Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Feuerfeststein gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und GlaswarenXIII
- KapitelKERAMISCHE WAREN69
- PositionFeuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden6902
- Unterpositionmit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3), an Kieselsäure (SiO@2) oder einer Mischung oder Verbindung dieser Erzeugnisse von mehr als 50 GHT690220
- Kombinierte Nomenklaturandere69022091
- Zolltarifnummermit einem Gehalt an Tonerde (Al@2O@3) von mehr als 7, jedoch weniger als 45 GHT
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Feuerfeststein
Der HS-Code für Feuerfeststein lautet 6902.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6902.20.91. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6902.20.91.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6902.20.91.00.0.
Einreihung von Feuerfeststein nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Feuerfeststeinen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (charakterbestimmender Bestandteil). Maßgeblich ist der Al2O3-Gehalt: Liegt er zwischen 7 und 45 GHT, ist die Codenummer 6902.20.91.00.0 zutreffend.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Feuerfeststein
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFeuerfeste Steine mit Al2O3/SiO2 > 50 GHT, andere (Al2O3 >= 45 GHT) | 6902.20.99.00.0 | 2 % |
| Alternative EinreihungFeuerfeste Steine, andere (nicht unter 6902.10 oder 6902.20 fallend) | 6902.90.00.00.0 | 2 % |
| Alternative EinreihungFeuerfeste Steine mit MgO, CaO oder Cr2O3 > 50 GHT | 6902.10.00.00.0 | 2 % |
| Alternative EinreihungFeuerfeste Steine mit SiO2 >= 93 GHT | 6902.20.10.00.0 | 2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Feuerfeststein (6902) ≠ Feuerfeste Steine mit Al2O3/SiO2 > 50 GHT, andere (Al2O3 >= 45 GHT) (6902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Feuerfeststein bleibt die Zolltarifnummer 6902.20.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Feuerfeststein (6902) ≠ Feuerfeste Steine, andere (nicht unter 6902.10 oder 6902.20 fallend) (6902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Feuerfeststein bleibt die Zolltarifnummer 6902.20.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Feuerfeststein (6902) ≠ Feuerfeste Steine mit MgO, CaO oder Cr2O3 > 50 GHT (6902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Feuerfeststein bleibt die Zolltarifnummer 6902.20.91.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Feuerfeststein (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEF/3741/04-1 | Keramische Hitzeschilde mit Al2O3 > 50 GHT, Einsatztemperatur bis 1850°C | 6902.20.99.00.0 |
| DEBTI14966/22-1 | Feuerfeste Steine (Silicon Carbide Block) für Schmelzöfen | 6902.90.00.00.0 |
| DEBTI42283/21-1 | Feuerfeste Steine mit MgO > 50 GHT für Stahlindustrie | 6902.10.00.00.0 |
| DEF/883/08-1 | Feuerleichtstein (nicht feuerfest im Sinne Kap. 69) | 6904.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2 % | Drittlandszoll |
| USA | 2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Feuerfeststein
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Feuerfeststeine. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Bau & Installation
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Feuerfeststeinen eingeführt oder sind zolltariflich verwandt.