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Metall-HalbzeugeKapitel 71Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Gold: 7108.13.10.00.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Gold (7108.13.10.00.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Gold unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Gold Produktbild

Für Gold sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gold beschreiben: Feingehalt, Form (Barren/Plättchen/Pulver), Herstellungsverfahren, Prägung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:

  • Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
  • Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
  • Position: 7108 - Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
  • Unterposition: 7108 11 - zu nicht monetären Zwecken
  • Unterposition: 7108 13 - als Halbzeug
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 7108 1310 - Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15|mm
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 7108 1310 00 1 - Goldbarren und -plättchen, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85)

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gold

Der HS-Code für Gold lautet 7108.13 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7108.13.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7108.13.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7108.13.10.00.1.

Einreihung von Gold nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) regelt die Einreihung nach Wortlaut und Anmerkungen der Kapitel. AV 3a/b/c ist maßgeblich, wenn Gold in Mischung oder Verbindung vorliegt (z. B. platiniertes Gold, Goldlegierungen). Für Anlagegold ist die VSF Z 8101 als nationale Verwaltungsanweisung zu beachten.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gold

Alternative Einreihung

7108.12.00.00.1 0 %

Goldbarren, Feingold ≥995, als Anlagegold — in Rohform (gegossen). vZTA: DE10009/14-1, DE10395/11-1, DE1571/14-1

Alternative Einreihung

7108.12.00.00.9 0 %

Gold, in Rohform, andere — Rohgold mit Feingehalt unter 995/1000. vZTA: DEBTI50665/19-1, DEBTI33544/21-1

Alternative Einreihung

7108.13.10.00.9 0 %

Halbzeug, andere — Stäbe/Drähte/Profile/Bleche aus Gold, andere als Anlagegold

Alternative Einreihung

7108.13.80.00.1 0 %

Goldbarren und -plättchen, Feingold ≥995, als Anlagegold — Halbzeug, anderes (Restposition)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Gold (7108) ≠ Goldbarren, Feingold ≥995, als Anlagegold — in Rohform (gegossen). vZTA: DE10009/14-1, DE10395/11-1, DE1571/14-1 (7108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gold bleibt die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gold (7108) ≠ Gold, in Rohform, andere — Rohgold mit Feingehalt unter 995/1000. vZTA: DEBTI50665/19-1, DEBTI33544/21-1 (7108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gold bleibt die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Gold (7108) ≠ Halbzeug, andere — Stäbe/Drähte/Profile/Bleche aus Gold, andere als Anlagegold (7108)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gold bleibt die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Gold kann in bestimmten Fällen auch in anderen Kapiteln des Zolltarifs eingereiht werden, z. B. als Teil von Verbunderzeugnissen:

Alternative Einreihung

7108.12.00.00.1 0 %

Goldbarren, Feingold ≥995, als Anlagegold — in Rohform (gegossen). vZTA: DE10009/14-1, DE10395/11-1, DE1571/14-1

Alternative Einreihung

7108.12.00.00.9 0 %

Gold, in Rohform, andere — Rohgold mit Feingehalt unter 995/1000. vZTA: DEBTI50665/19-1, DEBTI33544/21-1

Alternative Einreihung

7108.13.80.00.1 0 %

Goldbarren und -plättchen, Feingold ≥995, als Anlagegold — Halbzeug, anderes (Restposition)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gold ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Gold (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE10009/14-17108.13.10.00.1
Gegossene Goldbarren (Feingold ≥ 995/1000) als Anlagegold in Rohform — bestätigt für 7108 12 00 01
DE1574/15-17108.13.10.00.1
Gewalzte/gestanzte Goldbarren (Feingold ≥ 999/1000) als Halbzeug — Anlagegold, bestätigt für 7108 13 10 001
DEBTI33544/21-17108.13.10.00.1
Rohgoldbarren (900–960/1000) für Weiterverarbeitung — bestätigt für 7108 12 00 9
DEBTI50665/19-17108.13.10.00.1
Rohgoldstücke (80–90 % Goldgehalt), gegossen — bestätigt für 7108 12 00 9
DE10395/11-17108.13.10.00.1
Gegossene Feingoldbarren (999,5/1000) als Anlagegold — bestätigt für 7108 12 00 01
DE1571/14-17108.13.10.00.1
Gegossene Feingoldbarren (995/1000) als Anlagegold — bestätigt für 7108 12 00 01
DEBTI20659/21-17108.13.10.00.1
Hauchdünne Goldplättchen (0,008 mm) — eingereiht als 'andere Waren aus Edelmetallen' (7115 90 00 00)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei der Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Einfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.

Zollrechner für Gold

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben und Importkosten für Ihr Gold. Geben Sie einfach Wert, Herkunftsland und Feingehalt an.

Zolldaten werden geladen…

Zölle und Abgaben bei der Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Gold

Welche Zolltarifnummer hat Gold?

Gold in Form gewalzter oder gestanzter Barren und Plättchen mit mindestens 995/1000 Feingehalt wird unter der Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 eingereiht, sofern es als Anlagegold am Goldmarkt akzeptiert wird. Gegossene Barren als Anlagegold fallen unter 7108.12.00.00.1.

Welchen HS-Code hat Gold?

Der HS-Code (6-stellig) für Gold als Halbzeug lautet 7108.13. Die Position 7108 umfasst Gold in Rohform, als Halbzeug oder Pulver. Die Unterposition 7108.13 erfasst ausschließlich Gold in Form von Halbzeug wie Stäben, Drähten, Profilen und Blechen.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Gold?

Der Drittlandszollsatz für Gold der Position 7108 beträgt 0 %. Dies gilt unabhängig von der Unterposition (Rohform, Halbzeug, Pulver). Bei der Einfuhr fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Gold zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Gold erfolgt nach Herstellungsverfahren und Verwendungszweck. Gegossene Barren sind Rohform (7108.12), gewalzte oder gestanzte Barren sind Halbzeug (7108.13). Eine Alternative zum Anlagegold ist Rohgold mit niedrigerem Feingehalt (7108.12.00.00.9) zur Weiterverarbeitung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Gold verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind die Nacherhebung von Abgaben, Verspätungszuschläge, Einleitung von Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und vermehrte Zollkontrollen. Im schlimmsten Fall droht die Beschlagnahme der Ware.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Gold?

Ja, für die Einfuhr von Gold bestehen besondere Überwachungsmaßnahmen. Die TARIC-Codes 707 und 714 weisen auf eine allgemeine Einfuhrkontrolle hin. Für die Ausfuhr von Gold ist eine Genehmigung nach der Dual-Use-Verordnung (Code 478) erforderlich, da Gold als strategisches Gut gilt.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Gold?

Die vollständige Zolltarifnummer für Gold besteht aus 11 Ziffern. Im Falle des Anlagegold-Halbzeugs lautet die 11-stellige Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1, lesbar mit Punkten 7108.13.10.00.1. Die ersten 6 Ziffern bilden den HS-Code, die 8. Ziffer die Kombinierte Nomenklatur und die 10. Ziffer den TARIC-Code.

Ändern sich Zolltarifnummern für Gold?

Die Zolltarifnummern für Gold sind im HS-Übereinkommen international harmonisiert und ändern sich nur bei turnusmäßigen Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre). Die nationale Erweiterung (11. Stelle) kann sich bei Änderungen des deutschen Zolltarifs oder der VSF-Verwaltungsanweisungen ändern.

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