Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) eingebettet:
- Abschnitt: XIV - Kap. 71: Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen
- Kapitel: 71 - ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN
- Position: 7108 - Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
- Unterposition: 7108 11 - zu nicht monetären Zwecken
- Unterposition: 7108 13 - als Halbzeug
Kombinierte Nomenklatur: 7108 1310 - Stäbe, Drähte und Profile, massiv; Bleche und Bänder, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von mehr als 0,15|mm
Zolltarifnummer: 7108 1310 00 1 - Goldbarren und -plättchen, bestehend aus Feingold von mindestens 995 Tausendsteln mit eingestanzter oder geprägter Angabe des Herstellers, des Feingoldgehalts und des Gewichts (auf das Herstellungsverfahren und auf die Form des Goldes kommt es nicht an, sofern es vom Goldmarkt akzeptiert wird), auch mit geprägten bildlichen Darstellungen versehen, als Anlagegold. (vgl. VSF Z 8101 Abschnitt VI Nr. 2 Abs. 85)
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung hängt von Material, Verarbeitung, Funktion und konkreter Beschaffenheit ab. Bei abweichenden Warenmerkmalen sollte die Zolltarifnummer im Klassifizierungstool anhand der Produktdaten geprüft werden.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gold
Der HS-Code für Gold lautet 7108.13 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7108.13.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7108.13.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7108.13.10.00.1.
Einreihung von Gold nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) regelt die Einreihung nach Wortlaut und Anmerkungen der Kapitel. AV 3a/b/c ist maßgeblich, wenn Gold in Mischung oder Verbindung vorliegt (z. B. platiniertes Gold, Goldlegierungen). Für Anlagegold ist die VSF Z 8101 als nationale Verwaltungsanweisung zu beachten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gold
Alternative Einreihung
Goldbarren, Feingold ≥995, als Anlagegold — in Rohform (gegossen). vZTA: DE10009/14-1, DE10395/11-1, DE1571/14-1
Alternative Einreihung
Gold, in Rohform, andere — Rohgold mit Feingehalt unter 995/1000. vZTA: DEBTI50665/19-1, DEBTI33544/21-1
Alternative Einreihung
Halbzeug, andere — Stäbe/Drähte/Profile/Bleche aus Gold, andere als Anlagegold
Alternative Einreihung
Goldbarren und -plättchen, Feingold ≥995, als Anlagegold — Halbzeug, anderes (Restposition)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Gold (7108) ≠ Goldbarren, Feingold ≥995, als Anlagegold — in Rohform (gegossen). vZTA: DE10009/14-1, DE10395/11-1, DE1571/14-1 (7108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gold bleibt die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gold (7108) ≠ Gold, in Rohform, andere — Rohgold mit Feingehalt unter 995/1000. vZTA: DEBTI50665/19-1, DEBTI33544/21-1 (7108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gold bleibt die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Gold (7108) ≠ Halbzeug, andere — Stäbe/Drähte/Profile/Bleche aus Gold, andere als Anlagegold (7108)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gold bleibt die Zolltarifnummer 7108.13.10.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Gold kann in bestimmten Fällen auch in anderen Kapiteln des Zolltarifs eingereiht werden, z. B. als Teil von Verbunderzeugnissen:
Alternative Einreihung
Goldbarren, Feingold ≥995, als Anlagegold — in Rohform (gegossen). vZTA: DE10009/14-1, DE10395/11-1, DE1571/14-1
Alternative Einreihung
Gold, in Rohform, andere — Rohgold mit Feingehalt unter 995/1000. vZTA: DEBTI50665/19-1, DEBTI33544/21-1
Alternative Einreihung
Goldbarren und -plättchen, Feingold ≥995, als Anlagegold — Halbzeug, anderes (Restposition)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Gold ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gold (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Zollsätze bei der Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.
Zollrechner für Gold
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben und Importkosten für Ihr Gold. Geben Sie einfach Wert, Herkunftsland und Feingehalt an.
Zölle und Abgaben bei der Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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