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Kabel & LeitungenKapitel 85Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Glasfaserkabel: 8544.70.00.10.0

Die zolltarifliche Einreihung von Glasfaserkabeln (Lichtwellenleiterkabeln) erfolgt nach der Position 8544. Entscheidend sind der Fasertyp (Monomode oder Multimode) und das Vorhandensein von Anschlussstücken. Die vollständige Zolltarifnummer lautet 8544.70.00.10.0.

Glasfaserkabel Produktbild

Glasfaserkabel übertragen optische Signale in Telekommunikationsnetzen. Sie bestehen aus einer oder mehreren optischen Fasern (Monomode oder Multimode) mit Kern, Cladding und Beschichtung, umgeben von Schutzelementen wie Aramidgarn, Gelfüllung und Außenmantel. Gehandelt werden sie auf Trommeln (ohne Anschlussstücke) oder als konfektionierte Patchkabel (mit Steckern). Die zollrechtliche Einreihung hängt entscheidend vom Fasertyp und der Konfektionierung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Glasfaserkabel, LWL-Kabel, Lichtwellenleiter...

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 8544.70.00.10.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:

  • Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
  • Kapitel: 85 - ELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE
  • Position: 8544 - Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
  • Unterposition: 8544 70 - Kabel aus optischen Fasern
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8544 7000 10 0 - Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern; ausgenommen Kabel, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen sind, und Kabel aus optischen Fasern mit Kunststoffisolierung für den Untersee-Einsatz, die einen Kupfer- oder Aluminiumleiter enthalten und in denen die Fasern in einem oder mehreren Metallmodulen liegen

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen technischen Eigenschaften Ihres Glasfaserkabels ab. Nutzen Sie das Klassifizierungstool für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glasfaserkabel

Der HS-Code für Glasfaserkabel lautet 8544.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8544.70.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8544.70.00.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8544.70.00.10.0.

Einreihung von Glasfaserkabel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Glasfaserkabeln folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 8544, da Kabel aus optischen Fasern dort ausdrücklich genannt sind. AV 3a (spezifischere Beschreibung) führt zur Unterposition 854470. Die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur und im TARIC erfolgt nach Fasertyp und Konfektionierung.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glasfaserkabel

Alternative Einreihung

8544.70.00.91.0 0 %

Andere Kabel aus optischen Fasern: Kabel von mindestens 500 m Länge, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen sind

Alternative Einreihung

8544.70.00.99.0 0 %

Andere Kabel aus optischen Fasern (Auffangposition)

Alternative Einreihung

9001.10.90.90.0 0 %

Andere optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern (ausgenommen solche der Position 8544)

Alternative Einreihung

9001.10.90.10.0 0 %

Lichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern

Alternative Einreihung

9001.10.10.00.0 0 %

Kabel zur Bildübertragung

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Glasfaserkabel (8544) ≠ Andere Kabel aus optischen Fasern: Kabel von mindestens 500 m Länge, bei denen alle optischen Fasern einzeln an einem oder beiden Enden mit betriebsbereiten Anschlussstücken versehen sind (8544)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaserkabel bleibt die Zolltarifnummer 8544.70.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glasfaserkabel (8544) ≠ Andere Kabel aus optischen Fasern (Auffangposition) (8544)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaserkabel bleibt die Zolltarifnummer 8544.70.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glasfaserkabel (8544) ≠ Andere optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern (ausgenommen solche der Position 8544) (9001)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glasfaserkabel bleibt die Zolltarifnummer 8544.70.00.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 8544 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Ware eine andere Hauptfunktion hat.

Alternative Einreihung

9001.10.90.90.0 0 %

Andere optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern (ausgenommen solche der Position 8544)

Alternative Einreihung

9001.10.90.10.0 0 %

Lichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern

Alternative Einreihung

9001.10.10.00.0 0 %

Kabel zur Bildübertragung

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glasfaserkabel ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Glasfaserkabel (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI40079/24-18544.70.00.10.0
Lichtwellenleiterkabel, zwei Monomode-Fasern, ohne Anschlussstücke
DEBTI40087/24-18544.70.00.10.0
Lichtwellenleiterkabel, zwei Monomode-Fasern, ohne Anschlussstücke
DEBTI25093/21-18544.70.00.10.0
Lichtwellenleiterkabel, zwei Monomode-Fasern, ohne Anschlussstücke
DEBTI39372/24-18544.70.00.10.0
Kabel aus optischen Fasern, 720 Monomode-Fasern, ohne Anschlussstücke
DEBTI39375/24-18544.70.00.10.0
Kabel aus optischen Fasern, 6 Monomode-Fasern, ohne Anschlussstücke
DEBTI954/25-18544.70.00.10.0
Lichtwellenleiterkabel, zwei Monomode-Fasern G657A2, ohne Anschlussstücke
DEBTI40533/24-18544.70.00.10.0
Lichtwellenleiterkabel, eine Monomode-Faser, ohne Anschlussstücke
DEBTI44690/21-18544.70.00.10.0
Lichtwellenleiterkabel, zwei Monomode-Fasern, ohne Anschlussstücke
DEB/2045/05-19001.10.90.90.0
Lichtwellenleiterkabel, einzelne Faser, mit Steckern konfektioniert (Pigtail/Patchkabel)
DEB/1670/05-19001.10.90.90.0
Lichtwellenleiterkabel, mehrere Fasern (ältere Entscheidung)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Endgültiger Ausgleichszoll

Ein dauerhafter Strafzoll, der erhoben wird, um unfaire Subventionen im Herkunftsland auszugleichen.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Besondere Maßeinheit Einfuhr

Bei der Einfuhr muss zusätzlich zum Gewicht eine spezifische Einheit (z. B. Quadratmeter, Stück) in der Anmeldung angegeben werden.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Glasfaserkabel

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Glasfaserkabel basierend auf Zollwert, Ursprungsland und geltenden Maßnahmen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Glasfaserkabel

Welche Zolltarifnummer hat Glasfaserkabel?

Die Zolltarifnummer für Glasfaserkabel (Lichtwellenleiterkabel) aus Monomode-Fasern ohne Anschlussstücke lautet 8544.70.00.10.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Kabel aus optischen Monomode-Fasern mit Schutzmantel, die in Telekommunikationsnetzen eingesetzt werden. Abweichende Ausführungen wie Multimode-Kabel oder konfektionierte Patchkabel fallen unter andere Unterpositionen der Position 8544.

Welchen HS-Code hat Glasfaserkabel?

Der HS-Code (6-stellig) für Glasfaserkabel lautet 854470. Er umfasst Kabel aus optischen Fasern, unabhängig vom Fasertyp. Die internationale Harmonisierung auf HS-Ebene stellt sicher, dass alle Zollverwaltungen weltweit diese Position für Glasfaserkabel verwenden. Die weitere Unterteilung in der EU erfolgt über die Kombinierte Nomenklatur und den TARIC.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Glasfaserkabel?

Der Drittlandszollsatz für Glasfaserkabel der Zolltarifnummer 8544.70.00.10.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Allerdings können zusätzliche Maßnahmen wie Antidumpingzölle (z. B. 88 % auf bestimmte Kabel aus China) oder Ausgleichszölle erhoben werden. Zudem fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Glasfaserkabel zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt hauptsächlich nach Fasertyp (Monomode vs. Multimode) und Konfektionierung (mit/ohne Anschlussstücke). Monomode-Kabel ohne Anschlussstücke fallen unter 8544.70.00.10.0, Multimode-Kabel unter 8544.70.00.99.0. Eine Alternative ist die Einreihung unter Position 9001 für Bildübertragungskabel, die jedoch eine andere Hauptfunktion haben. Die Abgrenzung zur Position 9001 ist durch die Positionsvorschrift klar geregelt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Glasfaserkabel verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Strafzöllen führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder wegen Zollhinterziehung oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Zudem können Antidumpingzölle rückwirkend erhoben werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell. Nutzen Sie das Klassifizierungstool oder beantragen Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA).

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Glasfaserkabel?

Ja, für Glasfaserkabel der Zolltarifnummer 8544.70.00.10.0 gelten besondere Maßnahmen. Aus China unterliegen bestimmte Kabel einem endgültigen Antidumpingzoll von 88 % und einem Ausgleichszoll von 10,3 %. Zudem ist eine Ausfuhrgenehmigung nach der Dual-Use-Verordnung erforderlich, da Glasfaserkabel auch militärisch genutzt werden können. Für die Einfuhr muss eine besondere Maßeinheit (Stück) angegeben werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Glasfaserkabel?

Die vollständige Zolltarifnummer für Glasfaserkabel ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8544.70.00.10.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (854470), der 8-stelligen KN-Code (85447000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8544700010) sowie einer weiteren Untergliederung für Deutschland. Die 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Glasfaserkabel?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) oder der Kombinierten Nomenklatur (jährlich) ändern. Die Position 8544 und die Unterposition 854470 sind jedoch seit Jahren stabil. Die 11-stellige deutsche Zolltarifnummer 8544.70.00.10.0 wurde zuletzt 2022 angepasst. Aktuelle vZTA-Entscheidungen bestätigen die fortlaufende Gültigkeit dieser Einreihung für Monomode-Kabel.

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