Hierarchie der Zolltarifnummer
Der Hierarchiepfad von der übergeordneten Ebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0908 - Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
- Unterposition: 0908 31 - Amomen und Kardamomen
Zolltarifnummer: 0908 3100 00 0 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Hinweis zur Einreihung
Bei der Einreihung ist der genaue Verarbeitungsgrad entscheidend. Gemahlener Kardamom fällt unter eine andere Zolltarifnummer. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur sicheren Einreihung Ihrer Ware.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüner Kardamom
Der HS-Code für Grüner Kardamom lautet 0908.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0908.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0908.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0908.31.00.00.0.
Einreihung von Grüner Kardamom nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von grünem Kardamom in den Zolltarif erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüner Kardamom
Alternative Einreihung
Kardamomen, gemahlen oder sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Muskatnüsse, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Muskatblüte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Grüner Kardamom (0908) ≠ Kardamomen, gemahlen oder sonst zerkleinert (0908)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kardamom bleibt die Zolltarifnummer 0908.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüner Kardamom (0908) ≠ Muskatnüsse, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0908)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kardamom bleibt die Zolltarifnummer 0908.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüner Kardamom (0908) ≠ Muskatblüte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0908)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kardamom bleibt die Zolltarifnummer 0908.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein alternativer Code außerhalb der Position 0908 ergibt sich nur, wenn die Ware nicht als Gewürz verwendbar ist oder eine andere Hauptfunktion hat. Bei Kardamomsamen in Pflanzsets ist eine Einreihung in Kapitel 12 (Samen, Früchte) möglich.
Alternative Einreihung
Kardamomen, gemahlen oder sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Muskatnüsse, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Alternative Einreihung
Muskatblüte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grüner Kardamom ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüner Kardamom (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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Erdnussbutter
2008.11.10.00.0 · 12,8 %
Lebkuchen
1905.20.30.00.0 · 9,8 %
Schokolade
1806.32.90.00.0 · 8,3 %
Kollagen-Pulver
3504.00.90.90.0 · 3,4 %
Lorbeerblatt
0910.99.50.00.0 · 7 %
Kartoffel
0701.90.90.90.0 · 11,5 %
Sorghumhirse
1007.90.00.00.0 · 0 %
Ginseng-Extrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Erbsenprotein
2106.10.20.90.0 · 12.8 %
