Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Glimmerpulver.
- Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
- Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
- Position: 2525 - Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall
Zolltarifnummer: 2525 2000 00 0 - Glimmerpulver
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung von Glimmer hängt entscheidend vom Verarbeitungsgrad ab. Pulverförmiger Glimmer fällt unter 2525.20.00.00.0, agglomerierte oder bearbeitete Glimmerwaren wie Hartglimmerplatten gehören zu Kapitel 68. Im Zweifel nutzen Sie unser Klassifizierungstool zur sicheren Einreihung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glimmer
Der HS-Code für Glimmer lautet 2525.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2525.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2525.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2525.20.00.00.0.
Einreihung von Glimmer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Glimmer der Position 2525 sind keine zusätzlichen AV-Codes erforderlich. Die Einfuhr unterliegt jedoch den üblichen Einfuhrkontrollen nach REACH für chemische Stoffe sowie bei Glimmerabfall der Abfallverbringungskontrolle.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glimmer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGlimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten | 2525.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, andere | 6814.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAgglomerierter Glimmer, Dicke ≤0,15 mm, auf Rollen | 6814.10.00.10.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPlatten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem/rekonstituiertem Glimmer - andere | 6814.10.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGlimmerabfall | 2525.30.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Glimmer (2525) ≠ Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (2525) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glimmer (2525) ≠ Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, andere (6814) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Glimmer (2525) ≠ Agglomerierter Glimmer, Dicke ≤0,15 mm, auf Rollen (6814) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den genannten Alternativen existieren auch abweichende Einreihungen in anderen Kapiteln, wenn der Glimmer chemisch modifiziert oder als Bestandteil einer anderen Ware vorliegt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGlimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten | 2525.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, andere | 6814.90.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAgglomerierter Glimmer, Dicke ≤0,15 mm, auf Rollen | 6814.10.00.10.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPlatten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem/rekonstituiertem Glimmer - andere | 6814.10.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungGlimmerabfall | 2525.30.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glimmer ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glimmer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI31035/23-1 | Glimmerpulver | 2525.20.00.00.0 |
| DEBTI38603/24-1 | Starre Glimmerplatten (Hartglimmer) zur elektrischen Isolierung | 6814.10.00.90.0 |
| DE12448/14-1 | Perlglanzpigment auf Glimmerbasis, mit Titandioxid beschichtet | 3206.19.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Glimmer mit unserem interaktiven Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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