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Bau & InstallationKapitel 25Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Glimmer: 2525.20.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Glimmer (2525.20.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Glimmer unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Glimmer Produktbild

Glimmer wird im Bau- und Installationsgewerbe als Füllstoff in Putzen, Spachtelmassen, Farben und Beschichtungen sowie als Isolationsmaterial verwendet. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Verarbeitungsgrad ab: Unbearbeiteter Glimmer in Pulverform fällt unter Kapitel 25, während bearbeiteter oder agglomerierter Glimmer in Kapitel 68 eingereiht wird. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Glimmer beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Glimmerpulver.

  • Abschnitt: V - Kap. 25 bis 27: Mineralische Stoffe
  • Kapitel: 25 - SALZ; SCHWEFEL; STEINE UND ERDEN; GIPS, KALK UND ZEMENT
  • Position: 2525 - Glimmer, auch in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (Schuppen); Glimmerabfall
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2525 2000 00 0 - Glimmerpulver

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Glimmer hängt entscheidend vom Verarbeitungsgrad ab. Pulverförmiger Glimmer fällt unter 2525.20.00.00.0, agglomerierte oder bearbeitete Glimmerwaren wie Hartglimmerplatten gehören zu Kapitel 68. Im Zweifel nutzen Sie unser Klassifizierungstool zur sicheren Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glimmer

Der HS-Code für Glimmer lautet 2525.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2525.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2525.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2525.20.00.00.0.

Einreihung von Glimmer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Glimmer der Position 2525 sind keine zusätzlichen AV-Codes erforderlich. Die Einfuhr unterliegt jedoch den üblichen Einfuhrkontrollen nach REACH für chemische Stoffe sowie bei Glimmerabfall der Abfallverbringungskontrolle.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glimmer

Alternative Einreihung

2525.10.00.00.0 0 %

Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten

Alternative Einreihung

6814.90.00.00.0 0 %

Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, andere

Alternative Einreihung

6814.10.00.10.0 0 %

Agglomerierter Glimmer, Dicke ≤0,15 mm, auf Rollen

Alternative Einreihung

6814.10.00.90.0 0 %

Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem/rekonstituiertem Glimmer - andere

Alternative Einreihung

2525.30.00.00.0 0 %

Glimmerabfall

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Glimmer (2525) ≠ Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten (2525)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glimmer (2525) ≠ Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, andere (6814)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Glimmer (2525) ≠ Agglomerierter Glimmer, Dicke ≤0,15 mm, auf Rollen (6814)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glimmer bleibt die Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen existieren auch abweichende Einreihungen in anderen Kapiteln, wenn der Glimmer chemisch modifiziert oder als Bestandteil einer anderen Ware vorliegt.

Alternative Einreihung

2525.10.00.00.0 0 %

Glimmer, roh oder in ungleichmäßige Blätter oder Scheiben gespalten

Alternative Einreihung

6814.90.00.00.0 0 %

Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, andere

Alternative Einreihung

6814.10.00.10.0 0 %

Agglomerierter Glimmer, Dicke ≤0,15 mm, auf Rollen

Alternative Einreihung

6814.10.00.90.0 0 %

Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem/rekonstituiertem Glimmer - andere

Alternative Einreihung

2525.30.00.00.0 0 %

Glimmerabfall

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glimmer ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Glimmer (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI31035/23-12525.20.00.00.0
Glimmerpulver
DEBTI38603/24-16814.10.00.90.0
Starre Glimmerplatten (Hartglimmer) zur elektrischen Isolierung
DE12448/14-13206.19.00.90.0
Perlglanzpigment auf Glimmerbasis, mit Titandioxid beschichtet
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Glimmer mit unserem interaktiven Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Glimmer

Welche Zolltarifnummer hat Glimmer?

Die Zolltarifnummer für Glimmer in Pulverform lautet 2525.20.00.00.0. Dieser Code umfasst fein vermahlenes Glimmerpulver (Schichtsilikat) der Position 2525. Für rohen Glimmer in Blättern gilt 2525.10.00.00.0, für Glimmerabfall 2525.30.00.00.0. Bearbeiteter oder agglomerierter Glimmer fällt unter Kapitel 68 (z. B. 6814.10.00.90.0 für Hartglimmerplatten).

Welchen HS-Code hat Glimmer?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Glimmerpulver lautet 252520. Er besteht aus den ersten 6 Ziffern der vollständigen Zolltarifnummer 2525.20.00.00.0 und wird international für die Klassifizierung von Glimmerpulver verwendet. Die EU erweitert diesen Code in der Kombinierten Nomenklatur auf 25252000 (8 Stellen).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Glimmer?

Der Drittlandszollsatz für Glimmer der Position 2525 beträgt 0 Prozent. Das gilt für alle Unterpositionen einschließlich 2525.20.00.00.0 (Glimmerpulver), 2525.10.00.00.0 (roher Glimmer) und 2525.30.00.00.0 (Glimmerabfall). Zusätzlich fällt bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an.

Wie unterscheidet sich Glimmer zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Glimmer erfolgt nach dem Verarbeitungsgrad. Als Alternative zu pulverförmigem Glimmer (2525.20) kommt roher Glimmer in Blattform (2525.10) in Betracht, wenn das Mineral nicht vermahlen wurde. Bearbeiteter Glimmer wie Hartglimmerplatten fällt unter Kapitel 68 (6814.10 oder 6814.90). Auch Glimmerabfall (2525.30) und chemisch beschichtete Glimmerpigmente (Kapitel 32) sind abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Glimmer verwende?

Bei Angabe einer falschen Zolltarifnummer droht eine Nacherhebung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer sowie ein Bußgeldverfahren wegen Zollordnungswidrigkeit. Zudem kann die Sendung an der Grenze zurückgehalten werden, was Verzögerungen und zusätzliche Kosten verursacht. Im Wiederholungsfall sind strafrechtliche Konsequenzen möglich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Glimmer?

Für Glimmer (2525.20) gelten als Einfuhrmaßnahmen eine REACH-Kontrolle (Code 761) für chemische Stoffe sowie bei Glimmerabfall eine Abfallverbringungskontrolle (Code 755). Eine Ausfuhrkontrolle (Code 751) besteht für Glimmerabfall. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, sodass keine zollrechtlichen Beschränkungen durch Zölle bestehen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Glimmer?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Glimmer lautet 2525.20.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (252520), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (25252000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2525200000) sowie einer abschließenden 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Glimmer?

Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen durch die EU-Kommission, die im TARIC veröffentlicht werden. Die Position 2525 für Glimmer ist seit Jahren stabil. Dennoch sollten Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC prüfen, da sich insbesondere die 9. bis 11. Stelle durch neue Unterteilungen ändern können.

Lassen Sie Ihre Glimmer in Sekunden klassifizieren

Unser Klassifizierungstool hilft Ihnen, die richtige Zolltarifnummer für Glimmer zu ermitteln – egal ob Pulver, Schuppen oder Plättchen.

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