Proteinprodukt aus Rinderhäuten; zur Kollagenanreicherung in Lebensmitteln | 3504.00.90.90.0 |
| DEF/1147/09-1 | Collagen Peptide 3000; Proteinhydrolysat aus Fischhaut; weißes Pulver wasserlöslich | 3504.00.90.90.0 |
| DE2497/10-1 | Collagen Peptide 3000; Nahrungsergänzungsmittel; aus Fischhaut; weißes rieselfähiges Pulver | 3504.00.90.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
3,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,4 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,4 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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