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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Grüner Kardamom: 0908.31.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Grüner Kardamom (0908.31.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Grüner Kardamom unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Grüner Kardamom Produktbild

Grüner Kardamom wird als ganzes Gewürz in Kapseln oder Samen importiert. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Verarbeitungsgrad ab. Neben dem Hauptcode gibt es weitere mögliche Unterpositionen für Kardamom. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Der Hierarchiepfad von der übergeordneten Ebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0908 - Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
  • Unterposition: 0908 31 - Amomen und Kardamomen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0908 3100 00 0 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Bei der Einreihung ist der genaue Verarbeitungsgrad entscheidend. Gemahlener Kardamom fällt unter eine andere Zolltarifnummer. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur sicheren Einreihung Ihrer Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Grüner Kardamom

Der HS-Code für Grüner Kardamom lautet 0908.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0908.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0908.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0908.31.00.00.0.

Einreihung von Grüner Kardamom nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von grünem Kardamom in den Zolltarif erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Grüner Kardamom

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungKardamomen, gemahlen oder sonst zerkleinert0908.32.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungMuskatnüsse, weder gemahlen noch sonst zerkleinert0908.11.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungMuskatblüte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert0908.21.00.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Grüner Kardamom (0908) ≠ Kardamomen, gemahlen oder sonst zerkleinert (0908)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kardamom bleibt die Zolltarifnummer 0908.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüner Kardamom (0908) ≠ Muskatnüsse, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0908)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kardamom bleibt die Zolltarifnummer 0908.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Grüner Kardamom (0908) ≠ Muskatblüte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0908)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Grüner Kardamom bleibt die Zolltarifnummer 0908.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein alternativer Code außerhalb der Position 0908 ergibt sich nur, wenn die Ware nicht als Gewürz verwendbar ist oder eine andere Hauptfunktion hat. Bei Kardamomsamen in Pflanzsets ist eine Einreihung in Kapitel 12 (Samen, Früchte) möglich.

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungKardamomen, gemahlen oder sonst zerkleinert0908.32.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungMuskatnüsse, weder gemahlen noch sonst zerkleinert0908.11.00.00.0 0 %
Alternative EinreihungMuskatblüte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert0908.21.00.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Grüner Kardamom ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Grüner Kardamom (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DEBTI13576/22-1getrocknete Kardamomfrüchte (Elettaria cardamomum), Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert0908.31.00.00.0
DEBTI20995/19-1getrocknete Kardamomfrüchte (Elettaria cardamomum), Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert0908.31.00.00.0
DEBTI13550/22-1getrocknete, geschnittene Kardamomfrüchte, Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert0908.31.00.00.0
DE24987/11-1ganze, getrocknete, gelblich-bräunliche Kardamomfrüchte, Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert0908.31.00.00.0
DEBTI23835/24-3getrocknete Kardamomfrüchte, Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert0908.31.00.00.0
DEBTI20994/19-1getrocknete, geschnittene Kardamomfrüchte0908.31.00.00.0
DEBTI28239/17-5ganze, getrocknete Kardamomfrüchte0908.31.00.00.0
DE940/12-1unzerkleinerte Kardamomen-Früchte in Pflanzset0908.31.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Einfuhrbeschränkungen und Maßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer ErzeugnisseBio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
ZusatzzölleFür diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
EinfuhrkontrolleAllgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

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Ausfuhr

Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Grüner Kardamom

Welche Zolltarifnummer hat Grüner Kardamom?

Die Zolltarifnummer für Grünen Kardamom (getrocknete Kapseln, ungemahlen) lautet 0908.31.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die EU und wird für die Zollanmeldung benötigt.

Welchen HS-Code hat Grüner Kardamom?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Grünen Kardamom ist 090831. Er umfasst Amomen und Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Auf dieser 6-stelligen Ebene basieren die nationalen Zolltarife.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Grünen Kardamom?

Der Drittlandszollsatz für Grünen Kardamom (0908.31.00.00.0) beträgt 0,0 Prozent. Die Einfuhr ist zollfrei. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent (ermäßigter Satz für Gewürze) an.

Wie unterscheidet sich Grüner Kardamom zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt über den Verarbeitungsgrad: Ganze Kapseln (0908.31) vs. gemahlener Kardamom (0908.32). Eine Alternative für Mischungen ist Code 0910.99.50.00.0. Die korrekte Beschreibung der physikalischen Form ist entscheidend.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Grünen Kardamom verwende?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Einfuhrverbot oder eine strafrechtliche Verfolgung bei Vorsatz. Daher ist eine korrekte Einreihung essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Grünen Kardamom?

Ja. Für Grünen Kardamom gelten Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750), Zusatzzölle (Code 695) und eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731). Bei Importen aus Indien ist eine Kontrollbescheinigung für Bio-Ware erforderlich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Grünen Kardamom?

Die vollständige Zolltarifnummer für Grünen Kardamom ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0908.31.00.00.0. Sie setzt sich aus der 6-stelligen HS-Code 090831, der 8-stelligen KN 09083100 und der 10-stelligen TARIC 0908310000 zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Grünen Kardamom?

Ja. Zolltarifnummern unterliegen Änderungen durch jährliche Aktualisierungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC. Der HS-Code 090831 ist stabil, die nachfolgenden Stellen können sich ändern. Prüfen Sie daher regelmäßig den aktuellen Code auf der Seite.

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