Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer für Glas-Schüssel:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7013 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position|7010|oder 7018)
- Unterposition: 7013 41 - Glaswaren zur Verwendung bei Tisch (ausgenommen Trinkgläser) oder in der Küche, ausgenommen Waren aus Glaskeramik
- Unterposition: 7013 49 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7013 4991 - andere
Zolltarifnummer: 7013 4999 00 0 - mechanisch gefertigt (mechanische Glasentnahme)
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit Ihrer Glas-Schüssel abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glas-Schüssel
Der HS-Code für Glas-Schüssel lautet 7013.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7013.49.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7013.49.99.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7013.49.99.00.0.
Einreihung von Glas-Schüssel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Glas-Schüsseln erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3a (spezifischere Beschreibung) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Die Position 7013 erfasst Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glas-Schüssel
Alternative Einreihung
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
Alternative Einreihung
aus Bleikristall
Alternative Einreihung
aus Glaskeramik
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Glas-Schüssel (7013) ≠ handgefertigt (manuelle Glasentnahme) (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Schüssel bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glas-Schüssel (7013) ≠ aus Bleikristall (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Schüssel bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glas-Schüssel (7013) ≠ aus Glaskeramik (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Schüssel bleibt die Zolltarifnummer 7013.49.99.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sollte Ihre Glas-Schüssel nicht in die Position 7013 passen, kommen auch andere Kapitel in Betracht:
Alternative Einreihung
handgefertigt (manuelle Glasentnahme)
Alternative Einreihung
aus Bleikristall
Alternative Einreihung
aus Glaskeramik
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glas-Schüssel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glas-Schüssel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
11,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Besondere Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner für Glas-Schüssel
Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die Einfuhrabgaben für Ihre Glas-Schüssel. Geben Sie einfach den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll (11 %) und die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) zu ermitteln.
Ausfuhrmaßnahmen
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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